Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Ein europäisches Beratungsnetz für soziale Innovation zur Unterstützung der Ziele der EU-Mission
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CROSS-01-01
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
25.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Soziale Innovationsprozesse sind für alle EU-Missionen relevant und mobilisieren zusätzliche Stakeholder und Stakeholder-Gemeinschaften (z. B. philanthropische Geldgeber*innen und Investor*innen mit und ohne Wirkung) zum Nutzen der Missionen. Die Maßnahmen sollten die EU-Missionen bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen.
Call-Ziele
Diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme dient den EU-Missionen durch
- die Anerkennung von sozialer Innovation in den EU-Missionen unterstützt;
- Identifizierung von sozialen Innovationen, die das Potenzial haben, die EU-Missionen voranzubringen;
- Identifizierung von sozialen Innovator*innen und Unternehmer*innen, die das Upscaling durchführen;
- Einrichtung eines Netzwerks und Aufbau der Kapazitäten von sozialen Innovator*innen und Unternehmer*innen sowie Impact-Investor*innen, um die EU-Missionen durch das Upscaling von sozialen Innovationen voranzubringen;
- Aufbau einer Community of Practice;
- Bereitstellung einer Schnittstelle zwischen den EU-Missionen und dem Netzwerk, um die Nachfrage nach und das Angebot an Lösungen für soziale Innovationen sowie Investitionen in soziale Innovationen zusammenzubringen;
- Befähigung sozialer Innovator*innen und sozialer Unternehmer*innen, die komplexen Herausforderungen des Scaling-up in komplexen öffentlichen Systemen und Märkten besser zu bewältigen;
- Erweiterung des Spektrums an Finanzinstrumenten und Unterstützungsquellen, damit die Innovationen auch nach der Unterstützung weiter wachsen können;
- Schaffung eines Rahmens für die Umsetzung einer künftigen Forschungsagenda, um sicherzustellen, dass Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse ausgetauscht werden, um das Profil der sozialen Innovation innerhalb der EU-Missionsbereiche und darüber hinaus zu stärken;
- Ermittlung der günstigsten nationalen Rechtsperson für die Unterstützung von Projekten der sozialen Innovation auf einer Fall-zu-Fall-Basis.
Die Nutzung sozialer Innovationen führt zu Lösungen, die sich auf lokaler und regionaler Ebene als besser an die Gesellschaft angepasst und robuster erweisen. Kurz gesagt, sind soziale Innovationen "Innovationen mit sozialem Zweck und sozialen Mitteln". Sie entstehen als neue Produkte, Dienstleistungen und Modelle, die gleichzeitig soziale Bedürfnisse besser erfüllen als Alternativen und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen. Soziale Innovationen beziehen nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Behörden, Unternehmen und die Industrie sowie die Wissenschaft in die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Innovationen ein. Sie stellt eine Verbindung zwischen Gesellschaft und Innovation her. Soziale Innovation ist nicht nur gut für die Gesellschaft, sondern stärkt auch deren Handlungsfähigkeit. Soziale Innovation bindet die Bürger*innen ein und stärkt ihre Handlungsfähigkeit, d. h. ihre Fähigkeit, Maßnahmen zu ergreifen oder selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, und sie führt zu einer größeren Akzeptanz bei Bürger*innen, Unternehmer*innen und Behörden, fördert eine aktive, demokratische Beteiligung, stärkt die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, erhöht die Relevanz, Akzeptanz und Übernahme von Innovationen und trägt zu dauerhaften Veränderungen im Verhalten des Einzelnen, in sozialen Praktiken und in Governance-Modellen bei. Kurz gesagt, soziale Innovation wirkt als Systemveränderer.
Die Antragsteller*innen werden außerdem ermutigt, auf einschlägigen laufenden Aktivitäten der EU-Missionen, wie z. B. den Missionsplattformen, aufzubauen.
Um die EU-Missionen bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen, sollte die Aktion die folgenden Aktivitäten durchführen:
- Schaffung und Belebung eines Netzes von Einrichtungen, die an der Ausweitung sozialer Innovationen interessiert sind, um die EU-Missionen voranzubringen, sowie von Einrichtungen, die an Investitionen in soziale Innovationsvorhaben interessiert sind, mit dem Ziel, das Bewusstsein zu schärfen und den Informationsaustausch zu erleichtern;
- Schaffung eines günstigen Umfelds für das Upscaling sozialer Innovationen mit finanzieller Unterstützung von Begünstigten wie Einrichtungen, die an Investitionen in solche sozialen Innovationsvorhaben interessiert sind;
- Beratungsdienste und Mentoring für "soziale Innovatoren" anbieten, die den geografischen Bereich ihrer Aktivitäten innerhalb der EU und der mit Horizont Europa assoziierten Länder ausweiten möchten oder die daran interessiert sind, soziale Innovation aus dem Ausland zu übernehmen. Die Beratung und Betreuung kann so weit gehen, dass die Ausarbeitung von Upscaling-Plänen und Investitionsvorschlägen unterstützt und Kontakte zu Geldgebern für soziale Innovationen hergestellt werden.
Die Antragsteller*innen sollten überzeugende Modelle für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen wie den Sekretariaten der EU-Missionen vorschlagen, um sicherzustellen, dass das Projekt zu den Zielen der EU-Missionen beiträgt. Die Antragsteller*innen sollten sicherstellen, dass sie einen vergleichbaren Mehrwert für alle EU-Missionen erbringen, auch durch Synergien zwischen ihnen. Das Projekt muss den Nachweis dafür erbringen, dass dies der Fall ist.
Die Maßnahmen sollten gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit anderen laufenden und künftigen Projekten zur sozialen Innovation vorsehen, die im Rahmen von Horizont 2020 oder Horizont Europa finanziert werden, wie z. B. die Projekte im Zusammenhang mit der Aufforderung HORIZON-EIE-2022-CONNECT-01 mit dem Titel "Integration von Akteuren der sozialen Innovation in Innovationsökosysteme". Unter anderem für projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und Wissensaustausch, gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen, insbesondere wenn sie sich auf Missionen beziehen.
Die Antragsteller*innen werden ermutigt, sich um zusätzliche Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen zu bemühen, um die Fortführung des Netzwerks über die Projektlaufzeit hinaus zu gewährleisten.
Die Kommission fordert die Antragsteller auf, das Pilotprojekt für den Europäischen Sozialkatalysatorfonds im Rahmen von Horizont 2020 zu konsultieren.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Soziale Innovation bringt die Ziele der EU-Missionen für den gesellschaftlichen und ökologischen Wandel voran;
- Die EU-Missionen nutzen das Potenzial der sozialen Innovation als Mittel zur Erreichung ihrer Ziele;
- Soziale Innovator*innen, soziale Unternehmer*innen und Geldgeber*innen für soziale Innovationen profitieren von moderiertem Lernen und Erfahrungsaustausch und können sich besser mit Projekten und Unterstützungsaktivitäten im Umfeld der EU-Missionen abstimmen;
- Das Projekt schafft die Grundlage für einen vernetzten Fonds, der auf die Ausweitung bestehender, nachweislich erfolgreicher sozialer Innovationen abzielt, um die EU-Missionen voranzubringen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren