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Call-Eckdaten
Bodengesundheit, Bestäuber und wichtige Ökosystemfunktionen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-05
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen in diesem Bereich werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "A Soil Deal for Europe" zu erreichen, insbesondere die spezifischen Ziele 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Sanierung", 6 "Verbesserung der Bodenstruktur zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Bodenbiota und Nutzpflanzen" und 8 "Verbesserung der Bodenkenntnisse in der Gesellschaft". Die Maßnahmen werden auch zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, zur überarbeiteten EU-Bestäuberinitiative "A new deal for pollinators", zum künftigen EU-Naturschutzgesetz und zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Bodenüberwachung und -belastbarkeit, zur EU-Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", einschließlich des EU-Aktionsplans für die Entwicklung des ökologischen Landbaus, und zu den Zielen der UN CBD COP-15 beitragen. Es trägt auch direkt zur Erreichung mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung(SDGs) bei, insbesondere SDG 15 durch die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und die Eindämmung und Umkehrung der Bodendegradation sowie SDG 2 zur Ernährungssicherheit, da die Aktivitäten die Ökosystemleistungen der Bestäubung verbessern sollen, die für die Nahrungsmittelproduktion von zentraler Bedeutung sind.
Call-Ziele
Bodenabhängige Insekten sind aufgrund nicht angepasster Bodenbewirtschaftungspraktiken wie Bodenbearbeitung und Problemen wie Verunreinigung, Verdichtung oder Versiegelung bedroht. Ein besseres Verständnis der Ursachen für ihren Rückgang und wirksame Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sind erforderlich.
Die Bestäubung ist eine wichtige Ökosystemleistung für Nutzpflanzen und die Nahrungsmittelproduktion. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die bestäubenden Insekten erforderlich. Viele einsame Wespen und 70 % der Wildbienen nisten unter der Erde und müssen in dieser entscheidenden Phase ihres Lebenszyklus geschützt werden. Auch andere bodenbrütende Bestäuber tragen zur Bodenqualität und zu anderen Ökosystemfunktionen bei, aber über ihr Leben unter der Erde ist wenig bekannt.
Der "New Deal for Pollinators" fordert mehr Forschung, um die taxonomische und funktionale Vielfalt der Bestäubergemeinschaften und ihre Verbreitung sowie die Bedrohungen für Bestäuber und ihre Interaktionen besser zu verstehen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Verbesserung der Kenntnisse über die Biologie, Ökologie und Populationsdynamik von Insekten, die einen Teil ihres Lebenszyklus auf oder im Boden verbringen, mit besonderem Schwerpunkt auf bodenbrütenden Bestäubern, sowie über die Wechselwirkungen zwischen dem Leben unter und über der Erde. Der Schwerpunkt sollte auf weniger bekannten Arten, Regionen und den wichtigsten Bedrohungen und Ursachen für ihren Rückgang liegen. Die potenzielle Puffer- und Schutzfunktion des Bodens gegen Bedrohungen in verschiedenen Boden- und Flächennutzungen, einschließlich angewandter landwirtschaftlicher Praktiken wie dem Pflügen (z. B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, städtische und natürliche Gebiete), sollte erforscht werden.
- Beitrag zur Entwicklung von Überwachungsmethoden, auch in Bezug auf Bedrohungen und Belastungen, die für den Überwachungsrahmen für Bestäuber im Rahmen der überarbeiteten EU-Bestäuberinitiative "A New Deal for Pollinators" von Bedeutung sein können.
- Identifizierung von Bodenbedingungen, die mit einer hohen Diversität von Bestäubern einhergehen, und Kartierung von Regionen, die für den Schutz bodenabhängiger Bestäuber besonders wichtig sind.
- Analyse der Auswirkungen verschiedener Bodenbewirtschaftungspraktiken, einschließlich verschiedener Pflanzenschutz- und/oder Bodenbewirtschaftungsmethoden, in verschiedenen Bewirtschaftungssystemen, z. B. im ökologischen oder konventionellen Landbau, und Vergleich von intensiv bewirtschafteten Gebieten mit Schutzgebieten.
- Entwicklung und Demonstration von Verfahren zur Bodensanierung und -minderung, um die Ursachen des Insektenrückgangs (und insbesondere des Rückgangs von Bestäubern) zu bekämpfen.
- Empfehlungen für die besten Bodenbewirtschaftungspraktiken geben, um die Erhaltung und Wiederherstellung von Bestäubern in die gesamte Landschaft zu integrieren und die Vernetzung von Lebensräumen und Bestäubungsleistungen zu verbessern.
Die Projekte sollten nach potenziellen Synergien suchen und die Ergebnisse früherer oder laufender Projekte nutzen (z. B. die Horizon-Projekte Safeguard, PollinERA und WILDPOSH). Darüber hinaus sollten spezifische Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit und die Nutzung von Aktivitäten und Ergebnissen aus Projekten vorgesehen werden, die im Rahmen anderer Themen des Arbeitsprogramms der Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, insbesondere BIOservicES und SOB4ES sowie im Rahmen des Themas HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-06: Nutzung des multifunktionalen Potenzials der biologischen Vielfalt im Boden für gesunde Anbausysteme.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium der Gemeinsamen Forschungsstelle, dem SoilWISE-Projekt und dem EU-Wissenszentrum für biologische Vielfalt aufzeigen.
Die internationale Zusammenarbeit und Verbindungen zu globalen Erhaltungsmaßnahmen werden gefördert. Potenziell könnten die in diesem Bereich geförderten Projekte auch mit lebenden Labors und Leuchttürmen zusammenarbeiten, die im Rahmen dieser und künftiger Aufforderungen zur Einigung über den Boden für Europa" eingerichtet werden.
Die Vorschläge müssen einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen und sollten zumindest Forschende, Landeigentümer*innen und/oder Landbewirtschafter*innen sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Umwelt-NGOs, einbeziehen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Biologie und Ökologie von Insektenarten, die einen Teil ihres Lebenszyklus auf oder im Boden verbringen, mit besonderem Schwerpunkt auf bodenbrütenden Bestäubern.
- Besseres Verständnis der Hauptursachen für den Rückgang dieser Insekten und der Synergieeffekte verschiedener Bedrohungen, einschließlich der quantitativen und qualitativen Aspekte im Zusammenhang mit dem Ausmaß des Rückgangs.
- Wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung des Verlusts bodenabhängiger Insekten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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