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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen 3. Call
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
24.05.2024
Deadline
27.09.2024 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.931.045.625,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel des Programms ist es, grenzbedingte Nachteile zu überwinden und somit einen Beitrag zur europäischen Integration zu leisten. Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den dritten Call für Förderanträge innerhalb aller Prioritäten (P) und für alle Spezifischen Ziele (SZ) außer für das SZ 6.3 in der P4.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Ein innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
- P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
- SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Ein innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
- grenzüberschreitende Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen und die Umsetzung innovativer Lösungen zu befördern
- Ausbau bestehender und Aufbau neuer grenzüberschreitender Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die z.B. in den Bereichen Gesundheit, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und intelligente Energiesysteme, Wasserstoff, CO2-arme Wirtschaft, Mobilität und Leichtbau zur Aktivierung von Innovationspotenzialen und zur Umsetzung innovativer Lösungen beitragen
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie der Einführung neuer Technologien durch Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und der Bevölkerung
- Maßnahmen zur Förderung innovativer, zukunftsorientierter Lösungen im Bereich der grenzüberschreitenden nachhaltigen und multimodalen Mobilität
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung innovativer, zukunftsorientierter Lösungen, die die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern
P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Erarbeitung von grenzüberschreitenden Analysen sowie Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Konzepten, Lösungen und Aktionsplänen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verminderung des CO2-Fußabdrucks, z.B. in den Bereichen Trockenheit und Dürre, natürliche Umwelt (Grünflächen, Stadtklima) in Städten, Land- und Forstwirtschaft, Parks und Gärten
- Verbesserung der technischen, fachlichen und rechtlich-administrativen Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Brand- und Katastrophenschutz, z.B. gemeinsame Katastrophenschutzpläne und Einsatzpläne und zu deren Umsetzung notwendige technische Ausrüstung
- Vorbereitung der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes auf grenzüberschreitende Einsätze, z.B. gemeinsame Katastrophenschutzübungen und Erleichterung des Informationsaustauschs
- grenzüberschreitender Austausch und Information über Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- gemeinsame Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften
- grenzüberschreitende Lösungen zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Erarbeitung der dafür erforderlichen konzeptionellen Grundlagen
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer zu Fragen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften und zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt
- gemeinsame, grenzüberschreitend durchgeführte Maßnahmen zur Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der biologischen Vielfalt, einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller, fachübergreifender Kompetenzen in allen Altersgruppen
- Aufbau und Einführung gemeinsamer Angebote für das lebenslange Lernen sowie die außerschulische Bildung und Weiterbildung, welche den Erwerb von in den nationalen Qualifikationsrahmen enthaltenen Kompetenzen sowie weiterer, spezifischer, grenzüberschreitender Bildungsinhalte ermöglichen (z.B. Nachbarsprache, Interkulturalität, Vermittlung von Kenntnissen mit Bezug zum Nachbarland)
- Aufbau und Einführung gemeinsamer inklusiver, darunter bilingualer Bildungskomponenten von der Vorschulbildung über die Schule, Ausbildung bis zur Hochschulbildung
- Maßnahmen zur Vermarktung der grenzüberschreitenden Bildungsangebote und zur Stärkung der Motivation, die Nachbarsprache zu lernen
- Entwicklung digitaler, grenzüberschreitender Lernplattformen sowie Bereitstellung anderer digitaler Ausstattung, die für den grenzüberschreitenden Austausch erforderlich ist
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer, insbesondere zu Fragen des Erwerbs der Nachbarsprache und des Erwerbs interkultureller und fachübergreifender Kompetenzen
- Aufbau und Einführung von Beratungs- und Informationsangeboten zu Fragen der grenzüberschreitenden Berufsorientierung und zur Vernetzung der regionalen Arbeits- und Bildungsmärkte
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte
- grenzüberschreitende Vermarktung und Vermittlung kultureller und touristischer Angebote
- grenzüberschreitende Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Anbietern
- Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen/Lösungen zur Verbesserung der Information über und des Zugangs zu kulturellen und touristischen Angeboten
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch sowie Unterstützung von Best-Practice-Transfer
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen in Verbindung mit grenzüberschreitenden Tourismus- und Kulturangeboten
- grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und zur Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Erlebbarmachung der Natur und des gemeinsamen Naturerbes
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus
P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
- SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vernetzung der Gebietskörperschaften und weiterer Stakeholder, mit dem Ziel der Erstellung und der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Konzepten, Aktionsplänen und Lösungen zur weiteren grenzüberschreitenden Integration des Programmraums, darunter insbesondere:
- rechtlich-administrative Lösungen für den grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehr
- rechtlich-administrative Lösungen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen
- Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit, Ordnung und Prävention zur Schaffung von dauerhaften gemeinsamen Strukturen und Netzwerke
- grenzüberschreitender Wissens- und Erfahrungsaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer aus anderen Grenzregionen zu Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Vernetzung von möglichen Projektträgern, um weitere europäische, nationale und regionale Förderpolitiken und Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu aktivieren und zu nutzen
- koordinierte Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens, einschließlich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, sowie Entwicklung und Einführung von Informations- und Beratungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Wohnen, Arbeiten und Studieren)
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vernetzung der Gebietskörperschaften und weiterer Stakeholder, mit dem Ziel der Erstellung und der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Konzepten, Aktionsplänen und Lösungen zur weiteren grenzüberschreitenden Integration des Programmraums, darunter insbesondere:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen. Mindestens einer von ihnen muss im Rahmen des Projekts eine Förderung erhalten.
Partner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Ein Träger, der an einem Projekt teilnimmt, gilt nur dann als Projektpartner, wenn seine Rolle in der Partnerschaft und in den Maßnahmen des Projekts genau und klar definiert ist. Die Zusammensetzung der Partnerschaft sollte entsprechend dem thematischen Umfang und dem Ziel des Projekts gewählt werden.
Partner sind sowohl Träger, die eine Förderung aus dem Programm erhalten (im Folgenden als Begünstigte bezeichnet), als auch Träger, die am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung erhalten (im Folgenden als assoziierte Partner bezeichnet).
Eine Projektpartnerschaft kann aus bis zu 10 Begünstigten bestehen.
Assoziierte Partner sind in der Regel wichtige Projektteilnehmer, deren Einbeziehung die Projektplanung und -durchführung verbessern kann. Sie können dazu beitragen, die Projektergebnisse aufrechtzuerhalten, zu konsolidieren und zu multiplizieren.
Die Projekte des Programms werden nach dem Leadpartner-Prinzip8 durchgeführt. Das bedeutet, dass in jedem Projekt ein Partner als Leadpartner benannt werden muss.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
Es ist zwingend erforderlich, dass die Partner das Projekt gemeinsam entwickeln und durchführen. Von den beiden anderen Grundsätzen müssen die Projektpartner mindestens einen anwenden.
Eine grenzüberschreitende juristische Person oder ein EVTZ kann alleiniger Partner eines Interreg-Vorhabens sind, sofern ihre bzw. seine Mitglieder Partner aus mindestens Brandenburg und Polen umfassen. Der alleinige Partner muss entweder in Deutschland oder in Polen registriert sein.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Deutschland
- Kreisfreie Städte:
- Cottbus
- Frankfurt (Oder)
- Landkreise
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Spree-Neiße
Polen
- Kreisfreie Städte:
- Gorzów Wielkopolski
- Zielona Góra
- Landkreise
- Gorzów Wielkopolski
- Krosno Odrzańskie
- Międzyrzecz
- Nowa Sól
- Słubice
- Strzelce-Drezdenko
- Sulęcin
- Świebodzin
- Wschowa
- Zielona Góra
- Żagań
- Żary
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Zugang zum Jems: https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu/no-auth/login
Handreichungen zum Jems: https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/
Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de
Zu den formalen Voraussetzungen gehört die Durchführung einer Antragsberatung beim GS bevor der Antrag auf Förderung eingereicht wird. Die Pflichtberatung erfolgt auf der Grundlage:
- Vor der Veröffentlichung des Calls - Projektskizze: Da ein Antrag in Jems nur im laufenden Call generiert werden kann, ist im Falle einer Beratung vor Callstart auch eine Projektskizze möglich. Das dazu auszufüllende Formular der Projektskizze ist in elektronischer Form auf der Internetseite des Programms zu finden.
- Im Rahmen des Calls - Antragsentwurfs im Jems: Die Vorbereitung eines Antragsentwurfs (vorläufige Fassung) in Jems ist obligatorisch um eine Beratung beim GS durchzuführen.
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027(474kB)
Kontakt
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