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Call-Eckdaten
Unterstützung eines pragmatischen klinischen Versuchsprogramms durch gemeinnützige Krebsorganisationen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CANCER-01-04
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der EU-Beitrag soll die Koordinierung und Vernetzung zwischen den Wohlfahrtsverbänden selbst sowie mit den einschlägigen Akteuren in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern erleichtern. Der EU-Beitrag dient nicht der Kofinanzierung der Versuche.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Gemeinsam organisieren, finanzieren und implementieren registrierte Krebs-Wohltätigkeitsorganisationen und Stiftungen in ganz Europa mindestens zwei transnationale Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die zu Finanzhilfen für akademische, von Forschern geleitete Dritte führen, um randomisierte, multizentrische, pragmatische klinische Studien durchzuführen. Die Studien sollten erschwingliche, zugängliche und evidenzbasierte Behandlungs- oder Pflegemaßnahmen liefern, die von den Gesundheitssystemen auf der Ebene lokaler Gemeinschaften, europäischer Regionen, Mitgliedstaaten und assoziierter Länder umgesetzt werden.
- Organisation jährlicher Vernetzungsaktivitäten zwischen Wohltätigkeitsorganisationen, erfolgreichen akademischen Prüfer*innen, Bürgervertreter*innen und Interessengruppen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern in ganz Europa;
- Im Hinblick auf die pragmatischen Versuche.
- Die gewählte(n) Intervention(en) sollte(n) an die besonderen Bedürfnisse der Zielbevölkerung und die Besonderheiten der Versorgung auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene angepasst sein und die Vielfalt der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder angemessen widerspiegeln.
- Die gewählte(n) Maßnahme(n) sollte(n) der sozioökonomischen und biologischen Schichtung Rechnung tragen. Alle Daten sollten nach Geschlecht, Gender, Alter und anderen relevanten Variablen aufgeschlüsselt werden, z. B. nach sozioökonomischem Status.
- Die erfolgreichen Finanzhilfen für Dritte betreffen Maßnahmen für Patient*innen mit Krebserkrankungen mit einer 5-Jahres-Gesamtüberlebensrate von weniger als 50 % ab dem Zeitpunkt der Diagnose oder mit seltenen Krebsarten, in jedem Stadium der Krankheit, für jeden Krebs-Subtyp, in jeder Altersgruppe oder in jedem Teil der Gesellschaft.
- Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Zulassungsbehörden sollte vorgesehen werden, um über die Gestaltung und Durchführbarkeit der Studie zu informieren.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen in den erfolgreichen Vorschlag, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Es wird erwartet, dass der erfolgreiche Vorschlag auf der Unterstützung des Wissenszentrums für Krebs (KCC) aufbaut, um die EU-Angleichung und Koordination zu fördern.
Die Kommission wird die Koordinierung erleichtern. Daher werden erfolgreiche Vorschläge aufgefordert, sich dem Cluster "Diagnostik und Behandlung" für die 2022 eingerichtete Krebsmission anzuschließen, und sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und potenzielle gemeinsame Aktivitäten enthalten, ohne dass in diesem Stadium Einzelheiten dazu angegeben werden müssen. Beispiele: Organisation gemeinsamer Workshops, Erarbeitung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder Bürger*innenbeteiligung mit Projekten, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten werden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Laufzeit des Projekts festgelegt.
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Erwartete Ergebnisse
Ein wichtiges Ziel der Missionen ist die Zusammenführung verschiedener Disziplinen, Sektoren und Akteure, wie z. B. der Philanthropie. Hunderte von gemeinnützigen Krebsorganisationen und Stiftungen in ganz Europa unterstützen patientenorientierte Forschung, einschließlich klinischer Studien.
Pragmatische klinische Studien konzentrieren sich auf die Wahl zwischen verschiedenen Behandlungsoptionen. Pragmatische Studien bewerten die Wirksamkeit, d. h. die Wirkung einer Behandlung in der routinemäßigen (realen) klinischen Praxis. Einige Beispiele sind die Behandlung im Vergleich zur aktiven Überwachung in der Patientenbehandlung, eine Kombination von Behandlungsmaßnahmen, die Bestimmung der optimalen Dosis und der Dosierungsschemata, die Deeskalation von Behandlungsmaßnahmen, die vergleichende Wirksamkeit verschiedener Behandlungsmaßnahmen.
Der erfolgreiche Vorschlag zu diesem Thema sollte darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Gemeinsam unterstützt ein Netz von registrierten Krebs-Wohltätigkeitsorganisationen und -Stiftungen multizentrische, transnationale pragmatische klinische Studien zu Krebserkrankungen mit einer 5-Jahres-Gesamtüberlebensrate von weniger als 50 % ab dem Zeitpunkt der Diagnose oder zu seltenen Krebsarten unter Einsatz ihrer eigenen Ressourcen.
- Krebspatienten und ihre Betreuer haben Zugang zu wirksameren und patientenzentrierten Behandlungs- und Betreuungslösungen.
- Forscher, Innovatoren und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Sektoren sorgen für die Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit relevanter Studiendaten, um die Forschungsdatenplattform UNCAN.eu zu unterstützen, die derzeit in Vorbereitung ist.
- Nationale Gesundheitsdienstleister, politische Entscheidungsträger*innen und Behörden in den europäischen Regionen, Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern verfügen über die nötigen Informationen, um erschwingliche und zugängliche Behandlungs- und Pflegelösungen in ihren Gesundheitssystemen umzusetzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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