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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Eine europäische kollaborative Cloud für das kulturelle Erbe - Innovative Werkzeuge für die Digitalisierung und Analyse von dynamischen Prozessen, Objekten und komplexen kombinierten Daten

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft

Call Nummer

HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-ECCCH-01-01

Termine

Öffnung
18.06.2024

Deadline
22.01.2025 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 12.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt auf die Entwicklung und Implementierung einer Reihe innovativer Werkzeuge und Methoden auf der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) für die Digitalisierung und Analyse von dynamischen Prozessen, Objekten und komplexen kombinierten Daten. Konkrete Anwendungen dieser Werkzeuge und Methoden sollen zumindest für die folgenden Zwecke bereitgestellt werden: 1) Digitalisierung von dynamischen Objekten, Prozessen und Praktiken; 2) Überwachung des sich im Laufe der Zeit verändernden Zustands von Objekten des kulturellen Erbes; 3) Interaktion mit, Cross-Mixing und Re-Mixing von verschiedenen Datentypen.

Call-Ziele

Digitalisierung von dynamischen Objekten, Prozessen und Praktiken

Das Hauptaugenmerk der 3D-Digitalisierungsinitiativen im Bereich des kulturellen Erbes lag bisher auf der Form und dem Aussehen statischer Objekte. Praktische Techniken und Technologien, die genaue physikalische Simulationen von digitalisierten Objekten ermöglichen, sind weitgehend unerforscht. Mechanische Eigenschaften wie Steifigkeit, Flexibilität, Massenverteilung und Festigkeit sowie Mechanismen und bewegliche Teile sind noch weitgehend undokumentiert. Viele Objekte des Kulturerbes, darunter von Menschenhand geschaffene Geräte, Maschinen oder Praktiken, weisen jedoch dynamische Verhaltensweisen auf. Die Erstellung angemessener und präziser digitaler Modelle solcher Gegenstände und Phänomene würde realistischere Simulationen z. B. antiker Artefakte wie Gewebe, Mechanismen, Werkzeuge oder Praktiken ermöglichen, was eine aufschlussreiche Analyse und ein besseres Verständnis erleichtern würde.

Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte neue Digitalisierungsansätze entwickeln, die eine korrekte Erfassung der mechanischen und dynamischen Merkmale von Objekten und Praktiken ermöglichen.

Überwachung des sich im Laufe der Zeit verändernden Zustands von Objekten des kulturellen Erbes

Die Überwachung der zeitlichen Entwicklung eines Kulturguts ist in vielen Kontexten des kulturellen Erbes eine wichtige Aufgabe. Dabei müssen sowohl sehr langsame Phänomene (z. B. Veränderungen der Reflexionseigenschaften einer bemalten Oberfläche) als auch sehr schnelle Phänomene (z. B. Risse, die durch ein plötzliches Ereignis entstanden sind, wie z. B. die Beschädigung eines Leihkunstwerks während einer Reise oder eines Denkmals infolge eines seismischen Einschlags) überwacht werden. Die genaue Erfassung und Erkennung solcher Veränderungen, die im Laufe der Zeit auftreten, erfordert eine Reihe neuer und integrierter Technologien: Form- und Farbabtastung, Einsatz von räumlich verteilten Sensornetzen, Datenintegration und Softwaretechnologien, die in der Lage sind, Vergleiche anzustellen und die Veränderungen zu bewerten. Es können innovative KI-basierte Lösungen entwickelt werden, um die Veränderungen zu charakterisieren und zu erkennen, vorbehaltlich der Validierung durch menschliche Experten.

Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte neue Digitalisierungsansätze entwickeln, die eine noch nie dagewesene Fähigkeit zur Überwachung der zeitlichen Entwicklung des Zustands von Objekten des Kulturerbes bieten.

Interaktion mit, Cross-Mixing und Re-Mixing von verschiedenen Datentypen

Die effektive Mischung und Integration verschiedener Medien und Medientypen kann die Erkenntnismöglichkeiten erweitern und zu neuem Wissen führen. Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten innovative Werkzeuge und Methoden entwickeln, die dem ECCCH bahnbrechende Fähigkeiten in diesem Bereich verleihen.

Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte erforschen, wie verschiedene Medien sowohl auf der Raum- als auch auf der Zeitachse kombiniert werden können und wie die damit verbundenen kreativen Prozesse unterstützt werden können. Solche neuen Methoden erfordern die Untersuchung neuer Interaktionsmodi, die die Navigation über verschiedene Medientypen und -räume (2D, 3D, Text, ...) ermöglichen, und die Schaffung einer gemeinsamen medienübergreifenden Interaktionssprache. Die Nutzer sollten problemlos in der Lage sein, mehrere Medien auf koordinierte Weise zu nutzen, z. B. für die visuelle Präsentation und Analyse von Objekten des Kulturerbes (z. B. Verknüpfung von 3D und Text, um die Geschichte eines Kunstwerks zu erzählen, Verknüpfung der Navigation in einem 3D-Raum mit Panoramabildern, um sowohl die räumlichen als auch die Farb- und Reflexionseigenschaften der Oberfläche genau darzustellen, Ermöglichung der Navigation in Datensätzen, die 3D-gescannte Außenflächen mit computertomografisch gescannten Daten des Innenraums verbinden, oder Verwendung von 3D und Bildern bei der Dokumentation von Restaurierungsarbeiten). Die entwickelten Werkzeuge und Methoden sollten die Darstellung von nicht statischem Kulturerbe ermöglichen, wie z. B. Industriekultur mit vielen komplexen Maschinen und Prozessen. Als Alternative zur Erstellung vollständiger digitaler Modelle komplexer Maschinen, die übermäßig kostspielig sein können, können verschiedene Medien kombiniert werden, um das dynamische Wesen solcher Güter mit weniger Aufwand darzustellen, z. B. durch die Verwendung von 3D-Modellen für die statischen Merkmale einer Maschine und die Hinzufügung von Video und Ton, um das dynamische Erlebnis zu verbessern.

Die Ergebnisse der Arbeit können in Form neuer spezifischer Tools und/oder als Erweiterungen der Funktionsbibliotheken der ECCCH-Kernplattform umgesetzt werden.

Um die Ressourcen effizient zu nutzen und über den Stand der Technik hinauszugehen, sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte gegebenenfalls auf bereits bestehenden Forschungsarbeiten, Methoden und Lösungen aufbauen. Die Vorschläge sollten daher sicherstellen, dass bestehende Instrumente und Methoden und ihre potenzielle (Wieder-)Verwendung angemessen geprüft werden.

Die Benutzerfreundlichkeit für die Zielnutzende ist von größter Bedeutung. Daher sollten die Instrumente und Methoden in enger Zusammenarbeit mit aktiv beteiligten repräsentativen Zielnutzenden entwickelt werden. Außerdem sollten die Instrumente und Methoden vor Abschluss des Projekts mit einer großen Zahl von Nutzenden gründlich getestet und überprüft werden. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden kann finanzielle Unterstützung für Dritte gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.

Um weniger gut ausgestatteten Nutzenden den Zugang zu erleichtern, sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich online zugänglich sein, ohne dass eine Installation oder eine spezielle oder besonders leistungsfähige Ausrüstung erforderlich ist. Außerdem sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich so konzipiert sein, dass sie auch bei instabilen oder eingeschränkten Verbindungen genutzt werden können und Arbeitsausfälle vermieden werden.

Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten das Potenzial der entwickelten Werkzeuge und Methoden durch repräsentative Fallstudien demonstrieren, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Nutzern durchgeführt werden. Diese Fallstudien sollten einen bedeutenden Teil des Spektrums von Objekten, Materialien und Problemen des kulturellen Erbes abdecken, die mit den Werkzeugen und Methoden angegangen werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fallstudien sollten Informationen liefern, die als Modelle für die Förderung der Wiederverwendung der Instrumente und Methoden in anderen Kontexten und durch andere Nutzer innerhalb des ECCCH und gegebenenfalls darüber hinaus dienen können.

In den Vorschlägen sollten außerdem geeignete Ressourcen für die Bereitstellung klarer Informationen und die Ausarbeitung gezielter Schulungsmodule für die Nutzer der entwickelten Instrumente und Methoden vorgesehen werden.

Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten unter Verwendung der Low-Level-Bibliotheken implementiert werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erstellt wurden. Die entwickelten Werkzeuge sollten mit dem Design des ECCCH übereinstimmen und vor Ende des Projekts in das ECCCH integriert werden, zusammen mit einer angemessenen Dokumentation. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit dem Datenmodell und den Richtlinien für die Softwareentwicklung übereinstimmen, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erarbeitet wurden. Gegebenenfalls sollten diese Werkzeuge im Hinblick auf einen breiteren Einsatz entwickelt werden, auch im Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe, sowie gegebenenfalls zur Wiederverwendung über die European Open Science Cloud. Darüber hinaus sollten die mit diesen Instrumenten für das ECCCH erstellten Inhalte gegebenenfalls interoperabel sein und über den Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und/oder die European Open Science Cloud gemeinsam genutzt werden können.

Die Vorschläge sollten außerdem vorsehen, dass sie sich aktiv an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative beteiligen. Insbesondere sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte die technischen Arbeiten mit den im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative geförderten Projekten koordinieren und zu den Aktivitäten und Zielen des im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail beschrieben werden müssen.

Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten darüber hinaus ihre Projektwebseiten auf der gemeinsamen ECCCH-Webseite einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.

Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergien und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten.

Die Kommission empfiehlt, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen Berichtszeiträume von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie auch den Einleitungstext zur Bestimmung, um einige Schlüsselmerkmale der Vision für das ECCCH zu berücksichtigen.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:

  • Die European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes für die Digitalisierung dynamischer Objekte, Prozesse und Praktiken in großem Umfang genutzt.
  • Die ECCCH wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes in großem Umfang genutzt, um den sich im Laufe der Zeit entwickelnden Status von Objekten des Kulturerbes zu überwachen.
  • Das ECCCH wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes in großem Umfang für die fortgeschrittene Interaktion mit digitalen Inhalten genutzt. Es ermöglicht neue Wege der Interaktion, des Cross-Mixing und des Re-Mixing verschiedener Datentypen, wodurch die Erkenntnisfähigkeit und das Darstellungspotenzial verbessert werden.
  • Fachleute und Forschende im Bereich des europäischen Kulturerbes erhalten klare Informationen sowie gezielte Schulungsmodule zu den entwickelten innovativen Werkzeugen und Methoden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).

Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Auffüllung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen an die Ergebnisse: Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Lizenz für den öffentlichen Bereich oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern ein offener funktionaler Ersatz verfügbar ist, keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen eingeführt werden und dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt wird.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 60 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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