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Call-Eckdaten
Lebensmittelverschwendung - Unterstützung der Akteure 2024-2025
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-FOOD-2024-FW-STAKEHOLDERS-PJ
Termine
Öffnung
30.05.2024
Deadline
25.09.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird eines der Ziele im Lebensmittelbereich des Binnenmarktprogramms umgesetzt, das darauf abzielt, eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und einen nachhaltigen Lebensmittelkonsum zu fördern, indem Lebensmittelabfälle vermieden und reduziert werden, unter anderem durch Informationsaustausch und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Call-Ziele
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von EU-Akteuren (einzelnen oder mehreren Akteuren) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher*innen (sowohl im Haushalt als auch außer Haus), wobei Maßnahmen wie Verhaltensänderungen, Bildung und Ausbildung, die Ausarbeitung und Umsetzung von Leitlinien zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Programme zur Überwachung der Lebensmittelverschwendung, Sensibilisierungskampagnen und Kommunikationsmaterialien sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gefördert werden sollen. Aktionen außerhalb der eigenen vier Wände könnten zum Beispiel in Schulen, Kantinen, Restaurants und Cafeterias stattfinden.
In den Vorschlägen ist zu beschreiben, wie der Ansatz "Zielen, Messen, Handeln" in den folgenden 4 Schritten angewendet wird:
- Durchführung einer ersten Diagnose der Lebensmittelverschwendung, um das Ausmaß des Problems zu verstehen und die "Hotspots" zu ermitteln, die spezifische Maßnahmen erfordern (z. B. Zielgruppen, Situationen, in denen Lebensmittelverschwendung auftritt). Dies könnte auf der Grundlage einer zuvor erstellten Diagnose erfolgen. Dieser Prozess sollte in dem Vorschlag klar beschrieben werden.
- Festlegung von Zielen für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung unter Bezugnahme auf eine spezifische Ausgangsbasis. In den Projektvorschlägen sollten SMART-Ziele und spezifische Leistungsindikatoren (idealerweise einschließlich der Verringerung der Lebensmittelabfälle und/oder anderer Indikatoren wie Bewusstseins- und/oder Einstellungsänderungen, Ergebnisindikatoren wie die erzielte Reichweite usw.) festgelegt werden, die zur Überwachung der erzielten Fortschritte herangezogen werden können.
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der bei der anfänglichen Diagnose der Lebensmittelverschwendung ermittelten Hotspots.
- Durchführung einer abschließenden Bewertung am Ende des Projekts, um die durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielten Ergebnisse und die Fortschritte im Hinblick auf die gesetzten Ziele und KPIs zu verstehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten öffentlich verfügbar und für die wichtigsten Interessengruppen zugänglich sein (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Erwartete Auswirkungen). Informationen zu Prognosen über den langfristigen Trend zur Verringerung der Lebensmittelabfälle oder darüber, wie lange die im Rahmen des Projekts vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) voraussichtlich zu einer Verringerung der Lebensmittelabfälle führen wird/werden, sind willkommen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Zuschussempfänger dazu beitragen, die Menge der beim Verbraucher*innen anfallenden Lebensmittelabfälle zu vermeiden und zu verringern, was sich positiv auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirkt.
Die Auswirkungen des Projekts auf die Verringerung der Lebensmittelabfälle müssen eindeutig ermittelt werden, entweder durch quantitative Daten (z. B. Messung der Lebensmittelabfallmengen) und/oder qualitative Daten (z. B. berichtete Verhaltensänderungen).
In den Projektvorschlägen sollte erläutert werden, wie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Verringerung von Lebensmittelabfällen quantifiziert werden, und es sollten die erwarteten kurz- bis langfristigen Auswirkungen beschrieben werden.
Die Zuschussempfänger sollten die Projektergebnisse (die Zusammenfassung und den Abschlussbericht in derselben Sprache wie die Finanzhilfevereinbarung sowie die kurze Fallstudie) über die EU-Drehscheibe zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -abfällen weitergeben. Auf Wunsch der Bewilligungsbehörde können die Begünstigten gebeten werden, Informationen in Form von Webinaren, Sitzungen usw. mit der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung und/oder mit der Expertengruppe für Lebensmittelverluste und -verschwendung auszutauschen.
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Erwartete Ergebnisse
Mit den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angebotenen Finanzhilfen kann ein breites Spektrum von Aktivitäten unterstützt werden, sofern sie mit den oben genannten Zielen in Verbindung gebracht werden können.
Die Zuschüsse würden Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Verbraucher*innen (innerhalb und außerhalb des Hauses) abdecken, wie z. B. (nicht vollständige Liste):
- Maßnahmen zur Verhaltensänderung (z. B. Anstöße zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf Verbraucher*innenebene, z. B. spezifische Instrumente und Aufforderungen für Haushalte und Lebensmitteldienste, Coaching-Programme usw.);
- Bildung und Ausbildung (z. B. Schulprogramme, Personalschulung und Maßnahmen in Schulkantinen);
- Sensibilisierungskampagnen (z. B. auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene);
- Mess- und Berichterstattungsinstrumente und Lösungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auf der Ebene des Verbrauchs (z. B. mobile Anwendungen und andere Überwachungsinstrumente, die über die Selbstberichterstattung hinausgehen);
- Studien, Datenerhebungen und experimentelle Maßnahmen, die die Evidenzbasis für Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Verbraucher*innen erweitern (z. B. Studien zur Segmentierung der Zielgruppe, um die Maßnahmen besser zuzuschneiden und gezielter einzusetzen).
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten über die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher*innen hinausgehen und sich auf die Unterstützung von Verhaltensänderungen der Verbraucher*innen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung konzentrieren. Die Initiativen sollten evidenzbasiert sein und, wo immer möglich, ein geeignetes Modell zur Verhaltensänderung verwenden. Sie können Sensibilisierungsmaßnahmen mit praktischen Tipps und Hilfsmitteln kombinieren, die den Verbrauchern helfen, Lebensmittelabfälle zu reduzieren.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit den einschlägigen EU- und EU-Rechtsvorschriften (Lebensmittelsicherheit, Information der Verbraucher*innen über Lebensmittel, Tiergesundheit usw.) in Einklang stehen.
Maßnahmen zur Förderung der Abfallbehandlung, wie z. B. Kompostierung, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Aufforderung, ebenso wenig wie Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Tierfutter.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
In order to be eligible, the applicants (beneficiaries and affiliated entities) must:
- be legal entities (public or private bodies)
- be from an eligible country, i.e.:
- EU Member State (including overseas countries and territories (OCTs)) or
Specific cases:
Exceptional funding — Entities from other countries (not listed above) are exceptionally eligible, if the granting authority considers their participation essential for the implementation of the action.
Natural persons are NOT eligible (with the exception of self-employed persons, i.e. sole traders, where the company does not have legal personality separate from that of the natural person).
EU bodies — EU bodies (with the exception of the European Commission Joint Research Centre) can NOT be part of the consortium.
International organisations — International organisations are eligible. The rules on eligible countries do not apply to them.
Entities without legal personality — Entities which do not have legal personality under their national law may exceptionally participate, provided that their representatives have the capacity to undertake legal obligations on their behalf, and offer guarantees for the protection of the EU financial interests equivalent to that offered by legal persons.
Associations and interest groupings — Entities composed of members may participate as ‘sole beneficiaries’ or ‘beneficiaries without legal personality’. Please note that if the action will be implemented by the members, they should also participate (either as beneficiaries or as affiliated entities, otherwise their costs will NOT be eligible).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator,
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams,
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres für alle Antragsteller (bei Konsortien für alle dem Konsortium angehörenden Organisationen),
- Liste früherer Projekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermeidung von Lebensmittelabfällen (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
Der Umfang des Antragsformulars Teil B ist auf maximal 30 Seiten begrenzt. Kürzere Vorschläge sind willkommen. In dieser Begrenzung sind die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente nicht enthalten.
Call-Dokumente
SMP-FOOD-2024-FW-STAKEHOLDERS-PJSMP-FOOD-2024-FW-STAKEHOLDERS-PJ(798kB)
Kontakt
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