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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Interreg AT-CZ: Kleinprojektefonds Zweiter Stichtag

Förderprogramm

Interreg Österreich-Tschechien

Termine

Öffnung
13.05.2024

Deadline
15.11.2024 14:00

Förderquote

80 %

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Interreg-Programm Österreich-Tschechien öffnet im Frühling 2024 zwei Kleinprojektefonds. Der KPF für Kultur und Tourismus hat zum Ziel, Kleinprojekte zu fördern, welche die Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Innovation und Inklusion stärken sowie das kulturelle und touristische Angebot im jeweiligen grenzüberschreitenden Standort ergänzen, um ein einheitliches und umfassendes Produkt zu bilden. Der KPF für Bürger*innenbegegnungen (People to People) hat zum Ziel, die grenzüberschreitenden Interaktionen zwischen Bürger*innen auszubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Kommunikation zwischen den Menschen im Grenzgebiet zu stärken. Investitionsmaßnahmen sind in diesem Schwerpunkt nicht möglich.

Call-Ziele

Beispiele für geförderte Aktivitäten:

  • KPF für Kultur und Tourismus:
    • Sanierung, Revitalisierung und/oder Erschließung von Kulturdenkmälern,
    • Förderung der Entwicklung von Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken,
    • Verbesserung der Qualität des bestehenden Radwege-/Radstrecken-/Singletracknetzes,
    • Verbesserung der Qualität von bestehenden Bootsrouten, Wanderwegen, Reitwegen,
    • Ergänzungen der öffentlichen touristischen Infrastruktur,
    • Förderung, Erneuerung und Bewerbung des immateriellen Kulturerbes,
    • Förderung interaktiver innovativer Ausstellungen,
    • Digitalisierung des touristischen Angebotes (Erstellung von Apps, Modernisierung und Aktualisierung von Webseiten)
    • Förderung innovativer Formen der Präsentation der Kultur im grenzübergreifenden Kontext,
    • Förderung von Aktivitäten zum besseren Kennenlernen der Kultur im grenzübergreifenden Kontext.
  • KPF für Bürger*innenbegegnungen:
    • "People-to-People"- Aktivitäten zur Verbesserung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen im Grenzgebiet mit klarem grenzüberschreitendem Fokus, insbesondere zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens, Aufbau von Kapazitäten (Wissenserweiterung, Fähigkeiten, Engagement, Aufbau von Strukturen, Systemen und Führungsqualitäten).
    • Erforschung und Entwicklung von gemeinsamen Lösungen auf lokaler Ebene, Überwindung von Hindernissen in Bereichen der öffentlichen Verwaltung oder zur Erleichterung des Austauschs zwischen Vereinen, in den Bereichen Bildung oder Natur- und Kulturerbe, im Sozialbereich, im Wirtschaftssektor oder im Gesundheitssektor.
    • Weiterbildungen, Vorträge, Workshops, Seminare, Kurse, Fach- oder Weiterbildungsexkursionen, Konferenzen, Austauschaufenthalte, Studienaufenthalte, Studienreisen, Reisen und Aufenthalte mit Bildungs- und Berufscharakter, gemeinsame praktische Übungen, in deren Rahmen die Teilnehmenden ihre Fertigkeiten oder Erkenntnisse gewinnen oder austauschen (z.B. gemeinsame Übungen von ähnlichen Berufen).
    • Wettbewerbe, Spiele und Turniere, Übungen in unterschiedlichen Bereichen. Des Weiteren kulturelle Darbietungen und Veranstaltungen (Festivals und Konzerte, Ausstellungen und thematische Präsentationen, öffentliche Feierlichkeiten, große Sportereignisse), Camps für Kinder, Sport- und Kulturcamps. Hierher gehören ebenfalls gemeinsame Feierlichkeiten und Jahrestage der Partnerschaft, sowie Begegnungen und gemeinsame Veranstaltungen von Vereinen, formeller sowie informeller Gruppen, gemeinsame Ausflüge, Reisen oder Exkursionen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Tschechien (Česko), Österreich

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Kleinprojekte sind mindestens durch eine österreichische und eine tschechische Partnerorganisation bzw. durch einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) durchzuführen.

Der KPF richtet sich insbesondere an öffentlich-rechtliche Einrichtungen und nicht gewinnorientierte Einrichtungen, also an Einrichtungen, die nicht zum Zwecke der Erwirtschaftung eines Gewinns gegründet wurden (z.B. Städte und Gemeinden, NGO, Verbände, Vereine, Kammern und Vereinigungen, Bildungseinrichtungen etc.).

Für österreichische Antragsteller gilt: Private Partnerorganisationen können grundsätzlich in ein Kleinprojekt eingebunden werden. (Physische) Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, politische Parteien und Ein- Personen-Unternehmen sind nicht förderfähig.

Die Projektpartner des Kleinprojekts müssen ihren Sitz im Programmgebiet haben. Eine Ausnahme gilt für Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen es sich um Einheiten von Einrichtungen handelt, die außerhalb des Programmgebiets ansässig, aber im Programmgebiet tätig sind.


Typen der Kleinprojekte:

  • Typ A: Diese Kleinprojekte werden nur auf einer Seite der Grenze eingereicht, die Partnerorganisation im Nachbarland reicht keinen Projektantrag ein. Auch diese Kleinprojekte müssen jedoch eine klare grenzübergreifende Wirkung haben. Die Einbindung der Partnerorganisation aus dem Nachbarland in die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung eines Kleinprojektes ist nachzuweisen (siehe Punkt 1.10).
    • 1 Projektantrag
    • 1 Antragsteller
    • mind. 1 Projektpartner auf der anderen Seite der Grenze
  • Typ B: Diese Kleinprojekte verfolgen ein gemeinsames Ziel, ihre Aktivitäten finden auf beiden Seiten der Grenze gleichzeitig statt oder sie knüpfen unmittelbar aneinander an. Jeder Partner trägt die Verantwortung für eine ordentliche Durchführung seiner Aufgaben und Aktivitäten. Im Fall von Projekten des Typs B ist eine Überlappung der Kostenpläne zu vermeiden; es muss vollkommen klar sein, welche Ausgaben an welcher Seite der Grenze entstehen. Im Antrag ist der genaue Zusammenhang zum Projekt der Partnerorganisation darzustellen.
    • 2 selbständige Projektanträge (der Antragsteller im ersten Projekt tritt gleichzeitig als Partner des zweiten Projektes auf)
    • 2 Antragsteller
    • die Höhe der Gesamtausgaben für beide Projektanträge darf den finanziellen Rahmen von Kleinprojekten nicht überschreiten (siehe Punkt 1.7)
    • Beide Anträge müssen in derselben KPF-Runde eingereicht und im selben im Regionalen Lenkungsausschuss behandelt werden.

weitere Förderkriterien

Die KPFs decken das gesamte Fördergebiet des Programms lt. dem Programmdokument ab. Wien ist in das Programmgebiet einbezogen, aber an der Umsetzung der beiden Kleinprojektefonds nicht beteiligt. Das Kleinprojekt muss im Programmgebiet, welches durch folg. NUTS 3 Regionen der Mitgliedstaaten Österreich und Tschechien gebildet wird, umgesetzt werden.

  • Österreich: Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, (Wien), Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf.
  • Tschechien: Jihočeský kraj, Kraj Vysočina a Jihomoravský kraj.

Der KPF ermöglicht die Projekteinreichung im Bereich „People to People“ mit einem Gesamtkostenvolumen bis max.30.000 EUR und im Bereich „Kultur und Tourismus“ bis max. 50.000 EUR.

Jedes Projekt muss seine Wirkung im Programmgebiet entfalten und mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen. Die folgenden beiden Kooperationskriterien sind jedenfalls zu erfüllen:

  • Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
  • Gemeinsames Personal (optional)
  • Gemeinsame Finanzierung (optional)

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

12 Monate

Zusätzliche Informationen

  • Im Rahmen des KPFs werden in der gesamten Förderperiode für beide Prioritäten laufende Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte durchgeführt.
  • Die Anträge werden laufend während der einzelnen Runden der laufenden Aufrufe entgegengenommen.
  • Auf den Webseiten der KPF-Verwalter und der Regionalpartner werden regelmäßig die Termine der einzelnen Einreichrunden sowie die Stichtage veröffentlicht, bis zu denen der Antrag im Rahmen der entsprechenden Runde im elektronischen KPF-System registriert sein muss. Daneben werden laufend auch die Termine der Sitzungen des Regionalen Lenkungsausschusses veröffentlicht
  • Vor der Einreichung des Projektantrags besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, sein Projektvorhaben oder den ausgearbeiteten Antrag mit den MitarbeiterInnen der KPF-Verwalter oder der Regionalpartner zu konsultieren.

Antragsformular:

  • Für die Einreichung von Kleinprojektanträgen wird ein elektronisches KPF-System verwendet.
  • Das elektronische KPF-System steht auf den Webseiten der KPF-Verwalter sowie der Regionalpartner zur Verfügung.
  • Der Antrag und die die textliche Beschreibung der Kostenpositionen (Anlage B5) müssen in beiden Sprachen ausgefüllt werden.
  • Der Antragsteller muss beim Ausfüllen des Antrags das Projekt dem richtigen KPF (People to People oder Kultur und Tourismus) zuordnen. Kombiniert das Projekt Aktivitäten beider KPFs, muss der Antragsteller das Projekt jenem KPF zuordnen, in dem die Aktivitäten überwiegen.
  • Die Liste der Anhänge zum Projektantrag ist nachstehend aufgeführt, die Anhänge auf vorgeschriebenen Formularen finden Sie als Anhang B3-B6. Die Anhänge zum Antrag werden im PDF-Format, das Projektbudget (Anhang B5) auch im XLSX-Format hochgeladen, größere Dateien können in eine *.zip- oder *.rar-Datei komprimiert werden. Die Namen der hochgeladenen Dateien beginnen mit dem Code, der in der Liste der Anhänge angegeben ist (z. B. B5-Projektbudget.pdf).
  • Partnerschaftserklärung (siehe Anlage B3): Jeder Projektpartner hat eine klar definierte Rolle innerhalb der Projektpartnerschaft. Die Partnerschaftserklärung muss von allen Projektpartnerorganisationen unterzeichnet werden. Wenn eine elektronische Signatur verwendet wird, ist es wichtig, dass alle Partnerorganisationen eine elektronische Signatur verwenden. Die Kombination von elektronischer und handschriftlicher Unterschrift in einem Dokument ist nicht zulässig.
  • Nachdem der Antrag ausgefüllt und sämtliche notwendigen Anhänge zusammengestellt wurden, wird empfohlen, die Vollständigkeit des Kleinprojektantrages sowie der Anhänge anhand der Kriterien lt. der Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit zu überprüfen. (siehe Anhang A2)
  • Sobald der Antrag durch den Antragsteller auf Vollständigkeit geprüft wurde, reicht er ihn mittels des elektronischen KPF-Systems ein. Damit gilt der Antrag als beim KPF-Verwalter registriert.

Kontakt

Interreg Österreich-Tschechische Republik Verwaltungsbehörde
+43 2742 9005 14260
Kathrin.Huber@noel.gv.at
Website

Interreg Österreich-Tschechische Republik Joint Secretariat
+43 2742 9005 14929
christoph.grandits@noel.gv.at
Website

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