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Call-Eckdaten
Rückverfolgung von Kryptowährungstransaktionen im Zusammenhang mit kriminellen Zwecken
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-FCT-01-08
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Zukunft der Kryptowährungen und das Ausmaß, in dem Kriminelle und Terroristen sie nutzen werden, wird von Faktoren wie Anonymität, künftiger Regulierung, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sicherheit der Systeme abhängen. Das Projekt sollte diese Überlegungen untersuchen und Maßnahmen zur Abschwächung vorschlagen, und zwar aus rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht (einschließlich der Entwicklung von Instrumenten und entsprechenden Schulungen zur Verbesserung der Durchführbarkeit von Kryptowährungstransaktionen). Die Vorschläge sollten auch ein oder mehrere Kooperationsmodelle und Instrumente für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden vorschlagen.
Call-Ziele
Kryptowährungen sind eine weit verbreitete Methode von Kriminellen, einschließlich Terrorist*innen, um Gelder zu transferieren oder zu verbergen, da sie anonym und einfach zu benutzen sind und keine internationalen Grenzen und Beschränkungen kennen (genau die gleichen Aspekte, die ihnen die Nutzung der traditionellen Bankwege erschweren). Mit der Zunahme des Marktes für Crime-as-a-Service und dem Wachstum der Zahl der damit verbundenen Transaktionen ist die Verwendung von Kryptowährungen als eine der Geldwäschetypologien und die bessere Verfolgung von Kryptowährungstransaktionen von entscheidender Bedeutung, um im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus die Oberhand zu behalten. Darüber hinaus werden geheime Kryptowährungsaktivitäten zunehmend durch neue Entwicklungen wie dezentrale Börsen mit hohem Datenschutz erleichtert, die zwar von den Täter*innen genutzt werden, aber die Bemühungen der Polizeibehörden zur Aufdeckung und Wiedererlangung krimineller Vermögenswerte sowie zur Verhinderung betrügerischer Transaktionen vereiteln.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen. Koordinierung zwischen den erfolgreichen Vorschlägen zu diesem Thema sowie mit den erfolgreichen Vorschlägen zum Thema HORIZON-CL3-2023-FCT-01-06: Kriminalität als Dienstleistung sollte ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, mit dem Ziel, die künftige Übernahme von Innovationen für die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
In diesem Themenbereich sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Die Attraktivität der Verwendung von Kryptowährungen durch Kriminelle und Terrorist*innen wird durch eine bessere Nachvollziehbarkeit von Kryptowährungstransaktionen eingeschränkt;
- Gesetzliche Instrumente und Methoden für die Polizeibehörden, um Transaktionen mit virtuellen Währungen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten besser zu verfolgen;
- Empfehlungen für eine bessere Regulierung des Marktes für Kryptowährungen sowie für eine bessere Regulierung des Austauschs von grenzüberschreitenden Informationen über Geldtransfers, die Harmonisierung und Förderung von Standards zur Verbesserung der Rückverfolgung von Geldströmen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen; und
- Es werden moderne Schulungsprogramme für Polizeibehörden, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und Justizakteure entwickelt, die sich mit dem Aufspüren, der Beschlagnahme und dem Umgang mit Kryptowährungen im Zuge von Ermittlungen befassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens 3 Polizeibehörden aus mindestens 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung von sicherheitsempfindlichen Ergebnissen (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen in den Allgemeinen Anhängen.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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