Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Resiliente und sichere Stadtplanung und neue Instrumente für EU-Gebietskörperschaften
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-INFRA-01-02
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die Widerstandsfähigkeit städtischer/vorstädtischer Umgebungen bewerten und neue Instrumente für städtische Infrastrukturen entwickeln sowie die Effizienz von Sicherheitskräften und Notfalldiensten verbessern.
Call-Ziele
Die europäischen Gebiete entwickeln sich zu stärker vernetzten und komplexeren Systemen verschiedener Dienstleistungen und Infrastrukturen, die durch Technologien und die zunehmende Digitalisierung gestärkt werden. Dieser Wandel in den städtischen Gebieten Europas bringt neue Chancen, aber auch neue Bedrohungen für die Behörden und ihre Beziehungen zu den Bürger*innen und Einwohner*innen mit sich. Daher ist es für die Widerstandsfähigkeit unserer städtischen Gebiete und das Wohlergehen ihrer Bürger*innen von entscheidender Bedeutung, dass diese Dienste vertrauenswürdig und sicher sind.
Die klassischen großen Infrastrukturen haben eine lange Tradition in der Anwendung der Grundsätze "Safety-by-design" und "Security-by-design" bei der Planung ihrer Anlagen. Da jedoch immer mehr Infrastrukturen auf lokaler Ebene verwundbar werden, kann die Sicherheitsforschung ihren Schutz mit neuen Ansätzen des "Security-by-design" unterstützen. Angesichts der begrenzten Budgets vieler lokaler Verwaltungen könnten verbesserte Kenntnisse sowie innovative Sicherheitsupgrades und -prozesse für bestehende städtische Infrastrukturen, die mit fortschrittlichen Konnektivitätstechnologien und kooperativen Systemen ausgestattet sind, erforscht werden.
Die EU-Gebiete leiden trotz ihrer Größe und Lage unter einem Mangel an speziellen souveränen und vertrauenswürdigen EU-Instrumenten zur Verbesserung der Koordinierung lokaler Ersthelfer*innen und zur Verbesserung der Sicherheitsabdeckung, wie z. B. die Vorbereitung von Einsatzkräften, Vor-Ort-Einsätze und Prognoseinstrumente. Auch wenn es bereits einige komplizierte Instrumente gibt, ist klar, dass es keine allgemeinen, kosteneffizienten und einfach zu verwendenden Lösungen für lokale Behörden gibt. Daher müssen neue Instrumente entwickelt werden, die einfach gestaltet sind und effizient eingesetzt werden können.
Resiliente und sichere Stadtplanungstools für die Entwicklung ganzheitlicher Ansätze, die die verschiedenen Organisationsebenen, Sensor- und Kommunikationsebenen und Datenräume vernetzen, sind von großer Bedeutung. Diese Werkzeuge sollten die Widerstandsfähigkeit städtischer und stadtnaher Gebiete bewerten, Schwachstellen aufzeigen und Empfehlungen für Änderungen der organisatorischen Abläufe, der Sensoren und der Kommunikationsinfrastruktur geben. Die sicheren städtischen und ländlichen Lebensräume, die technischen Lösungen, die Organisationsebenen und die Datenräume müssen enger miteinander verknüpft werden. Es besteht ein eindeutiger Bedarf an der Entwicklung von Werkzeugen für Wiederherstellungsstrategien und proaktive Vorausschau für städtische und stadtnahe Gebiete. Zu den taktischen Instrumenten sollten die Modellierung städtischer Zentren und ländlicher Gebiete, Prognoseinstrumente, ein verbessertes globales Situationsbewusstsein sowie die alltägliche Planung und das Krisenmanagement (z. B. Simulation, Schulung) gehören.
Die Vorschläge sollten ein hohes Maß an Vertrauen in die Datenverwaltung und -weitergabe beinhalten, Lösungen für Fragen der Cybersicherheit bieten und neuartige Bedrohungen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten vertrauenswürdige, gemeinsam genutzte Architekturen, eine vertrauenswürdige Datenerfassung, sichere Datenverarbeitung und Verwaltungsprozesse, Modellierungsfähigkeiten, einen Hypervisor zur Unterstützung eines globalen Situationsbewusstseins mit offenen und vertrauenswürdigen APIs, vertrauenswürdige Datenverarbeitungsmaschinen und z. B. Werkzeuge der künstlichen Intelligenz umfassen. Wenn die Werkzeuge die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, sollte eine Risikobewertung oder die Auswirkungen auf die Privatsphäre des Einzelnen und der Gesellschaft in Betracht gezogen werden.
Die Erprobung und/oder Pilotierung der entwickelten Instrumente und Lösungen in einem realen Umfeld und die Beteiligung einer oder mehrerer relevanter lokaler Behörden sind von Vorteil. Unabhängig davon sollten die Maßnahmen vorsehen, wie sie die Übernahme, die Vervielfältigung in einem anderen Umfeld und die Skalierung der im Rahmen des Projekts zu entwickelnden Fähigkeiten - d. h. Lösungen, Instrumente, Prozesse usw. - erleichtern werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Innovationsaktivitäten verstärken.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bewertung der Widerstandsfähigkeit eines städtischen und stadtnahen Umfelds, Identifizierung von Schwachstellen und Empfehlungen für Änderungen an organisatorischen Prozessen;
- Entwicklung neuer Instrumente und kosteneffizienter Sicherheitsupgrades für städtische Infrastrukturen mit der Möglichkeit der Zusammenlegung und gemeinsamen Nutzung komplexer Sicherheitssysteme unter Berücksichtigung der begrenzten Budgets der lokalen Behörden;
- Verbesserte Effizienz der Sicherheitskräfte und Notdienste (Polizei, Feuerwehr, Sanität ...) zum Nutzen der europäischen Bürger*innen und Einwohner*innen;
- Förderung bewährter Praktiken, Schaffung eines EU-weit einheitlichen, vertrauenswürdigen Instruments/einer Lösung zur Entscheidungsunterstützung und Verbreitung wirksamer Instrumente und Fähigkeiten in den verschiedenen EU-Gebieten ungeachtet ihrer Größe und Lage.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei lokalen oder regionalen Regierungsbehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung von sicherheitsrelevanten Ergebnissen (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen in den Allgemeinen Anhängen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 50 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren