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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Interreg Brandenburg-Polen 3. Call

Förderprogramm

Interreg Brandenburg-Polen

Termine

Öffnung
24.05.2024

Deadline
27.09.2024 12:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 1.931.045.625,00

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel des Programms ist es, grenzbedingte Nachteile zu überwinden und somit einen Beitrag zur europäischen Integration zu leisten. Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027 eröffnet den dritten Call für Förderanträge innerhalb aller Prioritäten (P) und für alle Spezifischen Ziele (SZ) außer für das SZ 6.3 in der P4.

Call-Ziele

Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:

  • P1: Ein innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
    • SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
  • P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt
    • SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
    • SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
  • P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
    • SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
    • SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
  • P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
    • SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)

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Erwartete Ergebnisse

In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:

P1: Ein innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen

  • SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
    • grenzüberschreitende Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen und die Umsetzung innovativer Lösungen zu befördern
    • Ausbau bestehender und Aufbau neuer grenzüberschreitender Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die z.B. in den Bereichen Gesundheit, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und intelligente Energiesysteme, Wasserstoff, CO2-arme Wirtschaft, Mobilität und Leichtbau zur Aktivierung von Innovationspotenzialen und zur Umsetzung innovativer Lösungen beitragen
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie der Einführung neuer Technologien durch Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und der Bevölkerung
    • Maßnahmen zur Förderung innovativer, zukunftsorientierter Lösungen im Bereich der grenzüberschreitenden nachhaltigen und multimodalen Mobilität
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung innovativer, zukunftsorientierter Lösungen, die die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern

P2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und biologische Vielfalt

  • SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
    • Erarbeitung von grenzüberschreitenden Analysen sowie Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Konzepten, Lösungen und Aktionsplänen  zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verminderung des CO2-Fußabdrucks, z.B. in den Bereichen Trockenheit und Dürre, natürliche Umwelt (Grünflächen, Stadtklima) in Städten, Land- und Forstwirtschaft, Parks und Gärten
    • Verbesserung der technischen, fachlichen und rechtlich-administrativen Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Brand- und Katastrophenschutz, z.B. gemeinsame Katastrophenschutzpläne und Einsatzpläne und zu deren Umsetzung notwendige technische Ausrüstung
    • Vorbereitung der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes auf grenzüberschreitende Einsätze, z.B. gemeinsame Katastrophenschutzübungen und Erleichterung des Informationsaustauschs
    • grenzüberschreitender Austausch und Information über Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
    • gemeinsame Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften
    • grenzüberschreitende Lösungen zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, einschließlich der Erarbeitung der dafür erforderlichen konzeptionellen Grundlagen
    • grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer zu Fragen des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften und zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt
    • gemeinsame, grenzüberschreitend durchgeführte Maßnahmen zur Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der biologischen Vielfalt, einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung

P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus

  • SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
    • Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller, fachübergreifender Kompetenzen in allen Altersgruppen
    • Aufbau und Einführung gemeinsamer Angebote für das lebenslange Lernen sowie die außerschulische Bildung und Weiterbildung, welche den Erwerb von in den nationalen Qualifikationsrahmen enthaltenen Kompetenzen sowie weiterer, spezifischer, grenzüberschreitender Bildungsinhalte ermöglichen (z.B. Nachbarsprache, Interkulturalität, Vermittlung von Kenntnissen mit Bezug zum Nachbarland)
    • Aufbau und Einführung gemeinsamer inklusiver, darunter bilingualer Bildungskomponenten von der Vorschulbildung über die Schule, Ausbildung bis zur Hochschulbildung
    • Maßnahmen zur Vermarktung der grenzüberschreitenden Bildungsangebote und zur Stärkung der Motivation, die Nachbarsprache zu lernen
    • Entwicklung digitaler, grenzüberschreitender Lernplattformen sowie Bereitstellung anderer digitaler Ausstattung, die für den grenzüberschreitenden Austausch erforderlich ist
    • grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer, insbesondere zu Fragen des Erwerbs der Nachbarsprache und des Erwerbs interkultureller und fachübergreifender Kompetenzen
    • Aufbau und Einführung von Beratungs- und Informationsangeboten zu Fragen der grenzüberschreitenden Berufsorientierung und zur Vernetzung der regionalen Arbeits- und Bildungsmärkte
  • SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
    • grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte
    • grenzüberschreitende Vermarktung und Vermittlung kultureller und touristischer Angebote
    • grenzüberschreitende Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Anbietern
    • Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen/Lösungen zur Verbesserung der Information über und des Zugangs zu kulturellen und touristischen Angeboten
    • grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch sowie Unterstützung von Best-Practice-Transfer
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen in Verbindung mit grenzüberschreitenden Tourismus- und Kulturangeboten
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und zur Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zur Erlebbarmachung der Natur und des gemeinsamen Naturerbes
    • grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus

P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen

  • SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
    • Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vernetzung der Gebietskörperschaften und weiterer Stakeholder, mit dem Ziel der Erstellung und der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Konzepten, Aktionsplänen und Lösungen zur weiteren grenzüberschreitenden Integration des Programmraums, darunter insbesondere:
      • rechtlich-administrative Lösungen für den grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehr
      • rechtlich-administrative Lösungen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen
      • Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit, Ordnung und Prävention zur Schaffung von dauerhaften gemeinsamen Strukturen und Netzwerke
    • grenzüberschreitender Wissens- und Erfahrungsaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer aus anderen Grenzregionen zu Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
    • Vernetzung von möglichen Projektträgern, um weitere europäische, nationale und regionale Förderpolitiken und Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu aktivieren und zu nutzen
    • koordinierte Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens,  einschließlich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, sowie Entwicklung und Einführung von Informations- und Beratungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Wohnen, Arbeiten und Studieren)

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Deutschland, Polen (Polska)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen. Mindestens einer von ihnen muss im Rahmen des Projekts eine Förderung erhalten.

Partner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.

Ein Träger, der an einem Projekt teilnimmt, gilt nur dann als Projektpartner, wenn seine Rolle in der Partnerschaft und in den Maßnahmen des Projekts genau und klar definiert ist. Die Zusammensetzung der Partnerschaft sollte entsprechend dem thematischen Umfang und dem Ziel des Projekts gewählt werden.

Partner sind sowohl Träger, die eine Förderung aus dem Programm erhalten (im Folgenden als Begünstigte bezeichnet), als auch Träger, die am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung erhalten (im Folgenden als assoziierte Partner bezeichnet).

Eine Projektpartnerschaft kann aus bis zu 10 Begünstigten bestehen.

Assoziierte Partner sind in der Regel wichtige Projektteilnehmer, deren Einbeziehung die Projektplanung und -durchführung verbessern kann. Sie können dazu beitragen, die Projektergebnisse aufrechtzuerhalten, zu konsolidieren und zu multiplizieren.

Die Projekte des Programms werden nach dem Leadpartner-Prinzip8 durchgeführt. Das bedeutet, dass in jedem Projekt ein Partner als Leadpartner benannt werden muss.

Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:

  • Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
  • Gemeinsames Personal
  • Gemeinsame Finanzierung

Es ist zwingend erforderlich, dass die Partner das Projekt gemeinsam entwickeln und durchführen. Von den beiden anderen Grundsätzen müssen die Projektpartner mindestens einen anwenden.

Eine grenzüberschreitende juristische Person oder ein EVTZ kann alleiniger Partner eines Interreg-Vorhabens sind, sofern ihre bzw. seine Mitglieder Partner aus mindestens Brandenburg und Polen umfassen. Der alleinige Partner muss entweder in Deutschland oder in Polen registriert sein.

weitere Förderkriterien

Programmgebiet:

Deutschland

  • Kreisfreie Städte:
    • Cottbus
    • Frankfurt (Oder)
  • Landkreise
    • Märkisch-Oderland
    • Oder-Spree
    • Spree-Neiße

Polen

  • Kreisfreie Städte:
    • Gorzów Wielkopolski
    • Zielona Góra
  • Landkreise
    • Gorzów Wielkopolski
    • Krosno Odrzańskie
    • Międzyrzecz
    • Nowa Sól
    • Słubice
    • Strzelce-Drezdenko
    • Sulęcin
    • Świebodzin
    • Wschowa
    • Zielona Góra
    • Żagań
    • Żary

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über die Plattform Jems zu stellen.

Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.

Zugang zum Jems: https://www.jems.interreg-brandenburg-polska.eu/no-auth/login

Handreichungen zum Jems: https://interreg-brandenburg-polska.eu/jems/

Jems Helpdesk: Jems.Helpdesk@MDFE.Brandenburg.de

Zu den formalen Voraussetzungen gehört die Durchführung einer Antragsberatung beim GS bevor der Antrag auf Förderung eingereicht wird. Die Pflichtberatung erfolgt auf der Grundlage:

  • Vor der Veröffentlichung des Calls - Projektskizze: Da ein Antrag in Jems nur im laufenden Call generiert werden kann, ist im Falle einer Beratung vor Callstart auch eine Projektskizze möglich. Das dazu auszufüllende Formular der Projektskizze ist in elektronischer Form auf der Internetseite des Programms zu finden.
  • Im Rahmen des Calls - Antragsentwurfs im Jems: Die Vorbereitung eines Antragsentwurfs (vorläufige Fassung) in Jems ist obligatorisch um eine Beratung beim GS durchzuführen.

Kontakt

Interreg Brandenburg-Polen Joint Secretariat
kontakt@interreg-brandenburg-polska.eu
Website

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