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Call-Eckdaten
Entwicklung und Einsatz eines Netzes von Quantengravimetern in Europa
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-02-01
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 25.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aktion soll ein Konsortium aus öffentlichen Laboratorien, Metrologieinstituten, wissenschaftlichen Instituten und/oder anderen relevanten Partnern Innovationstätigkeiten durchführen, um die praktische Durchführbarkeit und den Nutzen eines Netzes von Quantengravimetern in bestimmten Betriebsumgebungen zu entwickeln und zu demonstrieren, und zwar sowohl in Form eines terrestrischen Netzes als auch montiert auf fliegenden Trägern (dazu könnten innovative Träger wie Drohnen, Ballons oder andere fliegende Träger gehören) und/oder auf Schiffen oder anderen Seeträgern.
Call-Ziele
Quantengravimeter (Schwerkraftsensoren) können hochempfindliche, nicht-invasive Schwerkraftmessungen in Echtzeit mit viel höherer Präzision als klassische Gravimeter liefern. Sie haben begonnen, ihr bahnbrechendes Potenzial in vielen Anwendungsbereichen, einschließlich Erdbeobachtung und Bauwesen, unter Beweis zu stellen. Die unübertroffene Präzision von Quantengravimetern wird in einer Welt, in der extreme Wetterereignisse immer häufiger auftreten und in der es noch wichtiger wird, Ressourcen zu beobachten und zu verfolgen, die sich bis zu mehreren Kilometern unter der Erde befinden, wie z. B. Wasserbecken, Gasvorkommen oder Magmakonzentrationen, nur noch an Bedeutung gewinnen.
Montierte Gravimeter sollen je nach Bedarf flexibel an verschiedenen Orten eingesetzt werden, um Schwerkraftkarten von potenziell interessanten Gebieten zu erstellen und zu bestätigen, wo sich eine detailliertere Exploration lohnt. Terrestrische Netze sollen dann an diesen spezifischen Standorten eingesetzt werden, um hochauflösende, reproduzierbare Messungen im Laufe der Zeit zur Überwachung und Untersuchung von Gebieten von Interesse (wie Vulkane oder Zonen mit unterirdischen Reservoirs) durchzuführen. In allen Fällen sollten Gravimeter betrieben werden, um Ergebnisse für innovative Anwendungsfälle in Bereichen wie Erdbeobachtung, Geodäsie, Ozeanografie, Hydrologie, Vulkanüberwachung und Bauwesen zu liefern.
Die Vorschläge sollten folgende Ziele verfolgen:
- Erbringung eines erweiterten Konzeptnachweises für den Einsatz von Quantengravimetern in innovativen Betriebsumgebungen, einschließlich a) als terrestrische Netze aus mehreren (insgesamt 8 bis 10) Quantengravimetern (möglicherweise im Hybridmodus mit klassischen Gravimetern und/oder anderen Arten von Quantensensoren wie Magnetometern) und b) als einzelne Quantengravimeter, die auf fliegenden Trägern (die innovative Träger wie Drohnen, Ballons oder andere fliegende Träger umfassen könnten) und/oder auf Schiffen oder anderen Seeträgern montiert sind. In dem Vorschlag sollten die geplanten Maßnahmen zur Beschaffung von Gravimetern dargelegt werden, die in der Lage sind, die zur Erreichung der Projektergebnisse erforderlichen Aufgaben zu erfüllen, einschließlich der Anpassung dieser Gravimeter für den Einsatz auf fliegenden Trägern.
- Entwicklung von Komponenten, Werkzeugen, Techniken und Prozessen zur Optimierung und Industrialisierung von Quantengravimetern für diese innovativen Konfigurationen durch Verbesserung ihrer Leistung in Bezug auf Parameter wie Auflösung, Empfindlichkeit, Präzision, Reproduzierbarkeit, Integrationszeit, Autonomie, Stellfläche, Robustheit, Kompaktheit und Echtzeit-Datenverarbeitung. Sie sollten versuchen, die Netzkonfiguration und die Träger für den Betrieb von Quantengravimetern zu optimieren und die Leistungen der konzipierten Systeme umfassend und reproduzierbar zu bewerten.
- Betrieb der optimierten Quantengravimeter und ihrer Netzinfrastruktur und -träger zur Erzielung wissenschaftlicher Ergebnisse, die über den Stand der Technik hinausgehen (auch in Bezug auf die Präzision), für Anwendungsfälle unter anderem in den Bereichen Erdbeobachtung, Geodäsie, Ozeanografie, Hydrologie, Vulkanüberwachung und Bauwesen. Sie sollten den Mehrwert des Betriebs von montierten Gravimetern und terrestrischen Gravimeternetzen aufzeigen, wenn möglich in Kombination (z. B. durch die Analyse von Gebieten von Interesse nacheinander).
- Sie sollten einen Plan für den langfristigen Betrieb der Infrastruktur über die Projektlaufzeit hinaus vorlegen und dabei andere EU-Akteure einbeziehen, die in relevanten Bereichen tätig sind, so dass die Infrastruktur in eine länderübergreifende Initiative wie ein europäisches Konsortium für digitale Infrastrukturen integriert werden kann. Sie sollten auch eine umfassende Überprüfung der Anwendungsfälle vornehmen, die von Quantengravimetern für verschiedene Konfigurationen angesprochen werden können. Die Interoperabilität der Daten für eine potenzielle Weiterverwendung mit europäischen Datenökosystem-Initiativen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenräume (die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" finanziert werden), die European Open Science Cloud und Destination Earth, sollte gebührend berücksichtigt werden, wobei alle geltenden Rechtsvorschriften und die unterschiedlichen Zugangs- und Nutzungsrechte der verschiedenen Nutzergruppen (Regierung, Genossenschaften, Forschungsinstitute usw.) für die erzeugten Daten zu beachten sind. Sie sollten auch aufzeigen, wie andere Arten von Quantensensoren in die Infrastruktur integriert werden könnten.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge mit einer Gesamtlaufzeit von 36-48 Monaten es ermöglichen würden, diese Ergebnisse angemessen zu berücksichtigen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen mit anderen Laufzeiten nicht aus.
Die Vorschläge sollten auch Synergien mit anderen relevanten europäischen Initiativen und Programmen berücksichtigen, einschließlich des Flaggschiffs Quantentechnologien und der geplanten Entwicklung und Einrichtung einer europäischen Weltraumgravimetrie-Infrastruktur im Rahmen des Horizon Europe Clusters 4 Ziel 5 (Offene strategische Autonomie bei der Entwicklung, Einrichtung und Nutzung globaler weltraumgestützter Infrastrukturen, Dienste, Anwendungen und Daten). Darüber hinaus sollten sie zur Verbreitung von Exzellenz in ganz Europa beitragen, z. B. durch die Einbeziehung von Ländern, die sich erweitern.
Die beabsichtigten Nutzer der im Rahmen des Projekts aufgebauten Infrastruktur und der angebotenen Dienste sind Einrichtungen mit Sitz in den förderfähigen Ländern.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Demonstration der Vorteile von Quantengravimetern in innovativen Betriebsumgebungen, die Ergebnisse liefern, die über den Stand der Technik hinausgehen und für reale Anwendungsfälle geeignet sind. Diese Einsatzmöglichkeiten sollten a) ein bordseitiges Gravimeter und b) terrestrische Netze von Gravimetern mit insgesamt mindestens acht Gravimetern umfassen.
- Identifizierung neuer Anwendungsfälle und Bereitstellung innovativer Quantengravimeterdienste für diese Anwendungsfälle.
- Das im Rahmen des Projekts entwickelte und optimierte Netz von Quantengravimetern sollte für die Integration in eine länderübergreifende Initiative wie ein europäisches Konsortium für digitale Infrastrukturen bereit sein.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Nicht-EU-Quelle in einem globalen Kontext zu vermeiden, der die EU dazu zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie dem folgenden zusätzlichen assoziierten Land beschränkt: Israel.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der oben genannten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch Garantien des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nachgewiesen werden kann, dass ihre Teilnahme an der Aktion keine negativen Auswirkungen auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union hätte.
Zu den Teilnehmern, für die diese Fördervoraussetzung unmittelbar gilt, gehören nicht nur Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner, sondern auch Unterauftragnehmer. Ihre Teilnahme unterliegt daher einer Ex-ante-Eigentumskontrollprüfung durch die EG und gegebenenfalls der Anerkennung einer von einem förderfähigen Land genehmigten Garantie durch die EG.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 6 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025(3756kB)
Kontakt
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