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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-12-01
Termine
Öffnung
25.04.2024
Deadline
26.11.2024 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 100.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen. Die Partnerschaft ist fest im Rahmen des Pakets der Europäischen Gesundheitsunion verankert, das darauf abzielt, die Kapazitäten der EU in den wichtigen Bereichen Prävention, Bereitschaft, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion zu verbessern. In diesem Zusammenhang müssen Synergien und eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Notfallvorsorge und -bewältigung (HERA) und anderen einschlägigen Dienststellen der Europäischen Kommission gewährleistet werden.
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, vor welchen Herausforderungen die europäischen Gesundheitssysteme stehen, wenn es darum geht, Ausbrüche von Infektionskrankheiten zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie zu bekämpfen und auf koordinierte Weise zu bewältigen. Sie verdeutlichte auch die Notwendigkeit einer stärkeren Bereitschaft und von Netzwerken für die Forschung und die rechtzeitige Durchführung von klinischen Versuchen und Beobachtungsstudien, für eine rechtzeitige Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen wie Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika sowie für geeignetere nicht-pharmazeutische Interventionen und angemessene Kommunikationsstrategien zur Bekämpfung von Fehlinformationen und zur Förderung eines angemessenen Verhaltens. Außerdem wurde aufgezeigt, wie einseitige Forschungsinitiativen zu einer fragmentierten, ineffizienten Forschungslandschaft führen können.
Gleichzeitig hat die unermüdliche Arbeit der Forschergemeinschaft, die dazu geführt hat, dass mehrere COVID-19-Impfstoffe in Rekordzeit zur Verfügung standen, deutlich gemacht, wie wichtig kooperative Forschung und Entwicklung sind, um rasch auf neu auftretende Gesundheitsbedrohungen zu reagieren.
Daher sind auf europäischer Ebene transformative Investitionen in die Forschung zur Pandemievorsorge erforderlich. Eine stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen Akteuren, einschließlich geeigneter Infrastrukturen und Netze, sind eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Pandemievorsorge in der EU und die Verstärkung unseres Beitrags zur weltweiten Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Dies sollte im Rahmen einer Partnerschaft geschehen, die Folgendes fördert
- verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit zur Anpassung der Forschungs- und Innovationsagenden auf nationaler und europäischer Ebene (und als Beitrag auf globaler Ebene) als wesentlicher Bestandteil der Pandemievorsorgeplanung und -durchführung;
- Koordinierung und Festlegung von Prioritäten für eine umfassende Forschungsreaktion auf einen Gesundheitsnotfall, von der Grundlagenforschung zum besseren Verständnis von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial bis zur Entwicklung oder Anpassung medizinischer Gegenmaßnahmen sowie wirksamer nicht-pharmazeutischer Interventionen (NPI) und/oder Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im sozialen Bereich (PHSM), unter Verwendung eines integrierten One-Health-Konzepts;
- die Konsolidierung und Weiterentwicklung von EU-weiten Netzen und Infrastrukturen für klinische Forschung, kontrollierte Versuche und Beobachtungsstudien für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie EU-weite Impfstoff- und Behandlungsversuche, PHSM/NPI-Versuche oder Kohorten;
- die Bereitstellung solider und rechtzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse als Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit als Reaktion auf einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
- die Verwendung vereinbarter Datenstandards für die sichere Erfassung, Speicherung, Verknüpfung und Verwaltung von FAIR-Daten und die Nutzung des vollen Potenzials der erzeugten Daten für die Modellierung und In-silico-Methoden u. a. für die Überwachung von Epidemien, klinische Versuche und Beobachtungsstudien.
Die Partnerschaft sollte den Europäischen Forschungsraum stärken, indem sie Spitzenleistungen in der innovativen Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und Programme zur Förderung von Talenten unterstützt und das Engagement bisher nicht beteiligter Länder und Sektoren ausweitet.
Die Partnerschaft sollte eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda für die Pandemievorsorge (SRIA) auf der Grundlage der Arbeit der CSA BE READY unterstützen und die Verwaltung der Forschungsreaktion während einer Krise vorbereiten, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Partner*innen und die Angleichung der entsprechenden Investitionen verstärkt. Die Partnerschaft wird die Auswirkungen von Umwelt- und Klimaproblemen und -mustern im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Ausbreitung von Gesundheitsbedrohungen untersuchen, um besser zu verstehen, wie diese das Risiko für neu auftretende Infektionskrankheiten erhöhen und wie dies in die Forschung im Rahmen eines One-Health-Konzepts integriert werden sollte.
Der Umfang der Partnerschaft sollte Folgendes umfassen:
- Grundlagenforschung zur Beschleunigung des Erwerbs von Kenntnissen über die Biologie von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial, ihre Übertragung und Wechselwirkung mit Menschen, Tieren und Pflanzen, insbesondere im Hinblick auf neu auftretende Bedrohungen der menschlichen Gesundheit. Der anfängliche Schwerpunkt sollte auf Erregern liegen, die ein hohes epidemisches oder pandemisches Potenzial für die EU aufweisen, wie z. B. die Erreger, die in der Liste der vorrangigen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind, mit besonderem Augenmerk auf Erregern, die die von HERA festgelegten Kriterien erfüllen;
- präklinische Forschung zum besseren Verständnis menschlicher Krankheiten, die durch Krankheitserreger mit epidemischem oder pandemischem Potenzial verursacht werden, und Erprobung entsprechender medizinischer Gegenmaßnahmen;
- klinische Forschung zur Unterstützung der Entwicklung neuartiger Lösungen, insbesondere der Entwicklung (Phase I bis Phase III) medizinischer Gegenmaßnahmen, z. B. Impfstoffe, Diagnostika, Therapeutika und digitale Lösungen, um Ausbrüche von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial zu verhindern oder einzudämmen, im Einklang mit dem Auftrag von HERA und der EU-Initiative ACT;
- Ein wesentliches Merkmal sollte die Konsolidierung und Weiterentwicklung eines immer dichteren Netzes klinischer Prüfstellen sein, die dieselben Qualitätsstandards anwenden und eine Basis kontinuierlicher klinischer Prüftätigkeit in einem breiten und vielfältigen Spektrum klinischer Prüfstellen sicherstellen, um im Falle einer Epidemie oder Pandemie eine schnelle Reaktion auf klinische Prüfungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Kriterien, nach denen eine klinische Prüfstelle als "immer warm" gilt;
- die Entwicklung, Erprobung und Validierung neuer Methoden und Instrumente, einschließlich solcher, die auf künstlicher Intelligenz und Computermodellierung beruhen, um die Überwachung und Diagnose sowie die Kontrolle der Ausbreitung von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial zu verbessern;
- Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Sozial- und Geisteswissenschaften zur Entwicklung und soliden Bewertung geeigneter nicht-pharmazeutischer Interventionen/öffentlicher Gesundheits- und Sozialmaßnahmen und wirksamer Kommunikationsstrategien in allen Phasen eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
- Konsolidierung und/oder Entwicklung von Infrastrukturen, Plattformen und Netzen, die für einen raschen und rechtzeitigen Beginn der Reaktionsforschung erforderlich sind, unter Nutzung früherer Investitionen und bestehender Infrastrukturen, die die Zusammenarbeit, den grenzüberschreitenden Zugang und die Bereitstellung von Diensten unterstützen, wie z. B. ISIDORe oder ECRIN.
- Aufbau von Kapazitäten durch Vernetzung und Schulung von Forschenden, um Wissen und bewährte Verfahren auch mit EU- und nationalen Stellen, politischen Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen zu teilen.
Es ist beabsichtigt, die Partnerschaft in zwei Phasen umzusetzen. Die Aktivitäten in der ersten Phase sollten sich hauptsächlich auf Folgendes konzentrieren
- die Art und Weise, wie klinische Versuche in der EU zur Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingerichtet und durchgeführt werden, einschließlich neuer Ansätze wie Computermodellierung und klinische In-silico-Versuche.
- Dies erfordert Koordinierungsmechanismen zur Unterstützung der Prioritätensetzung bei Notfallversuchen, verbesserte Mechanismen zur Ermittlung und Einstufung vielversprechender Wirkstoffe, die Mobilisierung von Finanzierungsmechanismen der EU und der Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Auftragsvergabe für klinische Versuchszentren in Notfällen und in der Vorbereitungszeit. Zu diesem Zweck sollte eine enge Zusammenarbeit mit der EMA und ihrer Taskforce für Notfälle, den zuständigen nationalen Behörden, den Ethikkommissionen und der Europäischen Kommission sichergestellt werden.
- Dazu gehört auch die Konsolidierung, Integration und der weitere Ausbau des EU-weiten Netzes von Standorten für klinische Prüfungen, die immer warm sind, aufbauend auf früheren Investitionen wie Vaccelerate, Ecraid und EU RESPONSE. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft eine nachhaltige Lösung entwickelt, um die langfristige Lebensfähigkeit angemessener europäischer Netze für klinische Versuche für eine rechtzeitige Reaktion auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, die wichtige Zielgruppen abdecken und eine geeignete geografische Verteilung aufweisen.
- Durchführung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung grenzüberschreitender Vorschläge, um die grenzüberschreitende Forschung in den anderen Bereichen der Partnerschaft zu fördern.
- die Entwicklung von Fahrplänen für die Durchführung der übrigen im Rahmen der Partnerschaft vorgesehenen Maßnahmen.
Die zweite Phase der Partnerschaft soll auf dieser ersten Phase aufbauen, um das Erreichte weiterzuentwickeln und zu konsolidieren und die Fahrpläne für die verbleibenden, im Rahmen der Partnerschaft vorgesehenen Tätigkeiten umzusetzen, wobei eine Ausweitung auf neue Partner möglich ist.
Das vorläufige Gesamtbudget für die Partnerschaft beläuft sich auf bis zu 100 Mio. EUR und steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen Verpflichtungen. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.
Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt 7 bis 10 Jahre, wobei die erste Phase eine Dauer von 2 bis 3 Jahren hat.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Als allgemeine Grundsätze wird die Partnerschaft:
- Förderung einer inklusiven Mitgliedschaft und einer ausgewogenen geografischen Vertretung, die auch für Drittländer und andere relevante Akteure offen ist;
- die gemeinsame Nutzung von Daten, Datenstandards und datengestützten digitalen Werkzeugen fördern und sich mit EU-weiten Initiativen zu offenem Zugang und FAIR-Daten, künstlicher Intelligenz und virtuellen menschlichen Zwillingen abstimmen;
- besonderes Augenmerk auf die geschlechtsspezifische Dimension sowie auf die Repräsentativität verschiedener Bevölkerungsgruppen, einschließlich junger Menschen und gefährdeter Gruppen, zu legen
- die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz in all ihren drei Dimensionen (rechtmäßig, ethisch und robust) zu fördern;
- Gewährleistung von Synergien und Sondierung der Zusammenarbeit mit anderen relevanten Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie mit den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission, mit anderen Horizont-Europa-Projekten, (institutionalisierten und kofinanzierten) Partnerschaften und Missionen zusammenarbeitet, wie im Arbeitspapier "Kohärenz und Synergien der europäischen Kandidatenpartnerschaften im Rahmen von Horizont Europa" dargelegt, und dass sie die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene prüft. Darüber hinaus sollte der Vorschlag Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health, das Programm Digitales Europa (DIGITAL), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), InvestEU, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) und das Instrument für technische Unterstützung (TSI).
Bei der Festlegung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss die Partnerschaft den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
Die Partnerschaft sollte Synergien mit der European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) schaffen, die sich derzeit in ihrer dritten Auflage als Global Health EDCTP3 Joint Undertaking befindet und 15 Länder aus Europa und 25 Länder aus Subsahara-Afrika zusammenbringt. Die EDCTP finanziert bereits adaptive Netze für klinische Versuche in afrikanischen und europäischen Ländern sowie ein Gemeinschaftsnetz für klinische Versuche. Die Partnerschaft soll auch dazu beitragen, die Ziele von GloPID-R zu erreichen, der Koalition von Forschungsförderern, die in die Forschung zur Verbesserung der Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien investiert.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und wird auch weiterhin für Drittländer offen sein, die sich anschließen möchten. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Einrichtungen und Experten kann in Betracht gezogen werden.
Steuerung
Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte eine strategische Steuerung im Vorfeld, eine wirksame Verwaltung und Koordinierung sowie die tägliche Durchführung der Aktivitäten ermöglichen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse gewährleisten. Die Lenkungsstruktur sollte die wichtigsten Interessengruppen und interessierten Parteien einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Gesundheitsbehörden, Patient*innen und Bürger*innen, Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, formelle und informelle Pflegeorganisationen, Eigentümer*innen von Innovationen und relevante EU-Einrichtungen, einschließlich der Europäischen Kommission, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittelagentur.
Ressourcen
Der Vorschlag sollte die erforderlichen Geld- und Sachmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um:
- die EU-weiten Netze und Infrastrukturen für die klinische Forschung aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, insbesondere ein Netz von Standorten für kontinuierliche klinische Prüfungen, indem fortlaufend Bereitschaftsprüfungen in relevanten Zielgruppen durchgeführt werden;
- Durchführung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung transnationaler Vorschläge, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Aktivitäten dieser Maßnahme, um ihre Ziele zu erreichen;
- Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau;
- Durchführung sonstiger, zwischen (einer Gruppe von) Partnerschaftsmitgliedern koordinierter Aktivitäten, die zur Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft beitragen. Auch Forschungsprojekte, die aus koordinierten nationalen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen resultieren, könnten in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten der Partnerschaft die globale Gesundheitsstrategie der EU maßgeblich unterstützen, insbesondere deren Leitprinzip 5 zur Förderung der globalen Gesundheitsforschung und Leitprinzip 7 zur Stärkung der Kapazitäten für Prävention, Vorsorge und Reaktion, insbesondere zur Ausweitung und Stärkung europäischer und globaler Forschungspartnerschaften, einschließlich klinischer Versuchsnetze, die zur Bekämpfung neuer und neu auftretender Krankheitserreger eingesetzt werden können.
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Die EU verfügt über ein geschätztes Netz klinischer Prüfzentren, die in der Lage sind, gut koordinierte, groß angelegte, länderübergreifende Qualitätsprüfungen in verschiedenen Zielgruppen durchzuführen, die nahtlos in Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens übergehen können, die für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen als Reaktion auf einen Notfall im öffentlichen Gesundheitswesen relevant sind;
- Einschlägige EU- und nationale Stellen, wissenschaftliche Gemeinschaften und Netze, politische Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen verstärken ihre Zusammenarbeit und Koordinierung im Hinblick auf eine verstärkte Forschung zur Pandemievorsorge und -reaktion und bilden ein starkes und strukturiertes Ökosystem mit gemeinsamen Erkenntnissen, Instrumenten und Methoden, die sektorübergreifend sind;
- Forschungsförderer*innen, politische Entscheidungsträger*innen, relevante EU- und nationale Stellen und die Forschungsgemeinschaft erkennen und schließen rasch relevante Forschungslücken und damit verbundene Infrastrukturlücken und brechen bestehende Silos in der Pandemievorsorgeforschung und -reaktion auf;
- Gesundheitsbehörden, Regulierungsbehörden, politische Entscheidungsträger*innen und andere Interessengruppen nutzen die Forschungsergebnisse, um evidenzbasierte Strategien und Maßnahmen für die Pandemievorsorge und -reaktion zu entwickeln und bewährte Verfahren in den europäischen Ländern und Regionen und gegebenenfalls darüber hinaus einzusetzen;
- Die Forschungsgemeinschaft insgesamt profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der die EU sowie nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert, und nutzt diesen, um die transnationale Forschung im Bereich der Pandemievorsorge und -reaktion zu verbessern;
- Die EU wird als international anerkannter Akteur im Bereich der Pandemievorsorgeforschung und -reaktion gestärkt und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur globalen Zusammenarbeit und Koordinierung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Mittel der Union zu erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele zu erreichen. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10,00 Mio. EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 84 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 1 2024-2024 WPHorizon Cluster 1 2024-2024 WP(1908kB)
Kontakt
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