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Call-Eckdaten
Ein Informationsportal für das Europäische Digitale Zentrum für Krebspatient*innen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CANCER-01-06
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Verbesserung der Lebensqualität von Krebspatient*innen, Überlebenden und ihren Familien ist eines der Ziele der Krebsbekämpfungsmission und des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Das künftige Europäische digitale Zentrum für Krebspatient*innen (ECPDC) wird digitale Dienste zur Unterstützung von Krebspatient*innen, Überlebenden und Pflegekräften bereitstellen, um ihnen den Zugang zu hochwertigen Informationen und den Datenaustausch zu erleichtern. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Pilot-Informationsportal des ECPDC zu konzipieren, zu entwickeln, einzurichten und zu betreiben, um den Informationsbedarf von Patient*innen, Überlebenden und Betreuer*innen zu decken und das gesamte Spektrum der Krebserkrankung abzudecken. Es werden spezielle Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt und implementiert, um die bereitgestellten Informationen zeitnah zu aktualisieren und die Nutzererfahrung zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte abdecken:
- Konzeption, Entwicklung und Einrichtung eines ECPDC-Pilotinformationsportals zur Ergänzung des bestehenden Wissenszentrums für Krebs (KCC). Die Wissensbasis des Informationsportals wird den Weg des Krebspatient*innen von der Diagnose bis zum Leben nach dem Krebs abdecken. Es wird evidenzbasierte Informationen über Diagnose, Behandlungsoptionen (einschließlich Nebenwirkungen und Spätfolgen der Behandlungen wie Müdigkeit, chronische Schmerzen, Fruchtbarkeit, psychologische und andere gesundheitliche Probleme), Rehabilitation, Umgang mit dem Wiederauftreten der Krankheit und Palliativmedizin bieten.
- Die in die Wissensdatenbank aufzunehmenden Informationen ergänzen die im KCC bereitgestellten Informationen, indem sie diese ergänzen und ihren Inhalt erweitern. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Krebserkrankungen mit einer 5-Jahres-Gesamtüberlebensrate von weniger als 50 % ab dem Zeitpunkt der Diagnose sowie auf Krebserkrankungen im Kindesalter gerichtet werden. Es stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und europäische, internationale oder gegebenenfalls nationale Leitlinien.
- Die Auswahl der Informationen, die den Nutzer*innen zur Verfügung gestellt werden, sollte auf eindeutigen und soliden Kriterien beruhen und transparent sein.
- Bereitstellung eines validierten Arbeitsablaufs für die Überprüfung, Auswahl und zeitnahe Aktualisierung der Wissensbasis, wenn neue klinische Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Entwicklung und Implementierung menschenzentrierter KI-basierter Tools kann den Prozess der Überprüfung, Auswahl und Aktualisierung erleichtern.
- Ein KI-gestützter virtueller Assistent wird in das Portal implementiert, um mit den Nutzer*innen zu interagieren und ihre Erfahrungen zu verbessern, indem er ihnen Informationen liefert, die auf den kulturellen Hintergrund des/der Nutzenden, seine/ihre individuellen (klinischen) Umstände, Bedürfnisse, Präferenzen und/oder Erwartungen zugeschnitten sind. Dieser virtuelle Assistent sollte in realen Patientenpopulationen entwickelt und auf Akzeptanz und Nutzen getestet werden. Die Sprache sollte nicht-technisch sein und Laienbegriffe verwenden.
- Alle entwickelten IT-Lösungen und Arbeitsabläufe sollten quelloffen sein und zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung von KI-Forscher*innen, Kliniker*innen, Epidemiolog*innen, Leitlinienentwickle*innen, Spezialist*innen für die Gestaltung von Dienstleistungen und Vertreter*innen von Patientenorganisationen ist vorgesehen.
- Das ECPDC-Pilotinformationsportal sollte auch andere Informationen enthalten, die für Krebspatient*innen und -überlebende und ihre Familien von Bedeutung sein können, z. B. über Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die Teilnahme an klinischer Forschung, psychosoziale und rechtliche Unterstützungsmöglichkeiten, Beratung und Unterstützung bei der Rückkehr ins Studium oder ins Berufsleben, finanzielle Fragen und die Rechte von Überlebenden.
- Um eine effiziente und nützliche digitale Plattform für Patient*innen zu gewährleisten, sollte das ECPDC-Pilotinformationsportal von einer angemessenen Anzahl von Krebspatient*innen und Überlebenden verschiedener Krebsarten und Altersgruppen getestet und validiert werden. Es sollten Lösungen für festgestellte Probleme angeboten und umgesetzt werden. Die Maßnahme wird auch Lücken in den für Patient*innen relevanten Informationen aufzeigen und Informationen für politische Entscheidungen liefern.
- Es sollte eine Durchführbarkeitsbewertung der Verknüpfung des ECPDC-Pilotinformationsportals mit dem Wissenszentrum für Krebs, einschließlich operationeller Lösungen und Nachhaltigkeit, vorgelegt werden.
- Um den Nutzen für die Patient*innen zu gewährleisten, sollte eine regelmäßige Überwachung, Kontrolle und Bewertung anhand von KPIs durchgeführt werden.
Initiativen wie folgende sollten gebührend berücksichtigt werden: EU-CAYAS-NET; ERN PaedCan und andere relevante EU-Initiativen. Erfolgreiche Bewerber werden gebeten, gegebenenfalls mit diesen und anderen Initiativen in Verbindung zu treten.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Kommission wird die Koordinierung erleichtern. Daher werden erfolgreiche Vorschläge aufgefordert, sich dem Cluster "Lebensqualität" für die 2023 eingerichtete Mission zur Krebsbekämpfung anzuschließen, und sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und potenzielle gemeinsame Aktivitäten enthalten, ohne dass in diesem Stadium Einzelheiten dazu angegeben werden müssen. Beispiele: Organisation gemeinsamer Workshops, Erarbeitung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder Bürger*innenbeteiligung mit Projekten, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten werden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Laufzeit des Projekts festgelegt.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf die folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Das ECPDC-Informationsportal ist eine Anlaufstelle für hochwertige Informationen für Krebspatient*innen, Überlebende, ihre Familien und Betreuer, die den Weg des Krebspatient*innen von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Nachsorge und dem Leben nach dem Krebs abdecken.
- Das ECPDC-Informationsportal ergänzt das Knowledge Centre on Cancer (KCC), indem es zusätzliche vertrauenswürdige Informationen über Krebserkrankungen integriert, die über das hinausgehen, was derzeit im KCC verfügbar ist.
- Das ECPDC-Informationsportal setzt menschenzentrierte, KI-basierte Lösungen ein, um die den Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen zu verwalten und systematisch zu aktualisieren und um die Nutzererfahrung zu erleichtern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert wird 12 sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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