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Call-Eckdaten
Bewirtschaftung von Waldtorfböden
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-08
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich werden einen Beitrag zur EU-Klima- und Naturschutzpolitik leisten und insbesondere dem spezifischen Ziel 2 der Mission Boden "Erhaltung und Erhöhung der organischen Kohlenstoffvorräte im Boden" entsprechen, wodurch die Umsetzung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Hinblick auf die Einbeziehung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten unterstützt wird.
Call-Ziele
Torfgebiete können vielfältige Ökosystemleistungen erbringen, z. B. Holzproduktion, Klimaregulierung, Kontrolle der Wasserqualität, Hochwasserschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Erholungswert. Dieses Potenzial wird jedoch durch die Entwässerung beeinträchtigt. Alternative Bodenbewirtschaftungsmethoden für Waldtorfböden, insbesondere durch die Kombination von Wiedervernässungstechniken und Waldbewirtschaftung (ohne Aufforstung), haben das Potenzial, die Umwelt-, Klima- und Wirtschaftsleistung von Torfgebieten zu verbessern und die Auswirkungen der Holzernte auf den Export von Nährstoffen, Sedimenten und gelöstem organischem Kohlenstoff zu verringern. Insbesondere sind Praktiken erforderlich, die die Kompromisse, die sich aus der Multifunktionalität der Wälder ergeben, wirksam angehen und einen integrierten Ansatz für ihre Bewirtschaftung anwenden (unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, der Herausforderungen des Klimawandels, der Bedürfnisse der Bioökonomie usw.). Dieses Thema umfasst nicht die landwirtschaftlichen Emissionen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Demonstration(en ) von nachhaltiger, klimapositiver und biodiversitätsrelevanter Waldbewirtschaftung auf Torfböden, einschließlich Wiedervernässung, einführen;
- dieVorteile der Praktiken in Bezug auf die Kohlenstoffbindungbewerten und dabei alle Auswirkungen der Holzernte auf den Export von Nährstoffen, Sedimenten und gelöstem organischem Kohlenstoff aus Waldtorfböden berücksichtigen, um so Informationen und Indikatoren (z. B. Ausgangssituation, Quantifizierungsmethode, MRV) für die Praktiken zur Maximierung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der biologischen Vielfalt und anderer Vorteile bereitzustellen.
- Verbesserung der Überwachungstechniken, einschließlich Fernerkundungs- und Felddatenmethoden unter Einbeziehung von Technologien wie KI und Robotik, und Entwicklung groß angelegter, minimalinvasiver THG-Messeinrichtungen auf wiedervernässten Flächen, um die Biodiversität und die Klimaaspekte der Waldbewirtschaftung besser zu bewerten.
- Prüfung und Bewertung des Potenzials der demonstrierten Aktivitäten für eine Wiederholung und Ausweitung, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung finanzieller Anreize im Rahmen der EU-Zertifizierung, und zu diesem Zweck Entwicklung von Ansätzen und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen und Landbewirtschafter*innen.
Das/die Projekt(e) muss/müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette sowie aller relevanten Akteure (Landbesitzer*innen, Förster*innen, Wissenschaftler*innen, Berater*innen, lokale/regionale/nationale Behörden, Industrie usw.) während der verschiedenen Phasen der Projektentwicklung und -durchführung gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen beinhalten, um auf laufenden Horizon-Projekten aufzubauen und mit diesen zusammenzuarbeiten, insbesondere MRV4SOC, MaRVIC, ALFAwetlands, WET HORIZONS, RESTORE4Cs und REWET sowie mit Projekten, die durch das Thema "HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-8" unterstützt werden: Erhaltung und Schutz von kohlenstoffreichen und biodiversitätsreichen Waldökosystemen", "HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-2: Sozioökonomische, klimatische und ökologische Aspekte der Paludikultur" und "HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-3: Paludikultur: Demonstration im großen Maßstab".
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auch Verbindungen zu Projekten herstellen, die im Rahmen der Mission "Anpassung an den Klimawandel" finanziert werden. Potenziell könnten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte auch mit lebenden Labors und Leuchttürmen zusammenarbeiten, die im Rahmen dieser und künftiger Aufforderungen zur Einigung über den Boden in Europa" entstehen werden.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen/Daten und Ergebnissen sowie zwischen bestehenden Datenbanken und Modellen aufzeigen, und zwar durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium (EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle, dem künftigen EU-Waldobservatorium und dem Projekt SoilWISE. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserter Zugang zu Wissen und Daten über Waldtorfgebiete, ihre Bewirtschaftung, ihre Rolle im Kohlenstoffkreislauf und ihre gesellschaftlichen/wirtschaftlichen/ökologischen Werte, was zur Ausweitung von Kohlenstoffbewirtschaftungsprogrammen und ihrer Zertifizierung im Rahmen des vorgeschlagenen EU-Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau beiträgt.
- An den Teststandorten werdenBewirtschaftungsmaßnahmen und innovative Lösungen für eine nachhaltige Land- und Waldbewirtschaftung erprobt, um den Zustand der Moorwälder zu erhalten und weiter zu verbessern.
- Waldbewirtschafter und politische Entscheidungsträger in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern können auf der Grundlage der Bewertung des Mehrwerts von Konzepten zur Wiederherstellung von Torfgebieten unter verschiedenen Szenarien (verschiedene Waldtypen auf Torfböden) durch eine verbesserte Überwachung ihrer Vorteile und Kompromisse in Bezug auf Treibhausgasemissionen und -abbau, Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenvorsorge, Ökosystemleistungen und biologische Vielfalt fundierte Entscheidungen treffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Es gelten folgende Ausnahmen: Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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