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Call-Eckdaten
Auswirkungen von disruptiven Veränderungen im Verkehr: hin zu einer widerstandsfähigen, sicheren und energieeffizienten Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-11
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die künftige Widerstandsfähigkeit des Verkehrssystems zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Niveau der Verkehrssicherheit nicht nur beibehalten, sondern auch anspruchsvollere Ziele erreicht werden. Digitale Werkzeuge/Dienste und neue Verkehrsmittel, neue Wege zur energieeffizienteren Nutzung der Infrastruktur und neue Verhaltensweisen sollten in die Forschung einbezogen werden.
Call-Ziele
Die Bedeutung eines robusten Verkehrssystems wird in Zeiten rascher Veränderungen, die weder geplant, vorgesehen noch vorhergesagt sind, besonders deutlich. Die COVID-19-Pandemie hat mehrere Probleme aufgezeigt (z. B. die Lieferung wichtiger Güter, die Gewährleistung eines ununterbrochenen und sicheren öffentlichen Verkehrsbetriebs für wichtige Arbeitskräfte usw.), die angegangen werden müssen, um die künftige Widerstandsfähigkeit des Verkehrssystems zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Niveau der Verkehrssicherheit nicht nur aufrechterhalten wird, sondern auch anspruchsvollere Ziele erreicht werden. So hat beispielsweise die geringere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel während der Pandemie in gewissem Maße zu einer Zunahme des Rad- und Fußverkehrs geführt, aber auch zu einer verstärkten Nutzung des Autos in einigen Teilen der Welt. Gleichzeitig hat der Rückgang der Reisetätigkeit dazu geführt, dass in bestimmten Gebieten weniger Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, während in anderen Gebieten die Zahl der Lieferfahrzeuge zugenommen hat, da die Hauslieferungen stark angestiegen sind. Ebenso haben die aktuellen Gegebenheiten auf dem Energiemarkt die Notwendigkeit eines energieeffizienten Mobilitätssystems, das Unterbrechungen in der Kraftstoffversorgungskette auffangen kann, noch dringlicher gemacht.
Digitale Werkzeuge/Dienstleistungen und neue Verkehrsmittel (z. B. urbane Luftmobilität und Mikromobilität), neue Wege zur energieeffizienten Nutzung der Infrastruktur (z. B. noch mehr gemeinsam genutzte Räume mit verschiedenen Fahrzeugtypen, sowohl hochautomatisiert als auch manuell gesteuert) und neue Verhaltensweisen sollten in die Forschung einbezogen werden.
Um einen sicheren und widerstandsfähigen Verkehr für alle zu schaffen, müssen viele Aspekte in einem eindeutig multidisziplinären Ansatz berücksichtigt werden. Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mindestens drei der folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Szenarien für störende Veränderungen, die ein Verkehrssystem instabil machen können, sollten identifiziert, die Folgen für die Verkehrssicherheit analysiert und Lösungen für deren Bewältigung entwickelt werden. Dazu gehören auch die Auswirkungen rascher Veränderungen/neuer Anreize auf die Sicherheit (die mitunter im Widerspruch zu früheren Anreize stehen, z. B. hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einer Pandemiesituation).
- Analyse, wie sich sozioökonomische Unterschiede auf die Sicherheit des Einzelnen im Falle von störenden Veränderungen auswirken können (z. B. werden die individuellen Mobilitätsoptionen durch den sozioökonomischen Status bestimmt).
- Untersuchung, wie das Konzept der Resilienz auf der Systemebene angewendet und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt werden kann.
- Bewertung des Potenzials und Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Resilienz durch die Planung von Vororten und künftigen Wohngebieten mit ihren Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage sowie durch die Gestaltung von Verkehrsinfrastrukturnetzen.
Es sollte eine Definition von Resilienz im Kontext von Verkehrssystemen gegeben werden, und es sollten Faktoren der Verkehrssicherheit und der Energieeffizienz bestimmt werden, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sollten Szenarien für störende Veränderungen identifiziert werden, die ein Verkehrssystem instabil machen können, die Folgen für die Verkehrssicherheit analysiert und Lösungen für deren Bewältigung entwickelt werden. Damit soll eine strukturierte Methode zur Gewährleistung der Sicherheit als integrierter Bestandteil von belastbaren Verkehrssystemen bereitgestellt werden.
Eine solide Grundlage für diese Forschung ist der Safe-System-Ansatz. Er erfordert die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und wird von der internationalen Zusammenarbeit profitieren.
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Erwartete Ergebnisse
Die Forschung soll zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verkehrssysteme, die widerstandsfähig sind, d. h. auf störende Veränderungen unterschiedlicher Art vorbereitet sind, und dadurch eine kontinuierlich verbesserte Verkehrssicherheit unterstützen.
- Widerstandsfähigkeit gegenüber unerwarteten Ereignissen (Pandemien, Naturkatastrophen, politische Entscheidungen, Konflikte, Unterbrechungen der Energie- und Kraftstoffversorgung, Schwachstellen bei der Versorgung mit Rohstoffen und Komponenten usw.) als integrierter Grundsatz bei der Konzeption und Entwicklung künftiger Verkehrssysteme.
- Besseres Verständnis dafür, wie sich plötzliche Veränderungen in der Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln, z. B. durch dramatische Wetterereignisse oder emissionsbedingte Fahrverbote in einer Stadt, auf die Sicherheit der Nutzenden von Verkehrssystemen auswirken, und welche psychologischen Auswirkungen dies auf die Reaktionen der Nutzenden hat.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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