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Call-Eckdaten
Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 4. Aufforderung zu Einreichungen
Förderprogramm
Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen
Termine
Öffnung
06.05.2024
Deadline
30.08.2024 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 50.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 hat einen neuen Aufruf für die Prioritäten P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren und P2: Die Folgen des Klimawandels gemeinsam bewältigen und die Natur erhalten.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
- P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- Cluster und Branchennetzwerke grenzüberschreitend vernetzen,
- bestehende Kooperationspotenziale analysieren sowie gemeinsame Strategien ableiten und umsetzen,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer unterstützen,
- die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Innovationsökosysteme befördern, wie zum Beispiel Start-up-Initiativen oder Gründer*innennetzwerke,
- die grenzüberschreitende Kooperation in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung stärken, zum Beispiel bei der Verbesserung des Zugangs zu Förderprogrammen oder der grenzüberschreitenden Nutzung der Forschungsinfrastruktur,
- gemeinsam grenzüberschreitende Innovationsansätze international vermarkten.
- Ausarbeitung und Umsetzung innovativer, grenzüberschreitender Lösungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gut mit den maßgeblichen Innovationsstrategien korrespondieren,
- einen innovativen Charakter haben,
- einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung von Unternehmen im Programmraum leisten,
- Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäß des Triple Helix-Modells einbinden.
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- Grenzüberschreitende Vernetzung und Wissenstransfer von Einrichtungen und Organisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung die thematisch im Programmraum verantwortlichen bzw. davon betroffenen Akteure zusammenführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
- Grenzüberschreitende Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von gemeinsamen Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel einschließlich ökosystembasierter Ansätze sowie alternativer vorbeugender Maßnahmen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- ökosystembasierte Ansätze, wie die Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren umsetzen,
- Maßnahmen zur Katastrophenprävention durchführen,
- weitere vorbeugende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln, erproben und umsetzen,
- die Anpassung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen an den Klimawandel, z. B. in der Wasser- Forst- oder Landwirtschaft zum Ziel haben.
- Stärkung der grenzüberschreitenden Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels einschließlich der Vorbereitung zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte auf grenzüberschreitende Einsätze durch gemeinsame Aus- und Fortbildungen und Übungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Einsatzbereitschaft zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen,
- gemeinsame Aktionspläne erarbeiten sowie gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes durchführen.
- 5. Grenzüberschreitende Sensibilisierung von Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame Bildungsangebote im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zum Wissensaufbau sowie zur Bewusstseinsbildung im Hinblick auf den Klimawandel erarbeiten und durchführen.
- SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
- Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Naturschutzverwaltungen, -organisationen und -experten befördern,
- gemeinsam durchgeführte Aktionen, Kampagnen und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung durchführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
- Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An einem Interreg-Projekt können sowohl Partner mit eigenem Budget (Projektpartner) als auch ohne eigenes Budget (Assoziierte Partner) mitwirken. Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnimmt – beide mit EFRE-Mitteln.
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets. In begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.
Die Projektpartner müssen einen federführenden Partner (Leadpartner) benennen. Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen diese Funktion übernehmen.
Die Projektpartner müssen im Rahmen des Projektes auf den folgenden zwei Ebenen zusammenarbeiten:
- Gemeinsame Vorbereitung: regelmäßige Treffen bzw. Abstimmungen zur Projektentwicklung, gemeinsame Erarbeitung der Projektinhalte, -ziele und der Zeitplanung, gemeinsame Erstellung der Projektunterlagen.
- Gemeinsame Durchführung: inhaltlich und zeitlich abgestimmte Aktivitäten aller Projektpartner, gemeinsame Projektkoordination, jeder Projektpartner übernimmt wenigstens eine Teilaufgabe.
Zusätzlich müssen die Partner mindestens auf einer der folgenden Ebenen zusammenarbeiten:
- Gemeinsames Personal: ein oder mehrere Projektpartner stellen zusätzliches Personal ein oder vorhandenes Personal frei, das Projektaufgaben im Interesse aller Projektpartner erfüllt.
- Gemeinsame Finanzierung: gemeinsamer Kosten- und Finanzierungsplan der Projektpartner, in dem jeder Projektpartner einen Teil der Eigenmittel übernimmt, jeder Projektpartner finanziert seine Kostenanteile vor.
Priorität 1
- kleine und mittlere Unternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie Stellen der staatlichen Verwaltung.
Das Programm ermutigt insbesondere breite Projektpartnerschaften in den Zukunftsfeldern Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität, die zum einen Innovationsakteure aus dem Wissenschafts- und Forschungssektor einbinden, aber auch konkrete wirtschaftliche Akteure und deren Netzwerke in die Projektaktivitäten miteinbeziehen.
Priorität 2
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Verwaltungen
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst auf polnischer Seite die gesamte Wojewodschaft Westpommern.
Auf deutscher Seite erstreckt er sich in Mecklenburg-Vorpommern auf die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte und in Brandenburg auf die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.
Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.
Für die Projektabschlusskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 6.720,00 EUR EFRE beantragt werden.
Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit einem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.
Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).
Förderanträge in diesem Call müssen ein Mindestbudget von über 50.000 EUR EFRE haben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach Ende des Calls muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen.
Call-Dokumente
Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen 2021-2027 ProgrammhandbuchInterreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen 2021-2027 Programmhandbuch(3987kB)
Kontakt
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