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Call-Eckdaten
Bekämpfung von Hassreden online und offline
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-FCT-01-05
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Wenn Hassreden aus allen Blickwinkeln betrachtet werden, erhöht sich die Chance, sie nachhaltig zu bekämpfen. Im Einklang mit den oben genannten Initiativen, der Richtlinie über die Rechte der Opfer ( ) und der EU-Strategie für die Rechte der Opfer soll der erfolgreiche Vorschlag die Schulung und den Aufbau von Kapazitäten für Polizeibehörden und andere einschlägige Sicherheitsexpert*innen in Bezug auf Hasskriminalität verstärken, um insbesondere deren Instrumente und Methoden für die rechtmäßige Aufdeckung, Meldung, Daten-/Beweissammlung und Analyse von Aktivitäten im Zusammenhang mit Hassreden zu verbessern, die als Straftat gelten oder zu einer Straftat führen könnten, insbesondere solche, die durch fortschrittliche digitale Technologien unterstützt werden, z. B. in neu entstehenden Cyberumgebungen. Da es sich hierbei um eine innovative Maßnahme handelt, wird erwartet, dass der erfolgreiche Vorschlag auf bereits entwickelten Werkzeugen für verwandte Anwendungen (wie Text- und Bildabgleich) aufbaut.
Call-Ziele
Hassreden haben schädliche Auswirkungen auf die einzelnen Opfer oder Gruppen von Opfern, aber auch auf unsere Gesellschaft als Ganzes. Sie untergraben die Grundwerte der EU, wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit. Nach EU-Recht sind rassistische und fremdenfeindliche, durch Hass motivierte Straftaten und Äußerungen illegal. Der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen rassistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen verlangt die Kriminalisierung der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationaler oder ethnischer Herkunft. Die Politik der Kommission befasst sich auch mit spezifischen Formen von Hassreden und Hassverbrechen gegen Gruppen und Gemeinschaften (z. B. Antisemitismus, antimuslimischer Hass oder Antiziganismus, Hassreden und Hassverbrechen im Zusammenhang mit dem Geschlecht und der sexuellen Ausrichtung). Im Jahr 2021 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung an, die einen Beschluss des Rates anregt, die derzeitige Liste der EU-Verbrechen in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf alle Formen von Hasskriminalität und Hassreden auszuweiten. Seit 2016 umfasst die Arbeit der Kommission zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität auch einen gezielten Austausch und Instrumente zur Unterstützung der nationalen Behörden im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte die Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodexes zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet unterstützen, den die Europäische Kommission 2016 mit IT-Unternehmen initiiert hat, sowie die europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder, das Gesetz über digitale Dienste und die Ergebnisse der "Studie über digitale gewalttätige rechtsextreme Inhalte und Erscheinungsformen von Hassreden im Internet". Ebenso sollten alle anderen relevanten Entwicklungen, Studien oder Initiativen berücksichtigt werden. Entwicklungen bei Hasskriminalität und Hassreden, wie z. B. ihr Aufflammen in Zeiten sozialer oder wirtschaftlicher Krisen (z. B. Pandemien und Kriege), sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Um wirksame Antworten zu finden und das Verständnis der kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte von Hassreden und Hasskriminalität sowie der wichtigsten Herausforderungen bei ihrer Bekämpfung zu verbessern, sollte der erfolgreiche Vorschlag lokale, nationale und internationale Dimensionen, Perspektiven der Zivilgesellschaft und die Analyse bewährter Verfahren umfassen. Ein zusätzlicher Nutzen des Vorschlags bestünde darin, moderne und wirksame Sensibilisierungskampagnen für einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft und Polizeibehörden zu entwickeln, um den potenziellen Opfern sowie breiten Bevölkerungsschichten die wichtigsten Botschaften zu vermitteln, wobei die multikulturelle Dimension Europas zu berücksichtigen ist.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Themen finanziert wurden: HORIZON-CL3-2021-FCT-01-03: Desinformation und Fake News werden bekämpft und das Vertrauen in die digitale Welt wird gestärkt), HORIZON-CL2-2021-DEMOCRACY-01-03: Feminismen für ein neues Zeitalter der Demokratie, HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-01-04: Erziehung zur Demokratie, HORIZON-CL2-2022-DEMOKRATIE-01-05: Die Entwicklung des politischen Extremismus und sein Einfluss auf den heutigen sozialen und politischen Dialog und HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-01-08: Stärkung der rassischen, ethnischen und religiösen Gleichheit. Es sollte auch versuchen, potenzielle Synergien mit den erfolgreichen Vorschlägen zu nutzen, die unter den Themen HORIZON-CL3-2023-FCT-01-06: Verbesserung der Instrumente und Fähigkeiten zur Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Cyber-Bedrohungen und cyber-abhängiger Straftaten, HORIZON-CL3-2023-FCT-01-03: Neue Methoden und Technologien im Dienste der bürgernahen Polizeiarbeit und übertragbare bewährte Verfahren, HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-01: Erkennung, Analyse und Bekämpfung von ausländischer Informationsmanipulation und -beeinflussung und HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-05: Durch KI von der Desinformation zum Vertrauen.
Es sollten auch Methoden zur Bewertung der vorgeschlagenen Lösungen entwickelt werden. Darüber hinaus sollten in den Vorschlägen die Pläne für eine mögliche künftige Übernahme und Ausweitung auf nationaler und EU-Ebene für mögliche nächste Schritte nach Abschluss des Projekts dargelegt werden.
Die im Rahmen dieses Themas vorgeschlagenen Aktivitäten sollten in ausgewogener Weise sowohl die technologische als auch die gesellschaftliche Dimension des betreffenden Themas berücksichtigen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Innovationsaktivitäten verstärken.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, mit dem Ziel, die künftige Übernahme von Innovationen für die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Ausstattung der Polizeibehörden und anderer einschlägiger Sicherheitsexpert*innen mit besseren, modernen und validierten Instrumenten, Methoden und Ausbildungsplänen zur Bekämpfung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Hassreden, die als Straftat gelten oder zu einer Straftat führen könnten, insbesondere solche Aktivitäten, die durch fortschrittliche digitale Technologien unterstützt werden, wie z. B. in neu entstehenden Cyber-Umgebungen;
- Entwicklung gemeinsamer europäischer Ansätze für die Analyse von Risiken/Bedrohungen, die Erhebung von Daten über Hassreden, die Sammlung gerichtsfester Beweise und die Zuordnung von Straftaten sowie die Ermittlung und Anwendung einschlägiger Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit hassmotivierten Straftaten und Hassreden, die der multikulturellen Dimension Europas, rechtlichen und ethischen Regeln, Kosten-Nutzen-Erwägungen sowie Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung, dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung tragen, und Bereitstellung dieser Ansätze für politische Entscheidungsträger*innen und Sicherheitsexpert*innen;
- Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins der Bürger*innen und der Prävention von Hassreden durch die Ausarbeitung von Bildungs- und Schulungsmaterialien zu den kulturellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Hassreden und Hassverbrechen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Polizeibehörden und mindestens zwei Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO) aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung von sicherheitsempfindlichen Ergebnissen (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen in den Allgemeinen Anhängen.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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