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Call-Eckdaten
Demonstration von Ansätzen zur Verbesserung der Finanzierbarkeit von Lösungen durch Design, Berücksichtigung der Co-Benefits (Abschwächung und Anpassung) zur Verbesserung der Einnahmeströme
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-06
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 27.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten finanziell wertvolle Klimaprojekte aufzeigen, die neben anderen Vorteilen auch eine Klimaanpassungsdimension beinhalten, wobei der Grundsatz gewahrt bleiben muss, dass keine Umweltziele (wie biologische Vielfalt und Ökosysteme, Süßwasser usw.) erheblich beeinträchtigt werden dürfen. Sie sollten Lösungen entwickeln und testen, die auf technologischer, sozialer und/oder unternehmerischer Innovation beruhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in den betroffenen Regionen, Städten, lokalen Behörden und Gemeinden erhöhen und gleichzeitig zur Verringerung oder Neutralisierung von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Wassereffizienz und/oder zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen.
Call-Ziele
Es gibt zwar Hinweise darauf, dass Finanzmittel für die Klimaanpassung zur Verfügung stehen, aber es ist auch offensichtlich, dass es an bankfähigen Möglichkeiten mangelt. Die meisten vielversprechenden Klimaanpassungsprojekte sind für ihre Entwicklung auf Zuschüsse und öffentliche Investitionen angewiesen. In vielen Fällen kommen sie zwar dem Gemeinwohl zugute, haben aber Schwierigkeiten, ihre Rentabilität zu beweisen, und laufen Gefahr, am Ende des Projekts aufgegeben zu werden, wenn die ursprüngliche Finanzierung ausläuft.
Die Europäische Investitionsbank hat gezeigt, dass Klimaprojekte, die erfolgreich Investitionen sichern, sehr selten nur auf die Anpassung an den Klimawandel abzielen und in den meisten Fällen eher eine Klimasicherungskomponente zu einem größeren Projekt hinzufügen (z. B. Überdimensionierung eines städtischen Abwassersystems, um zukünftige Szenarien extremer Niederschlagsereignisse zu berücksichtigen). Die Integration von Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung des Klimawandels führt theoretisch zu gemeinsamen Vorteilen: Effizienzgewinne bei der Projektdurchführung können zu Kapitaleinsparungen führen (z. B. bietet die Realisierung einer Grünfläche für eine Stadt neben einer Erholungsmöglichkeit auch Wasserspeicherkapazität); die Abschwächungskomponente des Projekts kann in kürzerer Zeit messbare Ergebnisse liefern und die wissenschaftliche Unsicherheit künftiger Klimaszenarien verringern. Darüber hinaus kann die Umsetzung schneller erfolgen, da sich die Vorteile schneller monetarisieren lassen und die gesellschaftliche Akzeptanz gefördert wird.
Die Vorschläge sollten finanziell wertvolle Fälle von Klimaprojekten aufzeigen, die neben anderen Vorteilen auch eine Klimaanpassungsdimension beinhalten, wobei der Grundsatz gewahrt bleiben muss, dass kein Umweltziel (wie biologische Vielfalt und Ökosysteme, Süßwasser usw.) wesentlich beeinträchtigt werden darf. Sie sollten Lösungen entwickeln und testen, die auf technologischer, sozialer und/oder unternehmerischer Innovation beruhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in den betroffenen Regionen, Städten, lokalen Behörden und Gemeinden erhöhen und gleichzeitig zur Verringerung oder Neutralisierung von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Wassereffizienz und/oder zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Um die finanzielle Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Lösungen nachzuweisen, sollten die Vorschläge Geschäfts- und/oder Investorenpartner und/oder Akteure des Privatsektors (z. B. aus dem Finanz- und/oder Versicherungssektor) in das Konsortium einbeziehen, die daran interessiert sind, in das Projekt zu investieren (indem sie sich direkt am Konsortium beteiligen), da es widerstandsfähiger, weniger risikoreich und nachhaltiger ist, und die versichern, dass sie die Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus beibehalten werden.
Die vorgeschlagene Lösung sollte sich mit spezifischen Klimaanfälligkeiten befassen, die auf regionaler und lokaler Ebene als relevant identifiziert wurden, mit maßgeschneiderten Antworten und Maßnahmen, die ortsbezogene Daten, sozioökonomische und identitätsbezogene Merkmale sowie die lokale Verwaltung berücksichtigen.
Im Rahmen des Missionskonzepts wird die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Erprobung wirksamer Lösungen zwischen Regionen/Kommunen/Gemeinschaften, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stark gefördert und als Mittel zur Erzielung einer größeren Wirkung betrachtet. Zu diesem Zweck soll die Demonstration zwar in mindestens drei Regionen stattfinden, doch sollten in den Vorschlägen bereits andere Regionen/Kommunen/Gemeinden (mit ähnlichen klimatischen Herausforderungen) genannt werden, in denen sich eine erneute Anwendung des vorgeschlagenen Ansatzes anbietet. Es müssen bereits im Vorschlag mindestens drei "Nachahmer"-Regionen/kommunale Behörden/Gemeinden genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden; dies könnte in Form der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in das Konsortium erfolgen, die den technischen Austausch und die Wissensaufnahme in den "Nachahmer"-Regionen unterstützen. Von den Nachbauregionen wird nicht erwartet, dass sie ebenfalls eine Demonstration durchführen oder bereits im Laufe des Projekts Aktivitäten vor Ort durchführen, aber sie sollten zumindest den theoretischen Rahmen für die Durchführung der Nachbauprojekte durch die mit den Demonstrationsregionen ausgetauschten Erfahrungen vorbereiten.
Die Vorschläge sollten (soweit zutreffend) auf dem bereits entwickelten oder vorhandenen Wissen und den Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte konzipiert und entwickelt wurden. Diese früheren Projekte und Initiativen, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel befassen, können durch nationale Programme, EU-Programme, insbesondere die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa) sowie die Programme LIFE und Kohäsion, aber auch von außerhalb der EU finanziert werden. Darüber hinaus sollten die Vorschläge Möglichkeiten zur Vergrößerung der demonstrierten Lösungen und zur Förderung ihrer breiten Anwendung in der gesamten Europäischen Union durch das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte sowie durch die Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung prüfen. Die Projekte sollten auch an die Arbeit des Dialogs zur Klimaresilienz anknüpfen und mit der EU-Agenda für nachhaltige Finanzen, der Arbeit an der Taxonomie und der Verwendung von Ratings für nachhaltige Investitionen verknüpft werden, sofern dies relevant ist.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Mission Implementation Platform und der Climate-ADAPT-Plattform vorsehen und auch eine Verbindung zu Projekten herstellen, die im Rahmen des Themas HORIZON-MISS-2022-CLIMA-01-02 zum Thema "Erschließung von Finanzmitteln für Investitionen in die Klimaresilienz" vergeben werden.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, erhalten direkten Zugang zur Teilnahme an der Community of Practice der Mission und zu den Vernetzungsaktivitäten, die von der Implementierungsplattform der Mission unterstützt werden. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge entsprechende Aktivitäten vorsehen und entsprechende Ressourcen bereitstellen.
Darüber hinaus wird von den Projekten verlangt, dass sie Ergebnisse und einen Beitrag zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele der Plattform für die Umsetzung der Mission liefern, die die zentrale Maßnahme der Mission zur Überwachung, Unterstützung und Visualisierung der Fortschritte der Mission in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder darstellt. Unter der Schirmherrschaft der Plattform zur Umsetzung der Mission könnten die Projekte einen idealen Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bei der Anpassungsfinanzierung bieten. Die an den Projekten teilnehmenden Regionen sind außerdem verpflichtet, ihre Ergebnisse in die Klima-ADAPT- und EUA-Bewertungen einfließen zu lassen. Die Antragsteller sollten diese Aufforderung zur Kenntnis nehmen und diese Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag berücksichtigen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Lösungen für die Klimaresilienz wurden entwickelt, getestet und näher an den Markt herangeführt, dank der Verbesserung der Art und Weise, wie ihre Bankfähigkeit von privaten und öffentlichen Investoren betrachtet und bewertet wird.
- Regionen, Städte und lokale Gemeinschaften sind in die Lage versetzt worden, aktiv an der Entwicklung und Erprobung einer ganzen Reihe von transformativen Lösungen für die Klimaresilienz mitzuwirken.
- die direkte Beteiligung privater Investoren an der Mission deutlich erhöht wird, wodurch eine verstärkte private (Ko-)Finanzierung der Klimaanpassung angeregt wird.
- Die Regionen und lokalen Behörden haben sichergestellt, dass die Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus bestehen bleiben, was dazu beiträgt, die Einführung innovativer Lösungen für die Klimaresilienz zu fördern, ihre Verbreitung zu ermöglichen und Hindernisse für ihre Übernahme zu beseitigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Die Vorschläge müssen Demonstrationsaktivitäten beinhalten, die in drei verschiedenen Regionen/Orten/Gemeinden in drei verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern durchgeführt werden sollen, wobei die in diesen drei Ländern ansässigen Rechtspersonen als Begünstigte in das Konsortium einbezogen werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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