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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Experimentelle lokale Maßnahmen für EU-Missionen: Wissenseinrichtungen als Brennpunkte transdisziplinärer Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit europäischer Ausstrahlung

Förderprogramm

Horizont Europa: Missionen

Call Nummer

HORIZON-MISS-2024-CROSS-02-01

Termine

Öffnung
15.05.2024

Deadline
25.09.2024 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 15.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Aktivitäten sollten darauf abzielen, eine greifbare lokale oder regionale Wirkung für eine der EU-Missionen zu erzielen, die sich aus der vollständigen Integration verschiedener akademischer Disziplinen in Interaktion mit lokalen Akteuren in den Aktivitäten vor Ort ergibt, z. B. in moderierten oder überwachten Experimenten und bürgerwissenschaftlichen Aktivitäten in Gemeinden, in lebenden Labors oder in regulatorischen Testbeds.

Call-Ziele

Die EU-Missionen zu Krebs, Klimaanpassung, klimaneutralen Städten, Ozeanen und Böden verfolgen Ziele, die zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal und der Gesundheitspolitik vereinbart wurden. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Allmende-Ressourcen und die Bereitstellung öffentlicher Güter (hier zusammenfassend als "Commons" bezeichnet) sind eine wichtige Dimension der EU-Missionen. Anders als bei der Technologieentwicklung oder dem wissenschaftlichen Fortschritt sind für gesellschaftliche Übergänge und Missionen, die sich auf ökologische und soziale Gemeingüter beziehen, nach Ansicht von Wissenschaftlern kleinmaßstäbliche Multi-Stakeholder-Aktivitäten innerhalb eines lokalen oder regionalen Innovationsökosystems von entscheidender Bedeutung für die nichttechnologischen Innovationsprozesse.

Solche Innovationsökosysteme für einen transformativen Wandel umfassen nicht-kommerzielle Akteure wie die Zivilgesellschaft und Verwaltungen.

Solche intensiven transdisziplinären Interaktionen sind z. B. für eine wirksame Raumplanung und kommunale Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel oder für bessere Dienste zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebs in gefährdeten Gesellschaftsgruppen erforderlich. Um wirksam zu sein, brauchen solche transdisziplinären Forschungs- und Innovationsmaßnahmen eine starke wissenschaftliche Leitung bei ihrer Konzeption und Durchführung, damit wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerungen gezogen werden können. Die gesammelten Erfahrungen und Schlussfolgerungen müssen auf lokaler Ebene aufgegriffen werden, um Wirkung zu erzielen, z. B. in Form von Ausbildungskursen, Satzungen für die Landbewirtschaftung oder einer gezielten Förderung des Unternehmertums. Das Thema erkennt das Potenzial lokaler und regionaler kollaborativer, transdisziplinärer Maßnahmen in Forschung und Innovation für die EU-Missionen und den Wert des Austauschs von Daten, innovativen Ansätzen und Erfahrungen bei der Gestaltung und Verwaltung lokaler transdisziplinärer Forschungs- und Innovationsmaßnahmen mit anderen Regionen, die sich an den Missionen beteiligen, an.

Hochschuleinrichtungen, Universitäten und Forschungsinstitute sind Schlüsselakteure für diese Maßnahmen. Sie bieten den Akteuren in ihrer Region bereits vielfältige Dienstleistungen an: Kurse für lebenslanges Lernen und angewandte Forschung, die den spezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten von Unternehmen und Industrie Rechnung tragen; Forschungstätigkeiten in den Sozial- und Geisteswissenschaften zur Untersuchung kultureller Präferenzen; um sie herum entstehen Ökosysteme für Unternehmensgründungen, die durch die Wissenschaft der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden; und wissenschaftliche Outreach-Aktivitäten, die Bürger*innen aller Altersgruppen ansprechen. Gleichzeitig beteiligen sich Studierende und Forschende an internationalen Netzwerken und transferieren Wissen in die und aus der Region.

Aus diesen Gründen genießen Universitäten, andere Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute die Anerkennung und das Vertrauen der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes, der Zivilgesellschaft, des Bildungswesens, des Privatsektors und anderer verschiedener Interessengruppen in ihrer Heimatregion für ihre Rolle als unparteiische, kompetente und wissensbasierte Akteure bei der Mitgestaltung fairer und integrativer Innovationsprozesse. Dies versetzt sie in eine gute Position, um kollaborative, transdisziplinäre Forschungs- und Innovationstätigkeiten in ihrem lokalen Kontext durchzuführen, und versetzt sie in die Lage, vielfältige, wichtige Rollen bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deal und der EU-Missionen zu spielen.

Die Vorschläge sollten daher transdisziplinäre Forschungs- und Innovationstätigkeiten einer oder mehrerer Hochschuleinrichtungen, Universitäten oder Forschungsinstitute zusammen mit regionalen Akteuren zur Unterstützung der Ziele einer der EU-Missionen unterstützen.

Der Vorschlag sollte auf die Durchführung einer Forschungs- und Innovationsmaßnahme zugunsten eines bestimmten Standorts oder einer bestimmten Region in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land abzielen, die:

  1. konkret zur Erreichung der Ziele einer der EU-Missionen beiträgt, indem sie neues Wissen schafft und/oder innovative Ansätze in Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren entwickelt und erprobt, ohne dabei den wissenschaftlich-technologischen Ansatz von Projekten zu wiederholen, die bereits von Horizont Europa zur Unterstützung der EU-Missionen finanziert wurden . Projekte, die von Horizont Europa zur Unterstützung der fünf EU-Missionen finanziert wurden, sind entweder auf den Plattformen der Missionen und/oder auf Cordis(https://cordis.europa.eu), der Plattform für EU-Forschungsergebnisse, unter Verwendung des Suchbegriffs "Call ID" *MISS* dokumentiert. und
  2. sich in konkreten transdisziplinären Forschungs- und Innovationsaktivitäten und in der Strategieentwicklung engagieren, um die Mission zu den regionalen oder lokalen Akteuren zu bringen, die traditionell einen schwierigeren Zugang zu Forschungs- und Innovationsunterstützung auf europäischer Ebene und/oder zu den EU-Missionen haben (insbesondere: kleine und mittlere Unternehmen; kommunale, städtische oder andere öffentliche Dienste; Bürger, Zivilgesellschaft oder Philanthropie).

Die Aktion bietet die Möglichkeit, nicht-lokale Einrichtungen als Partner in das Projekt zu integrieren, die mit speziellen Kenntnissen oder Kapazitäten zum Projekt beitragen, die sonst in der Region nicht vorhanden sind. Um den europäischen Mehrwert zu erhöhen, müssen die Projekte ein aktives Engagement in den von den einschlägigen Missionsplattformen geschaffenen Lernumgebungen vorsehen. Dies sollte sich in den Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten der Projekte widerspiegeln und wird als integraler Bestandteil der erwarteten Auswirkungen des Projekts betrachtet.

Die Aktivitäten sollten darauf abzielen, eine greifbare lokale oder regionale Wirkung für eine der EU-Missionen zu erzielen, die sich aus der vollständigen Integration verschiedener akademischer Disziplinen in Interaktion mit lokalen Akteuren in den Aktivitäten vor Ort ergibt, z. B. in moderierten oder überwachten Experimenten und bürgerwissenschaftlichen Aktivitäten in Gemeinden, in lebenden Labors oder in regulatorischen Testbeds.

Die aus diesen experimentellen Aktivitäten gewonnenen Erkenntnisse sollten von den Akteuren vor Ort aufgegriffen werden, z. B. im Rahmen von Lehr- und Ausbildungsmaßnahmen oder im Rahmen spezifischer Finanzierungsprogramme für die Einführung und Nachahmung von Innovationen, die von philanthropischen Geldgebern oder von Geschäfts- oder Entwicklungsbanken durchgeführt werden. Die Methoden und Ergebnisse der Projekte sollten im weiteren Missionskontext bei akademischen und nichtakademischen Akteuren verbreitet werden.

Dritte können finanziell unterstützt werden, z. B. zur Deckung der Kosten für experimentelle Maßnahmen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Nachbarschaften durchgeführt werden, oder für ein lokales Zentrum zur Unterstützung von Unternehmensgründungen, das eine Anschubfinanzierung für eine innovative kommerzielle Tätigkeit bereitstellt, die die Ziele der Mission direkt unterstützt. Um eine enge Wechselwirkung zwischen der regionalen und der europäischen Dimension der EU-Missionen zu erreichen, wird die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Horizon Europe-Kontaktstellen gefördert.

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Erwartete Ergebnisse

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:

  • Die Forschungsergebnisse werden im Rahmen einer EU-Mission aufgegriffen und tragen zur Erreichung der Ziele der Mission bei.
  • Universitäten, andere Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute - auch solche, die nicht an den Maßnahmen teilnehmen - entwickeln ihre Rolle als Gestalter und Manager von transdisziplinären Forschungs- und Innovationsprojekten, als Knotenpunkte für den Wissenstransfer und als Wegbereiter für gerechte Übergänge im Rahmen der EU-Missionen.
  • Die Strategien von Universitäten, anderen Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstituten, einen Beitrag zu den EU-Missionen zu leisten, entwickelten sich entlang der Achsen "Forschung und Innovation", "allgemeine und berufliche Bildung und Qualifikationen" und "öffentliches Engagement und gesellschaftliche Auswirkungen".

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Das Konsortium kann sich ausnahmsweise aus mindestens drei Rechtspersonen zusammensetzen, die in mindestens einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, da die Art der Maßnahme darauf abzielt, gemeinsame Forschungs- und Innovationstätigkeiten in einem lokalen Umfeld als Beitrag zu einer EU-Mission zu unterstützen.

Der Koordinator des vorgeschlagenen Projekts muss eine Sekundar- oder Hochschuleinrichtung oder eine Forschungsorganisation sein.

Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, wobei jedoch nicht mehr als zwei Zuschüsse für jede der fünf Missionen gewährt werden, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.

Exzellenzsiegel werden für Anträge vergeben, die alle in diesem Arbeitsprogramm festgelegten Bewertungsschwellenwerte überschreiten, aber nicht finanziert werden können, weil für die Aufforderung keine Mittel zur Verfügung stehen.

Die Regeln sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Es gelten folgende Ausnahmen Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden, wobei der Höchstbetrag für jeden Dritten 60 000 EUR beträgt.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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