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Call-Eckdaten
KI für erweiterte und kollektive Wahrnehmung und Entscheidungsfindung für CCAM-Anwendungen (CCAM-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-04
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Projekte sollten Methoden zur Schaffung eines kollektiven Bewusstseins für CCAM-Anwendungen entwickelt werden, die gegen Fehlerquellen resistent sind und dadurch einen sicheren Betrieb gewährleisten, sowie Methoden zur Einbettung eines HI-Ansatzes in die gesamte Aktionskette zur Schaffung eines kollektiven Bewusstseins.
Call-Ziele
Die heutige Mobilitätslandschaft verändert sich rasant, wie der jüngste Boom bei der Erfassung fortschrittlicher und/oder komplexer städtischer Szenarien zeigt, die neue Herausforderungen für die Entwicklung von CCAM-Technologien mit sich bringen. Diese neuartigen Szenarien entstehen insbesondere durch die Einrichtung neuer städtischer Verkehrsregime und -kulturen, wie etwa Sperrzonen, gemeinsam genutzte Zonen und Fahrradstraßen, die bei der Konzeption und Entwicklung von CCAM-Lösungen berücksichtigt werden müssen.
Um komplexe Verkehrsszenarien zu integrieren und zu bewältigen, erfordern CCAM-Technologien eine hochentwickelte Entscheidungsfindung auf der Grundlage eines verbesserten kollektiven Bewusstseins - die Stufe, die über die bordeigene Wahrnehmung hinausgeht und z. B. auf den Ergebnissen der Projekte im Rahmen von CL5-2022-D6-01-05 aufbaut - unter Einbeziehung von Informationen aus verschiedenen Quellen und einschließlich der Interpretation für die Zusammenführung dieser Informationen. Bei der Entwicklung eines kollektiven Bewusstseins sollte der Zustand des Fahrzeugs, des/der Fahrenden und der Umgebung der Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden. Es kann auch die Verfolgung des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmender und die Erstellung von Vorhersagen für einen kurzen Zeitraum beinhalten, die auf dem Input von fortgeschrittenen Verhaltensmodellen basieren können, z. B. denen, die im Rahmen des Projekts CL5-2022-D6-01-03 entwickelt wurden. Die Integration dieser Erkenntnisse wird zu einem kollektiven Bewusstsein für CCAM führen.
Die Nutzung mehrerer Quellen (Sensoren und sensorverknüpfte Informationen, Karten, Infrastruktur, andere Verkehrsteilnehmende und Lokalisierungssysteme) und die gemeinsame Nutzung der gesamten Situationsinformationen und der damit verbundenen Absichten des Fahrzeugs und seiner unmittelbaren Umgebung wird ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem kollektiven Bewusstsein sein. In künftigen Arbeiten kann dies schließlich in komplexe, selbstorganisierte Bottom-up-Modelle des kollektiven Verhaltens einfließen, die auf der Veränderung/Modellierung individueller Interaktionen basieren. Kollektives Bewusstsein sollte ein größeres Zeitfenster in sicherheitskritischen Situationen schaffen und Vorteile für das übergreifende Mobilitätssystem generieren, zu denen ein effizientes Verkehrsmanagement und ein verbesserter Verkehrsfluss gehören, da es Fähigkeiten zur Situationsvorhersage und Vorteile für die Umwelt beinhaltet (was schließlich auch intelligente Ladestrategien einschließen kann).
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine wichtige Voraussetzung für die Zusammenführung dieser zunehmenden Informationsmengen, wobei die Entscheidungsfindung sowohl auf Fahrzeugebene (einschließlich sicherheitskritischer Entscheidungen) als auch auf Ebene des Mobilitätssystems ermöglicht wird. Um die Rolle und die Grenzen der KI und neuer Entwicklungen innerhalb der KI weiter zu definieren, wird in diesem Thema empfohlen, die hybride Intelligenz (HI) als eine solche neue Untergruppe der KI zu untersuchen. Hybride Intelligenz ist der Prozess der Entwicklung und Mobilisierung von Künstlicher Intelligenz (KI), um die menschliche Intelligenz und Expertise zu erweitern und so eine menschenähnliche Kontrolle der CCAM-Operationen zu gewährleisten. Die Anwendung eines KI-Ansatzes wird es CCAM-Technologien ermöglichen, menschliches Fachwissen und Intentionalität in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen, um sinnvolle und angemessene Aktionen zu generieren, die mit ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Werten im Einklang stehen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz, das Vertrauen und die Akzeptanz durch die Nutzer, insbesondere dann, wenn geeignete SSH-Fachkenntnisse einbezogen werden.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen F&I-Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Methoden zur Schaffung eines kollektiven Bewusstseins für CCAM-Anwendungen, die gegenüber fehlerhaften Quellen widerstandsfähig sind und dadurch einen sicheren Betrieb gewährleisten. Es sollten Leitlinien für ausfallsichere Konstruktionen entwickelt werden.
- Methoden zur Einbettung eines HI-Ansatzes in die gesamte Aktionskette zur kollektiven Wahrnehmung (von der grundlegenden Wahrnehmung bis hin zu den Fahrfunktionen), um einen nahtlosen Betrieb und eine Entscheidungsfindung in Echtzeit zu ermöglichen und gleichzeitig eine menschenähnliche Steuerung von CCAM-Anwendungen durch die Kombination von System- und Domänenwissen zu ermöglichen (einerseits über das Fahrzeug und seine Technologien und andererseits über das Verkehrsumfeld einschließlich aller menschlichen Interaktionen, wodurch potenzielle Risiken sowie Fähigkeiten und Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer verstanden werden). Es werden Werkzeuge benötigt, um Informationen zur Lageerkennung strukturiert, auf der Grundlage mehrerer Quellen und in Echtzeit zu liefern. Darüber hinaus sollte die Entwicklung und Integration von ethischen Zielfunktionen zur Unterstützung des kollektiven Bewusstseins einbezogen werden. Die Arbeiten sollen sich auf Folgendes stützen:
- Mindestens Wahrnehmungssysteme, Sensorfusion, hochrangige Weltmodelle/Karten, Fahrzeugortungsinformationen. Um Robustheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollten Leitlinien für gemeinsame Referenzsysteme für Positionierung und Zeit für die Synchronisierung enthalten sein.
- Beziehungen zwischen dem Fahrzeug und den voraussichtlichen Absichten anderer Verkehrsteilnehmender (z. B. Fußgänger*innen, die die Straße an einem Zebrastreifen überqueren), einschließlich der räumlich-zeitlichen Beziehung der Elemente in der Fahrsituation.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften (SSH), einschließlich der Ethik, und die Einbeziehung von SSH-Expert*inneen und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Auswirkungen zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Die Vorschläge sollten relevante Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen und mit den laufenden Diskussionen über die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie im Rahmen der UNECE in Einklang bringen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Ansätze für ein belastbares kollektives Bewusstsein, die z.B. in komplexen Modellen des kollektiven Verhaltens eingesetzt werden können.
- Fortschrittliches kollektives Bewusstsein, Entscheidungsfindung und Auslösung von Aktionen für CCAM-Anwendungen, ermöglicht durch neue Konzepte und Werkzeuge, die auf Fortschritten in der Künstlichen Intelligenz (KI), einschließlich der Hybriden Intelligenz (HI), aufbauen.
- CCAM-Lösungen, die sich von der reaktiven zur prädiktiven Erkennung des Systemzustands (einschließlich des Zustands der/des Fahrenden und der Vielfalt der Verkehrsteilnehmende), der Entscheidungsfindung und der Auslösung von Aktionen entwickeln und so die Verkehrssicherheit erhöhen.
- Verständnis für ethische Fragen im Zusammenhang mit KI und die Bedürfnisse der Nutzenden sowie für die Fähigkeiten, Grenzen und potenziellen Konflikte von KI-basierten Systemen für CCAM, einschließlich einer Definition und eines Maßes für menschenähnliche Kontrolle.
- Erhöhte Benutzerakzeptanz und gesellschaftlicher Nutzen von CCAM-Lösungen, die auf erklärbarer, vertrauenswürdiger und menschenzentrierter KI basieren. Interaktionen mit KI-basierten Fahrzeugen sind verständlich, menschenähnlich und spiegeln menschliche psychologische Fähigkeiten wider.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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