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Call-Eckdaten
Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-07-EDMO
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
21.11.2024 17:00
Förderquote
50% (SME/KMU 75%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.300.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) wurde mit dem Ziel gegründet, eine unabhängige multidisziplinäre Gemeinschaft zu unterstützen, die zur Bekämpfung von Desinformation beiträgt. EDMO besteht aus nationalen oder regionalen Knotenpunkten und einer zentralen Plattform und Verwaltungsstruktur, die sie unterstützt und koordiniert. Ziel dieses Themas ist es, die Arbeit unabhängiger nationaler oder regionaler Zentren für die Analyse digitaler Medienökosysteme zu finanzieren, um die Abdeckung der geografischen Gebiete zu gewährleisten, die von den EDMO-Zentren abgedeckt werden, deren Finanzierung Ende 2024 und im Jahr 2025 ausläuft. In diesem Zusammenhang kann ein Hub mehr als einen Mitgliedstaat mit ähnlichen Medienökosystemen innerhalb einer EU-Region abdecken. Allerdings wird ein Mitgliedstaat nur von einem Hub abgedeckt, es sei denn, dies kann durch das Medien- und Informationsökosystem hinreichend begründet werden.
Call-Ziele
Die EDMO-Drehkreuze sollten mindestens alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Stärkung des EDMO-Netzwerks durch:
- aktive Beteiligung an der EDMO-Governance-Struktur, einschließlich der Wahl von Hub-Vertreter*innen und der Gewährleistung einer reibungslosen und flexiblen Kommunikation mit dem EDMO-Netzwerk durch Benennung einer einzigen Kontaktstelle für die Koordinierung der Aktivitäten zwischen den Hubs und der Governance-Struktur.
- Beitrag zur Planung und Umsetzung der langfristigen Strategie des EDMO-Netzes und zum Erhalt der Unabhängigkeit der EDMO. Dies bedeutet, dass ein Beitrag zur Entwicklung eines Schutzsystems für Faktenprüfer*innen und andere Mitglieder des EDMO-Netzwerks geleistet wird.
- aktive Teilnahme an relevanten gemeinsamen Aktivitäten von EDMO in Schlüsselbereichen wie Faktenüberprüfung, Untersuchungen oder Forschung, Medienkompetenz, politische Analyse sowie an spezifischen thematischen gemeinsamen Aktivitäten.
- Mitwirkung an der EDMO-Jahreskonferenz und Gewährleistung einer breiten Beteiligung der Mitglieder der Konsortien.
- Teilnahme an den Treffen der EDMO-Hubs und anderen relevanten Veranstaltungen des EDMO-Netzes, einschließlich der internen Kollaborationstreffen des EDMO-Netzes, und Leistung von Beiträgen dazu.
- das EDMO-Netz und die Europäische Kommission rechtzeitig über alle Initiativen und Veranstaltungen zu informieren, die über die EDMO-Plattform organisiert werden, um Informationen auszutauschen, bei gemeinsamen Faktenüberprüfungen und Forschungsaktivitäten zusammenzuarbeiten und Feedback zur Verbesserung der Funktionen der Plattform zu geben.
- regelmäßige Berichterstattung an das EDMO-Netzwerk, die Europäische Kommission und die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten in Form von kurzen, mindestens vierteljährlichen Aktualisierungen (z. B. Newsletter oder Factsheets). Diese Berichte sollten auch veröffentlicht und über verschiedene Kommunikationskanäle verbreitet werden, um auch spezielle oder allgemeine Zielgruppen zu erreichen.
- Aufdeckung, Faktenüberprüfung und Offenlegung schädlicher Desinformationskampagnen auf nationaler, multinationaler und EU-Ebene, einschließlich Desinformationen, die mit Hilfe neuer Technologien wie Deep Fakes oder generativer KI erstellt werden. Wenn die Drehscheibe beabsichtigt, bereits entwickelte technologische Instrumente zu nutzen oder neue Instrumente, einschließlich KI-basierter Instrumente, zu entwickeln, um ihre Aktivitäten zur Faktenüberprüfung zu unterstützen, sollte der Vorschlag klar erläutern, welche neuen Funktionalitäten entwickelt werden sollen. Die vorgesehenen Tools sollten bis zum Ende des Projekts voll funktionsfähig sein. Die Zentren werden ermutigt, diese technologischen Werkzeuge in Zusammenarbeit mit anderen Zentren zu entwickeln. Wann immer möglich, sollen die entwickelten Tools oder Funktionen anderen EDMO-Hubs zur Verfügung gestellt werden.
Ein Knotenpunkt sollte zu gemeinsamen, Knotenpunkt-übergreifenden Fact-Checking-Projekten beitragen, die vom EDMO-Netz festgelegt wurden (wie dies beispielsweise bereits mit der EDMO-Task-Force zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 geschehen ist). Die Hubs sollten ihre Faktenchecks auch in die Repositories gemeinsamer EDMO-Projekte aufnehmen (wie bereits geschehen, z. B. für den Krieg in der Ukraine) und zu den regelmäßigen EDMO-Faktenchecking-Briefen beitragen. Darüber hinaus sollten die Zentren ihre Faktenchecks in das EU-Faktencheck-Repository aufnehmen, das auf der Grundlage der einschlägigen Verpflichtungen des Verhaltenskodexes für Desinformation eingerichtet wird. Die von den einzelnen Knotenpunkten erstellten Faktenchecks sollten auf ihrer Website veröffentlicht oder über die Website zugänglich gemacht werden und proaktiv in verschiedenen Formen verbreitet werden, z. B. durch Faktencheck-Briefe, Zusammenarbeit mit den Medien usw. - Analyse schädlicher Desinformationskampagnen auf nationaler, regionaler und EU-Ebene und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Demokratie, insbesondere durch:
- Analyse und Aufdeckung von aktuellen Desinformationsnarrativen und -trends.
- Beobachtung der Entwicklung von Risiken und Schäden im Zusammenhang mit Desinformation in Bezug auf relevante Zielgruppen und neue Technologien wie Deep Fakes und generative KI usw.
- agile und praxisorientierte Erkennung und Analyse neu aufkommender und auffälliger Probleme im Zusammenhang mit der Desinformationslandschaft, z. B. relevante Akteure, Instrumente, Methoden, Verbreitungsdynamik und vorrangige Themen und Ziele von Desinformationskampagnen. Wann immer dies relevant und möglich ist, insbesondere bei gemeinsamen Projekten, sollten die Knotenpunkte einen Beitrag leisten und eine gemeinsame Methodik anwenden.
- aktiver Beitrag zu gemeinsamen Ermittlungs- oder Forschungsprojekten der EDMO, die für die Drehscheibe relevant sind.
Die Knotenpunkte sollten zu den Aktivitäten des EDMO-Netzwerks beitragen, die darauf abzielen, den Zugang zu den Daten von Online-Plattformen für Forscher zu verbessern.
Angesichts des sich rasch verändernden medialen, technologischen, geopolitischen, rechtlichen und politischen Umfelds sowie der damit zusammenhängenden Desinformationslandschaft müssen die Knotenpunkte bereit sein, zu reagieren und ihre Aktivitäten entsprechend anzupassen, auch auf neue, entstehende Bedürfnisse und Krisen. Dies gilt für alle Tätigkeitsbereiche der Drehscheibe.
- Durchführung und Unterstützung von maßgeschneiderten Medienkompetenzkampagnen für das abgedeckte Gebiet oder Sprachgebiet, auch in Zusammenarbeit mit dem EDMO-Netzwerk, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten. Diese Kampagnen sollten sich an die breite Öffentlichkeit und an gefährdete Gruppen richten. Sie könnten auch Aktivitäten für Schulen und Bildungseinrichtungen umfassen. Die Zentren sollten auch das Wachstum lokaler Medienkompetenzaktivitäten fördern. Darüber hinaus werden die Knotenpunkte den Austausch von bewährten Verfahren und Materialien, die auf der EDMO-Plattform gespeichert sind, nutzen und mit eigenem Material zu den EDMO-Repositorien beitragen. Die Zentren sollten Möglichkeiten zur Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Medienkompetenzaktivitäten und -kampagnen prüfen.
- Beitrag zur Überwachung der Maßnahmen von Online-Plattformen zur Bekämpfung von Desinformation innerhalb des europäischen rechtlichen und politischen Rahmens, der durch den Rechtsakt über digitale Dienste definiert ist, einschließlich des Verhaltenskodex für Desinformation. Die Arbeit der Knotenpunkte sollte mit einschlägigem Fachwissen in dieser Hinsicht ausgestattet sein, um zu den entsprechenden Untersuchungen und Analysen des EDMO-Netzwerks beizutragen. Darüber hinaus sollten die Knotenpunkte bereit sein, aktiv zu Überwachungsaktivitäten beizutragen, die auf neu entstehenden Bedürfnissen im Zusammenhang mit dem politischen Rahmen der EU beruhen, und dabei flexibel auf neue Entwicklungen und Prioritäten zu reagieren.
Die Knotenpunkte sollten auf Anfrage der Europäischen Kommission gezielte Informationen über Desinformation in der regionalen Landschaft eines Knotenpunkts und über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit Desinformation und anderen Themen, die für ihre Tätigkeitsbereiche relevant sind, erstellen und bereitstellen.
- Förderung des Aufbaus einer starken nationalen und regionalen multidisziplinären Gemeinschaft durch den Aufbau einer Zusammenarbeit mit einem breiten Netz einschlägiger Akteure im geografischen Gebiet der Drehscheibe, insbesondere mit unabhängigen Faktenprüfer*innen, Medienpraktiker*innen, Expert*innen für Medienkompetenz und anderen Desinformationsspezialisten, die über die an dem Vorschlag beteiligten Organisationen hinausgehen. Die Antragsteller müssen in der Lage sein, ein großes Netz von Experten zu erreichen. Zu diesem Zweck müssen die Antragsteller*innen nachweisen, dass sie über ein breites Netz von Expert*innen und/oder Organisationen verfügen, mit denen sie zusammenzuarbeiten beabsichtigen und die nicht an dem Vorschlag beteiligt sind. Eine solche Zusammenarbeit sollte auch Fachwissen in relevanten Untersuchungs- und Forschungsbereichen (z. B. Sicherheit, Gesundheit, Klimawandel, Migration, Wirtschaft, europäische Politik oder andere relevante Bereiche, die für Desinformation anfällig sind) bieten. Die Antragsteller*innen müssen in ihrem Vorschlag nachweisen, wie sie mit einem solchen Expertennetzwerk zusammenarbeiten und beabsichtigen, diese Zusammenarbeit auszubauen.
- Kommunikation über verschiedene Kanäle an ein breites Publikum (z. B. über traditionelle und Online-Medien, Podcasts, soziale Medien usw.) und Durchführung entsprechender Kommunikationskampagnen über ihre Aktivitäten. Dazu gehört die Verbreitung von:
- der von der Drehscheibe erstellten Faktenchecks;
- die Ergebnisse von Ermittlungs- oder Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Analyse von Desinformationskampagnen sowie von Trends und Risiken im Zusammenhang mit dem Desinformationsphänomen;
- Aktivitäten und Materialien zur Medienkompetenz.
Die Kommunikationsaktivitäten sollten sich sowohl an die breite Öffentlichkeit als auch an Fachleute in diesem Bereich richten, gegebenenfalls durch die Vorbereitung gezielter Inhalte für verschiedene Zielgruppen und Medien. Jeder Knotenpunkt sollte in seinem Vorschlag die Art der zu diesem Zweck geplanten Zusammenarbeit mit unabhängigen Medien, die in seinem Gebiet oder Sprachraum tätig sind, angeben.
Die Zentren werden ihre Kommunikationsaktivitäten gegebenenfalls auch mit dem EDMO-Netz koordinieren. Insbesondere sollten die Zentren an der Verbreitung der Tätigkeiten und Ergebnisse des EDMO-Netzes, gegebenenfalls auch der Tätigkeiten anderer EDMO-Zentren, beteiligt sein und EDMO-Veranstaltungen bei Medienfachleuten und Bürgern bekannt machen. Zu diesem Zweck werden die Zentren die Anforderungen der von der EDMO-Leitung entwickelten Kommunikationsstrategie erfüllen. Die Knotenpunkte sollten außerdem, soweit dies relevant und möglich ist, ihre Ergebnisse und Materialien mit dem EDMO-Netz teilen, um sie in der gesamten EU weiter zu verbreiten.
Der Kommunikationsplan, der in einer frühen Phase des Projekts entwickelt wird, sollte die Zielgruppen und die KPIs klar angeben.
Die Zentren sollten Outreach-Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Workshops) organisieren, um Informationen über ihre Aktivitäten zu verbreiten und das Wachstum und den Austausch innerhalb der lokalen Stakeholdergemeinschaft zu fördern. Dazu könnte auch die Sensibilisierung für den politischen Rahmen der EU sowie für die Aktivitäten und Ergebnisse anderer EDMO-Hubs gehören. Die Zentren sollten die Europäische Kommission und das EDMO-Netzwerk über bevorstehende Veranstaltungen informieren und die Europäische Kommission gegebenenfalls zu diesen Veranstaltungen einladen.
Die Zentren sollten auch gezielte und relevante Schulungsmaßnahmen für ihre Interessengruppe anbieten.
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Erwartete Ergebnisse
- Erstellung eines kontinuierlichen Stroms von Faktenchecks, die auch in den Repositories der EDMO gespeichert werden.
- Erstellung von praxisorientierten Berichten, Studien und Untersuchungen über spezifische Desinformationskampagnen und/oder im Zusammenhang mit relevanten Desinformationsphänomenen.
- Durchführung von Kampagnen und/oder Veranstaltungen zur Medienkompetenz auf nationaler/regionaler Ebene, um das Bewusstsein der Bürger*innen und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken.
- Unterstützung der Überwachung der Politik von Online-Plattformen, insbesondere in Bezug auf den einschlägigen politischen Rahmen der EU, einschließlich des Verhaltenskodexes für Desinformation, in dem von der Drehscheibe abgedeckten geografischen Gebiet durch gezielte Beiträge und Analysen sowie durch die Bereitstellung von Übersichten und Berichten, die einen Einblick in die (Des-)Informationslandschaft des abgedeckten geografischen/sprachlichen Gebiets geben.
- Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, die auf der gezielten Nutzung verschiedener Kanäle (z. B. traditionelle und Online-Medien, Podcasts, soziale Medien usw.) aufbaut, um ein breites Publikum (sowohl Fachpublikum als auch die breite Öffentlichkeit) zu erreichen. Organisation relevanter Outreach- und Schulungsaktivitäten.
- Vorlage eines Jahresberichts über die Aktivitäten der Drehscheibe, der Informationen über i) die Zusammenarbeit mit anderen Drehscheiben, ii) die Beteiligung am EDMO-Leitungsgremium und an gemeinsamen Projekten, iii) zusätzliche Mittel, die die Drehscheiben erhalten haben, und iv) den Prozess und die Sicherheitsvorkehrungen, die zur Wahrung der Unabhängigkeit der Drehscheibe getroffen wurden, enthält; V) Bemühungen zur Förderung des Wachstums einer regionalen multidisziplinären unabhängigen Gemeinschaft.
- Jeder Hub sollte über eine bereits eingerichtete Website verfügen, auf der alle Informationen in den von dem nationalen/regionalen Hub abgedeckten Sprachen veröffentlicht werden. Das Hauptmenü sollte auch auf Englisch verfügbar sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen).
- Der Koordinator des Konsortiums muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, der von der Drehscheibe abgedeckt wird.
- Ergänzende Informationen finden Sie in Abschnitt 2 - Zielgruppen für die Zusammensetzung von Konsortien (Seiten 11-12 des Aufrufs).
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Antragsteller, die bereits im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms "Digitales Europa" Finanzmittel für EDMO-Drehscheiben erhalten haben und im Rahmen dieser Aufforderung erneut einen Antrag stellen möchten, müssen in dem entsprechenden Abschnitt ihres Antrags (insbesondere im Abschnitt "Relevanz") deutlich erläutern, wie die vorgeschlagene Aktion auf der im Rahmen der früheren Aufforderung(en) finanzierten Aktion aufbaut und/oder sich von ihr unterscheidet. Antragsteller, die zum ersten Mal einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung stellen, müssen deutlich erläutern, wie ihre vorgeschlagene Aktion auf dem zuvor geförderten Hub aufbaut.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 30 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): gilt für das Thema DIGITAL-2024-BESTUSE TECH-07-EDMO
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-07-EDMOCall document DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-07-EDMO(576kB)
Kontakt
Website
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