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Call-Eckdaten
Zusammenführung der nationalen Ebene mit der engagierten regionalen und lokalen Ebene (Multi-Level-Governance)
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-02
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten so genannte "Nationale Anpassungszentren" einrichten und verwalten und ein strukturelles Gruppierungssystem als organische Komponente des Multi-Governance-Ansatzes einführen.
Call-Ziele
Regionale und lokale Behörden sind die Zielgruppen der vorgeschlagenen Aktivitäten und als solche wird nicht erwartet, dass sie sich direkt am Konsortium beteiligen, aber sie sollten Dienstleistungen von dem durch diese Aktion finanzierten Projekt erhalten.
Um den angegebenen Umfang zu erreichen, könnte das Projekt direkte finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für maximal eine Einrichtung in jedem der MS bereitstellen, um die Einrichtung und den Betrieb des "Nationalen Anpassungszentrums" zu erleichtern. Um die Unterstützung für Dritte umzusetzen, sollte das Konsortium Partner mit einschlägiger operativer und finanzieller Erfahrung und Lebensfähigkeit umfassen.
Es wird erwartet, dass das Projekt eine Laufzeit von etwa 2 Jahren haben wird.
Die Vorschläge sollten sich auf zwei Aktionsschwerpunkte beziehen: 1) die Einrichtung und Verwaltung sogenannter "Nationaler Anpassungszentren" und 2) die Umsetzung eines strukturellen Gruppierungssystems als organische Komponente des Multi-Governance-Ansatzes.
Für jede der beiden Aktionsachsen sollten die Vorschläge die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Nationale Knotenpunkte für die Anpassung
- Identifizierung relevanter Akteure auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit bestehenden nationalen Expert*innen/Arbeitsgruppen (z. B. Klimabeiräte oder Mitglieder der Arbeitsgruppe "Anpassung" des Ausschusses für das Strategische Programm "Horizont Europa" und der Arbeitsgruppe "Anpassung" im Rahmen des Ausschusses für Klimawandel oder der Verwaltungsbehörden der Kohäsionspolitik oder der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie auf regionaler und lokaler Ebene, um die Verbindung und Integration des Ansatzes der Mission auf nationaler Ebene zu erleichtern.
- Konkret sollten die Vorschläge darauf abzielen, nationale, regionale und lokale Akteure zu mobilisieren und die Einrichtung spezieller "nationaler Anpassungszentren" für die EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Solche Zentren (eines pro Land) bestehen aus einer Art Task Force oder Arbeitsgruppe, die sich aus den relevanten Kontaktstellen der einzelnen Regierungsebenen in den einzelnen Ländern zusammensetzt. Diese Strukturen sollen leicht, agil und flexibel sein und auf den nationalen Kontext zugeschnitten werden. In einigen Ländern werden bereits nationale Strukturen erprobt, die darauf abzielen, die EU-Mission auf nationaler Ebene zu unterstützen und zu ergänzen (in einigen Fällen mit formelleren und komplexeren Strukturen als den flexiblen Arbeitsgruppen, die in diesem Projekt vorgesehen sind). In solchen Fällen würden die nationalen Zentren aus solchen bestehenden Strukturen bestehen oder diese integrieren, die durch das Projekt mit Informationsprodukten oder logistischer Unterstützung versorgt werden können, um ihnen zu helfen, sich besser an die Anpassungsmission anzupassen und mit ihr zusammenzuarbeiten. Wenn es im nationalen Kontext relevant ist, könnten einige dieser Zentren auch die Schnittstelle zwischen Klimaanpassung und Klimaschutz angehen, indem sie bestehende Strukturen, die sich diesem Ziel widmen, integrieren oder mit ihnen zusammenarbeiten.
- Förderung des Wissens- und Lösungsaustauschs und Durchführung spezieller horizontaler Unterstützungsmaßnahmen, wie z. B. Hilfe bei der Gestaltung der nationalen Anpassungszentren bei der Ermittlung und Verknüpfung nationaler und subnationaler Prioritäten, Erstellung mehrsprachiger horizontaler Informations- und Kommunikationsprodukte, um die Rückkopplungsschleife zwischen der Anpassungsmission und den nationalen Anpassungszentren zu unterstützen, u. a. durch die Ermittlung bewährter Verfahren, die im Rahmen des Gruppierungssystems ausgetauscht werden.Um solche Informationen zu erhalten, wird erwartet, dass das unter diesem Thema finanzierte Projekt eng mit dem Projekt zum Thema HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-01 und den verschiedenen Projekten im Portfolio der Anpassungsmission unter der Koordination der Plattform für die Umsetzung der Mission zusammenarbeitet.
- Sicherstellen, dass das von den direkt an der Anpassungsmission teilnehmenden Regionen gewonnene Wissen mit anderen Regionen innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaates geteilt wird, die dieses Wissen über ihre eigenen bestehenden Kanäle weiter verbreiten. Diese Zentren können in der Tat ein erster Schritt sein, um das Wissen der EU-Mission in die Regionen und lokalen Behörden zu bringen, die nicht direkt an den Aktivitäten der EU-Mission teilnehmen, während die EU-Mission weiterhin mit einer begrenzten Anzahl von Regionen und lokalen Behörden als Testumgebung für Klimaanpassungslösungen arbeitet.
- Nationale Zentren für die Anpassung an den Klimawandel sollten auch die Bemühungen der Länder sowie der regionalen und lokalen Behörden im Hinblick auf die Anpassungsziele des Klimagesetzes unterstützen und dazu beitragen, insbesondere bei der Annahme und Umsetzung nationaler Anpassungsstrategien und -pläne. Nationale Anpassungszentren sollten die Umsetzung von Anpassungsplänen unterstützen und mit den zuständigen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden zusammenarbeiten, um das im Rahmen der Mission erarbeitete Wissen in die Entwicklung und Auswahl von Projekten vor Ort einzubringen, insbesondere wenn diese mit EU-Mitteln finanziert werden. In diesem Zusammenhang sollten sie auch dazu beitragen, die Behörden mit bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten wie TAIEX-EIR PEER 2 PEER, dem Instrument für technische Unterstützung der Kommission usw. in Verbindung zu bringen.
- Auf bestehenden einschlägigen Initiativen wie dem TRAMI-Projekt [oder Nachfolgeprojekten] und den NKP4-Missionen, dem neuen Netz der nationalen Kontaktstellen sowie anderen einschlägigen thematischen nationalen Zentren aufbauen, um Überschneidungen zu vermeiden, horizontale Synergien zu gewährleisten und bestehende Strukturen zu ergänzen, wenn sie für die Anpassungsmission relevant sind. Der Vorschlag sollte auch eine enge Zusammenarbeit mit der Plattform für die Umsetzung der Mission gewährleisten, für die derzeit keine spezifischen Mittel für die Organisation von Aktivitäten auf nationaler Ebene vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang wird das Projekt in engem Kontakt mit dem Sekretariat der Mission stehen. Das Projekt wird den Austausch, der über die Community of Practice der EU-Mission (die von der Implementierungsplattform der Mission verwaltet wird) stattfindet, mit den anschließenden Folgemaßnahmen, der Verbreitung und der weiteren Diskussion auf der Ebene der "nationalen Anpassungszentren" verbinden und so die Koordinierung ihrer Aktivitäten effektiv unterstützen. Darüber hinaus sollte das Projekt auch sicherstellen, dass die nationalen Anpassungszentren mit dem EU-Missionsvorstand in Verbindung stehen, um weitere Synergien mit dessen Mitgliedern zu nutzen.
- Aufbauend auf den wichtigsten Gemeinschaftssystemen und Rahmenbedingungen der EU-Mission sollten die prioritären Arbeitsbereiche der "Nationalen Anpassungszentren" durch den Austausch mit den nationalen und regionalen Kontaktstellen ermittelt werden. Diese vorrangigen Bereiche sollten die in den nationalen Strategien und/oder Plänen zur Anpassung an den Klimawandel enthaltenen Maßnahmen widerspiegeln. Darüber hinaus sollten im Rahmen der Aktion auch Bereiche des Austauschs ermittelt werden, die sich besonders für eine Diskussion auf nationaler Ebene eignen (wie das Konzept des gerechten Übergangs, einschließlich der Berücksichtigung des sozialen Aspekts der Anpassung an den Klimawandel) oder in denen bestehende Lücken besondere Aufmerksamkeit erfordern (wie der Zugang zu Finanzmitteln) oder ein hohes Potenzial für die Zusammenarbeit besteht (die Verknüpfung von Klimaanpassung und Klimaschutz).
- Nationale Zentren für die Anpassung an den Klimawandel könnten geeignet sein, um mit dem privaten Sektor auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zusammenzuarbeiten. Sie sollten auch Botschafter des Klimapakts einbeziehen (sofern relevant), um die Auswirkungen dieser Initiativen in der Zivilgesellschaft zu verstärken.
- Gruppierungssystem
- Um die konkrete Verbreitung von Wissen zu erleichtern, sollte der Vorschlag ein strukturelles Gruppierungssystem vorsehen. Das System sollte insbesondere Regionen und lokale Akteure zusammenbringen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, und es sollte zur Konsolidierung der Multi-Level-Governance beitragen. Im Rahmen eines solchen Systems könnten Gruppen oder Paare aus demselben Mitgliedstaat (um den Wissensaustausch innerhalb der einzelnen "nationalen Anpassungszentren" zu fördern und das Wissen über das gesamte Staatsgebiet zu verbreiten) oder zwischen verschiedenen Ländern gebildet werden. Der Vorschlag sollte wiederum enge Verbindungen mit der Community of Practice der Mission sicherstellen.
- Die Gruppierung wird auch dazu beitragen, das Wissen der Mission über die von der Mission direkt betreuten Regionen hinaus zu verbreiten - und damit die neue "Multi-Level-Governance" zu untermauern. In diesem Zusammenhang sollte der Vorschlag die richtige Gruppierung und Paarung von Teilnehmern ermitteln, die in der Lage sind, das Wissen, das sie durch die Teilnahme an von der Mission finanzierten und mit der Mission verbundenen Aktivitäten erworben haben (z. B. bei der Erprobung von Anpassungslösungen im Rahmen von Missionsprojekten), in andere Regionen in der EU zu bringen, mit besonderem Augenmerk auf gefährdete Regionen. Darüber hinaus könnte das Programm in einigen Fällen, je nach Bedarf, weniger fortgeschrittene Regionen mit Spitzenregionen zusammenfassen und/oder paaren. Bei der Entwicklung des Systems sollte der Vorschlag idealerweise die nationale Ebene in das Peer-Learning-System einbeziehen, u. a. indem sichergestellt wird, dass die im Rahmen des Gruppierungssystems ausgetauschten bewährten Verfahren auch der nationalen Ebene im Hinblick auf politische Innovationen zugute kommen (siehe Punkt zu den Anforderungen des Klimarechts).
Ebenso sollte die Gruppierung den Unterzeichnern der Mission offen stehen und sie dazu ermutigen, sich mit anderen Unterzeichnern der Mission zusammenzuschließen, um die laufenden Bemühungen um Matchmaking und Peer-Learning im Rahmen der Missionsumsetzungsplattform und anderer Initiativen der Mission zu ergänzen.
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Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Anpassungsstrategie und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel wird der erfolgreiche Vorschlag insbesondere die Arbeit der Plattform zur Umsetzung der Missionen ergänzen und verstärken, indem er sich mit dem derzeit ungenutzten Potenzial der Missionen befasst, wie in der Mitteilung der Kommission KOM(2023) 457 endg. und der zugrunde liegenden "Studie zur Unterstützung der Bewertung von EU-Missionen und der Überprüfung von Missionsbereichen" hervorgehoben wird. Bewertungsbericht über die Anpassung von Missionen an den Klimawandel".
Im Einzelnen wird erwartet, dass das erfolgreiche Projekt zu allen folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Die für Innovation und Klimaanpassung zuständigen nationalen Stellen werden weiter eingebunden und mobilisiert, um zu den Zielen der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und davon zu profitieren.
- Die EU-Mission ist eng mit der nationalen Multi-Level-Governance verbunden und unterstützt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden, die Anforderungen des europäischen Klimagesetzes zur Klimaanpassung umzusetzen und ihre nationalen, regionalen und lokalen Anpassungspläne weiterzuentwickeln und zu aktualisieren.
- Eine Reihe von "Nationalen Anpassungszentren" überbrückt die Kluft zwischen der EU und der regionalen/lokalen Ebene im Rahmen der Anpassungsmission und verbreitet die aus der Mission hervorgegangenen Lösungen weiter an andere Regionen und lokale Behörden, die die Charta nicht unterzeichnet haben.
- Ein solides Partnerschaftsprogramm, das Regionen und lokale Akteure mit ähnlichen Herausforderungen zusammenbringt, gewährleistet Peer-Learning und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch, wodurch die Möglichkeiten des Peer-Learnings im Rahmen der EU-Mission weiter gestärkt werden und das Wissen der EU-Mission auch über die direkt an der EU-Mission beteiligten Regionen und lokalen Behörden hinaus verbreitet wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind mit der/den folgenden Aktion(en) verknüpft: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen CINEA/2022/OP/0013.
Die Zusammenarbeit mit MIP4Adapt, der Plattform für die Missionsdurchführung, ist von wesentlicher Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit
in den Arbeitsplan des Vorschlags aufgenommen werden. Die Zusammenarbeit mit der Plattform für die Missionsdurchführung muss durch eine Absichtserklärung formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Beginn der Projekte abgeschlossen werden muss.
Bei Finanzhilfen, die im Rahmen dieses Themas gewährt werden, können die Begünstigten Dritte unterstützen, wie in Teil K der Allgemeinen Anlagen zum Arbeitsprogramm beschrieben. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die entsprechenden Optionen in Artikel 15.1 und Artikel 15.3 der Musterfinanzhilfevereinbarung kommen zur Anwendung. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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