Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Entwicklung und Verfeinerung von Ergebnisindikatoren zur Messung von Fortschritten bei der Klimaresilienz auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unter Einbeziehung von Wissen und Rückmeldungen aus der Mission
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-03
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.965.527,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Anpassungsstrategie und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel werden erfolgreiche Vorschläge zur Überwachung der Anpassungsfortschritte in ganz Europa beitragen.
Call-Ziele
Der sechste Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) hat deutlich gemacht, dass die Anpassung in Europa trotz der jüngsten Fortschritte nicht in der erforderlichen Tiefe, Reichweite und Geschwindigkeit erfolgt. Da die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend spürbar werden, wird eine systematische und konsequente Überwachung der Anpassungsbemühungen immer dringender. Gleichzeitig fehlen Indikatoren für Anpassungsergebnisse (im Gegensatz zu prozessbezogenen Indikatoren) und Anpassungsfähigkeit.
Dieses Thema zielt darauf ab, die Kapazitäten der EU, das Wissen und die Einbeziehung der relevanten Interessengruppen in die Überwachung und Bewertung der aktuellen Anpassungspolitik zu stärken. Es soll politische, finanzielle, unternehmerische und individuelle Planungen und Entscheidungen erleichtern, die sich auf die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaauswirkungen auswirken. Die Lehren aus den derzeit verfügbaren Indikatoren, der Literatur, den laufenden Untersuchungen über die Verwendung und die Aussichten von Indikatoren im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und den Rückmeldungen aus den Erfahrungen der ersten Jahre der Arbeit der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel bilden die Grundlage für weitere Entwicklungen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Entwicklung eines integrierten Rahmens für die Überwachung, die Bewertung und das Lernen aus den durchgeführten Anpassungsmaßnahmen als Ganzes. Dieser Rahmen sollte auf Ergebnisindikatoren beruhen, d. h. er sollte das Niveau der Klimaresilienz effektiv messen und nicht, wie es häufig der Fall ist, Aktivitäten und Ergebnisse. Er sollte Fehlanpassungen berücksichtigen und in allen Teilen Europas anwendbar sein, indem er sich auf gemeinsame Merkmale für ganz Europa stützt und gleichzeitig regionale Besonderheiten berücksichtigt. Es sollte verschiedene Arten von qualitativen und quantitativen Daten, Methoden und Indikatoren integrieren, die sich auf Satellitenbilder, Modelle oder lokales Wissen stützen können. Der Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (z. B. maschinelles Lernen) wird gefördert, sofern dies angemessen ist. Methodik und Fehlerbeurteilung sollten angemessen dokumentiert/bezogen werden.
- Entwicklung oder Verfeinerung von Erdbeobachtungsindikatoren für die Anpassung, zusammen mit einer Reihe von Visualisierungsinstrumenten. Diese Indikatoren sollten Governance-, soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen, einschließlich der Anpassung menschlicher Verhaltensweisen an den Klimawandel.
- Ergänzen Sie die Datenerhebung durch Bürgerwissenschaft, um alle Akteure einzubeziehen und die Ergebnisse zu verbreiten. Um dies zu erreichen, sollten die Vorschläge auch Wege finden, die Bürger durch Citizen-Science-Initiativen einzubinden, insbesondere gefährdete Gruppen.
- Entwicklung einer Strategie zur Visualisierung und Kommunikation der Vorteile von Anpassungsmaßnahmen an die relevanten Interessengruppen.
- Bereitstellung von Schulungs- und Verbreitungsmaterial für verschiedene Zielgruppen, einschließlich Regionen und lokale Behörden.
Das Projekt wird zur Überwachung der Mission beitragen und sollte daher seine Ergebnisse an die Plattform zur Umsetzung der Mission weiterleiten und eng mit ihr zusammenarbeiten. Es sollte auf der Arbeit früherer und laufender Projekte und Initiativen aufbauen, wie z. B. dem Indikatorensatz, der im Rahmen der Projekte REGILIENCE oder RESCCUE entwickelt wurde.
Darüber hinaus sollten operative Verbindungen und eine Zusammenarbeit mit der Climate-ADAPT-Plattform, ESPON CLIMATE und den einschlägigen Missionsprojekten, insbesondere CLIMAAX und Pathway2resilience, hergestellt werden. Eine Verknüpfung des Projekts mit der zweiten europäischen Klimarisikobewertung (EUCRA), sofern bestätigt, oder mit anderen relevanten Projekten von Horizont Europa wird empfohlen. Die Antragsteller sollten diese Forderungen anerkennen und diese Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag berücksichtigen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bessere Erfassung des Stands und der Fortschritte der Klimaanpassungsbemühungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern.
- Bessere Messung der Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen und -lösungen - Analyse des sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens und der Zielkonflikte, auch im Hinblick auf die Klimaresilienz.
- Beschleunigung der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, indem 1) der Nutzen von Anpassungsmaßnahmen sichtbarer gemacht wird und 2) aufgezeigt wird, wie eine angemessene Governance - unterstützt durch angemessene Organisationsstrukturen -, politische Maßnahmen und Finanzplanung die Klimaresilienz verbessern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten folgende Ausnahmen: Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren