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Call-Eckdaten
Skalierung von Logistikinnovationen, die die Dekarbonisierung des Güterverkehrs auf erschwingliche Weise unterstützen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-07
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf zuvor finanzierten Projekten und laufenden Aktivitäten (z. B. Fazilität "Connecting Europe", Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa), die die Einhaltung des vom Forum für digitalen Verkehr und Logistik (DTLF) verfolgten Rahmens für die gemeinsame Datennutzung gewährleisten und die Entwicklung des gemeinsamen europäischen Raums für Mobilitätsdaten berücksichtigen, werden die Vorschläge systemische Kooperationslösungen in Bezug auf Logistikknoten, die Konnektivität multimodaler Logistiknetze sowie Geschäfts- und Verwaltungsmodelle erproben, demonstrieren und skalieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der digitalen und physischen Interoperabilität sowie auf der Einführung von emissionsfreien Fahrzeugen/Schiffen.
Call-Ziele
Die Vorschläge müssen die folgenden Punkte in strukturierter und systematischer Weise untersuchen und nachweisen:
- Nachweis von mindestens 10 funktionierenden offenen Standardprozessen, -verfahren und -diensten über mehrere Logistikknoten hinweg, die einen nahtlosen Zugang zu den Nutzern bieten. Es wird erwartet, dass die Prozesse, Verfahren und Dienste eine offene Zugangsdefinition haben und dass Aspekte der Skalierbarkeit berücksichtigt werden.
- Entwicklung und Demonstration weiterer Kompatibilität und Interoperabilität des gesamten Spektrums genormter multimodaler Transporteinheiten (von Containern bis zu Kisten), auch verkehrsträgerübergreifend.
- Um eine skalierbare Konnektivität der multimodalen Logistiknetze zu erreichen, sollten Modelle und Verfahren demonstriert werden, die durch künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge usw. unterstützt werden und mit denen die Nutzung von Vermögenswerten und Ressourcen in den tatsächlichen Netzen der Logistikdienstleister dynamisch gesteigert werden kann. Diese Modelle sollten auch berücksichtigen, wie der Einsatz von automatisierten und emissionsfreien Fahrzeugen/Schiffen sowie die Nutzung von Schienen- und Binnenwasserwegen durch multimodale Lösungen gefördert werden kann.
- Demonstration von Instrumenten, Technologien und Verfahren zur Erreichung der Kompatibilität verschiedener Arten von Warenströmen (z. B. durch gemeinsam genutzte Standardboxen) und synchromodale Lösungen in den Netzen der Logistikdienstleister unter Einbeziehung von Verladern und Einzelhändlern zu diesem Zweck.
- Demonstration des Nutzens (z. B. Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu höheren Betriebskosten) von dezentralen Lagerbeständen im gepoolten Logistiknetz, die einen multimodalen Transport mit geringer Geschwindigkeit zur (Neu-)Positionierung von Lagerbeständen und zur Beantwortung kurzfristiger Vorlaufzeiten mit verbrauchernahen Lagerbeständen ermöglichen (z. B. vollständige Transparenz der Lagerbestände in Einzelhandelsnetzen, die auf Lieferant*innen und Logistikdienstleister ausgedehnt wird).
- Erprobung und Demonstration solider Geschäfts- und Steuerungsmodelle und -regeln (einschließlich der Anforderungen an organisatorische Änderungen) für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen in Logistiknetzen, um die betriebliche Effizienz von Frachtbewegungen unabhängig von Verkehrsträger, Knotenpunktbetrieb und Frachtmerkmalen zu gewährleisten.
- Erprobung und Nachweis der Funktionalitäten und der Relevanz des Rahmens für die gemeinsame Datennutzung, der der Optimierung des Logistiksystems dient, u. a. durch die Erstellung eines geeigneten semantischen Modells und seiner Komponenten, wie z. B. Digital Twins mit spezifischen Algorithmen, die eine vorausschauende Planung logistikbezogener Ereignisse ermöglichen. Für den Schienenverkehr müssen Synergien mit den Projekten des EU-Eisenbahnprogramms angestrebt werden, die das Querschnittsthema "Digitale Grundvoraussetzungen" und den Leitbereich 5 umsetzen.
- Entwicklung und Nachweis der Skalierbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen, die offene Zugangsmechanismen und niedrige Schwellen zum System der Logistiknetze bieten. Erwägung der Realisierung von Visualisierungs- und Simulationsmodellen und -werkzeugen, um die praktische Nutzung von Kooperationsmodellen für die verschiedenen Arten von Akteuren und die potenziellen Vorteile anhand konkreter Fälle aufzuzeigen. Entwicklung spezifischer Maßnahmen zur Förderung, Erleichterung und Gewährleistung des Zugangs von KMU und kleineren Akteuren.
- Messung und Nachweis der Vorteile in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen, die Erschwinglichkeit der vorgeschlagenen Lösungen, die Durchsatzkapazität und die Umweltauswirkungen der erweiterten horizontalen Zusammenarbeit zwischen Logistiknetzen (System von Logistiknetzen).
Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten beschreiben, ob und wie die Nutzung von Copernicus und/oder Galileo/EGNOS in die vorgeschlagenen Lösungen einbezogen wird. Wenn die vorgeschlagenen Aktivitäten den Einsatz und/oder die Entwicklung von KI-basierten Systemen und/oder Techniken beinhalten, muss außerdem die technische und soziale Robustheit der vorgeschlagenen Systeme im Vorschlag beschrieben werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Projektnetzen um 55 % bis 2030, ohne die Gesamtleistung der logistischen Lieferkette zu beeinträchtigen und unter Berücksichtigung aller Kosten und externen Effekte.
- Die Gewinne in Bezug auf die betriebliche Effizienz und die Umweltauswirkungen, die sich aus der Einführung des physischen Internets ergeben, werden eindeutig ermittelt, nachgewiesen und gemessen.
- Es werden Logistikkonzepte entwickelt, die die Dekarbonisierung des Güterverkehrs und die Einführung von emissionsfreien Fahrzeugen/Schiffen und Multimodalität beschleunigen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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