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Call-Eckdaten
Living Labs in städtischen Gebieten für gesunde Böden
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-02
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich stehen in direktem Zusammenhang mit dem Ziel der Mission "A Soil Deal for Europe", bis 2027 100 lebende Labore und Leuchttürme einzurichten, um den Übergang zu gesunden Böden bis 2030 anzuführen. Sie unterstützt die spezifischen Ziele der Bodenmission, insbesondere die folgenden: 3 "Keine Netto-Bodenversiegelung und verstärkte Wiederverwendung städtischer Böden", 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Wiederherstellung", 5 "Verhinderung von Erosion" und das Einzelziel 8 "Verbesserung der Bodenkompetenz in der Gesellschaft in allen Mitgliedstaaten".
Call-Ziele
Zwar ist mehr Forschung erforderlich, um gesunde Böden in der EU und den assoziierten Ländern wiederherzustellen und zu erhalten, doch ein wichtiges Hindernis für die Beschleunigung des Übergangs zu einer klimaneutralen und grünen Europäischen Union ist immer noch die Kluft zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen Wissen und Umsetzung. Die Mission "A Soil Deal for Europe" schlägt einen neuartigen Ansatz für Forschung und Innovation im Bereich der Bodengesundheit vor, der auch die Einrichtung von Living Labs vorsieht. Lebendige Labore haben das Potenzial, einen grünen Übergang zu gesunden Böden zu ermöglichen, indem sie Lösungen auf ko-kreative Weise entwickeln und Akteure in realen Situationen auf territorialer Ebene einbeziehen, um eine groß angelegte Wirkung zu erzielen.
Heutzutage gibt es verschiedene Definitionen und Konzeptualisierungen von Living Labs. Im Rahmen des inzwischen gut etablierten Forschungskonzepts der Living Labs sind jedoch drei Komponenten erkennbar: (a) gemeinsame Erarbeitung von Lösungen mit einer großen Zahl von Akteuren, (b) Durchführung in realen Umgebungen und (c) Einbeziehung der Endnutzenden. Für die Zwecke der Mission "A Soil Deal for Europe" werden "Living Labs für Bodengesundheit" definiert als "nutzerzentrierte, ortsbezogene und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsökosysteme, die Landbewirtschafter*innen, Wissenschaftler*innen und andere relevante Partner*innen in die systemische Forschung und die Mitgestaltung, Erprobung, Überwachung und Bewertung von Lösungen in realen Umgebungen einbeziehen, um ihre Wirksamkeit für die Bodengesundheit zu verbessern und ihre Übernahme zu beschleunigen".
Lebende Labore sind also Kooperationen zwischen mehreren Akteuren, die an mehreren Standorten auf regionaler oder subregionaler Ebene arbeiten und Experimente durchführen. Bei den einzelnen Standorten kann es sich z. B. um städtische Grünflächen oder Industriegebiete, Unternehmen und andere Orte handeln, an denen die Arbeit unter realen Bedingungen durchgeführt und überwacht wird.
Leuchttürme hingegen sind definiert als "Orte zur Demonstration von Lösungen, zur Schulung und zur Kommunikation, die in ihrer Leistung zur Verbesserung der Bodengesundheit beispielhaft sind". Es handelt sich dabei um einzelne, lokale Standorte (ein Industriestandort, eine städtische Grünfläche usw.), die entweder Teil eines Living Labs sein können oder außerhalb eines Living Labs liegen.
Dem Plan zur Umsetzung der Mission zufolge sind an den Living Labs Akteure aus verschiedenen Bereichen, Disziplinen und/oder Sektoren beteiligt, und sie bestehen aus 10 bis 20 Versuchsstandorten. Je nach dem spezifischen Kontext können die Antragsteller jedoch auch Living Labs mit weniger Versuchsstandorten vorschlagen.
Die Verstädterung stellt eine Herausforderung für die Bodengesundheit dar, da Bauvorhaben und die Entwicklung von Infrastrukturen u. a. zu Flächenverbrauch, Bodenversiegelung, Kontamination oder Verdichtung führen. Vor diesem Hintergrund und durch die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen können die Akteure in den Living Labs in städtischen Gebieten Maßnahmen und Lösungen replizieren, Ergebnisse vergleichen, bewährte Verfahren austauschen, Methoden validieren, von gegenseitiger Befruchtung profitieren und Verbindungen zu ihrem lokalen/regionalen Ökosystem herstellen. In der Regel haben die Projekte eine Laufzeit von vier Jahren, doch kann die Dauer der Living Labs zur Bodengesundheit variieren und länger sein, je nach Schwerpunkt der Arbeit und der behandelten Herausforderung(en) für die Bodengesundheit.
Im Einzelnen sollte jedes der geförderten Projekte
- Unterstützung der Einrichtung von vier bis fünf Living Labs (oder ggf. mehr), die gemeinsam an einer oder mehreren Herausforderungen für die Bodengesundheit in städtischen Gebieten arbeiten (z. B. Versiegelung, Kontamination, Fruchtbarkeit, Erosion, Verdichtung usw.) und gleichzeitig die allgemeine Widerstandsfähigkeit städtischer Gebiete erhöhen. Die Living Labs sollten in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern angesiedelt sein. In den Vorschlägen sollten die Gründe für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Living Labs beschrieben und erläutert werden, wie die durchgeführten Arbeiten zu einem oder mehreren der spezifischen Ziele der Mission beitragen werden. Die Vorschläge sollten eine realistische Kombination einer begrenzten Auswahl von Variablen darstellen (z. B. Anzahl der behandelten Bodengesundheitsprobleme, Landnutzungen, Ziele der Mission).
- Auf der Grundlage der Projektziele ist ein detaillierter Arbeitsplan mit den in den Living Labs interdisziplinär durchzuführenden Aktivitäten aufzustellen, der die Mitgestaltung, Mitentwicklung und Mitumsetzung lokal angepasster Lösungen für die ausgewählte(n) Herausforderung(en) der Bodengesundheit gewährleistet. Suche nach praktischen Lösungen für die ermittelten Probleme im Zusammenhang mit der/den ausgewählten Herausforderung(en) für die Bodengesundheit, unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren und Belastungen. Vorgeschlagene Strategien und Lösungen sollten an die unterschiedlichen ökologischen, sozioökonomischen und kulturellen Gegebenheiten angepasst sein, in denen die Living Labs arbeiten. Darüber hinaus sollten sich die Aktivitäten mit den Herausforderungen der Skalierung und Übertragbarkeit der Lösungen befassen. Gegebenenfalls sollte die Wiederherstellung der Bodengesundheit oder die Umwidmung von Böden in städtischen Gebieten zur Bereitstellung von frischen und gesunden Lebensmitteln aus lokaler Produktion für die örtliche Lebensmittelversorgung (z. B. Kantinen, Restaurants, Food Trucks, Märkte usw.) und die Bürger*innen in Betracht gezogen werden.
- Erstellen Sie für jedes Living Lab eine Ausgangsbasis für die ausgewählte(n) Herausforderung(en) der Bodengesundheit, um eine genaue Bewertung des Zustands und der Veränderungen der Böden an den verschiedenen Standorten im Laufe der Zeit zu ermöglichen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der jeweiligen Living Labs und des Projekts insgesamt zu überwachen. Gegebenenfalls sind die im Durchführungsplan der Bodenmission dargelegten Indikatoren für die Bodengesundheit und die Deskriptoren des Vorschlags für eine Richtlinie über die Überwachung und Widerstandsfähigkeit des Bodens zu verwenden.
- Überwachung und Bewertung der Auswirkungen der entwickelten innovativen Verfahren oder eingeführten Lösungen auf die Bodengesundheit und die damit verbundenen Ökosystemleistungen. Dies sollte einen Nachweis der Durchführbarkeit (z. B. technisch, wirtschaftlich) der vorgeschlagenen Lösungen und eine Quantifizierung der Auswirkungen der getesteten Praktiken und/oder Lösungen auf relevante Bodengesundheitsindikatoren umfassen. Insbesondere für Living Labs, die sich mit der Bodenversiegelung befassen, sollten stadtspezifische Überwachungsmethoden in Verbindung mit der von Copernicus entwickelten Arbeit und für die funktionalen und ökologischen Auswirkungen des Bodenversiegelungsprozesses ermittelt werden.
- Ermittlung von Standorten, die in Bezug auf ihre Maßnahmen und Ergebnisse zur Verbesserung der Bodengesundheit besonders leistungsfähig sind und in Leuchttürme umgewandelt werden können.
- Vorschläge für Strategien (z. B. finanzieller und organisatorischer Art) zur Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit und Kontinuität, der Wirkung und des Anspruchs der eingerichteten Living Labs über die Finanzierung durch Horizont Europa hinaus, einschließlich der Ermittlung möglicher Geschäftsmodelle und Maßnahmen unter Einbeziehung von lokalen Behörden, Wirtschaftskreisen, KMU, Investoren und Unternehmern, einschließlich Kofinanzierungsregelungen.
Im Einklang mit der Natur der Living Labs müssen die Vorschläge einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Die Liste der Beteiligten wird je nach den Besonderheiten des jeweiligen Living Lab variieren und sollte verschiedene Arten von Akteuren einbeziehen, wie z. B. Forschende, Landeigentümer*innen oder -verwalter*innen, Industrie (z. B. KMU), Behörden (z. B. für Grünflächen (wie Parks, Gärten und städtische Bauernhöfe) zuständige Verwalter*innen), Stadtplaner*innen, Schulen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft (z. B. Bürger*innen, Umwelt-NRO). Es sollte darauf geachtet werden, dass die Fähigkeiten und Rollen der verschiedenen beteiligten Partner auf der Grundlage ihrer Fachgebiete beschrieben werden. Während einige Partner beispielsweise die konzeptionelle Arbeit leiten und die Arbeit innerhalb und zwischen den Living Labs koordinieren, können sich andere auf die Durchführung von Experimenten, die Beratung, die Erprobung und Validierung innovativer Lösungen oder die Teilnahme an Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren. Gegebenenfalls sollten Aktivitäten zur Vermittlung von Bodenkenntnissen für die Bürger*innen, auch in Bezug auf Agrarökologie und Permakultur, in Betracht gezogen werden.
Um die Beteiligung verschiedener Arten von Akteuren an den Living Labs zu fördern und zu erleichtern, werden die Antragstellenden auf die verschiedenen Arten der Beteiligung hingewiesen, die im Rahmen von Horizont Europa möglich sind: Dazu gehören nicht nur Begünstigte (oder mit ihnen verbundene Einrichtungen), sondern auch assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer und Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) zur Erleichterung der aktiven Beteiligung von Stakeholdern kann im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder in begründeten Fällen auch ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. Den Antragstellern wird empfohlen, die in Anhang B der Allgemeinen Anlagen aufgeführten Standardbedingungen zu konsultieren, einschließlich derjenigen, die für FSTP gelten.
Die Antragstellenden werden darauf hingewiesen, dass sie die Dienste von NATI00NS in Anspruch nehmen können, dem Projekt zur Unterstützung potenzieller Antragsteller zu den Themen der Living Labs.
Um die Wirkung und die Nachhaltigkeit zu erhöhen, werden die Antragstellenden ermutigt, neue (oder in Kombination mit bestehenden) Finanzierungssysteme und Finanzinstrumente zu erkunden und zu erproben, die entweder öffentlich oder privat sind und an denen gegebenenfalls Finanzgeber wie öffentliche Behörden oder Finanzinstitute und Investoren beteiligt sind.
Die Projekte sollten mit SOILL18, der speziellen Unterstützungsstruktur für lebende Labore, zusammenarbeiten und deren Dienste in Anspruch nehmen. SOILL18 wurde eingerichtet, um Teilnehmer*innen von lebenden Laboren und Leuchttürmen maßgeschneiderte Beratung für ihre tägliche Arbeit zu bieten und die systematische Überwachung ihrer Aktivitäten durchzusetzen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und Erfahrungen zu berichten. Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit SOILL sowie mit anderen Projekten vorsehen, die für die gewählte(n) Herausforderung(en) im Bereich der Bodengesundheit und der städtischen Böden relevant sind und entweder im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" oder gegebenenfalls im Rahmen anderer Teile und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Im letzteren Fall würde dies die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (z. B. Workshops, die Festlegung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder Aktivitäten zur Einbeziehung der Bürger) umfassen. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten würden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Laufzeit des Projekts näher festgelegt.
Zusammenarbeit und Synergien mit der Mission "100 klimaneutrale und intelligente Städte" sind sehr erwünscht, wenn Living Labs in einer oder mehreren der im Rahmen dieser EU-Mission nominierten Städte eingerichtet werden. Darüber hinaus sollten die Projekte gegebenenfalls komplementäre Synergien mit laufenden Horizon Europe-Projekten wie CLEVERFOOD untersuchen, das ein Food 2030 Connected Lab Network von Living Labs entwickelt. Darüber hinaus sollten die geförderten Projekte mit BENCHMARKS und AI4SoilHealth zusammenarbeiten, bei denen es sich um neue Schlüsselprojekte handelt, die sich mit der Probenahme, der Überwachung, der Validierung und der Weiterentwicklung von Indikatoren und Proxy-Messungen für die Bodengesundheit sowie mit der Nutzung von KI-Technologien zur Beschleunigung der Erfassung und Nutzung von Bodengesundheitsdaten befassen.
Die Projekte können auch auf anderen bestehenden Aktivitäten aufbauen und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Projekten und Partnerschaften sicherstellen, wie z. B. den Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT (EIT KICs) oder den bevorstehenden europäischen Partnerschaften für Agrarökologie und nachhaltige Lebensmittelsysteme.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen/Daten und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium (EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle und dem Projekt SoilWISE aufzeigen. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Ausbau der Kapazitäten für partizipative, interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschung und Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern, um eine wirksame Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Forschung, Praxis und Politik zu ermöglichen und gemeinsam Lösungen für die Bodengesundheit zu entwickeln und zu testen.
- Verbesserung der Bodengesundheit in ländlichen oder städtischen Gebieten, in denen lebende Labore eingesetzt werden, basierend auf einem etablierten Überwachungsrahmen.
- Praxisorientiertes Wissen, Instrumente und Techniken sind für städtische Gemeinden, lokale Stadtverwaltungen/Regionen und Landbewirtschafter leichter verfügbar und tragen dazu bei, dass wirksame Lösungen für die Bodengesundheit und die damit verbundenen Ökosystemleistungen in den Regionen, in denen die ausgewählten lebenden Labore betrieben werden, stärker berücksichtigt und übernommen werden.
- Politische Entscheidungsträger*innen in der EU und den assoziierten Ländern sind sich der lokalen Bedürfnisse und Unterschiede im Hinblick auf die Bodengesundheit bewusster und können dieses Wissen nutzen, um wirksamere Maßnahmen zu konzipieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Die Begünstigten können Dritte finanziell unterstützen (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Finanzhilfen gewährt werden (im Anschluss an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder in begründeten Fällen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen). Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 200 000 EUR, um die aktive Beteiligung von Interessengruppen, einschließlich Landwirten, Unternehmen oder der Zivilgesellschaft, an den Living Labs zu ermöglichen, damit die im Rahmen des Anwendungsbereichs beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
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