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Call-Eckdaten
Übergang zur Post-Quantum-Kryptographie
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-CS-01-02
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 18.900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Verbesserung und Implementierung aktueller kryptographischer Post-Quantum-Algorithmen konzentrieren.
Call-Ziele
Das Aufkommen von Quantencomputern in großem Maßstab wird einen Großteil der modernen Kryptografie gefährden, die für die Gewährleistung der Cybersicherheit und des Datenschutzes im digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung ist. Jedes kryptografische Verfahren, das auf der ganzzahligen Faktorisierung und/oder dem Problem des diskreten Logarithmus beruht, wird für groß angelegte quantengestützte Angriffe anfällig sein. Die digitalen Daten/Produkte/Systeme, die ihre Sicherheit letztlich von den oben genannten Primitiven ableiten, werden kompromittiert und müssen auf eine quantenresistente Kryptografie umgestellt werden - einschließlich ihres Ersatzes, falls erforderlich. Das enorme Ausmaß dieser voraussichtlichen Aufrüstung zeigt, dass bereits heute Vorbereitungen getroffen werden müssen, damit die entsprechenden Abhilfemaßnahmen in Zukunft weitgehend umgesetzt werden können. Viele Unternehmen und Regierungen können es sich nicht leisten, dass ihre geschützten Kommunikationen/Daten in der Zukunft entschlüsselt werden, auch wenn diese Zukunft noch in weiter Ferne zu liegen scheint. Der Übergang zu einer quantenresistenten Kryptographie muss rasch erfolgen.
Post-Quantum-resistente kryptografische Algorithmen sollten dynamisch einsetzbar sein, um schnell auf neue Entwicklungen bei Quantencomputern reagieren zu können. Empfehlungen für die Post-Quantum-Kryptografie wurden bereits veröffentlicht, müssen aber auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die zu diesem Thema eingegangenen Vorschläge sollten zur Entwicklung koordinierter europäischer Empfehlungen für den Übergang zur Post-Quantum-Kryptografie in der gesamten EU beitragen.
Die Identifizierung und Analyse potenzieller regulatorischer Aspekte und Hindernisse für die entwickelten Technologien/Lösungen wird, soweit relevant, gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Erhöhung der Reife aktueller kryptographischer Post-Quantum-Algorithmen und Beitrag zur weiteren Standardisierung;
- Einfach zu verwendende Werkzeuge für die groß angelegte Implementierung von Post-Quantum-Kryptoalgorithmen, die auf modernsten Standards basieren;
- Sicherer und effizienter Übergang von der Prä- zur Post-Quantum-Verschlüsselung durch Werkzeuge, die einen hybriden Ansatz verfolgen, bei dem anerkannte öffentliche Prä-Quantum-Schlüsselalgorithmen und zusätzliche Post-Quantum-Algorithmen kombiniert werden;
- schrittweise Einführung von Post-Quantum-Algorithmen oder -Protokollen für neue oder bestehende Anwendungen;
- Demonstratoren und Good-Practice-Implementierungen von Post-Quantum-Kryptoalgorithmen auf verschiedenen Hardware- und Softwareplattformen;
- Anwendungsorientierte Empfehlungen für die breite Einführung der Post-Quantum-Kryptographie in der EU.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern und OECD-Ländern beschränkt. Vorschläge, die Rechtspersonen enthalten, die nicht in diesen Ländern ansässig sind, sind nicht förderfähig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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