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Call-Eckdaten
Entschärfung neuer Bedrohungen und Anpassung der Ermittlungsstrategien im Zeitalter des Internets der Dinge
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-FCT-01-01
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag sollte den Polizeibehörden dabei helfen, die Auswirkungen des sich schnell entwickelnden IoT-Umfelds zu verstehen, um mit der Entwicklung seiner Anwendungen Schritt zu halten und die sich abzeichnenden (digitalen und insbesondere physischen) Bedrohungen zu erkennen und zu bekämpfen, die dies mit sich bringen kann.
Call-Ziele
Das Internet der Dinge (IoT) verbindet praktisch alles und macht alles auch anfälliger. IoT-Geräte profitieren zunehmend von der Konvergenz und Integration von Technologien wie maschinellem Lernen, Echtzeit-Analytik und 5G, die schnellere und zuverlässigere Verbindungen für alle Geräte bereitstellen werden.
IoT-Geräte haben eine Reihe von besonderen Auswirkungen, die von Forschenden und Polizeibehörden immer wieder hervorgehoben werden. So kann die Anfälligkeit von IoT-Geräten von Kriminellen ausgenutzt werden, die versuchen, persönliche Daten zu sammeln, Benutzeranmeldeinformationen zu kompromittieren oder Organisationen oder Personen auszuspionieren. Darüber hinaus können IoT-Geräte eine Bedrohung darstellen, die über die digitale Welt hinausgeht, d. h. sie können zunehmend zu einer physischen Bedrohung werden, da sie z. B. in der Industrie und der Infrastruktur sowie beim Aufbau intelligenter Städte Anwendung finden. Auch böswillige Handlungen gegen vernetzte Geräte mit direkten physischen Auswirkungen (z. B. Kommunikation von Auto zu Auto, Hacken von Fahrzeugen, Krankenhäusern, Kernkraftwerken) sind ein wachsendes Problem.
Gleichzeitig wird die Verbreitung des IoT den Polizeibehörden und anderen Sicherheitsexpert*innen die Möglichkeit bieten, eine neue Reihe von Daten im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten zu sammeln. Damit die Polizeibehörden unter Einhaltung der EU-Werte auf IoT-Beweise zugreifen und diese verwerten können, sind neue Ermittlungssysteme erforderlich. Zu diesem Zweck sollte in dem Vorschlag untersucht werden, inwieweit z. B. moderne europäische Fahrzeugmodelle, Smart-TVs, private Überwachungssysteme, virtuelle Assistenten oder Sprachsteuerungssysteme als Beweisquellen für die Sammlung und Analyse von Daten in Frage kommen und wie solche Daten zur Ableitung von Indikatoren für eine drohende Gefahr genutzt werden können.
Die Forschung sollte die rechtlichen, organisatorischen und technischen Auswirkungen der IoT-Entwicklung im Kontext von Ermittlungen bewerten, einschließlich z. B. Fragen des Schutzes der Privatsphäre, und Strategien vorschlagen, einschließlich Schulungsmaterialien, Werkzeugen und Standards, die einen rechtmäßigen Zugang zu relevanten Beweisen "by design" fördern würden.
In diesem Themenbereich sollte die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen und Synergien mit ähnlichen laufenden Sicherheitsforschungsprojekten aus den Aufforderungen 2021-2022 zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und zur Erhöhung der Cybersicherheit schaffen, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten für eine größere Wirkung zu nutzen. Es sollten auch Möglichkeiten der Koordinierung mit verwandten Aktivitäten im Rahmen des Programms "Digitales Europa" geprüft werden.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, mit dem Ziel, die künftige Übernahme von Innovationen für die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbessertes Verständnis der Polizeibehörden für die aufkommenden (digitalen und insbesondere physischen) Bedrohungen im sich schnell entwickelnden Umfeld des Internets der Dinge;
- Den europäischen Polizeibehörden und anderen relevanten Sicherheitsexpert*innen werden moderne Instrumente zur Bekämpfung neuer und aufkommender Formen der Kriminalität im Zusammenhang mit der Entwicklung des Internets der Dinge zur Verfügung gestellt, die rechtliche und ethische Regeln für den Einsatz, EU-Grundrechte wie den Schutz der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen berücksichtigen;
- Der rechtmäßige Zugang zu und die Verwertung von Beweismitteln im Umfeld des Internets der Dinge werden gestärkt;
- Bewährte Praktiken (rechtlich, organisatorisch, technisch) für den Zugang zum Internet der Dinge und dessen Nutzung im Rahmen von Ermittlungen werden gestärkt, auch durch die Entwicklung einschlägiger Instrumente und Schulungsmaterialien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Polizeibehörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Themenbereich ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung von sicherheitsempfindlichen Ergebnissen (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Bestimmungen in Abschnitt B "Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen" der Allgemeinen Anhänge.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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