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Call-Eckdaten
Systeme zur Quantifizierung von Stickstoffflüssen und Unsicherheiten in europäischen Landschaften
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-04
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 11.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" zu erreichen, insbesondere das spezifische Ziel 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Sanierung" und das operative Ziel 3 "Entwicklung eines integrierten EU-Bodenüberwachungssystems und Verfolgung der Fortschritte auf dem Weg zur Bodengesundheit".
Call-Ziele
Die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 ist ein zentrales Ziel des europäischen Green Deals. Gasförmige Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft werden jedoch aufgrund von Problemen bei der Überwachung häufig übersehen. Eine umfassende Bewertung sowohl der gasförmigen als auch der nicht gasförmigen Stickstoffverluste, einschließlich ihrer geografischen Verteilung und unterschiedlichen zeitlichen Auflösung, ist unerlässlich, um wirksame Strategien zur Minderung von Treibhausgasen (THG) zu entwickeln und die Annahme höherer Stufen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) auf nationaler Ebene zu fördern.
Stickstoffverluste treten in hohem Maße episodisch auf, und die derzeitige zeitliche und räumliche Auflösung der Informationen über die Stickstoffdynamik in ganz Europa reicht für eine umfassende Schätzung des gesamten Stickstoffhaushalts auf kontinentaler Ebene nicht aus. Die am häufigsten verwendete Methode zur Messung des N-Flusses umfasst diskontinuierliche Flussmessungen, die mit Standardlückenfüllungsmethoden einhergehen, was zu großen Unsicherheiten und verzerrten Emissionsfaktoren führt. Darüber hinaus konzentrieren sich die meisten vorhandenen Beobachtungen auf gemäßigte Zonen und einzelne Flussaustrittspfade und vernachlässigen das gesamte Spektrum der Stickstoffformen, einschließlich gasförmiger und nicht gasförmiger Formen unter verschiedenen klimatischen Bedingungen. Vor allem im Mittelmeerraum fehlen Daten und Beobachtungen, und einige Stickstoffumwandlungspfade sind nicht gut untersucht. So wird beispielsweise bei den weit verbreiteten Modellierungsansätzen die Reduktion von N2Ozu N2 anhand eines Umrechnungsfaktors geschätzt, der unter Laborbedingungen entwickelt wurde und die große Vielfalt der in Europa vorkommenden Bodentypen nicht umfassend repräsentiert. Diese Verhältnisse unterliegen Verzerrungen, die durch die Verwendung linearer Raten für nichtlineare Dynamiken entstehen. Um diese Lücken zu schließen, müssen genaue Informationen gewonnen werden, die die Entwicklung wirksamer Bewirtschaftungsstrategien erleichtern, die die Gesamtstickstoffverluste aus dem Boden wirksam minimieren. Darüber hinaus werden diese Informationen die Parametrisierung und Validierung von Modellen verbessern und die Zuverlässigkeit der Modellvorhersagen erhöhen, wenn sie auf die kontinentale Ebene übertragen werden. Dies wird letztlich zu einer verfeinerten und präziseren Schätzung des Stickstoffüberschusses führen, die bestehenden Schätzungen auf dem Armaturenbrett bereichern, die Bewertung der Wirksamkeit von Bewirtschaftungsstrategien weiter unterstützen und eine Richtschnur für künftige Forschungsarbeiten und politische Entscheidungen im Zusammenhang mit Eindämmungsmaßnahmen darstellen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung und Anwendung fortschrittlicher Stickstoffüberwachungs- und Analysetechniken, um zeitlich hoch aufgelöste Daten über Stickstoffflüsse und deren Einflussfaktoren unter verschiedenen klimatischen Bedingungen mit besonderem Schwerpunkt auf unterrepräsentierten pädoklimatischen Bedingungen zu generieren.
- Umsetzung eines koordinierten, ganzheitlichen Ansatzes zur Entwicklung und Bewertung robuster, praktischer Bewirtschaftungsstrategien, die die Gesamtstickstoffverluste aus den Böden wirksam minimieren und gleichzeitig potenzielle Kompromisse mit anderen Umweltbelangen wie der Wasserqualität und der Erhaltung des Bodenkohlenstoffs berücksichtigen.
- Einsatz fortschrittlicher Modellierungsansätze zur Analyse der gesammelten Daten, zur Ermittlung von Mustern und Beziehungen zwischen biogeochemischen Prozessen im Boden und Stickstoffflüssen sowie zur Verbesserung von Prognoseinstrumenten, die als Grundlage für Bewirtschaftungsstrategien auf regionaler bis kontinentaler Ebene dienen können.
- Durchführung und Überwachung von Pilotprojekten, in denen die Wirksamkeit der entwickelten Bewirtschaftungsstrategien in verschiedenen pedoklimatischen Zonen getestet wird, unter Berücksichtigung der lokalen Umweltbedingungen, der landwirtschaftlichen Praktiken sowohl in konventionellen als auch in ökologischen Anbausystemen sowie der sozioökonomischen Faktoren, die die Einführung und die Ergebnisse beeinflussen können.
- Zusammenfassung der Ergebnisse von Feldstudien, Modellierungsarbeiten und Pilotprojekten zu einer umfassenden Schätzung des gesamten Stickstoffhaushalts auf dem europäischen Kontinent als Beitrag zur EU-Bodenbeobachtungsstelle durch die Bereitstellung hochwertiger Datensätze für Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung.
- Entwicklung von Szenarien darüber, wie sich der Klimawandel und die veränderte Landnutzung auf den Stickstoffkreislauf im System Boden-Pflanze-Atmosphäre auswirken werden.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium (EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle und dem Projekt Soil-WISE aufzeigen. Insbesondere soll die Interoperabilität zwischen bestehenden Datenbanken und Modellen und deren Integration in das EUSO gewährleistet werden.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen vorsehen, um auf der Arbeit anderer Projekte zur Quantifizierung der Stickstoffflüsse in Europa aufzubauen, die von anderen Einrichtungen, einschließlich philanthropischer Organisationen, finanziert werden, insbesondere wenn eine geografische oder thematische Komplementarität besteht.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbessertes Verständnis der Quellen, die zur räumlich-zeitlichen Variabilität der biogeochemischen Prozesse im Boden beitragen, und insbesondere, wie diese Quellen die Gesamtstickstoffflüsse unter den wichtigsten klimatischen Bedingungen in Europa und den assoziierten Ländern beeinflussen.
- Fortgeschrittenes Verständnis der Mechanismen, die die Stickstoffverlagerung aus dem Boden steuern, einschließlich gasförmiger Emissionen und unterirdischer Auswaschung in das Grundwasser.
- Effektivere Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung von Treibhausgasemissionen und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sowie deutliche Verringerung der Unsicherheiten bei der Schätzung des gesamten Stickstoffbudgets auf dem europäischen Kontinent.
- Bewertung von verbesserten Stickstoffmanagement- und -erhaltungsstrategien.
- Größeres Vertrauen der Landbewirtschafter in die Umsetzung fortschrittlicher strategischer Stickstoffbewirtschaftungspraktiken, die darauf abzielen, Stickstoffverluste aus dem Boden zu verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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