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Call-Eckdaten
Demonstration von Ansätzen durch Regionen und lokale Behörden, die sich auf die Erhöhung der Klimaresilienz der am meisten gefährdeten sozialen Gruppen konzentrieren (just climate resilience)
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-08
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 22.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten gerechte Anpassungsmaßnahmen und -lösungen ermitteln, entwickeln, erproben und demonstrieren, die die Anpassungskapazität erhöhen, die Anfälligkeit und Risiken verringern und sich mit spezifischen Klimaanfälligkeiten befassen, die auf regionaler und lokaler Ebene als relevant eingestuft wurden, wobei ortsbezogene Klimadaten, sozioökonomische Informationen und die lokale Verwaltung berücksichtigt werden.
Call-Ziele
Trotz der Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel in Europa sind die am stärksten gefährdeten Menschen in der Gesellschaft aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustands, ihres Wohnorts oder ihres sozioökonomischen Status nach wie vor am stärksten betroffen, während sie häufig am wenigsten zum Klimawandel beitragen. Der prognostizierte Klimawandel, die alternde Gesellschaft und die anhaltenden sozioökonomischen Ungleichheiten bedeuten, dass die Unterschiede in der Anfälligkeit und Exposition gegenüber dem Klimawandel wahrscheinlich weiter bestehen werden. Darüber hinaus können die Anpassungsmaßnahmen bestehende Ungleichheiten verschärfen oder sogar neue Ungleichheiten schaffen.
Anfällige und marginalisierte Gruppen sind den Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere hohen Temperaturen und Überschwemmungen, besonders stark ausgesetzt. Darüber hinaus befindet sich fast die Hälfte der städtischen Krankenhäuser und Schulen in Gebieten mit starken städtischen Wärmeinseleffekten, so dass ihre gefährdeten Nutzende hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Etwa 10 % der Schulen und 11 % der Krankenhäuser in ganz Europa befinden sich in potenziell überschwemmungsgefährdeten Gebieten, und in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten ist der Anteil der benachteiligten Menschen tendenziell höher als in den weniger überschwemmungsgefährdeten Gebieten.
Die vorhandenen Klimaanpassungsmaßnahmen kommen nicht allen Menschen in der Gesellschaft in gleichem Maße zugute. So haben beispielsweise die am stärksten gefährdeten Gruppen tendenziell weniger Zugang zu Grünflächen und sind am wenigsten in der Lage, für Hochwasserversicherungen oder Hochwassersicherheitsmaßnahmen zu zahlen.
In den Vorschlägen sollte speziell darauf eingegangen werden, wie die am stärksten gefährdeten Gruppen in Bezug auf ihr Alter, ihr Geschlecht, ihren Gesundheitszustand, ihren sozioökonomischen Status oder andere Merkmale der sozialen Verwundbarkeit berücksichtigt werden sollen. Dazu sollte gehören, wie diese Gruppen ermittelt werden, wie sie sinnvoll in die Entwicklung der Anpassungsmaßnahmen einbezogen werden (Prozess) und auf welche Weise sie von diesen Maßnahmen profitieren sollen (Ergebnis).
Regionale und/oder lokale Behörden sollten direkt in die Entwicklung gleichstellungsorientierter Politiken und Maßnahmen einbezogen werden, um deren Übernahme während der Projektlaufzeit und ihre kontinuierliche Anwendung über das Projektende hinaus zu gewährleisten. Da die Zielgruppen aufgrund ihrer begrenzten Kapazität und Verfügbarkeit möglicherweise nicht direkt am Konsortium teilnehmen können, sollte der Vorschlag spezifische Überlegungen dazu enthalten, wie sichergestellt werden kann, dass die Erkenntnisse der Zielgruppe in das Projekt einfließen, wie Lösungen gemeinsam mit der Zielgruppe entwickelt werden können und wie die Ergebnisse vor Ort genutzt werden können. Die Vorschläge sollten auch die Methoden und Ansätze nutzen, die im Rahmen anderer Projekte [insbesondere CLIMAS und AGORA, finanziert durch das Horizon Europe Mission Work Programme] und Initiativen [wie das JRC Competence Centre on Participatory and Deliberative Democracy] sowie der Missions Implementation Platform zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Missionskonzepts wird die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Erprobung wirksamer Lösungen zwischen Regionen/Lokalbehörden/Gemeinschaften, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stark gefördert und als Mittel zur Erzielung einer größeren Wirkung betrachtet. Zu diesem Zweck soll die geforderte Demonstration zwar in mindestens drei Regionen / Kommunen stattfinden, doch sollten in den Vorschlägen bereits andere Regionen / Kommunen / Gemeinden genannt werden, in denen eine erneute Anwendung des vorgeschlagenen Konzepts sinnvoll ist, da sie mit denselben Herausforderungen des Klimawandels konfrontiert sind. Es müssen bereits im Vorschlag mindestens drei "Nachahmer"-Regionen/kommunale Behörden/Gemeinden genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden; dies könnte in Form der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in das Konsortium erfolgen, die den technischen Austausch und die Wissensaufnahme in den "Nachahmer"-Regionen unterstützen. Von den Nachbauregionen wird nicht erwartet, dass sie im Laufe des Projekts ebenfalls eine Demonstration durchführen oder Aktivitäten vor Ort durchführen, aber sie sollten im Laufe des Projekts zumindest den theoretischen Rahmen für die Umsetzung der Nachbauprojekte durch die mit den Demonstrationsregionen ausgetauschten Erfahrungen vorbereiten.
Die Vorschläge sollten (soweit relevant) auf vorhandenem Wissen und Erfahrungen zu Fragen der Klimagerechtigkeit, Anfälligkeit und Ungleichheit aufbauen, auch aus anderen Regionen der Welt. Ebenso sollten sie auf Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte zur Anpassung an den Klimawandel konzipiert und entwickelt wurden, die durch EU- und nationale Programme finanziert wurden, insbesondere durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa unter ihren verschiedenen Säulen und Clustern) sowie durch das LIFE-Programm und auch außerhalb der EU. Es sollten Synergien mit anderen Finanzierungsquellen (EU und national) angestrebt werden, um ein gemeinsames Konzept für die Klimaanpassung, die Nachhaltigkeit, den Wissenstransfer und innovative Lösungen zu unterstützen und auch Möglichkeiten für die Skalierung der aufgezeigten Lösungen zu ermitteln und ihre breite Anwendung in ganz Europa durch andere Programme wie das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder den Fonds für gerechten Übergang zu fördern. Regionen mit territorialen Plänen für einen gerechten Übergang werden ermutigt, sich an dieser Aufforderung zu beteiligen, um ihre Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel zu stärken, die Nachhaltigkeit regionaler Investitionen zu sichern und Fehlanpassungen zu vermeiden.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Mission Implementation Platform und Climate-ADAPT enthalten.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, erhalten direkten Zugang zur Teilnahme an der Community of Practice der Mission und zu den Vernetzungsaktivitäten, die von der Implementierungsplattform der Mission unterstützt werden. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge entsprechende Aktivitäten vorsehen und entsprechende Ressourcen bereitstellen. Darüber hinaus werden die Projekte aufgefordert, ihre Ergebnisse und ihren Beitrag zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Missionsziele an die Missionsumsetzungsplattform zu übermitteln, die als zentrale Maßnahme der Mission zur Überwachung, Unterstützung und Visualisierung der Missionsfortschritte in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder dient. Die an den Projekten teilnehmenden Regionen sind außerdem verpflichtet, ihre Ergebnisse in die Klima-ADAPT- und EUA-Bewertungen einfließen zu lassen. Die Antragsteller sollten diese Aufforderung zur Kenntnis nehmen und diesen Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag Rechnung tragen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Wirkungen beitragen:
- Beispiele für gerechte Anpassungsmaßnahmen werden zur Nachahmung zur Verfügung gestellt, wodurch ein gerechter Wandel der Widerstandsfähigkeit gefördert wird.
- Geeignete Anleitungen für Entscheidungsträger*innen zur Gestaltung und Umsetzung gerechter Anpassungsoptionen werden erstellt, weitergegeben und für eine breite Anwendung zur Verfügung gestellt.
- Regionale und lokale öffentliche Verwaltungen verbessern ihre Fähigkeit, die Bedürfnisse von gefährdeten und marginalisierten Gruppen einzubeziehen, zu verstehen und zu berücksichtigen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Die Vorschläge müssen Demonstrationsaktivitäten beinhalten, die in drei verschiedenen Regionen/Orten/Gemeinden in drei verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern durchgeführt werden und an denen juristische Personen mit Sitz in diesen drei Ländern beteiligt sind und als Begünstigte des Konsortiums auftreten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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