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Call-Eckdaten
Neue Governance-Modelle für die Mitgestaltung und den gemeinsamen Bau öffentlicher Räume in Nachbarschaften durch Gemeinschaften
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-NEB-01-02
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf den Arbeiten früherer Projekte werden Vorschläge zur Untersuchung, Verfeinerung und Validierung bestehender Konzepte für die Einbindung von Bewohner*innen, Unternehmen, Kulturorganisationen und Kommunalverwaltungen in die Mitgestaltung und Schaffung öffentlicher Räume in Stadtvierteln vorgelegt. Dabei sollte beispielsweise untersucht werden, wie die Bürger*innen in die Entwicklung und Instandhaltung öffentlicher Räume und Stadtviertel einbezogen werden können, oder wie flexible Konzepte aussehen können, die es den Gemeinschaften ermöglichen, Räume entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen neu zu gestalten oder zu renovieren. Besonderes Augenmerk sollte auf die Einbeziehung unterschiedlicher Gruppen und von Ausgrenzung bedrohter Bürger*innen gelegt werden.
Call-Ziele
Die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, Energiearmut, Pandemie, Überalterung der Bevölkerung oder die zunehmende gesellschaftliche Kluft erfordert ein Umdenken in der Art und Weise, wie wir unsere Stadtviertel entwickeln und darin leben. Bei den derzeitigen Planungs-, Entwurfs- und Bauverfahren wird häufig übersehen, wie wichtig es ist, die Endnutzer oder die lokalen Gemeinschaften kontinuierlich einzubeziehen. Die Einbeziehung des Wissens und der Bemühungen der Gemeinschaft kann jedoch zu lebenswerteren Stadtvierteln führen, die die lokalen Bedürfnisse und Kontexte widerspiegeln und die derzeitigen und künftigen Bewohner*innen stärken. Darüber hinaus kann die Art und Weise, wie öffentliche Räume gestaltet werden, einen wichtigen Einfluss darauf haben, wie Menschen miteinander interagieren, welche Art von Aktivitäten in solchen Räumen stattfinden und welches Vertrauen die Menschen in ihre lokalen Behörden und damit in die Demokratie haben. Daher ist es wichtig, die Menschen zu befähigen, eine aktive Rolle bei der Mitgestaltung dieser Räume zu übernehmen. Dies kann zu größerer Akzeptanz, einem stärkeren Zugehörigkeitsgefühl, sozialem Vertrauen und einer größeren Bereitschaft führen, sich weiter in der Gemeinschaft zu engagieren, und somit eine globale positive soziale Wirkung auf das Wohlbefinden der Menschen und das Viertel als Ganzes fördern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Untersuchung und Verfeinerung von Engagementmodellen und -methoden, die eine sinnvolle Beteiligung betroffener Interessengruppen und Bürger*innen an der Mitgestaltung, Sanierung und Entwicklung öffentlicher Räume in ihren Stadtvierteln ermöglichen. Das Modell und die Methodik sollten:
- integrativ und zugänglich sein und sicherstellen, dass die Bürger*innen in die Lage versetzt werden, zu den Entscheidungsprozessen beizutragen;
- innovative digitale Werkzeuge, Plattformen und Technologien wie Augmented Reality oder Virtual Reality nutzen, um die virtuelle und physische Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Designer*innen, Stadtplaner*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und dem Bauökosystem zu erleichtern, um das Engagement der Bürger*innen im Planungs-, Design- und Bauprozess zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass digitale Lösungen integrativ und zugänglich bleiben, und ihren Mehrwert im Vergleich zu "traditionellen" persönlichen Methoden zu bewerten.
- Es muss nachgewiesen werden, dass der gewählte Beteiligungsansatz (z. B. Modell, Methodik, digitale Werkzeuge) wirksam und messbar Offenheit, sozialen Zusammenhalt, Vertrauen und Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaften fördern sowie die Einbeziehung von Randgruppen und/oder gefährdeten Gruppen in Projekte zur Neugestaltung des öffentlichen Raums unterstützen kann. Die Vorschläge sollten dies in mindestens drei Stadtvierteln mit unterschiedlichen lokalen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in jeweils einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land nachweisen.
- Überwachen und bewerten Sie alle Phasen des gewählten Beteiligungsansatzes unter Anwendung einer geeigneten Methodik und messen Sie den Erfolg der Projekte im Hinblick auf die Förderung von Offenheit, sozialem Zusammenhalt, Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaften sowie die Einbeziehung von Randgruppen und gefährdeten Gruppen.
- Bewertung, wie sich die oben genannten Aspekte auf die künftige Projektgestaltung und Entscheidungsfindung beim Bau von Stadtvierteln sowie auf das Ökosystem des Bauwesens auswirken können.
Die sektor- und fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen Architekt*innen, Ingenieur*innen, Designer*innen, Kreativen, Natur- und Sozialwissenschaftler*innen, Stadtplaner*innen, Umweltschützer*innen und dem breiteren Kultur- und Kreativsektor wird gefördert. Die Einbeziehung relevanter Interessengruppen wie kleiner lokaler Organisationen, Gemeindevertreter*innen, Endnutzer*innen und lokaler Behörden in die Gestaltung und Umsetzung des Projekts wird ebenfalls empfohlen.
Es wird nachdrücklich empfohlen, dass die Maßnahmen mit der einschlägigen Forschung zusammenarbeiten und auf dieser Arbeit aufbauen. Die Aktionen werden auch ermutigt, künftige Arbeiten über die Auswirkungen öffentlicher Räume auf die sozialen Beziehungen in Nachbarschaftsgemeinschaften zu berücksichtigen und mit ihren Ergebnissen einen Beitrag dazu zu leisten.
Die Projekte teilen ihre Zwischen- und Endergebnisse und Erkenntnisse mit der neu einzurichtenden "Neuen Europäischen Bauhaus-Drehscheibe für Ergebnisse und Wirkungen". Sie werden auch mit dieser zusammenarbeiten, interagieren und sich an deren Aktivitäten beteiligen, wenn dies für die Erreichung ihrer Ziele relevant ist. Es sollten Ressourcen für diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbessertes Verständnis der Behörden dafür, wie innovative Engagementansätze Offenheit, sozialen Zusammenhalt, Vertrauen und Akzeptanz innerhalb von Gemeinschaften fördern und die Einbeziehung von marginalisierten Gemeinschaften und/oder gefährdeten Gruppen unterstützen können.
- Getestete und validierte Engagementansätze werden den Behörden zur Verfügung gestellt, um die Bürger*innen in die Mitgestaltung und Mitentwicklung öffentlicher Räume in ihren Stadtvierteln einzubeziehen.
- Bessere öffentliche Akzeptanz von Veränderungen dank der sinnvollen und kontinuierlichen Einbeziehung aller relevanten Endnutzer und lokalen Gemeinschaften in die Gestaltung, den Bau und die Instandhaltung von öffentlichen Räumen.
- Verbesserte Kooperationsmechanismen zwischen Bürger*innen und Projektentwicklenden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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