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Call-Eckdaten
Implementierungsforschung für das Management multipler langfristiger Erkrankungen im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Krankheiten (Global Alliance for Chronic Diseases - GACD)
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-13-01
Termine
Öffnung
25.04.2024
Deadline
26.11.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Schwerpunkt des Themas liegt auf der Umsetzungsforschung für das Management von langfristigen Mehrfacherkrankungen im Zusammenhang mit NCDs (MLTC NCD) in LMICs und/oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen in HICs. Die Vorschläge sollten sich auf die Umsetzungsforschung zu Interventionen konzentrieren, die Erkenntnisse darüber liefern, wann, für wen und unter welchen Umständen patientenzentrierte Ansätze die integrierte Versorgung von Patienten mit MLTC NCD verbessern können.
Call-Ziele
Die Europäische Kommission ist Mitglied der Globalen Allianz für chronische Krankheiten (Global Alliance for Chronic Diseases, GACD), einer Allianz internationaler Finanzierungseinrichtungen, die mehr als 80 % der weltweiten Forschungsfinanzierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit repräsentieren, und der ersten Zusammenarbeit dieser Art, die sich speziell mit NCDs befasst. Die GACD unterstützt die Umsetzungsforschung zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse. Dieses Thema wird in Abstimmung mit den anderen GACD-Mitgliedern und in Anlehnung an die9GACD-Aufruf abgestimmt.
MLTC NCD bezieht sich auf das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Erkrankungen, von denen mindestens eine eine NCD ist. Zu den NCDs gehören beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Diabetes, Bluthochdruck, hämatologische Erkrankungen, Schlafstörungen und psychische Erkrankungen. Es wird prognostiziert, dass die hohe Prävalenz von MLTC NCD mit der alternden Bevölkerung und der zunehmenden Belastung durch NCDs steigen wird. MLTC NCD hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Patient*innen und wird mit vorzeitigem Tod, körperlicher Behinderung, Substanzmissbrauch, schlechter Lebensqualität, psychischen Problemen und finanziellen Schwierigkeiten aufgrund hoher Pflegekosten in Verbindung gebracht. Sie geht auch mit Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Therapie und einer hohen Rate an unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit mehreren Medikamenten einher. Darüber hinaus beanspruchen Patient*innen mit MLTC NCD aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands und der Komplexität des Managements ihrer Erkrankungen die Gesundheitssysteme in hohem Maße, was in ressourcenarmen Kontexten eine besondere Herausforderung darstellt.
Die Behandlung von MLTC NCD erfordert einen Wechsel von fragmentierten Versorgungsmodellen, bei denen einzelne Gesundheitsprobleme separat behandelt werden, hin zu einem ganzheitlicheren integrierten Versorgungsmodell, bei dem der Mensch als Ganzes im Mittelpunkt des Gesundheitsmanagements steht. Die derzeitigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass eine primäre Gesundheitsversorgung, eine integrierte und koordinierte Versorgung, patientenzentrierte Maßnahmen, digitale Gesundheitstechnologie und eine optimierte Arzneimitteltherapie der Schlüssel zu einem besseren Management von MLTC NCD sind. Die Umsetzung patientenzentrierter Strategien zur Behandlung von MLTC NCD bleibt jedoch eine Herausforderung und ist in benachteiligten Kontexten, insbesondere in LMICs, weitgehend unerforscht. Die Anpassung und Skalierung solcher Modelle ist von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Lebensqualität, die Verringerung von Behinderungen, die Verringerung der Pflegebelastung von (meist weiblichen) Familienmitgliedern und die Senkung der Kosten für das Gesundheitssystem.
Die vorgeschlagene Umsetzungsforschung muss sich auf eine oder mehrere evidenzbasierte Interventionen (oder komplexe Interventionen) konzentrieren, von denen bekannt ist, dass sie das integrierte Management mehrerer langfristiger Erkrankungen, einschließlich NCDs, fördern. Es sollten patientenzentrierte Interventionen bewertet werden, die sich auf das Patientenmanagement oder die Selbstverwaltung konzentrieren, oder Interventionen, die Gemeinschaften, klinische Praxis und/oder Gesundheitssysteme verändern. Die Antragsteller sollten die Wahl der Intervention(en) begründen und Nachweise für die Wirksamkeit, Akzeptanz, Durchführbarkeit und das Potenzial für langfristige gesundheitliche und andere Auswirkungen der Intervention erbringen. Idealerweise sollten die Nachweise für die Wirksamkeit der Intervention in der Praxis durch eine gut durchgeführte systematische Überprüfung gestützt werden, sofern verfügbar. Da die Nachweise für den Umgang mit MLTC-NCDs insbesondere in LMICs noch im Entstehen begriffen sind, ist ein begrenzter Zeitraum zur Erprobung der Wirksamkeit einer Intervention, die das Team des Antragstellers für die lokale Umsetzung angepasst hat, daher in der Regel angemessen.
Die Antragstellenden müssen die Umsetzung der vorgeschlagenen Intervention(en) für eine ausgewählte Studienpopulation(en) untersuchen und dabei den einzigartigen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontext berücksichtigen, in dem die Studie durchgeführt wird. Die Antragstellenden sollten begründen, warum eine Anpassung die bekannte Wirksamkeit der ausgewählten Intervention(en) nicht beeinträchtigen wird.
Die Vorschläge sollten auf alle folgenden Aktivitäten eingehen:
- Sie müssen einen Forschungsplan vorlegen, der validierte Rahmenwerke der Implementierungsforschung oder hybride Forschungsdesigns verwendet;
- eine geeignete Strategie für die Messung der Ergebnisse der Implementierungsforschung und der Ergebnisse und Indikatoren für die Wirksamkeit in der Praxis;
- Besondere Berücksichtigung der gesundheitlichen Chancengleichheit und der Grundsätze der allgemeinen Gesundheitsversorgung;
- ein entsprechend fachkundiges und qualifiziertes Forschungsteam engagieren, das einen angemessenen multidisziplinären Ansatz gewährleisten kann und eine gleichberechtigte Partnerschaft und gemeinsame Führung zwischen HIC-LMIC und/oder nicht indigenen Mitgliedern des Projektteams und externen Stakeholdern durch eine klare Governance-Strategie demonstriert;
- eine Strategie zur Einbindung der Stakeholder mit Belegen für die Unterstützung/Einbindung der wichtigsten Stakeholder bei der Bereitstellung einer patientenzentrierten Versorgung und einen Weg zur Aufrechterhaltung der vorgeschlagenen Intervention nach Ablauf der Finanzierung vorlegen;
- Möglichkeiten für den Aufbau von Kapazitäten in der Umsetzungsforschung für Nachwuchswissenschaftler*innen und Teammitglieder aus ressourcenarmen Umfeldern, wie LMICs oder benachteiligten Gemeinschaften, vorsehen.
- Sicherstellung einer sinnvollen Beteiligung von Nachwuchsforschern, einschließlich mindestens eines/einer Nachwuchsforschenden als Co-Investigator.
Die Bewerber werden außerdem ermutigt, einen Lebensverlaufsansatz zu verfolgen, der die Intervention an eine oder mehrere wichtige Lebensphase(n) anpasst, die für die Verringerung des Auftretens oder Fortschreitens von MLTC NCD entscheidend sind, und zu untersuchen, wie digitale Technologie-Interventionen am besten umgesetzt werden können.
Die Studienpopulation kann Patient*innen mit bestehenden MLTC NCDs oder bestehenden NCDs umfassen (z. B. Studien, die sich auf die Einführung von Screening-Diensten für mehrere NCDs konzentrieren). Die Studienpopulation kann auch Patient*innen mit chronischen Infektionskrankheiten einschließen (z. B. Studien, die sich auf die Integration des NCD-Managements in eine HIV- oder Tuberkulose-Klinik konzentrieren) oder eine Mischung aus beidem.
Im Folgenden sind mögliche Maßnahmen oder Strategien aufgeführt, die Antragsteller in ihrem Umsetzungsplan berücksichtigen können (bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist):
- Strategien zur Verbesserung der Identifizierung, Stratifizierung/Staging, des Managements und/oder der Überwachung von MLTC-NCDs, wie z. B. die Untersuchung von Strategien zur Anpassung und Umsetzung der im WHO Package of Essential NCD Interventions (WHO PEN) beschriebenen Protokolle, die das Management von MLTC-NCDs betreffen. Die Projekte können sich beispielsweise auf die Integration der NCD-Behandlung in Kliniken konzentrieren, die sich normalerweise auf die Behandlung von Infektionskrankheiten konzentrieren, wie HIV- oder Tuberkulose-Kliniken, oder auf die Integration der NCD-Behandlung in Kliniken für die Gesundheit von Müttern und Kindern;
- Strategien zur Rationalisierung und Verbesserung der Qualität der Versorgung von Menschen mit MLTC-NCD, um die Fragmentierung der Leistungen zu verringern, einschließlich Aufgabenteilung und/oder der Verwendung von Instrumenten zur klinischen Entscheidungsfindung (z. B. digitale Instrumente);
- Strategien und/oder Instrumente (z. B. digitale Tools), die die angemessene Verschreibung von Medikamenten und (nicht-pharmakologischen) Therapien, die Therapietreue und/oder die Verringerung von Wechselwirkungen und unerwünschten Wirkungen von Medikamenten optimieren;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Übergänge im Gesundheitssystem, von der kommunalen über die primäre bis zur tertiären Versorgung und darüber hinaus, z. B. zur häuslichen Pflege oder zum Hospiz;
- Maßnahmen zur Änderung des Gesundheitsverhaltens, die auf verschiedene Risikofaktorengruppen abzielen (z. B. Bewegung, Ernährung, Tabak-, Alkohol- und Drogenmissbrauch).
Bei den primären Ergebnismessungen des Vorschlags muss es sich um Ergebnisse der Implementierungsforschung zur Bewertung der MLTC NCD handeln. Im Hinblick auf MLTC NCD werden die Antragstellenden ermutigt, eine beliebige Kombination von chronischen Erkrankungen zu untersuchen, einschließlich psychischer Erkrankungen und Schlafstörungen. Die spezifische Kombination von Erkrankungen sollte anhand lokaler oder regionaler epidemiologischer Daten über ihr gemeinsames Auftreten begründet werden. Die Ergebnismessungen sollten sich auf die Umsetzung der Bekämpfung von MLTC NCD beziehen und sich nicht auf eine einzelne Erkrankung konzentrieren. Die Vorschläge können auch eine Strategie zur Messung anderer sekundärer Ergebnisse (oder stellvertretender Ergebnisse) enthalten, die die reale Wirksamkeit der Maßnahme im lokalen Kontext und in den Zielgruppen belegen. Darüber hinaus sind auch andere gesundheitliche oder nicht-gesundheitliche Ergebnismessungen willkommen, insbesondere solche, die von den Patiententeilnehmern als wichtig und/oder entscheidend für die Förderung der allgemeinen Gesundheitsversorgung eingestuft werden.
Armut, Rassismus, ethnische Diskriminierung und andere Ungleichheiten stehen in direktem Zusammenhang mit einem geringeren Potenzial für einen gleichberechtigten Zugang zu einer hochwertigen Versorgung. In den Vorschlägen sollten die sozialen Determinanten der Gesundheit berücksichtigt und ihre möglichen Auswirkungen auf die wirksame Umsetzung der Intervention(en) erörtert werden. Liegt der Schwerpunkt auf einer bestimmten Bevölkerungsgruppe (z. B. Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit), so ist dies zu begründen.
Um die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern, sollten die Vorschläge darauf abzielen, die Unterschiede beim Zugang zu, bei der Inanspruchnahme von und der Wirksamkeit von Interventionen in sozial benachteiligten Gruppen anzugehen und Strategien zum Abbau von Ungleichheiten zu entwickeln. Um diesen Prozess in der Phase der Datenanalyse zu erleichtern, sollten die Studien so konzipiert sein, dass solche Unterschiede berücksichtigt werden. Zumindest sollten die Studien geschlechtsspezifische und/oder geschlechtsspezifische Unterschiede erfassen. Wenn möglich, sollte die Analysestrategie einen Plan zur Erfassung der intersektionellen Auswirkungen auf die Gesundheitsergebnisse enthalten.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Damit die Umsetzungsforschung eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, in die Politik oder Praxis übernommen zu werden und die Skalierung wirksamer Interventionen zu unterstützen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Projektteams die entsprechenden Interessengruppen einbeziehen. Die Vorschläge sollten eine Strategie zur Einbeziehung der relevanten Entscheidungsträger*innen wie politische Entscheidungsträger*innen, Ministerialbeamte, lokale Behörden, Leiter*innen von Nichtregierungsorganisationen, Gemeindeleiter*innen sowie andere Interessengruppen wie Gemeindegruppen oder andere Einzelpersonen oder Organisationen, die an der Umsetzung der Maßnahme beteiligt sind, von der Entwicklungs- bis zur Umsetzungsphase des Wissens vorlegen. Es ist auch wichtig, Interessenvertreter einzubeziehen, die dazu beitragen können, die Umsetzung des Projekts aufrechtzuerhalten, die Ausweitung zu erleichtern und das aus dem Projekt gewonnene Wissen nach Ablauf der Förderung zu nutzen.
Zu den Stakeholdern gehören auch Patient*innen, ihre Familienangehörigen und Pfleger*innen. Ihre Beiträge sollten von Anfang an durch eine sinnvolle Einbindung gefördert werden, und zwar nicht nur als Teilnehmer*innen an der durchgeführten Forschung. Die Einbeziehung der Patient*innen während des gesamten Forschungsprojekts ist entscheidend für die Entwicklung von patientenorientierten Versorgungsmodellen.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene. Diese Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, an den wissenschaftlichen Jahrestagungen der GACD, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Daher wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie ein Budget für solche Aktivitäten enthalten, und sie können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu erzielen, die auf einige der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Ärzt*innen und Gesundheitsdienstleister in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) und/oder in Ländern mit hohem Einkommen (HIC), die benachteiligte Bevölkerungsgruppen versorgen, haben Zugang zu spezifischen Leitlinien und wenden diese an, um Gesundheitsmaßnahmen durchzuführen, die die Verfügbarkeit einer wirksamen, gerechten, effizienten, integrierten, patientenzentrierten, sicheren und rechtzeitigen Versorgung und die allgemeine Lebensqualität von Menschen mit multiplen langfristigen Erkrankungen, einschließlich nicht übertragbarer Krankheiten (NCD), verbessern.
- Manager und Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens, auch aus anderen relevanten Bereichen (z. B. Soziales, Kultur), haben Zugang zu besseren Erkenntnissen und Belegen darüber, wie die Fragmentierung der Versorgung von Patient*innen, die mit mehreren chronischen Erkrankungen leben, verringert und die Kontinuität der Versorgung in allen Phasen des Krankheitsverlaufs gewährleistet werden kann. Sie nutzen dieses Wissen, um Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten zu entwickeln.
- Durch die Anwendung eines umsetzungswissenschaftlichen Ansatzes bei der Untersuchung von Maßnahmen zur Behandlung multipler langfristiger Erkrankungen im Zusammenhang mit NCDs können Forschende, Kliniker*innen und Behörden besser verstehen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen in LMICs und/oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen in HICs angenommen werden könnten, wobei die spezifischen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontexte berücksichtigt werden.
- Gemeinschaften und lokale Interessengruppen und Behörden sind in vollem Umfang an der Umsetzung und Übernahme von Maßnahmen zur Behandlung von langfristigen Mehrfacherkrankungen im Zusammenhang mit NCDs beteiligt und tragen so zu einer besseren Gesundheit bei.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kommt jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika für eine Förderung durch die Union in Betracht.
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert wird 12 betragen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 1 2024-2024 WPHorizon Cluster 1 2024-2024 WP(1908kB)
Kontakt
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