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Call-Eckdaten
Optimierung des multimodalen Netz- und Verkehrsmanagements, Nutzung von Infrastrukturdaten, Mobilität von Personen und Güterverkehr
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-06
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten auf bewährten (technologischen, nichttechnologischen und sozioökonomischen) Verfahren, laufenden Projekten zum multimodalen Netz und zum Verkehrsmanagement sowie auf anderen Initiativen (z. B. dem Forum für digitalen Verkehr und Logistik und dem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum) aufbauen, um das multimodale Netz, das Verkehrsmanagement und die Tür-zu-Tür-Mobilität von Personen und Gütern zu optimieren.
Call-Ziele
Ein optimiertes multimodales Netz- und Verkehrsmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung für ein effizientes Verkehrsnetz und eine nahtlose Tür-zu-Tür-Mobilität von Personen und Gütern. Diese fortschrittlichen Fähigkeiten müssen durch die Nutzung von Daten aus physischen und digitalen Infrastrukturen sowie aus der Mobilität von Passagieren und Gütern unterstützt werden, wobei verschiedene Arten von Fahrzeugen, rollendem Material, Flugzeugen und Schiffen (einschließlich emissionsfreier, vernetzter und automatisierter), Technologien und die Nutzung innovativer Dienste zum Einsatz kommen. Gleichzeitig stellen neuartige Mobilitätsformen (z. B. Shared Mobility, Mikromobilität oder sogar Hyperloop) und neue Dienstleistungen (z. B. Mobility as a Service) neue Herausforderungen, aber auch große Chancen für ein verbessertes Management und eine Optimierung des Verkehrsnetzes dar. Dazu gehören auch Fortschritte bei der umfassenden Nutzung des dynamischen und interoperablen Datenaustauschs zwischen verschiedenen Akteuren und Verkehrsträgern für gut getestete und validierte Systeme und Abläufe, für die geeignete Governance-Regelungen bestehen.
In diesem Zusammenhang sollten die Maßnahmen auf der Grundlage bewährter (technologischer, nichttechnologischer und sozioökonomischer) Verfahren, laufender Projekte zum multimodalen Netz- und Verkehrsmanagement sowie anderer Initiativen (z. B. des Digitalen Verkehrs- und Logistikforums und des gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums) auf mindestens sechs der folgenden Aspekte ausgerichtet sein:
- Entwicklung und Erprobung einer neuen Generation multimodaler, flexibler, agiler und anpassungsfähiger, sicherer und widerstandsfähiger Verkehrsnetz- und Verkehrsmanagementsysteme unter Nutzung modernster Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, Big Data, Edge Computing, Internet der Dinge, Blockchain).
- Bewertung und Simulation der Auswirkungen neuer Mobilitätsformen (z. B. emissionsfreie, vernetzte und automatisierte Fahrzeuge und Schiffe, Carsharing/Pooling, Aktiv-/Mikromobilität, nachhaltige Land-/Luftverkehrsträger und Drohnen) sowie innovativer Dienstleistungen (z. B. Mobilität/Logistik als Dienstleistung) auf das multimodale Netz und das Verkehrsmanagement in verschiedenen städtischen und ländlichen Umgebungen unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Akzeptanz und der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse (einschließlich benachteiligter und geschlechtsspezifischer Gruppen).
- Durchführung von Simulationen zur netzweiten Optimierung von Verkehrsmodellen, die auf ein "soziales Optimum" und eine Bewertung von Mobilitätsoptionen für multimodale Mobilitäts- und Güterströme (einschließlich der letzten Meile) abzielen und eine Verlagerung auf nachhaltigere Verkehrsträger (unter Nutzung des öffentlichen Verkehrs) ermöglichen, wobei geplante und ungeplante Ereignisse von Mobilitäts- und Güterverkehrssystemen bei Störungen berücksichtigt werden.
- Demonstration der Sammlung, Aggregation, Analyse und Nutzung netzweiter Daten von Infrastrukturen, Fahrzeugen/Schiffen und Nutzenden (unter Einsatz von IKT und satellitengestützten EU-Systemen), die verkehrsträgerübergreifend (modale und intermodale Daten), von Akteuren und über nationale Grenzen hinweg erhoben werden, wobei der Datenschutz, die Sicherheit und die Vertraulichkeit der Daten für die Datenlieferanten gewahrt bleiben, wodurch ein wirksames und intelligentes multimodales Netz- und Verkehrsmanagement und sogar ein weiterer Datenaustausch mit anderen Sektoren (z. B. Energie und Telekommunikation) ermöglicht wird.
- Durchführung frühzeitiger Pilottätigkeiten zum multimodalen Netz- und Verkehrsmanagement in begrenztem Umfang an Mobilitätsknotenpunkten (z. B. Eisenbahnknoten, See- oder Binnenhäfen), wo verkehrsträgerübergreifende oder Hinterlandverbindungen für Personen- und Güterverkehrsströme vorhanden sind.
- Entwicklung und Erprobung innovativer multimodaler Netz- und Verkehrsmanagementdienste, die von öffentlichen und/oder privaten Akteuren angeboten werden und die in Netzzentren (z. B. in Städten oder Knotenpunkten) und/oder auf dezentraler Ebene (z. B. von den Nutzenden oder Fahrzeugen/Schiffen selbst) betrieben werden können.
- Entwicklung und Demonstration praktikabler Governance- und dynamischer Anreizmodelle für die wirksame Einbindung öffentlicher und privater Akteure in den interoperablen Datenaustausch, die Optimierung des Verkehrsnetzes und des Verkehrsmanagements sowie die Förderung einer besseren Nutzung der (öffentlichen) Verkehrssysteme.
- Bewertung der qualitativen und quantitativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen und Projektergebnisse, einschließlich der Verringerung von Reiseverspätungen, der Verkehrsemissionen und des Energieverbrauchs, mit einer klaren Ausgangsbasis für jeden Anwendungsfall.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, wird von den Begünstigten erwartet, dass sie beschreiben, ob und wie die Nutzung von Copernicus und/oder Galileo/EGNOS in die vorgeschlagenen Lösungen einbezogen wird. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die technologische und gesellschaftliche Eignung der für die Entwicklung und Nutzung vorgeschlagenen Systeme und/oder Techniken beschreiben, insbesondere im Falle von Systemen, die auf künstlicher Intelligenz basieren.
Die oben aufgeführten multimodalen Aspekte ergänzen die in anderen Teilen des Arbeitsprogramms vorgesehenen Maßnahmen, z. B. in den Bereichen C-ITS (als Teil der vernetzten, kooperativen und automatisierten Mobilität), Eisenbahnverkehrsmanagement (als Teil des Gemeinsamen Unternehmens EU-Eisenbahn), Luftverkehrsmanagement (als Teil des Gemeinsamen Unternehmens SESAR 3) und Schiffsverkehrsmanagement (als Teil der emissionsfreien Schifffahrt), und stehen mit ihnen in Synergie.
Im Einklang mit der Strategie der Union für internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu mindestens 4 der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Optimiertes multimodales Verkehrsnetz und Verkehrsmanagement für eine effiziente Tür-zu-Tür-Mobilität von Passagieren und Gütern (vom Produzenten bis zur letzten Meile).
- Validierte Lösungen für einen effektiven und sicheren Datenaustausch über alle Verkehrsträger hinweg, für ein dynamisches und reaktionsschnelles multimodales Netz- und Verkehrsmanagement.
- Validierte Systeme für die genaue Erkennung und Behebung von Netzengpässen, die die Sicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die Gesamtleistung des Verkehrsnetzes verbessern und ein proaktives Mobilitätsmanagement ermöglichen.
- Neue Instrumente und Dienste zur Optimierung der Mobilität von Personen und Gütern in Städten und anderen Gebieten, zur Reduzierung von Staus und zur Verbesserung des multimodalen Verkehrsflusses. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten nachweisen (z. B. durch Simulationen, Pilotprojekte), dass sie das Potenzial haben, die durchschnittliche Reiseverspätung sowie den Gesamtenergieverbrauch und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen im Verkehrsnetz um mindestens 30 % zu verringern.
- Tragfähige Regelungen für das multimodale Verkehrsnetz und das Verkehrsmanagement im Hinblick auf weitere unterstützende rechtliche und politische Maßnahmen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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