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Call-Eckdaten
Von der Gemeinschaft geleitete Maßnahmen zur Wiederherstellung unserer Ozeane, Meere und Gewässer
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Jede vorgeschlagene Maßnahme zu diesem Thema sollte sich auf eines der vier Einzugsgebiete beziehen, die von der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" abgedeckt werden, und sollte alle der folgenden Arten von Unterstützung für die Missionsgemeinschaften von Akteuren des jeweiligen Einzugsgebiets vorsehen: finanzielle Unterstützung für Dritte (auch als kaskadierende Zuschüsse bezeichnet) für von Gemeinschaften geleitete Pilotaktionen, kaskadierende Zuschüsse für Übergangspläne und technische Hilfe, die vom Konsortium geleistet wird.
Call-Ziele
Wie im Umsetzungsplan der Mission Ocean and Waters dargelegt, zielt die Einführungs- und Hochskalierungsphase (Phase 2 der Mission ab 2026) darauf ab, "eine breite Beteiligung an der Mission in der gesamten EU zu ermöglichen", wobei "ein starkes Element der Governance für Bürger*innen, Interessengruppen und Gemeinschaften" vorgesehen ist. In der zweiten Phase der Missionsumsetzung werden die Lösungen, die in der ersten Phase (Entwicklungs- und Pilotphase) entwickelt und erprobt wurden, um die Ziele der Mission und des Green Deal zu erreichen, weiter eingesetzt, repliziert und ausgeweitet. Daher muss in den letzten Jahren von Phase 1 der Übergang zur Einführungs- und Hochskalierungsphase gut vorbereitet werden.
Um die ehrgeizigen Ziele und Vorgaben der Mission zu erreichen, muss ein breites Spektrum von Akteuren mobilisiert werden, um sinnvolle Maßnahmen zur Wiederherstellung unserer Ozeane, Meere und Gewässer zu ergreifen. Es wird praktische, leicht zugängliche Unterstützung für etablierte oder neu entstehende Gemeinschaften von Akteuren benötigt, um die Einführung innovativer Aktionen, Maßnahmen und Initiativen in großem Maßstab zu erleichtern, die zu den Zielen der EU-Mission und den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlichen Veränderungen beitragen.
Kaskadenzuschüsse für gemeinschaftsgeführte Pilotaktionen
Jeder Vorschlag zu diesem Thema sollte die Gewährung von mindestens fünf kaskadierenden Finanzhilfen in Höhe von 200 000 EUR bis 2 Mio. EUR pro Finanzhilfe für von der Bevölkerung geleitete Pilotaktionen vorsehen, die innovative Lösungen zur Erreichung eines oder mehrerer miteinander verbundener Missionsziele in dem jeweiligen Einzugsgebiet, das Gegenstand des Vorschlags ist, umsetzen. Die Kommission schätzt, dass sich das Gesamtbudget für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene auf etwa 7 Mio. EUR belaufen könnte. Diese von der Bevölkerung getragenen Drittmaßnahmen können von einem Konsortium mehrerer Teilnehmer durchgeführt werden. Die Größe des Konsortiums und das beantragte Budget sollten die spezifischen lokalen Bedürfnisse widerspiegeln, auf die sich die Drittmittelaktion bezieht.
Die Vorschläge müssen gewährleisten, dass das Verfahren zur Auswahl der Dritten, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, auf den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität und Fairness gemäß Anhang B der allgemeinen Anhänge zu diesem Arbeitsprogramm beruht.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie einen detaillierten Plan für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemeinschaftsgeführte Pilotaktionen enthalten und insbesondere die Veröffentlichung der Aufforderung bis spätestens Ende des dritten Projektmonats vorsehen. In den Vorschlägen sollten geeignete Mittel zur Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf Leuchtturm-, nationaler und regionaler Ebene beschrieben werden, mit denen möglichst viele potenzielle Antragsteller erreicht werden können.
Die im Rahmen der kaskadierenden Aufforderung geförderten Maßnahmen Dritter sollten messbare, überprüfbare und ehrgeizige Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung von mindestens einem oder, wenn möglich und zutreffend, mehreren miteinander verknüpften Zielen und Vorgaben des Umsetzungsplans der Mission Ozeane und Gewässer nachweisen. Die Wahl des Schwerpunkts der Maßnahmen Dritter sollte davon abhängen, welche(s) Ziel(e) für die Gemeinschaften, die mit spezifischen Bedingungen und Gegebenheiten in einem bestimmten Gebiet zu tun haben, am dringendsten ist/sind. Die Behandlung mehrerer Ziele, sofern dies möglich ist, kann jedoch einen zusätzlichen Nutzen bringen und sollte daher als Vorteil für die Anträge in den kaskadierenden Aufforderungen angesehen werden.
Die Maßnahmen Dritter sollten sich auf die Umsetzung innovativer Lösungen konzentrieren, die über den Stand der Technik hinausgehen und die gegebenenfalls technologische, naturbasierte, soziale, kulturelle, regulatorische und finanzielle Innovationen sowie neue Governance-Modelle kombinieren. Die Maßnahmen sollten einen partizipatorischen Ansatz fördern, der die lokalen Akteure stärkt, auf ihrem lokalen Know-how und der Anwendung nachhaltiger Praktiken aufbaut und ihr langfristiges Engagement für den Schutz, die Wiederherstellung und die Beseitigung der Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer sowie für eine kohlenstoffneutrale und zirkuläre nachhaltige blaue Wirtschaft fördert. Mit Hilfe der im Rahmen dieses Themas ausgewählten Projektkonsortien sollte die Einführung und Ausweitung innovativer Lösungen zur Wiederherstellung der Meere und Gewässer fördern, unter anderem durch die Ausarbeitung von Einführungsplänen.
Die von der Gemeinschaft geleiteten Drittmaßnahmen sollten zur Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen ermutigt werden, um transdisziplinäre Innovationstätigkeiten anzuregen, die auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Verfahren beruhen. Transdisziplinäre Aktivitäten bedeuten die Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen (Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Industrie, Finanzen usw.), nicht nur über akademische Disziplinen hinweg ("interdisziplinär").
Diese von der Gemeinschaft geleiteten Maßnahmen sollten auch einen wirksamen Beitrag sozial- und geisteswissenschaftlicher Disziplinen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen aus dem Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Innovationstätigkeiten verstärken. Die soziale Innovation sollte ebenfalls berücksichtigt werden, um innovative Ideen mit sozialen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
Die Vorschläge sollten die Maßnahmen Dritter dazu ermutigen, auf Forschungs- und Innovationsarbeiten aufzubauen, die im Rahmen von Projekten entwickelt wurden, die durch das laufende und/oder frühere EU-Rahmenprogramme und andere einschlägige EU- und nationale Programme finanziert wurden, und auch eine Verbindung zur Plattform für die Umsetzung von Missionen herzustellen und gegebenenfalls Copernicus/Galileo/EGNOS und Emodnet zu nutzen.
Die Einwerbung zusätzlicher Finanzmittel aus den Strukturfonds oder aus nationalen, regionalen, lokalen Programmen oder aus privaten Mitteln in jeder Phase der von der Gemeinschaft geführten Pilotaktionen wird nachdrücklich empfohlen.
Zu den Arten von Missionsgemeinschaften, die für die Kaskadenzuschüsse in Frage kommen, können zumindest die folgenden gehören:
- Häfen (einschließlich Binnenhäfen);
- Inseln;
- Fischereigemeinden, Aquakulturproduzenten und andere Vertreter der blauen Wirtschaft;
- Betreiber von verschiedenen Schiffen;
- Lokale Aktionsgruppen, wie sie in den Strategien für gemeinschaftsgeleitete lokale Entwicklung beschrieben sind
- Städte oder Regionen/Gemeinden am Wasser (um Überschneidungen mit dem Auftrag der Städte zu vermeiden);
- Naturschutzgemeinschaften;
- Vertreter des Tourismussektors;
- Betreiber maritimer Infrastrukturen (einschließlich Offshore-Plattformen und deren Betreiber).
Verschiedene Arten von Akteuren in den oben genannten Gemeinschaften könnten sich um die Unterstützung bewerben. Dazu könnten zum Beispiel gehören:
- regionale und lokale Behörden;
- NRO, Stiftungen, Berufsverbände und andere Einrichtungen, die sich für die lokale Entwicklung und den Naturschutz einsetzen;
- Bildungseinrichtungen;
- lokal ansässige Unternehmen (vorausgesetzt, dies steht nicht im Widerspruch zu den Vorschriften für staatliche Beihilfen);
- Organisationen, die Forschung betreiben, usw.
Kaskadenzuschüsse für Übergangsagenden
Jede vorgeschlagene Aktion sollte auch die Gewährung von mindestens 20 kaskadierenden Zuschüssen für Übergangspläne von jeweils bis zu 100 000 EUR vorsehen, die sich an die oben beschriebenen Arten von Missionsgemeinschaften richten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sicherstellen, dass das Auswahlverfahren für Dritte, denen eine finanzielle Unterstützung für Übergangsmaßnahmen gewährt wird, auf den Grundsätzen der Transparenz, Objektivität und Fairness gemäß Anhang B der allgemeinen Anhänge zu diesem Arbeitsprogramm beruht.
Unter einer Übergangsagenda im Rahmen dieser Aufforderung ist ein strategischer Fahrplan zur Erreichung aller Ziele und Vorgaben der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" in den antragstellenden Gemeinschaften zu verstehen, wobei der Schwerpunkt auf den Zielen liegt, die für die jeweilige Gemeinschaft am wichtigsten sind. Die Fahrpläne könnten die Prozesse abdecken, die erforderlich sind, um den Schutz und die Wiederherstellung von Meeres-, Küsten- und Binnengewässern, der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, die Verringerung/Beseitigung der Verschmutzung und die Verwirklichung der Dekarbonisierungs- und Kreislaufwirtschaftsziele zu gewährleisten, sowie einen Plan für eine bestimmte Anzahl von Jahren in Bezug auf die gesetzten Ziele enthalten, der beispielsweise die erwarteten Ergebnisse, die Auswirkungen, die Wege zu ihrer Verwirklichung und die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Finanzmitteln zur Unterstützung der Verwirklichung dieser Ziele umfasst.
In der Übergangsagenda sollte angegeben werden, wie spezifische Ergebnisse und idealerweise auch deren Auswirkungen zustande kommen sollen, um die tatsächliche Verwirklichung der Ziele zu gewährleisten. Diese Agenden würden den beteiligten Akteuren als Grundlage für die weitere Planung von Folgeaktivitäten dienen, insbesondere von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Mission Ocean and Waters, die anschließend mit finanzieller Unterstützung aus verschiedenen Fonds (z. B. EU-Strukturfonds/nationale/regionale Fonds) umgesetzt werden sollen.
Alle Einrichtungen, die Übergangsagenden aufstellen, sollten sich verpflichten, dem Projekt, das die Drittmittel bereitgestellt hat, innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Agenden über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis zu berichten.
Technische Hilfe für Missionsgemeinschaften von Akteuren
Die Vorschläge sollten auch technische Hilfe für Missionsgemeinschaften von Akteuren in dem von der jeweiligen Aktion betroffenen Einzugsgebiet vorsehen. Diese Hilfe sollte auf die Bedürfnisse der Missionsgemeinschaften von Akteuren in dem jeweiligen Einzugsgebiet ausgerichtet sein und kann die Unterstützung und Beratung umfassen, die für die Ausarbeitung von Geschäftsplänen, Durchführbarkeitsstudien, Folgenabschätzungen und Bedarfsermittlungen sowie für die langfristige Nachhaltigkeitsplanung erforderlich ist, um den Gemeinschaften von Akteuren bei der Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsstrategien zu helfen, die die Langlebigkeit der Bemühungen um gesunde Ozeane, Meere und Gewässer gewährleisten; Kapazitätsaufbau, um den Akteursgemeinschaften das Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine wirksame Verhütung und Beseitigung von Verschmutzungen, für Erhaltungs- und Wiederherstellungsinitiativen sowie für eine kohlenstoffneutrale und kreislauforientierte nachhaltige blaue Wirtschaft erforderlich sind, und andere missionsbezogene Maßnahmen, die direkte Beratung, schriftliche Anleitungen, Online-Materialien, Webinare, Vertiefungssitzungen, Peer-to-Peer-Unterstützung, Partnerschaften usw. erfordern würden.).
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung auf die spezifischen Bedürfnisse und den Kontext der jeweiligen Gemeinschaft von Akteuren zuzuschneiden, auch durch die Verwendung lokaler Sprachen, und einen partizipatorischen Ansatz zu fördern, der die lokalen Akteure stärkt und ihr langfristiges Engagement für den Schutz und die Wiederherstellung unserer Ozeane, Meere und Gewässer fördert.
Die Vorschläge zu diesem Thema sollten auch auf die Bündelung und Unterstützung von Maßnahmen Dritter, die von der Gemeinschaft geleitet werden, abzielen. Die Vorschläge sollten dazu beitragen, ein Netz dieser von den Gemeinden geleiteten Maßnahmen zu schaffen, um die Kommunikation, die Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu verbessern und so ihre gemeinsame Wirkung zu maximieren. Außerdem sollten sie Verbindungen zu den Netzen herstellen, die in ähnlicher Weise von den anderen drei unter diesem Thema ausgewählten Projekten in anderen Leuchtturmgebieten der Mission geschaffen wurden.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge jede von der Gemeinschaft geleitete Aktion dabei unterstützen, ihre Erfahrungen und Lösungen zu nutzen, um neue Netzwerke und Kooperationen in ihren jeweiligen Bereichen aufzubauen. Die Vorschläge sollten die Aktionen Dritter bei der Bildung von Partnerschaften mit lokalen Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden oder relevanten Interessengruppen anleiten und unterstützen, um die Wirkung der Aktionen zu verstärken und ein kollaboratives Ökosystem für den Wissensaustausch, die Optimierung von Ressourcen und die breitere Übernahme erfolgreicher Lösungen zu schaffen.
Die Vorschläge sollten die ausgewählten gemeinschaftsgeführten Maßnahmen beim Zugang zu zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen und beraten. In den Vorschlägen sollten auch machbare und skalierbare Lösungen, die von den von der Gemeinschaft geleiteten Maßnahmen demonstriert werden, ermittelt, bewertet und vorgestellt werden, und es sollten Hinweise zur Einführung dieser Lösungen gegeben werden.
Darüber hinaus sollten in den Vorschlägen Mittel für die Bündelung und Zusammenarbeit zwischen den vier im Rahmen dieses Themas ausgewählten Projekten vorgesehen werden, einschließlich eines gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmens, um die Fortschritte der einzelnen von der Gemeinschaft durchgeführten Drittmittelprojekte zu verfolgen und ihre kollektive Wirkung zu bewerten.
Um Komplementarität zu gewährleisten und Überschneidungen bei der Bereitstellung aller drei oben beschriebenen Arten von Unterstützung zu vermeiden, sollten die Vorschläge eng mit anderen Horizont-Europa-Projekten zusammenarbeiten, insbesondere mit Prep4Blue, den relevanten CSA-Leuchtturmprojekten der Mission (EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS), dem im Rahmen von HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-02 ausgewählten Projekt, der im Rahmen anderer Maßnahmen des Arbeitspakets 2022 "Studien zur Unterstützung von Akteursgemeinschaften zur Erreichung der Ziele der EU-Mission: Restore our Ocean and Waters" (Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer) und der Plattform für die Umsetzung der Mission (MIP), insbesondere mit der Arbeit der MIP zur Einführung und Ausweitung von Lösungen. Die Vorschläge können auch mit den Erfahrungen einschlägiger bestehender Netze, Partnerschaften und Initiativen zusammenarbeiten und auf diesen aufbauen sowie einschlägige strategische Forschungs- und Innovationsagenden und regionale Strategien berücksichtigen.
Die aus dieser Aufforderung resultierenden Projekte sollten in enger Zusammenarbeit mit der/den zuständigen EG-Dienststelle(n) und dem Sekretariat der Mission "Ozeane und Gewässer" durchgeführt werden, um eine kohärente und rechtzeitige Umsetzung der Mission zu gewährleisten.
Die Vorschläge sollten so flexibel sein, dass sie einige Anpassungen zulassen, die von der Kommission vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung verlangt werden können, um die Komplementarität der Aktivitäten zwischen den CSA-Leuchtturmprojekten, Prep4Blue, der Plattform zur Umsetzung der Mission und dem unter dem Thema HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-02 ausgewählten Projekt zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Nachweis von messbaren, überprüfbaren und ehrgeizigen Fortschritten im Hinblick auf die Erreichung eines oder mehrerer miteinander verbundener Ziele und Vorgaben der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", wie im Umsetzungsplan der Mission dargelegt, durch die Durchführung wirksamer und gut geführter Pilotaktionen unter der Leitung von Gemeinschaften und andere Arten der Unterstützung für die Gemeinschaften der Akteure der Mission.
- Konkreter Beitrag zur Unterstützung der Mitgliedstaaten/assoziierten Länder, ihrer nationalen, regionalen und/oder lokalen Behörden sowie aller betroffenen Akteure bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für Meeres- und Süßwasserökosysteme und bei der Erreichung der Biodiversitäts-, Verschmutzungs- und Klimaziele des Europäischen Green Deals.
- Mobilisierte und engagierte Missionsgemeinschaften von Akteuren (Regionen, Häfen, Städte, Inseln usw.) durch wirksame Unterstützung zur Beschleunigung des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele und Vorgaben der Mission;
- Mobilisierung von Ressourcen und Investitionen von Akteursgemeinschaften zur Wiederherstellung unserer Ozeane, Meere und Gewässer.
- Erhöhte Bereitschaft auf lokaler Ebene, innovative Lösungen zur Wiederherstellung der Ozeane, Meere und Gewässer in großem Maßstab einzusetzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Zusätzlich zu den Standard-Förderbedingungen muss das Konsortium Begünstigte aus mindestens zwei Regionen oder deren Zusammenschlüssen aus dem jeweiligen Leuchtturmgebiet (auch als Becken bezeichnet) umfassen, das von dem Vorschlag abgedeckt wird.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das alle vier von der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" abgedeckten Becken abdeckt (1. Donaubecken, 2. atlantisches und arktisches Meeresbecken, 3. Mittelmeerbecken, 4. Ostsee- und Nordseebecken), werden Finanzhilfen für Anträge nicht nur in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag, der innerhalb jedes Beckens den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle erforderlichen Schwellenwerte erreichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur Akteuren der Missionsgemeinschaft in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern gewährt werden, und zwar für:
- von der Gemeinschaft geleitete Maßnahmen
- Übergangsprogramme
Aufgrund der Art der Arbeit, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für gemeinschaftsgeführte Maßnahmen zur Erprobung innovativer Lösungen und für Übergangspläne, die hochwertiges Fachwissen erfordern, unterstützt werden soll, und weil die finanzielle Unterstützung Dritter eine der Haupttätigkeiten dieser Aktion ist, die es ihr ermöglicht, ihre Ziele zu erreichen, kann der Beitrag für Dritte über 60 000 EUR hinausgehen. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 500.000 EUR, kann jedoch höher sein, wenn dies im Vorschlag ordnungsgemäß begründet wird.
Ein Empfänger kann die finanzielle Unterstützung für Dritte nur einmal während der Laufzeit des Projekts in Anspruch nehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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