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Call-Eckdaten
Erasmus-Charta für die Hochschulbildung - 3. Stichtag
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2022-ECHE-CERT-FP
Termine
Öffnung
23.02.2022
Deadline
25.01.2024 17:00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung sollen anerkannte Hochschuleinrichtungen in den förderfähigen Ländern akkreditiert werden, die über die operativen Kapazitäten verfügen, um an den Aktivitäten des Programms Erasmus+ teilzunehmen, z. B. an der Mobilität von Personen zu Lernzwecken und/oder an der Zusammenarbeit im Bereich Innovation und bewährte Verfahren.
Call-Ziele
Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) ist ein EU-Qualitätszertifikat für Hochschuleinrichtungen (HEIs). Sie ist eine Voraussetzung für alle Hochschuleinrichtungen aus Ländern des Programms Erasmus+ und aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten des westlichen Balkans, die eine Förderung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus+ (einschließlich Aufforderungen, die von nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden) beantragen.
Mit der Beantragung der ECHE bestätigt die Hochschuleinrichtung, dass ihre Teilnahme an Erasmus+ Teil ihrer Strategie zur Modernisierung und Internationalisierung ist. Mit dieser Strategie wird anerkannt, dass die Mobilität der Studierenden und des Personals sowie die Teilnahme an transnationalen Kooperationsprojekten einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Hochschulprogramme und der Erfahrungen der Studierenden leisten. Die ECHE zielt darauf ab, die Qualität der Mobilität von Studierenden und Personal sowie der Kooperationsprojekte zu verbessern.
Das Zertifizierungsverfahren besteht darin, den Status als "Hochschuleinrichtung" zu validieren und die Einhaltung der ECHE-Qualitätsstandards (Erklärung zur Erasmus-Politik, Qualität der Organisations- und Verwaltungsstrukturen und Umsetzung der ECHE-Grundsätze) zu bescheinigen.
Die ECHE gilt für die gesamte Laufzeit des Programms Erasmus+ 2021-2027 (und bis zum Ende der im Rahmen dieses Programms finanzierten Projekte). Die Verleihung der ECHE ist nicht automatisch mit einer direkten Finanzierung im Rahmen des Programms Erasmus+ verbunden.
ECHE-Inhaber werden von den Nationalen Agenturen regelmäßig überprüft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss der Antragsteller:
- eine (öffentliche oder private) Hochschuleinrichtung sein und
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)) und
- Nicht-EU-Länder:
- EWR-Länder (Europäischer Wirtschaftsraum) und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
- Westliche Balkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo (Diese Benennung erfolgt unbeschadet der Stellungnahmen zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo) und Montenegro.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil und Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
Die Anträge sind auf maximal 25 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2022-ECHE-CERTCall Document ERASMUS-EDU-2022-ECHE-CERT(360kB)
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