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Call-Eckdaten
Fortschrittliches, benutzerfreundliches, kompatibles und sicheres Identitäts- und Reisedokumentenmanagement
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-BM-01-03
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist die Erforschung und Entwicklung verbesserter Fähigkeiten für die sichere Verwaltung digitalisierter Reisedokumente, die für Reisen über die Außengrenzen hinweg verwendet werden.
Call-Ziele
Die Echtheitsprüfung von Dokumenten ist für den Grenzschutz, die Einwanderung oder Visumanträge von Bedeutung. Darüber hinaus könnte sie auch für die Bekämpfung anderer illegaler Aktivitäten, wie Finanzbetrug, von Bedeutung sein. Die Erleichterung des Reisens über die EU-Außengrenzen hinweg hat sich dank der nachfolgenden technologischen Generationen und der aktualisierten Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen bemerkenswert entwickelt und wird es auch weiterhin tun. Von automatisierten Grenzkontrolltoren über "No-Gate"-Lösungen bis hin zum "nahtlosen Reisen"; von sicheren Dokumenten über digitalisierte Reisedokumente bis hin zu "dematerialisierten Reisedokumenten" und "digitalen Brieftaschen". All dies soll den Reisenden den Grenzübertritt erleichtern und gleichzeitig die Grenzsicherheit gegen illegale oder irreguläre Grenzübertritte und den Schutz der Grundrechte gewährleisten. Ziel dieses Themas ist die Erforschung und Entwicklung verbesserter Möglichkeiten für die sichere Verwaltung digitalisierter Reisedokumente, die für Reisen über die Außengrenzen verwendet werden.
Die vorgeschlagene Lösung sollte mit den geplanten oder möglichen künftigen hochdigitalisierten Reisedokumentenformaten und Reiseerleichterungssystemen der EU sowie mit den geltenden und künftigen ICAO-Regelungen kompatibel sein. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten mit den einschlägigen bestehenden Systemen für digitalisierte Reisedokumente kompatibel oder interoperabel sein. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten außerdem die Grundrechte wie den Schutz der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten respektieren, den "eingebauten Datenschutz" (Privacy by Design) anwenden und Technologien zur Verbesserung des Datenschutzes nutzen.
Der Schwerpunkt der operativen Anwendbarkeit sollte auf hochgradig digitalisierten Reisedokumenten und "digitalem Identitätsmanagement" liegen, die für Reisen über Außengrenzen hinweg verwendet werden. Die Forschungsarbeiten sollten jedoch auch die Verbesserung der Sicherheit von Züchterdokumenten einschließen, die eine "Schwachstelle" darstellen können, wenn sie für den Erhalt echter, sicherer Reisedokumente verwendet werden.
Die vorgeschlagene Lösung sollte Techniken umfassen (einschließlich solcher, die die Robustheit gegenüber Versuchen der Fälschung biometrischer Daten erhöhen), um die gemeinsame Nutzung der Ergebnisse der Instrumente zu ermöglichen, und es sollten so wenige Daten wie möglich gemeinsam genutzt werden, um diese Ergebnisse zu liefern (um den Datenschutz zu erhöhen und das Risiko von Datenlecks zu minimieren). Bei der Weitergabe von Instrumenten oder deren Ergebnissen sollte der Verlust oder die Gefährdung personenbezogener Daten vermieden werden.
Die vorgeschlagene Lösung sollte eine sichere Datenerfassung, einen sicheren Zugang, eine sichere Verschlüsselung und eine sichere Entscheidungshilfe für die an den Grenzverwaltungsprozessen beteiligten Personen gewährleisten. Es sollte eine vollständige Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand gewährleistet sein und gleichzeitig eine unscharfe Suche in allen Metriken der Dokumentendaten ermöglichen.
Die vorgeschlagene Lösung sollte ein automatisiertes System zur Entscheidungsunterstützung enthalten, das die Arbeit der Beteiligten unterstützt und den Endnutzenden (z. B. den Mitarbeitern der Grenzbehörden) vorschlägt, welcher Prozess und welche Datenbank bzw. welches Werkzeug mit einer bestimmten Technologie oder Datenbank legal verwendet werden kann.
Die entwickelten Lösungen müssen mit den Ethikrichtlinien für vertrauenswürdige KI (2019) übereinstimmen.
Sollte das Projekt sein Ziel erreichen und mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sein, sollten die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten planen, die Forschungsergebnisse mit Unterstützung des Instruments für Grenzmanagement und Visa (BMVI) zu übernehmen.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, auf ihnen aufbauen (falls angemessen) und sie nicht duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten im Rahmen anderer Rahmenprogramme. Insbesondere sollten die Vorschläge auf den Errungenschaften und Erkenntnissen einschlägiger, kürzlich von der EU finanzierter Forschungsprojekte im Bereich der zivilen Sicherheit aufbauen, einschließlich der im Rahmen von HORIZON-CL3-2022-BM-01-02 finanzierten Projekte : Verbesserte Sicherheit des Identitätsmanagements und der Identitäts- und Reisedokumente sowie Betrugsbekämpfung.
Die Vorschläge sollten konkrete und klare Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz in operationellen Kontexten) auf nationaler und EU-Ebene enthalten, falls die Forschungsziele erreicht werden.
Es wird erwartet, dass die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge den Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) sowie der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) entsprechen. Dies sollte bereits bei der Definition der Anforderungen und der Entwurfsphase ihrer Arbeit beginnen, einschließlich der Zugrundelegung des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, sowie bei der Zusammenarbeit mit den Agenturen während der Durchführung des Projekts. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte vorgesehen werden, dass Frontex und eu-LISA die Pilot- und Demonstrationsprojekte beobachten werden, um die künftige Übernahme von Innovationen für die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern.
Behörden- und gemeinschaftsübergreifende Synergien (z. B. Grenzmanagement, Zoll, Strafverfolgungsbehörden) innerhalb des zivilen Sicherheitssektors werden von Vorteil sein, z. B. bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus (im Hinblick auf die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Identitätsbetrug).
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Fähigkeiten zur Validierung von Züchter- und Identitätsdokumenten sowie von digitalisierten ICAO-Reisedokumenten Typ 1 und Typ 2;
- Verbesserte Kompatibilität zwischen den Instrumenten zur Überprüfung von Reisedokumenten und Identitätsnachweisen bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass personenbezogene Daten nicht weitergegeben (über das unbedingt erforderliche Maß hinaus) oder gefährdet werden;
- Verbesserte Integration in die aktuelle(n) oder geplante(n) EU-Architektur(en) für digitale Identitätsrahmen;
- Beitrag zu Fähigkeiten, die den Schengen-Raum stärken, indem sie Sicherheit an seinen Außengrenzen bieten und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der Freizügigkeit innerhalb seiner Grenzen gewährleisten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Nutzung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung sicherheitsrelevanter Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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