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Call-Eckdaten
Bewertung der Bodengesundheit in Afrika
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-09
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen in diesem Bereich werden die internationale Dimension der Mission "A Soil Deal for Europe" vorantreiben und zu deren spezifischen Zielen beitragen, insbesondere zu Ziel 4 "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Wiederherstellung". Die Aktivitäten werden auch einen Beitrag zur EU-Afrika-Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft sowie zu den Strategien, Initiativen und Aktionsplänen der Afrikanischen Union leisten, die für die Bodengesundheit relevant sind, und die globalen Verpflichtungen und SDGs unterstützen, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit, Biodiversität und Klima.
Call-Ziele
Afrika hat in hohem Maße degradierte Böden, eine suboptimale Landnutzung, Bevölkerungswachstum und eine zunehmend städtische Bevölkerung. Diese Faktoren tragen zu einem verstärkten Wettbewerb und Druck auf den Boden bei (weniger Land pro Landwirt*in, weniger hochwertige Böden pro Landwirt, Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt), was zu einer ungünstigen Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft und des Ökosystemmanagements führt.
Der IPBES-Bericht über Bodendegradation und -sanierung verweist auf die enormen wirtschaftlichen Kosten der Bodenverschlechterung, einschließlich der steigenden Kosten des Nichthandelns. Die Gesundheit der Böden ist der Schlüssel zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Eindämmung. Daher sind ganzheitliche Systemansätze erforderlich, um die vielfältigen kontextspezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bodengesundheit auf nationaler und regionaler Ebene anzugehen. Darüber hinaus ist ein evidenzbasierter analytischer Rahmen dringend erforderlich, um auf regionaler und nationaler Ebene angemessene Prioritäten für die Bodengesundheit zu setzen und zu planen sowie Partner und Investitionen aufeinander abzustimmen.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung eines skalierbaren afrikaweiten Dashboards für die Bodengesundheit, aufbauend auf den Erfahrungen des EUSO-Dashboards für die Bodengesundheit, Nutzung vorhandener Daten (z. B. Africa Soil Information System AfSIS) und anderer EU-finanzierter Projekte wie Soils 4 Africa.
- Strategische Sammlung neuer Daten, um Wissenslücken im Bereich Boden zu schließen (z. B. Verschmutzung, Verdichtung, biologische Vielfalt, Nährstoffstatus, Säuregehalt/Versauerung, organische Bodensubstanz, Bodenerosion, Bodenwasser) und die Genauigkeit und Funktionalität des Indikators durch Beratung mit nationalen Interessengruppen zu verbessern.
- Ermittlung kritischer lokaler/regionaler Schwellenwerte für wichtige Bodengesundheitsdeskriptoren.
- Entwicklung von Fahrplänen, um Trends bei den Reaktionen der Bodengesundheit auf politische Instrumente aufzuzeigen.
- Unterstützung der teilnehmenden afrikanischen Länder bei der Entwicklung nationaler Bodengesundheitsstrategien in mindestens 8 Ländern, um die Bodenressourcen für die Landwirtschaft und die Umwelt besser zu verwalten. Bei der Entwicklung der Strategien sollten die Projekte Anwendungsfälle schaffen und Schulungsmöglichkeiten für die Interpretation und Nutzung der Daten bieten.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium (EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle und SoilWISE aufzeigen und die Interoperabilität zwischen dem Dashboard und anderen Datenbanken (wie nationalen Bodeninformationsdiensten oder dem Horizont-2020-Projekt Soils4Africa) gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen vorsehen, um auf der Arbeit von Soils4Africa und anderen Projekten zu Bodeninformationen aufzubauen, die von anderen Einrichtungen (z. B. ICARDA), einschließlich philanthropischer Organisationen, finanziert werden, insbesondere wenn eine geografische oder thematische Komplementarität besteht. Das Konsortium wird aufgefordert, einen langfristigen Nachhaltigkeitsplan für das Dashboard in Afrika vorzuschlagen.
Auch wenn der Schwerpunkt auf Afrika liegt, könnte bei Bedarf auf internationales Fachwissen zurückgegriffen werden (insbesondere aus der Gemeinschaft der lateinamerikanischen und karibischen Staaten).
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Verbesserte und zugängliche Daten für politische Entscheidungsträger*innen und zwischenstaatliche Organisationen zur Erstellung einer kontinentalen Karte der "Konvergenz der Erkenntnisse", die Gebiete in Afrika aufzeigt, die wahrscheinlich von Bodendegradationsprozessen betroffen sind (wie es für Europa mit dem EUSO Soil Health Dashboard umgesetzt wurde).
- Verbesserter Zugang zu Wissen, das von einem breiten Spektrum von Interessengruppen genutzt werden kann, um Boden- und Landbewirtschaftungsstrategien und -praktiken zu informieren, Prioritäten für Interventionen, Forschung und Entwicklung zu setzen und verbesserte Beratungsdienste für Landwirt*innen in Afrika zu unterstützen.
- Es stehen verbesserte Datensätze zu Bodenbedrohungen und -eigenschaften zur Verfügung, die zur Entwicklung eines interaktiven Bodengesundheits-Dashboards für Afrika beitragen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen internationale Organisationen mit Sitz in Afrika ausnahmsweise für eine Förderung in Frage.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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