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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einem dynamischen Überwachungssystem zur Bewertung des Zustands und der räumlich-zeitlichen Veränderungen der Bodenerosion auf europäischer Ebene
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-03
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 11.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Tätigkeiten in diesem Bereich werden dazu beitragen, Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels der Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" zu erzielen, insbesondere des Einzelziels 5 "Erosionsverhütung". Die Tätigkeiten werden auch einen Beitrag zur EU-Bodenstrategie 2030, zur Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrem Gemeinsamen Rahmen für die Überwachung und Bewertung (CMEF), zum Indikatorrahmen des vorgeschlagenen Bodenüberwachungsgesetzes und zum Indikatorensatz der EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zur Überwachung der Fortschritte bei SDG 15 und SDG 2 leisten.
Call-Ziele
Bei den derzeitigen EU-/Europaschätzungen zum Bodenverlust durch Wasser- und Winderosion handelt es sich um langfristige Durchschnittswerte, die mit empirischen Modellen ermittelt wurden, die in landwirtschaftlichen Gebieten mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Politische Maßnahmen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) würden von aktuelleren und jährlichen Schätzungen profitieren. Verbesserte Schätzungen würden zur Entwicklung eines prozessbasierten Modells beitragen, das Bewirtschaftungspraktiken und ihr Potenzial zur Verringerung des Bodenverlusts durch Wasser- und Winderosion auf landwirtschaftlichen Flächen einbeziehen und die Anwendung der besten Praktiken erleichtern kann. Andere Prozesse wie Bodenerosion oder Abflussrinnen können ebenfalls berücksichtigt werden. Bestehende, teilweise explizite Parzellendaten (z. B. LPIS-GSA), Daten aus der EU-Erhebung über die Bodennutzung und -bedeckung (LUCAS) und die jüngsten Aktualisierungen der COPERNICUS-Plattform könnten/sollten zur Verbesserung der derzeitigen gesamteuropäischen Modellierungsrahmen verwendet werden.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Schaffung eines Netzes von Interessengruppen zur Überwachung des Bodenverlustes durch Wasser- und Winderosion in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern unter verschiedenen Anbaubedingungen (einschließlich bewirtschaftetem Grünland).
- Entwicklung eines Überwachungssystems zur Umsetzung, Erprobung und Validierung von Methoden zur Bewertung von Bodenverlusten durch Bodenerosion auf europäischer (kontinentaler) Ebene.
- Entwicklung prozessbasierter Modelle auf kontinentaler Ebene, die Bodenerosionsfaktoren wie die von den Landwirt*innen angewandten Bewirtschaftungsmethoden, die Niederschlagsintensität, die Bodeneigenschaften, die Topografie und andere biophysikalische Merkmale berücksichtigen.
- Einbeziehung sowohl von Feldbeobachtungen als auch von Copernicus-Produkten auf dem neuesten Stand der Technik zur besseren Quantifizierung und Kalibrierung von Bodenerosionsfaktoren.
- Quantifizierung der Auswirkungen verschiedener Bewirtschaftungsmethoden (z. B. Deckfrüchte, reduzierte Bodenbearbeitung, Pflanzenrückstände, Mulchen, Grasnarben, Fruchtfolge, Terrassen usw.) auf die Verringerung der Bodenerosion.
- Verknüpfung dieser wissenschaftlichen Ergebnisse (z. B. verbesserte Bodenerosionsfaktoren, Auswirkungen von Bewirtschaftungspraktiken) mit den Anforderungen der GAP an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (z. B. Auswirkungen von Bewirtschaftungspraktiken wie Deckfrüchten oder reduzierter Bodenbearbeitung in den GAP-GAU).
- Bereitstellung der besten Informationen über Bodenverluste und Empfehlungen für die geeignetsten Bewirtschaftungsmethoden zur Verringerung von Bodenverlusten für Landbesitzer*innen und verschiedene Interessengruppen.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit und die Nutzung von Aktivitäten und Ergebnissen aus Projekten vorsehen, die im Rahmen anderer Themen des Arbeitsprogramms der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, insbesondere AI4SoilHealth, Benchmarks und Soil O-Live.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken im Rahmen von UNCCD, FAO Global Soil Partnership und IPCC wird gefördert, um das gewonnene Wissen auf globaler Ebene zu verbreiten.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit der EU-Bodenbeobachtungsstelle (EUSO) und dem Projekt SoilWISE aufzeigen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell im EUSO genutzt und angezeigt werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Verbesserte Kenntnisse über die Dynamik der Bodenerosion durch mehrere Prozesse (z. B. Wasser, Wind, Bodenbearbeitung usw.) in ganz Europa auf der Grundlage einer Kombination neuartiger computergestützter Schätzungen und Überwachungsmaßnahmen zur besseren Abschätzung der Auswirkungen der Politik.
- Weitere Validierung von Indikatoren für Bodenverluste durch Wasser- und Winderosion auf kontinentaler Ebene mit lokalen/regionalen Bewertungen, die für die Politikgestaltung und -umsetzung genutzt werden können (z. B. im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Bodenstrategie für 2030 oder der vorgeschlagenen Richtlinie für Bodenüberwachung und Widerstandsfähigkeit).
- Bewährte Bewirtschaftungspraktiken, die die Erosion deutlich verringern und an die unterschiedlichen pedoklimatischen Bedingungen in Europa und die verschiedenen Anbausysteme angepasst sind, werden zusammengestellt und bei den einschlägigen Akteuren, einschließlich Landbewirtschaftern wie Landwirten, besser bekannt gemacht.
- Ein robustes Netz zur Überwachung der Bodenerosion wird in der EU und den assoziierten Ländern aufgebaut, um die Schätzungen weiterzuentwickeln und die Bruttoerosionsraten auf Parzellenebene zu validieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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