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Call-Eckdaten
Zentralisierte, zuverlässige, cybersichere und aufrüstbare Architekturen für die elektronische Fahrzeugsteuerung für CCAM in Verbindung mit dem Cloud-Edge-Kontinuum (CCAM-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-01
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten eine vollständige Neugestaltung der fahrzeuginternen Steuerungsarchitektur vorsehen, die Innovationen auf Hardware-, Software- und Datenebene im Fahrzeug und in Verbindung mit verteilter Intelligenz in der Edge-Cloud-Kontinuität kombiniert.
Call-Ziele
Da die derzeitigen bordeigenen elektronischen Systeme stückweise aus verschiedenen Steuergeräten zusammengesetzt werden, sind sie nicht für die komplexen, kombinierten Leistungsanforderungen fortgeschrittener CCAM-Anwendungen in Bezug auf Bandbreiten, Latenzzeiten, Flexibilität, Ausfallsicherheit und Cybersicherheit geeignet. Daher ist eine vollständige Neugestaltung der fahrzeuginternen Steuerungsarchitektur erforderlich, die Innovationen auf Hardware-, Software- und Datenebene im Fahrzeug und in Verbindung mit verteilter Intelligenz in der Edge-Cloud-Kontinuität kombiniert. Sie sollte auf einem zentralisierten, z. B. zonen- oder domänenbasierten Layout aufbauen, das verteilte Hochleistungsrechner für die Verbindung von Sensor- und Betätigungssystemen mit Software-Updates über die Luft, Big-Data-Strömen und KI am Rande des Fahrzeugs einsetzt, was zu einem neuartigen und ausbaufähigen elektronischen Steuerungssystem im Fahrzeug für sichere und effiziente automatisierte Fahrfunktionen und Teleoperationen führt.
Wichtige Bausteine für die bordeigene Steuerungsarchitektur sind Sensoren und Sensordatenfusion für die Umgebungswahrnehmung mit KI "at the edge", unter Verwendung von Bord-Hochleistungsrechnern und generischer Hard- und Software einschließlich cybersicherer Komponenten.
Gleichzeitig sollen die neue Steuerungsarchitektur und ihre kontextbewussten Bausteine Folgendes ermöglichen:
- eine zuverlässige Datenkommunikation mit geringer Latenz und hoher Bandbreite für die Steuerung automatisierter Fahrsysteme zum Schutz vor Cyberangriffen, Fehlfunktionen und böswilligen Interaktionen.
- systemische Funktionsgewinne in Bezug auf Aufrüstbarkeit, Effizienz, Modularität, Kompatibilität, Skalierbarkeit, Ausfallsicherheit, Zuverlässigkeit und Redundanz.
- Definition von Sicherheitsvorgaben, Open-Source-Standardlayouts und harmonisierten Validierungsmethoden.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Neue, zentralisierte, zuverlässige, cybersichere und aufrüstbare elektronische Steuerarchitekturen für CCAM im Fahrzeug, die auf der Anwendung von gemeinsam entwickelter Hardware, Software und großen oder intelligenten Datenströmen in Kombination mit Over-the-Air-Updates basieren.
- Flächendeckende Einführung der Automatisierungsstufe 4 in Straßenfahrzeugen durch Ausweitung der Operational Design Domains (ODDs) des Steuerungssystems auf höhere Komplexität (Stadtverkehr, ungünstige Wetterbedingungen usw.) oder größeren Umfang.
- Sicherer Betrieb von Funktionen des vernetzten und automatisierten Fahrens (CAD), z. B. in Bezug auf gefährdete Verkehrsteilnehmende und ODD-Übergänge durch Systemflexibilität, erfahrungsbasierte Entscheidungsfindung und Zugang zu Cloud-Intelligenz.
- Paradigmenwechsel von der menschenbasierten und komponentengestützten Fahrzeugsteuerung hin zu einem stärker integrierten, ressourceneffizienten und zuverlässigen System für die Steuerung von CCAM-Systemen.
- Verstärkte Zusammenarbeit der europäischen OEMs und Zulieferer bei der gemeinsamen Entwicklung einer standardisierten cybersicheren elektronischen Architektur mit harmonisierten Schnittstellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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