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Call-Eckdaten
Nutzung des multifunktionalen Potenzials der Bodenbiodiversität für gesunde Anbausysteme
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-06
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen in diesem Bereich tragen zur Umsetzung der Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" bei, insbesondere zu den spezifischen Zielen 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Sanierung" und 6 "Verbesserung der Bodenstruktur zur Förderung der biologischen Vielfalt", die sich mit den dringendsten Herausforderungen für die Bodengesundheit befassen. Die Tätigkeiten werden auch zur Erreichung der Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" zur Verringerung des Pestizideinsatzes (Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 % und des Einsatzes gefährlicherer Pestizide um 50 %), des EU-Aktionsplans zur Entwicklung der ökologischen Erzeugung und der Gemeinsamen Agrarpolitik beitragen und die Ziele des künftigen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur und des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt COP-15 unterstützen. Die Aktivitäten werden auch Wissen zur Verbesserung der Praktiken des integrierten Pflanzenschutzes liefern und damit direkt zur Erreichung mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung(SDGs) beitragen, insbesondere des SDG-Ziels 12.2, das eine nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen bis 2030 vorsieht.
Call-Ziele
Die biologische Vielfalt im Boden spielt eine wichtige Rolle für die Bodenstruktur, die Nährstoffversorgung, den Wasserkreislauf, die Nährstoffaufnahme durch die Pflanzen und die Biokontrolle von Pflanzenschädlingen und -krankheiten. Die Wechselwirkungen zwischen Gemeinschaften von Bodenorganismen, Nutzpflanzen und ihrer Umwelt (Holobionten) beeinflussen die Gesundheit und Produktivität von Nutzpflanzen, Böden und Agrarökosystemen in hohem Maße. Insbesondere das Zusammenspiel von Bodenfauna, mikrobieller Bodengemeinschaft, Bodenchemie und pflanzlicher Immunantwort kann verbessert werden, um das Potenzial des Bodenökosystems zur Abwehr von Krankheitserregern, Schädlingen und anderen schädlichen Organismen zu nutzen und die Pflanzengesundheit und Produktivität zu fördern. Die Bewirtschaftung von Bodenökosystemen zur Verbesserung der Bodengesundheit durch landwirtschaftliche Praktiken (z. B. Fruchtfolge, Einsatz von Mikrobiomlösungen usw.) kann die Abwehrkräfte der Pflanzen unterstützen, Krankheiten unterdrücken, die Nährstoffverfügbarkeit verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber verschiedenen Stressfaktoren erhöhen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft erhöht und ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels geleistet.
Es müssen Bewirtschaftungsmethoden entwickelt, erprobt und eingesetzt werden, die durch die Verbesserung der Bodengesundheit z. B. die Bekämpfung von bodenbürtigen Pflanzenschädlingen und -krankheiten (z. B. Bakterien, Pilze, Nematoden, wurzelfressende Insekten) erleichtern und bodennistende Bestäuber unterstützen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung und Erprobung standortspezifischer Innovationen, einschließlich Bewirtschaftungspraktiken, Lösungen und Instrumente, die die biologische Vielfalt des Bodens fördern, die Bodengesundheit verbessern, das Pflanzenwachstum anregen, den Einsatz von Chemikalien zur Bekämpfung von bodenbürtigen Pflanzenkrankheiten und wurzelfressenden Insekten verringern und bodenbrütende Bestäuber unterstützen.
- Einrichtung von Demonstrationsstandorten, um die vorgeschlagenen Innovationen zu testen und die Vorteile der biologischen Vielfalt im Boden und gesunder Böden nicht nur für die Landwirte und das Agrarökosystem, sondern für die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette zu fördern.
- Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte, die mit der vorgeschlagenen innovativen Lösung verbunden sind, einschließlich der Kompromisse, der Auswirkungen auf die Arbeit, die Sicherheitskultur und das Risikomanagement in den Betrieben;
- Erstellung von umfassendem Material zum Kapazitätsaufbau, Organisation von Schulungen oder Aktivitäten zum Wissensaustausch, einschließlich der Entwicklung von Leitlinien zur Beschleunigung der Verbreitung, Übernahme und Ausweitung der Ergebnisse.
- Förderung des Peer-to-Peer-Lernens mit den relevanten Interessengruppen - von Landwirt*innen und Berater*innen bis hin zu politischen Entscheidungsträger*innen und Verbraucher*innen- zur Unterstützung eines koordinierten wissenschaftlichen und politischen Ansatzes für gesunde Böden.
Die Vorschläge sollten sich auf Ackerkulturen konzentrieren. Die Arbeiten zu diesem Thema sollten in verschiedenen pedoklimatischen Zonen durchgeführt werden und sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen, wie dies im Fachwissen der Konsortien zum Ausdruck kommt. Agrarökologische Ansätze, wie sie z. B. im ökologischen Landbau entwickelt wurden, sollten bei den vorgeschlagenen Aktivitäten genutzt und angemessen berücksichtigt werden.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen, der eine Reihe von Akteuren einbezieht, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren wie Forscher*innen, Landwirt*innen, Berater*innen und der Industrie einschließlich KMU zusammengeführt werden. Die Begünstigten können Dritten (FSTP) finanzielle Unterstützung gewähren, um Aktivitäten in den Demonstrationsgebieten durchzuführen und das Engagement der Endnutzenden zu fördern.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten sowie für die Nutzung von Aktivitäten und Ergebnissen einschlägiger Horizon-Projekte wie EXCALIBUR, SoildiverAgro, EcoStack, IWMPRAISE, SOILGUARD, WHEATBIOME, TRIBIOME, BIOservicES, SOB4ES, GOOD, AGROSUS und CONSERWA sowie der im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-7 zu finanzierenden Projekte vorsehen : Innovationen im Pflanzenschutz: Alternativen zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit Schwerpunkt auf Substitutionskandidaten) und HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-05: Bodengesundheit, Bestäuber und wichtige Ökosystemfunktionen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Nutzung von Komplementaritäten sowie von Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen/Daten und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium (EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle, dem EU-Wissenszentrum für Biodiversität und dem Projekt SoilWISE aufzeigen. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
Potenziell könnten die in diesem Bereich finanzierten Projekte auch mit lebenden Labors und Leuchttürmen zusammenarbeiten, die im Rahmen dieser und künftiger Aufforderungen zur Einigung über den Boden in Europa eingerichtet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die Gesundheit des Bodens und der Pflanzen wird verbessert, wodurch die Produktivität der Pflanzen und die Ernährungssicherheit aufrechterhalten und gleichzeitig die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gefördert und die Agrobiodiversität erhöht wird.
- Die Abhängigkeit von externen Inputs im Pflanzenbau wird durch effektive Wechselwirkungen zwischen Pflanze und Boden und die Nutzung des Potenzials des Bodenmikrobioms verringert.
- Nutzung der Rolle der biologischen Vielfalt im Boden durch eine bessere Kenntnis der Beziehung zwischen biologischer Vielfalt und Bodenfunktionen.
- Die Verfügbarkeit von Praktiken des integrierten Pflanzenschutzes wird ausgeweitet.
- Verstärkte und beschleunigte Einführung bewährter Praktiken zur Verbesserung der Pflanzen- und Bodengesundheit für eine wirksame Pflanzenbewirtschaftung, die die langfristige Bereitstellung von Ökosystemleistungen unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Die Begünstigten können Dritten (FSTP) finanzielle Unterstützung gewähren, um Demonstrationsstandorte einzurichten und die Einbeziehung von Interessengruppen zu fördern. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Antragsteller sollten Anhang B der Allgemeinen Anlagen zu den Standardbedingungen für die "finanzielle Unterstützung Dritter" für FSTP-Aufforderungen lesen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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