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Call-Eckdaten
Bereitschaftsunterstützung und gegenseitige Hilfeleistung, ausgerichtet auf größere Industriebetriebe und Anlagen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-LARGEOPER
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieser Mechanismus zielt darauf ab, die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Union zur Verbesserung des Schutzes und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Bedrohungen, insbesondere für große Industrieanlagen und Infrastrukturen, zu ergänzen und nicht zu überschneiden, indem er die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine bessere Vorbereitung auf Cyber-Bedrohungen und -Vorfälle unterstützt, indem er ihnen Wissen und Fachkenntnisse zur Verfügung stellt.
Call-Ziele
Die Bereitstellung von Bereitschaftsunterstützungsdiensten (ex-ante) umfasst die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten, die sich beispielsweise an große Industrieanlagen oder Infrastrukturen, Betreiber wesentlicher Dienste, Anbieter digitaler Dienste und staatliche Stellen richten:
- Unterstützung bei der Prüfung auf potenzielle Schwachstellen:
- Entwicklung von Penetrationstestszenarien. Die vorgeschlagenen Szenarien können Netze, Anwendungen, Virtualisierungslösungen, Cloud-Lösungen, industrielle Steuerungssysteme und das Internet der Dinge abdecken.
- Unterstützung bei der Durchführung von Tests für wichtige Einrichtungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, auf potenzielle Schwachstellen.
- Unterstützung der Einführung digitaler Werkzeuge und Infrastrukturen, die die Durchführung von Testszenarien und Übungen unterstützen, wie z. B. die Entwicklung standardisierter Cyberbereiche oder anderer Testeinrichtungen, die in der Lage sind, Merkmale kritischer Sektoren (z. B. Energiesektor, Verkehrssektor usw.) zu imitieren, um die Durchführung von Cyberübungen zu erleichtern, insbesondere im Rahmen grenzüberschreitender Szenarien, sofern dies relevant ist.
- Bewertung und/oder Erprobung der Cybersicherheitsfähigkeiten der Mitgliedstaaten (einschließlich der Fähigkeiten zur Verhinderung, Erkennung und Reaktion auf Vorfälle).
- Beratungsdienste, die Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit und der Fähigkeiten der Infrastrukturen geben.
- Unterstützung bei der Bedrohungsanalyse und Risikobewertung:
- Implementierung des Bedrohungsbewertungsprozesses und des Lebenszyklus
- Analyse maßgeschneiderter Risikoszenarien.
- Risikoüberwachungsdienst:
- Spezifische kontinuierliche Risikoüberwachung, wie z. B. Überwachung der Angriffsfläche, Risikoüberwachung von Vermögenswerten und Schwachstellen.
Die Vorbereitungsmaßnahmen sollten Einrichtungen (einschließlich KMU und Start-ups) in Sektoren zugute kommen, die in der NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) als kritische Infrastrukturen eingestuft sind, wie Energie, Verkehr und Banken, sowie Einrichtungen in anderen relevanten Sektoren.
Diese Maßnahme zielt auf die Schaffung von Plattformen ab, die als Referenzpunkt dienen und Dienste wie Penetrationstests und Bedrohungsbewertungen für Anbieter wesentlicher Dienste und kritischer Infrastrukturen sowie andere Akteure anbieten. Dazu gehören Daten und operative Maßnahmen zur Cybersicherheit, einschließlich Penetrationstests und ausnutzbare Schwachstellen. Solche Informationen könnten von böswilligen Akteuren ausgenutzt werden und müssen daher vor möglichen Abhängigkeiten und Schwachstellen in der Cybersicherheit geschützt werden, um einer ausländischen Einflussnahme und Kontrolle vorzubeugen. Wie bereits erwähnt, birgt die Teilnahme von Nicht-EU-Stellen das Risiko, dass hochsensible Informationen über Sicherheitsinfrastrukturen, Risiken und Vorfälle Gegenstand von Rechtsvorschriften oder Druck sind, die diese Nicht-EU-Stellen dazu zwingen, diese Informationen an Nicht-EU-Regierungen weiterzugeben, was ein unvorhersehbares Sicherheitsrisiko darstellt.
Aus den dargelegten Sicherheitsgründen fallen die Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Technologien daher unter Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm 2021/2022.
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Erwartete Ergebnisse
- Dienstleistungen zur Unterstützung der Bereitschaft
- Bedrohungs- und Risikobewertungsdienste
- Risikoüberwachungsdienste
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Beiträge von Konsortien sind zwar nicht obligatorisch, tragen aber positiv zur Wirkung der Maßnahme bei.
Dieses Thema richtet sich insbesondere an industrielle Akteure, nationale Cybersicherheitsbehörden, nationale Cybersicherheitskompetenzzentren, nationale Koordinierungszentren (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2021/887), private Einrichtungen und andere relevante Akteure, die in der Lage sind, die Nachfrage von Endbegünstigten zu bündeln, Ausschreibungen für die Beschaffung im Cybersicherheitsmarkt durchzuführen und nachgelagerte Aufforderungen zur Gewährung finanzieller Unterstützung für Dritte zu starten.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Bitte beachten Sie, dass alle Themen dieser Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterliegen. Daher dürfen Einrichtungen nicht direkt oder indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört.
Alle Einrichtungen müssen eine Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ausfüllen und einreichen.
Darüber hinaus:
- Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Unternehmen beschränkt, die in förderfähigen Ländern ansässig sind und von diesen kontrolliert werden.
- Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten im Rahmen von Unteraufträgen) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografischer Standort" und Abschnitt 10).
- die Finanzhilfevereinbarung kann Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorsehen (siehe Abschnitt 10).
Schließlich werden für die Themen DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOC und DIGITAL ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOCPLAT Finanzhilfen nur an Antragsteller vergeben, die die Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme bestanden haben.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER 07-LARGEOPER (Bereitschaftsunterstützung und gegenseitige Hilfeleistung, Ausrichtung auf größere Industriebetriebe und -anlagen) für Finanzhilfen unter den folgenden Bedingungenobligatorisch :
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension haben
- Der Höchstbetrag pro Drittpartei beträgt 60 000 EUR, es sei denn, es ist ein höherer Betrag erforderlich, weil das Ziel der Aktion andernfalls unmöglich oder übermäßig schwierig zu erreichen wäre, und dies wird im Antragsformular ordnungsgemäß begründet.
- In diesem Fall müssen die Empfänger der finanziellen Unterstützung für Dritte die Maßnahme mit mindestens 50 % der Gesamtkosten der Maßnahme kofinanzieren.
- Mindestens 50 % des Zuschusses müssen für die finanzielle Unterstützung Dritter reserviert werden. Die Kommission schätzt, dass 70 % des Zuschusses für die finanzielle Unterstützung Dritter eine angemessene Behandlung des Themas ermöglichen würden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung:
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): entfällt
- Sonstiger Anhang: für das Thema DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOC der Ernennungsbeschluss des Mitgliedstaats, der die Einrichtung als nationale SOC benennt: zutreffend
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Cal document DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07Cal document DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07(665kB)
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Website
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