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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz 1: Unterstützung für die Zukunft der Tiergesundheit und des Tierschutzes
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.07.2024 15:00
Budget des Calls
€ 24.603.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz (EUPAHW) ist eine Forschungs- und Innovationspartnerschaft, die von Horizont Europa finanziert wird. Ihr Ziel ist es, Europa zu gesunden und nachhaltigen Tierproduktionssystemen (sowohl für Land- als auch für Wassertiere) zu führen und den Tierschutz deutlich zu verbessern. Darüber hinaus zielt die EUPAHW darauf ab, die Gesundheit und das Wohlergehen der menschlichen Bevölkerung zu verbessern, indem sie die sektorübergreifende Zusammenarbeit im Sinne von "one health - one welfare" erleichtert. Die EUPAHW bietet eine Kaskadenfinanzierung, und die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit dem Titel "Supporting the Future of Animal Health and Welfare" (Unterstützung der Zukunft der Tiergesundheit und des Tierschutzes) gilt bis zum 3. Juli 2024 (Erstvorschläge) bzw. bis zum 4. Februar 2025 (Vollanträge).
Call-Ziele
Die kommende Aufforderung zielt darauf ab, die Tiergesundheit und den Tierschutz zu verbessern, indem innovative Forschung zur Entwicklung neuer und verbesserter Technologien und zur Lösung grundlegender sozioökonomischer Fragen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Erkennung, Bewertung und Bewältigung von Problemen der Tiergesundheit und des Tierschutzes unterstützt wird. Das Förderprogramm richtet sich an Forschende, die auf dem Gebiet der Tiergesundheit und des Tierschutzes an Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen in verwandten Bereichen arbeiten.
Erwartete Ergebnisse
Thema 1: Neuartige Technologien für Prävention, Erkennung, Bewertung und Management von Tiergesundheit und Tierschutz
Dieser Themenbereich umfasst Forschungsprojekte, die sich auf die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer Technologien zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes konzentrieren, einschließlich der folgenden Beispiele:
- Technologien, die von der genomischen Gesundheitsüberwachung und verbesserten Krankheitsdiagnoseverfahren bis zu neuartigen oder verbesserten Impfstoffen und Impfstoffplattformen reichen
- die Entwicklung neuer Technologien zur Überwachung und Verbesserung des Tierschutzes, z. B. die Entwicklung von Sensoren, Entscheidungshilfen oder innovativen Tierhaltungs- und Aquakultursystemen.
Thema 2: Grundlagenforschung für Tiergesundheit und Tierschutz
Dieser Themenbereich umfasst die Erforschung der biologischen, immunologischen und physiologischen Mechanismen, die die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren beeinflussen.
- Beispiele hierfür sind die Erforschung von Krankheitserregern (Bakterien, Parasiten, Viren, Pilze oder Prionen, die für erhebliche wirtschaftliche Verluste oder ein hohes Risiko der Übertragung auf den Menschen verantwortlich sind), Wechselwirkungen mit dem Mikrobiom des Wirts, Diagnostik, Immunologie und grundlegende Indikatoren für das Wohlergehen von Tieren wie normales Verhalten, positiver emotionaler Zustand, Wärmekomfort, Bewegungsfreiheit und Abwesenheit von Krankheiten.
Thema 3: Gesundheit und Wohlergehen von Tieren und Gesellschaft
Dieser Themenbereich umfasst soziale, wirtschaftliche oder ethische Studien, in denen untersucht wird, wie sich Krankheitserreger, neue Technologien oder ein verbesserter Tierschutz auf Landwirte, Fischer, Aquakulturproduzenten, Verbraucher oder die Produktionskette auswirken könnten. Dazu gehören Studien, die sich auf das menschliche Verhalten in Bezug auf Biosicherheit, die Wahrnehmung des Tierschutzes und ihre Auswirkungen auf die Nachfrage sowie die Kommunikation mit Landwirten und Erzeugern konzentrieren, um das Bewusstsein und die Anerkennung von Tiergesundheit, Tierschutz und Tierwohl zu verbessern (z. B. um die Akzeptanz der Politik zu verbessern und den Übergang zu einer nachhaltigen Produktion zu erleichtern).
Themen, die im Rahmen dieser Aufforderung nicht eingereicht werden können:
- Verbesserung der menschlichen Gesundheit
- Begleittiere
- Durch Lebensmittel übertragene Krankheitserreger
- Antimikrobielle Resistenz (AMR) im Zusammenhang mit der öffentlichen/menschlichen Gesundheit
- Sozioökonomische Projekte, die die Tiergesundheit und/oder den Tierschutz nicht berücksichtigen
- Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Vorschlag müssen mindestens drei und höchstens sechs Partnergruppen aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Partnerländern beteiligt sein. Ein gemeinsamer Vorschlag muss vom Projektkoordinator beim zentralen Sekretariat der Aufforderung eingereicht werden. Der finanzielle Anteil jedes teilnehmenden Landes darf 60 % nicht überschreiten. Zu den Bewertungskriterien gehören wissenschaftliche Exzellenz und gesellschaftspolitische Relevanz (einschließlich der Einbeziehung von Interessengruppen).
Die Forscher werden von ihren jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisationen finanziert. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 12-13 des Aufrufs.
Die Partnerschaft umfasst 30 Förderorganisationen aus 24 europäischen Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Die aktuelle Liste der potenziellen Teilnehmerländer ist auf der EUPAHW-Website zu finden.
Wer kann sich bewerben?
Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen, öffentliche Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Verbraucher/Bürger und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Privatunternehmen können sich unter Einhaltung der nationalen/regionalen Vorschriften und Förderkriterien (Anhang VII) bewerben. Partner, die nicht für eine Förderung durch eine der FOs in Frage kommen, können ebenfalls Teil von Forschungskonsortien sein, wenn sie ihre eigenen Ressourcen einbringen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegen (siehe Anhang V). Diese Antragsteller können jedoch nicht der Koordinator sein und werden nicht auf die Mindest- oder Höchstzahl der Partner angerechnet. Um die Bildung von Konsortien zu erleichtern, wird auf der Homepage des Einreichungstools (https://eupahw.ptj.de/) ein Partnering Tool zur Verfügung stehen.
Forschungseinrichtungen, die Begünstigte des EUPAHW sind und sich an externen Forschungsaufforderungen beteiligen möchten, können dies in den in der Finanzhilfevereinbarung und in Anhang II festgelegten Fällen tun.
weitere Förderkriterien
- Die Vorschläge müssen in englischer Sprache abgefasst sein.
- Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist über die Website (https://eupahw.ptj.de/) eingereicht werden.
- Die Projektdauer darf 3 Jahre nicht überschreiten.
- Forscher können sich an mehr als einem Forschungsvorschlag beteiligen, der im Rahmen der kofinanzierten Aufforderung eingereicht wird, vorausgesetzt, es erfolgt keine Doppelfinanzierung derselben Arbeit oder desselben Kostenpunkts, und dieselbe Arbeit wird nur einmal vorgeschlagen, und die nationalen Vorschriften der FO lassen dies zu. Im Falle einer Beteiligung an mehr als einem Projekt müssen die Partner die Vorschläge benennen, an denen sie beteiligt sind, und im Abschnitt "Partner" (über das Partner-Login) unter "Aufgaben innerhalb des Projekts" deutlich erklären, wie sich ihre Arbeit innerhalb der jeweiligen Vorschläge unterscheidet.
- Das vorgeschlagene Forschungsprojekt muss mit dem Anwendungsbereich dieser Aufforderung und mit den nationalen/organisatorischen thematischen Prioritäten der am vorgeschlagenen Projekt beteiligten Länder/Regionen übereinstimmen. Die nationalen/regionalen/organisatorischen Prioritäten sind in den nationalen/regionalen Verordnungen beschrieben (siehe Anhang VII) und können von den Kontaktpersonen für die Finanzierung (FCP) mitgeteilt werden (Anhang I).
- Die Antragsteller müssen auch die nationalen/regionalen Förderkriterien einhalten, die von der FO, bei der sie eine Finanzierung beantragen, festgelegt wurden. Bitte beachten Sie, dass einige FOs auch die Einreichung eines nationalen/regionalen Antrags verlangen (siehe Anhang VII).
- Die Einreichung eines Erstvorschlags ist obligatorisch. Antragsteller können zu einem späteren Zeitpunkt keinen Vollantrag einreichen, ohne einen Erstvorschlag eingereicht zu haben und zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert worden zu sein.
- Die Projekte müssen die unter "Konsortialstruktur" beschriebenen Regeln befolgen.
- Vollanträge müssen einen Kommunikations- und Verbreitungsplan (Anhang III) und einen Datenmanagementplan (Anhang IV) enthalten.
- Antragsteller aus Ländern, die sich nicht an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen, sind in Forschungskonsortien willkommen, können jedoch keine Fördermittel erhalten. Diese assoziierten Partner sollten eindeutig einen Mehrwert für das Konsortium nachweisen und ihre Ressourcen sichern. Der Koordinator sollte sicherstellen, dass diese assoziierten Partner ausreichende Ressourcen bereitstellen. Die Verpflichtungserklärung muss zusammen mit dem Erstvorschlag eingereicht werden (Vorlage für die Verpflichtungserklärung; Anhang V). Das Gleiche gilt für alle Partner, die nicht förderfähig sind oder keine nationalen/regionalen Mittel von den an der Aufforderung teilnehmenden FOs beantragen. Die assoziierten Partner werden nicht auf die erforderliche Mindest- oder Höchstzahl von Partnern angerechnet. Ein assoziierter Partner kann nur ein Partner in einem Vorschlag sein, nicht aber Koordinator eines Vorschlags.
- Die Gesamtfinanzierung der Partner in einem Land darf 60 % des gesamten Finanzierungsbudgets des Vorschlags nicht überschreiten, um ausgewogene Partnerschaften zu erreichen und sicherzustellen, dass Verantwortung und Risiken geteilt werden.
- Wenn ein Konsortium die Mindestanzahl an Partnern nicht erreicht oder die Höchstzahl an Partnern überschreitet oder wenn einer oder mehrere der Partner, die eine Finanzierung beantragen, gemäß den nationalen/regionalen Finanzierungskriterien nicht förderfähig sind, wird der Vorschlag ohne Bewertung abgelehnt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Für Antragstellende in Österreich konsultieren Sie bitte die Website des FWF: https://www.fwf.ac.at/en/funding/portfolio/subject-specific-funding/european-partnership-eupahw
In einem ersten Schritt müssen die Erstvorschläge online über das EUPAHW-Einreichungstool eingereicht werden.
Andere Methoden oder Mittel der Einreichung werden nicht akzeptiert. Die Projektskizze kann bis zum Ende der Einreichungsfrist beliebig oft aktualisiert und erneut eingereicht werden, jedoch nicht nach Ablauf der Frist.
Eine PDF-Vorlage für die Projektskizze ist im EUPAHW-Einreichungsinstrument nur zu Informationszwecken verfügbar. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, von Beginn ihrer Bewerbung an direkt im Einreichungstool zu arbeiten.
Antragstellung und Begutachtung werden in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
- Einreichung von Erstvorschlägen: 8. Mai bis 3. Juli 2024 (14:00 Uhr Ortszeit Wien)
- Einreichung der Vollanträge: voraussichtlich November 2024 bis 4. Februar 2025 (14:00 Uhr Ortszeit Wien)
- Entscheidung über die Vollanträge: voraussichtlich im Juli 2025
Zusätzlich zum Antrag an das Call-Sekretariat sind administrative und finanzielle Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts zum Antrag beim FWF auf elane einzureichen (entsprechend den FWF-Antragsrichtlinien für Principal Investigator Projekte).
In der Pre-Proposal-Phase sind die Anträge unter der Programmkategorie "PIK - Internationale Projekte (Pre-Proposals)" einzureichen (Deadline: 4. Juli2024, 14:00 Uhr Ortszeit Wien).
Für die Vollantragsphase wählen Sie bitte die Programmkategorie "PIN - Internationale Projekte" (Stichtag: 5. Februar 2025, 14:00 Uhr Ortszeit Wien).
Beide Schritte sind erforderlich.
Einreichung des Vorantrags:
Der Projektkoordinator muss ein Konto für den Vorschlag im EUPAHW-Einreichungstool anlegen und folgende Kerndaten angeben:
- Projekttitel,
- Projekt-Akronym,
- Forschungsthema,
- Schlüsselwörter,
- Dauer, einschließlich des voraussichtlichen Start- und Enddatums des Projekts,
- Gantt-Diagramm,
- Technologie-Reifegrad (TRL), falls zutreffend,
- Projektkoordinator (einschließlich Aufgaben, Lebenslauf des PI, Liste der relevanten Veröffentlichungen, Teammitglieder),
- Zusammensetzung des Konsortiums, d. h. Name und PIC-Nummer der Organisation, Art und Land, Aufgaben und Referenzen für jeden Partner einschließlich des Koordinators,
- Gesamtbudget und beantragte Finanzmittel für jeden Partner sowie (ggf.) das jeweilige FO,
- eine zur Veröffentlichung geeignete Zusammenfassung,
- Hintergrund und Stand der Technik,
- Projektbeschreibung,
- mögliche Auswirkungen des Vorschlags,
- optional: maximal drei Sachverständige (namentlich), die den Vorschlag aufgrund eines spezifischen Interessenkonflikts nicht bewerten sollten.
Eine Vorlage für den Erstvorschlag (PDF), die nur zur Information dient, wird auf der Homepage für die Einreichung von Vorschlägen (https://eupahw.ptj.de/) bereitgestellt. Den Antragstellern wird jedoch dringend empfohlen, von Anfang an direkt mit der Arbeit im Einreichungstool zu beginnen.
Die Projektbeschreibung darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten und sollte:
- die Relevanz für den Anwendungsbereich und das Thema der Aufforderung angeben und die betreffende SRIA-Forschungsmaßnahme benennen sowie die Auswirkungen des Forschungsthemas darlegen,
- die wissenschaftliche Idee beschreiben und klare Forschungsziele formulieren,
- die Zusammensetzung des Konsortiums erläutern,
- Informationen über das Projektmanagement und die Zuständigkeiten der Projektpartner liefern,
- eine kurze Beschreibung der Forschungsaktivitäten und der Arbeitsorganisation (Arbeitspakete),
- Informationen über die Beteiligung privater/nicht-akademischer/industrieller Partner vorlegen.
Call-Dokumente
EUPAWH Call 1EUPAWH Call 1(2397kB)
Kontakt
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