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Call-Eckdaten
Einrichtung einer neuen europäischen Bauhaus-Drehscheibe für Ergebnisse und Wirkung
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-NEB-01-03
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Eine "Neue Europäische Bauhaus-Drehscheibe für Ergebnisse und Auswirkungen" ist erforderlich, um das durch die NEB-Projekte, die NEB-Gemeinschaft und andere relevante NEB-Maßnahmen (z. B. Projekte, die sich aus EU-finanzierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für NEB in den verschiedenen EU-Programmen ergeben, NEB Lab) gewonnene Wissen zu sammeln, zu zentralisieren, zu verwalten, zu überwachen und zu nutzen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen ihnen sicherzustellen. Durch den Überblick über das gesamte erarbeitete Wissen, die erzielten Fortschritte, die Herausforderungen und die noch zu überwindenden Forschungslücken wird die Drehscheibe ein flexibles Instrument sein, das zur Information über die Umsetzung der NEB-Fazilität und zur Steigerung ihrer Wirkung beitragen wird. Letztlich wird sie dazu beitragen, die Ziele der NEB auf kohärente Weise voranzubringen. Sie wird alle für die NEB relevanten Disziplinen abdecken und den transversalen, ganzheitlichen Charakter der Initiative widerspiegeln.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Sammlung von Wissen
- Entwicklung und Umsetzung einer Methodik und von Arbeitsmethoden zur Sammlung von Wissen, Ergebnissen, Prozessen und Lösungen, die sich aus NEB-Projekten, der NEB-Gemeinschaft und anderen relevanten NEB-Aktionen ergeben (z. B. Projekte, die sich aus EU-finanzierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergeben, die der NEB gewidmet oder für die NEB in den verschiedenen EU-Programmen relevant sind, NEB Lab usw.) sowie andere relevante Initiativen (z. B. EU-Missionen und ihre Plattformen, Built4People-Innovationscluster, EUI Portico, URBACT Knowledge Hub usw.);
- Durchführung und Festlegung von Standards für die vergleichende Analyse und Präsentation von Wissen, Ergebnissen, Ansätzen und Lösungen, die sich aus NEB-Projekten, der NEB-Community und anderen relevanten NEB-Aktionen ergeben;
- Wissensmanagement
- Konsultation der Interessengruppen innerhalb und außerhalb der NEB-Gemeinschaft, die von der Neuen Europäischen Bauhaus-Drehscheibe für Ergebnisse und Auswirkungen profitieren werden, und Anpassung der Drehscheibe und ihrer Aktionen an ihre Bedürfnisse;
- Einrichtung einer Drehscheibe, die das relevante Wissen, das durch NEB-Projekte und NEB-relevante Aktionen sowie durch die NEB-Gemeinschaft erzeugt wird, zentralisiert, speichert, verarbeitet und auf benutzerfreundliche, maßgeschneiderte und effektive Weise öffentlich zugänglich macht;
- Analyse und Erstellung einer konsolidierten Liste EU-finanzierter Projekte auf der Grundlage erster Informationsquellen und der von der Kommission bereitzustellenden Leitlinien, die die Kommission zum Aufbau und zur Aktualisierung eines thematischen Portfolios von Projekten nutzen wird, die für die Umsetzung der NEB-Initiative im Allgemeinen und für die NEB-Fazilität im Besonderen relevant sind.
- Überwachung und Analyse
- Analyse und Zusammenfassung der Ergebnisse von NEB-Projekten und relevanten Maßnahmen, um sie in umsetzbares Wissen für alle verschiedenen Interessengruppen umzuwandeln (z. B. für die Stadtplanung, für die Überarbeitung von Raumordnungsplänen usw.). Gewährleistung der Zugänglichkeit und Attraktivität der Stadt;
- Entwicklung eines Überwachungssystems zur Messung der Auswirkungen künftiger, aus der NEB-Fazilität finanzierter Projekte (einschließlich ihres Beitrags zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel) sowie der Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung ihrer Ergebnisse, Konzepte und Lösungen, wobei das Jahr 2024 als Ausgangspunkt dienen soll. Verbindungen und Synergien mit bestehenden Bewertungssystemen (z. B. Level(s), NEB Labelling Strategy) und einschlägigen Instrumenten (insbesondere dem NEB Compass) werden gefördert;
- Aus den Ergebnissen und Errungenschaften aller NEB-Aktivitäten zu lernen und die F&I-Lücken, Engpässe und den künftigen Bedarf zu ermitteln, die zur Erleichterung der Umsetzung der NEB-Fazilität angegangen werden könnten.
Von dem Konsortium wird erwartet, dass es eine Methode und einen Plan entwickelt und vorlegt, wie die Neue Europäische Bauhaus-Drehscheibe für Ergebnisse und Auswirkungen betrieben, auf dem neuesten Stand gehalten und an neue Bedürfnisse angepasst wird. Es wird auch sicherstellen, dass die entwickelte Drehscheibe die IT-Tools der Europäischen Kommission wie die Open EUROPA Drupal Plattform nutzt und mit der Europa Component Library, der visuellen Identität des NEB und den Regeln der Kommission für Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit übereinstimmt. Das Konsortium wird auch dafür sorgen, dass die Kommission Zugang zum Backoffice des Systems der Drehscheibe hat und dass dieses nach Abschluss des Projekts an ein anderes Konsortium oder die Kommission übertragen werden kann. Das Projekt wird voraussichtlich mindestens zwei Jahre dauern.
In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie die erforderlichen Kenntnisse und das Fachwissen in den für die EZB relevanten Bereichen sichergestellt werden sollen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die NEB-Fazilität stützt sich auf solide Informationen aus laufenden und abgeschlossenen NEB-Aktivitäten und -Projekten, was ihre hohe Qualität und Wirkung gewährleistet.
- Politische Entscheidungsträger sowie Fachleute in öffentlichen Verwaltungen und im Bauwesen können auf neues Wissen zugreifen und neue Produkte, Standards, Ansätze und Instrumente für die Sanierung von Stadtvierteln im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der NEB anwenden;
- Die NEB-Gemeinschaft, Projekte und Stakeholder entwickeln ein Gefühl der Zugehörigkeit zur NEB-Initiative, und die Erkenntnisse und Ergebnisse ihrer Projekte tragen dazu bei, die Richtung der NEB-Fazilität vorzugeben.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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