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Call-Eckdaten
Netz für forschungspolitische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern zur Beschleunigung der emissionsfreien Straßenmobilität (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-13
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten (MS) und assoziierten Länder (AC) verstärken und entwickeln ihre Forschungs- und Innovationspolitik, um die Entwicklung einer emissionsfreien Straßenmobilität zu beschleunigen. Ein Rahmen für die Zusammenarbeit wird die Anstrengungen zur Bewältigung dieser gesamteuropäischen Herausforderung durch die Bündelung der Kräfte, die gemeinsame Nutzung von Wissen, die Bündelung von Finanzmitteln und die Koordinierung von Aktivitäten, die Schaffung von Komplementaritäten, Kohärenz und den Aufbau von Synergien zwischen der EU (z. B. 2ZERO-Partnerschaft) und den F&I-Finanzierungsprogrammen der EU-Mitgliedstaaten (MS) und der assoziierten Länder (AC), den nationalen Plänen, Anstrengungen und Konzepten sowie in Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern verbessern.
Call-Ziele
Obwohl die Ziele und Ansätze der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder zur Erreichung der Ziele in Bezug auf den Klimawandel und die Luftverschmutzung relativ ähnlich sind, sind dennoch erhebliche Unterschiede in den Wegen zu beobachten: Es ist dringend mehr Koordination und Zusammenarbeit erforderlich, um eine emissionsfreie Straßenmobilität zu fördern, die auf dem politischen Kooperationsnetzwerk der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder aufbaut, das im ERA-NET Verkehr, Elektromobilität+ und dem ERA-NET-Kofonds Elektromobilität Europa (EMEurope) mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung aufgebaut wurde.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen
- Programme zur emissionsfreien Straßenmobilität für Personen und Güter, die alle Phasen der Innovation unterstützen: Technologieentwicklung, Demonstration, Einführung und Umsetzung werden berücksichtigt.
- Aufbau eines langfristigen Netzwerks (über die Projektlaufzeit hinaus) von öffentlichen und privaten Interessenvertretern, das die EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder und europäische Initiativen unter dem Dach der 2ZERO Partnership States Representative Group (auch aufbauend auf bestehenden Verbindungen zu den unterstützenden europäischen Technologieplattformen ALICE, ETIP-SNET, EPoSS, ERTRAC und Batteries Europe) verbindet, um Wissen auszutauschen, Aktivitäten zu koordinieren und finanzielle Ressourcen zu bündeln, um Synchronität, Synergien und Komplementarität in den R&I-bezogenen Plänen, Bemühungen, Ansätzen, Anreizen und Finanzierungsprogrammen zu erreichen, um die EU- und nationalen Ziele für 2030 und 2050 wirksam zu unterstützen.
- Konkreterer Beitrag zu:
- Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder bei der Förderung von Synergien mit der nationalen und regionalen Finanzierung und bei der Umsetzung und Beschleunigung der in der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) von 2ZERO festgelegten vorrangigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Gruppe der Vertreter*innen der 2ZERO-Staaten.
- Sammeln und teilen Sie aktuelle und gezielte Informationen über europäische und nationale F&I-Förderprogramme, Demonstrationsprojekte und Testaktivitäten, Testgelände, Living Labs mit ihren Eigenschaften und Fähigkeiten, Standards, Test- und Bewertungsmethoden sowie Programme im Bereich der emissionsfreien Mobilität in Europa und darüber hinaus.
- Austausch von Wissen und Erfahrungen über Null-Emissions-Straßenverkehrsprogramme in Europa, aufbauend auf und in Verbindung mit bestehenden Datenbankplattformen wie TRIMIS, 2ZERO-Veranstaltungen und -Konferenzen, einschließlich der H2020RTR-Reihe, sowie Portalen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Interessenvertretern.
Die Vorschläge sollten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission berücksichtigen, deren Beitrag darin bestehen könnte, die Einrichtung harmonisierter und gemeinsam genutzter nationaler Projektdaten zu unterstützen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Stärker harmonisierte nationale politische Pläne, Anstrengungen und Ansätze mit einem Schwerpunkt auf F&I-Finanzierungsprogrammen der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder, die die emissionsfreie Straßenmobilität beschleunigen.
- Maximale Nutzung von Synergieeffekten, gebündelte Ressourcen und abgestimmte F&I-Finanzierungsprogramme, um dieCO2-Emissionsziele der EU für 2030 und 2050 im Bereich der Straßenmobilität auf erschwingliche und wirksame Weise zu unterstützen, im Einklang mit dem Geltungsbereich der Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für alle Emissionen und dem Aktionsplan für umweltfreundliche Mobilität.
- Austausch von Wissen und Erfahrungen und gegenseitige Koordinierung auf mehreren Ebenen (EU/ national/ regional/ Städte und Interessengruppen, Finanzierungsorganisationen, OEMs, Flotten, Sozialpartner, Nutzende usw.), Umsetzungsaktivitäten, Vorschriften, Anreize und Demonstrationen sowie die gemeinsame Nutzung von Daten, Informationen und bewährten Verfahren.
- Unternehmen, Regionen, Städten und der Forschungsgemeinschaft einen ganzheitlichen Überblick über politische Pläne und F&I-Finanzierungsprogramme in der EU (und den assoziierten Ländern) zu geben, um Synergieeffekte und die effiziente Nutzung von Ressourcen, z. B. aus Konjunkturpaketen und Kohäsionsfonds, zu maximieren.
- Ermöglichung eines klaren Überblicks über die nationalen Projekte und bessere Berücksichtigung ihrer Ergebnisse bei der Entwicklung ihrer Forschungs- und Einführungsmaßnahmen.
- Zur Erleichterung der oben genannten Koordinierung der Anstrengungen auf nationaler und EU-Ebene und des Austauschs bewährter Verfahren und Ergebnisse sollten die EU-Mitgliedstaaten (MS) und die assoziierten Länder (BL) Daten über nationale Projekte (auf einem Niveau, das mindestens dem der CORDIS-Datenbank entspricht) zur Verfügung stellen. Das Konsortium wird sich bemühen, die Registrierung von Daten über nationale Projekte der teilnehmenden Länder zu fördern und zu harmonisieren, um die Daten international zugänglicher zu machen und ihren Austausch und Vergleich zu erleichtern. Dies wird die Integration von Daten über nationale Projekte in bestehende Datenbanken wie TRIMIS und CORDIS unterstützen.
- Langfristige, starke Koordination und Kooperation zwischen der Europäischen Kommission, den MS und AC und den an der 2ZERO-Partnerschaft beteiligten Stakeholdern, unterstützt durch die Gruppe der Vertreter*innen der Staaten (SRG).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 5 2024-2025 WPHorizon Cluster 5 2024-2025 WP(3999kB)
Kontakt
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