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Call-Eckdaten
Ansätze und Werkzeuge für die Sicherheit bei der Entwicklung und Bewertung von Software und Hardware
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-CS-01-01
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 32.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf Hardware- und Software-Sicherheitstechnik konzentrieren.
Call-Ziele
Software ist die Grundlage aller digitalen Technologien und damit das Herzstück von IT-Infrastrukturen, -Diensten und -Produkten. Bei der derzeitigen Softwareentwicklung wird der schnellen Bereitstellung Vorrang vor der Sicherheit eingeräumt, was zu Schwachstellen und unsicheren Anwendungen führt. Die Sicherheitstechnik muss sowohl auf Software- als auch auf Hardwareebene in die Entwicklung integriert werden. Ein großer Teil der in der EU verwendeten Software und Hardware wird zwar außerhalb der Europäischen Union entwickelt, sollte aber den Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU entsprechen. Die EU sollte in der Lage sein, sich auf Software und Hardware zu verlassen, deren Sicherheit überprüft und kontrolliert werden kann. Insbesondere die potenziellen Sicherheitsauswirkungen der Verwendung von Open-Source-Software und -Hardware sowie die Überprüfbarkeit der Sicherheit in diesem Zusammenhang sollten weiter untersucht werden. Software unterliegt ständigen Aktualisierungen, so dass die Sicherheitslage nicht ein für alle Mal bewertet werden kann. Daher werden Methoden und Werkzeuge zur kontinuierlichen Bewertung der Sicherheit benötigt. Die Identifizierung und Analyse potenzieller rechtlicher Aspekte und Hindernisse für die entwickelten Technologien/Lösungen wird, soweit relevant, gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Hardware- und Softwaresicherheitstechnik; belastbarer Systementwurf;
- Verbesserter Zugang zum Testen von Hardware und Software in virtuellen, geschlossenen und sicheren Umgebungen;
- Systematische und, soweit möglich, automatisierte Untersuchung von Schwachstellen, Software-Analyse, Entdeckung von Schwachstellen und dynamische Sicherheitsbewertung;
- Vertrauenswürdige, zertifizierbare Hardware und Software;
- KI-basierte Sicherheitsdienste, z. B. prädiktive Sicherheit, fortgeschrittene Erkennung von Anomalien und Eindringlingen, Systemzustandsprüfungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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