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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Krebsprävention und -behandlung
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-02-2
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
10.10.2024 17:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel dieser Aktion ist es, die Gesundheitskompetenz für die Krebsprävention und -versorgung zu fördern, die Gesundheitskompetenz zu verbessern und Ungleichheiten bei der Krebsprävention und -versorgung zu verringern.
Call-Ziele
Diese Maßnahme unterstützt die Umsetzung des Ziels des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, ein Projekt zum Thema "Gesundheitskompetenz für die Krebsprävention und -pflege" zu starten, und dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Die Maßnahme sollte darauf abzielen:
- Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bürger*innen, der Patient*innen aller Altersgruppen sowie der Angehörigen der Gesundheitsberufe;
- Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bürger*innen in Bezug auf die Krebsprävention und Zugang zu angemessenen und zuverlässigen Gesundheitsinformationen, um sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die eine gesunde Lebensweise unterstützen und die Gesundheit aller Bürger*innen aller Altersgruppen verbessern;
- Verbesserung der Gesundheitskompetenz von Patient*innen durch die Bereitstellung angemessener, zuverlässiger und rechtzeitiger Informationen über ihre Diagnose und Behandlung, um ihr Krankheitsverständnis und ihre aktive Beteiligung an der Behandlung zu fördern; Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Palliativmedizin;
- Verbesserung der Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe in Sachen Gesundheitskompetenz:
- Sensibilisierung für die Auswirkungen, die eine geringe Gesundheitskompetenz auf krebsgefährdete Menschen und Krebspatient*innen haben kann;
- Vermittlung von Kommunikationstechniken für Angehörige der Gesundheitsberufe, die den Umgang mit Krebspatient*innen erleichtern.
- Zugang zu verlässlichen, genauen und leicht verständlichen Informationen zu ermöglichen
- Verbesserung des Zugangs zu verlässlichen, präzisen Krebsinformationen in verschiedenen Sprachen unter Berücksichtigung unterschiedlicher digitaler und literarischer Fähigkeiten und Zugänglichkeit;
- Verbesserung des Zugangs zu verlässlichen, genauen Informationen im Internet, um Fehlinformationen im Internet und in den sozialen Medien zu bekämpfen, um Bürger*innen und Patient*innen vor Fehlinformationen im Internet und in den sozialen Medien aufzuklären und zu schützen;
- Förderung der Krebskompetenz in Bezug auf die emotionalen Auswirkungen und die psychosoziale Belastung von Krebspatient*innen;
- Aufbau einer "virtuellen Bibliothek" zur Kommunikation in der Krebsprävention und -behandlung;
- Verringerung des medizinischen Fachjargons und Verbesserung der Aufklärung durch einfache Sprache, leicht verständliches schriftliches Material, einschließlich visueller Darstellungen, um eine kulturell und sprachlich angemessenere Gesundheitserziehung und verbesserte webbasierte Informationen zu bieten.
- Förderung der Gesundheitskompetenz, des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren:
- Einführung eines Tages der Gesundheitskompetenz bei Krebs, um das Bewusstsein dafür zu schärfen und seine Bedeutung zu fördern;
- Unterstützung der Erarbeitung und Verbreitung von Erkenntnissen und bewährten Verfahren, auch auf Bevölkerungsebene;
- Sammlung von Erkenntnissen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz im Allgemeinen, z. B. durch die Einrichtung von Projekten zur Förderung der Krebskompetenz;
- sich einen Überblick über Programme zur Förderung der Gesundheitskompetenz zu verschaffen, die in den Gesundheitssystemen und in der Bevölkerung entwickelt wurden;
- Überlegungen zur Rolle der Gesundheitskompetenz bei der Krebsprävention und -behandlung, zu möglichen Lücken und zu Handlungsempfehlungen anzustellen;
- Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen, Innovationen und Erfahrungen im Bereich der Gesundheitskompetenz bei Krebs zwischen den Mitgliedstaaten und anderen relevanten Akteuren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erwartete Ergebnis ist die Einleitung von Projekten zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Krebsprävention und -behandlung.
Diese Maßnahme wird die Gesundheitskompetenz der Allgemeinbevölkerung, der Patient*innen und der Fachkräfte des Gesundheitswesens im Bereich der Krebsvorbeugung und -behandlung verbessern, die Bürger*innen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf Vorbeugung und Früherkennung zu treffen, den Patient*innen helfen, sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und den Fachkräften des Gesundheitswesens helfen, die Informationen auf leicht verständliche Weise zu vermitteln.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktion kann unter anderem die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Leitlinien, Empfehlungen, Erfahrungen und bewährte Verfahren zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Krebsprävention und -versorgung;
- Informationsmaterial (z. B. Handbücher für Patienten, Broschüren, Websites, Videos) für Bürger*innen/Patient*ubben aller Altersgruppen (mit Schwerpunkt auf gefährdeten Bevölkerungsgruppen) und Fachkräfte im Gesundheitswesen;
- Auflistung von Quellen mit zuverlässigen, genauen Informationen im Internet in leicht verständlicher Sprache;
- Schulungskurse für Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium gestellt werden (keine Mindestanforderungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-02Call document EU4H-2024-PJ-02(1035kB)
Kontakt
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