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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Unterstützung der Koalition der Städte, Regionen und Inseln am Meer für die Mission Ozean und Gewässer

Förderprogramm

Horizont Europa: Missionen

Call Nummer

HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-02

Termine

Öffnung
23.04.2024

Deadline
18.09.2024 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 4.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 4.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aktion wird die Koalition der Inseln, Regionen und Städte am Meer koordinieren und unterstützen, die sich für die Verwirklichung der Ziele und Vorgaben der Mission Ocean and Waters in ihrem lokalen Umfeld einsetzen.

Call-Ziele

In der ersten Phase der Umsetzung der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" begannen eine Reihe von Städten, Regionen und Inseln am Meer, sich für die Mission zu engagieren und der Missionscharta beizutreten.

Mit dem Vorschlag soll diese wachsende Bewegung koordiniert, unterstützt und gestärkt werden, um eine breite Koalition zur Unterstützung der Mission Ozeane und Gewässer zu schaffen, die sich auf Hafenstädte mit ihren Häfen (an der Küste und im Binnenland) sowie auf Regionen und Inseln konzentriert, die sich für die Umsetzung dieser Mission einsetzen. Wichtig ist, dass sie darauf abzielt, eine breite Koalition aufzubauen, die neben den Regionen/Städten/Inseln, die sich bereits der Missionscharta angeschlossen haben, auch neue und bisher weniger aktive Mitglieder mit einer gleichberechtigten Vertretung aus allen Leuchtturmgebieten der Mission umfasst.

Die Vorschläge sollten:

  • eine Koalition von Küsten- und Binnenstädten (einschließlich ihrer See- oder Binnenhäfen), Regionen und Inseln in der EU und den assoziierten Ländern aufbauen und stärken;
  • die Verwaltung, Umsetzung und Berichterstattung der Koalition unterstützen;
  • Koordinierung, Vernetzung, Twinning und Mentoring der Koalitionsmitglieder sowie Austausch bewährter Verfahren und Umsetzung von Lösungen zusammen mit den Projekten, die sich aus dem Thema HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ergeben, und in Zusammenarbeit mit der Umsetzungsplattform der Mission Ocean and Waters;
  • Entwicklung partizipativer Prozesse für Städte, Regionen und Inseln, um Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Mission besser planen und umsetzen zu können; Einrichtung robuster Mechanismen für regionale und lokale Dialoge und Erleichterung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Koalition und den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Gemeinden sowie einschlägigen Netzwerken und Initiativen, um eine große Zahl von Interessengruppen, einschließlich privater Akteure und Bürger*innen, in den Schutz und die Wiederherstellung der Ozeane, Meere und Gewässer einzubinden.
  • die Sichtbarkeit der Aktivitäten der Koalition durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen zu erhöhen, die lokale Gemeinden, Schulen und die breite Öffentlichkeit einbeziehen;
  • Mobilisierung von Mitteln zur Unterstützung der Maßnahmen der Koalition, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden und dem privaten Sektor.

Die Vorschläge sollten die Behörden, die Mitglieder der Koalition werden, unterstützen, indem sie sie in die Lage versetzen, mit verschiedenen anderen lokalen Akteuren, einschließlich des privaten Sektors, NRO, Bürger*innen, Investoren und anderen lokalen und regionalen Behörden, Strategien und Maßnahmen für die Gesundheit der Ozeane, Meere und Binnengewässer mitzugestalten, mitzuentwickeln und mit umzusetzen. Die Vorschläge sollten dazu beitragen, dass die Koalition eine ausgewogene Vertretung verschiedener Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern hat, einschließlich der Beteiligung kleinerer Städte und Gemeinden.

Die Vorschläge sollten der Koalition dabei helfen, Verbindungen zu anderen wichtigen EU-Initiativen und Schlüsselakteuren (unter gleichzeitiger Vermeidung von Überschneidungen) zu knüpfen und sich mit diesen abzustimmen, z. B. mit der EU-Städtemission, der Horizont-Europa-Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, der Europäischen Umweltagentur und Organisationen, die für den Schutz der Meeres- und Küstenumwelt in Europa zuständig sind, sowie mit einschlägigen internationalen Aktivitäten. Die Vorschläge können auch mit anderen relevanten bestehenden Netzwerken, Partnerschaften und Initiativen zusammenarbeiten und auf deren Erfahrungen aufbauen sowie relevante strategische Forschungs- und Innovationsagenden und regionale Strategien berücksichtigen.

Die Vorschläge sollten die Koalition in die Lage versetzen, Mittel für die Durchführung der Maßnahmen zur Erreichung der Missionsziele zu mobilisieren, u. a. durch erleichterte Synergien und den Zugang zu EU-, nationalen, regionalen und privaten Mitteln und Strategien, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Verwaltungsbehörden (z. B. EFRE, EMFAF, LIFE, Interreg, RRF, RIS3/RIS4 usw.), dem Finanzsektor (z. B. EIB), Investoren und Philanthropen.

Die Vorschläge sollten die Kommission auch bei der Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Gütesiegels für die Mission Ozeane und Gewässer unter der Leitung des Sekretariats der EG-Mission Ozeane und Gewässer und in enger Zusammenarbeit mit diesem unterstützen. Das Siegel sollte an Einrichtungen verliehen werden, die sich bereits der Charta angeschlossen haben oder dies planen und deren Aktivitäten oder Übergangspläne als herausragend in Bezug auf Exzellenz und Auswirkungen auf die Ziele der Mission bewertet werden. Mit dem Siegel wird das Engagement für die Erreichung der Missionsziele anerkannt und der Zugang zu möglichen Finanzierungen und Investitionen erleichtert. Die Vorschläge sollten insbesondere mit dem Sekretariat der EG-Mission für Ozeane und Gewässer zusammenarbeiten, um detaillierte Ziele und Kriterien für die Vergabe des Siegels festzulegen, wobei bestehende Zertifizierungen oder Gütesiegel zu berücksichtigen sind und darauf aufgebaut werden sollte; es sollten messbare Zertifizierungsstandards im Einklang mit den Zielen der Mission und ein transparentes Überprüfungsverfahren entwickelt werden, und es sollte bei der Durchführung eines Pilotversuchs geholfen werden, bei dem das Siegel an die erste Gruppe von Akteuren vergeben wird, die dafür in Frage kommen. Um die breite Annahme des Siegels zu beschleunigen und zu erleichtern, sollte in den Vorschlägen eine Strategie für die Förderung des Siegels entwickelt werden, einschließlich der Festlegung der Vorteile für die Einrichtungen, die sich dem Siegel unterziehen würden, und der Wahl der am besten geeigneten Instrumente und Methoden für die Sensibilisierung für das Siegel, einschließlich der Gestaltung einer überzeugenden Markenidentität für das Siegel im Einklang mit der visuellen Identität der Mission und des Aufbaus von Partnerschaften mit wichtigen Interessengruppen. Die Vorschläge sollten auch die Bereitstellung von Beratung und Unterstützung für die Gemeinschaften von Akteuren vorsehen, die sich um das Siegel bewerben möchten. Die mit dem Siegel ausgezeichneten Einrichtungen werden auch in die bestehenden Gemeinschaftsnetze der Mission integriert und erhalten Unterstützung durch die Plattform zur Umsetzung der Mission und andere Initiativen und Projekte im Zusammenhang mit der Mission zur Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer. Die Vorschläge sollten ein System zur Überwachung und Bewertung der mit dem Siegel ausgezeichneten Einrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen ihnen einrichten. Die Vorschläge sollten auch die notwendigen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die Langlebigkeit des Siegels zu gewährleisten. Der Kennzeichnungsprozess wird in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der EG-Mission für Ozeane und Gewässer konzipiert und umgesetzt.

Die Vorschläge sollten eng mit anderen Horizon Europe-Projekten zusammenarbeiten, insbesondere mit Prep4Blue, den vier CSA-Leuchtturmprojekten der Mission (EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS), den im Rahmen von HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ausgewählten Projekten und der Umsetzungsplattform der Mission Ocean and Waters, um Komplementaritäten zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden. Das aus diesem Thema resultierende Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der/den zuständigen EG-Dienststelle(n) und dem Sekretariat der Mission Ocean and Waters durchgeführt, um eine kohärente und rechtzeitige Umsetzung der Mission zu gewährleisten.

Die Antragstellenden sollten so flexibel sein, dass sie sich auf einige Anpassungen einstellen können, die von der Kommission vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung verlangt werden könnten, um die Komplementarität der Aktivitäten zwischen den CSA-Projekten, die im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Mission ausgewählt wurden (Prep4Blue, EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS), der Umsetzungsplattform für die Mission "Ozeane und Gewässer" und den unter dem Thema HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ausgewählten Projekten zu gewährleisten.

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Erwartete Ergebnisse

Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:

  • Eine breite, hochwirksame Koalition von Hafenstädten (einschließlich ihrer Häfen), Regionen und Inseln, die Meeres- und Süßwasserökosysteme und die biologische Vielfalt schützt und wiederherstellt, die Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer verhindert und beseitigt, die nachhaltige blaue Wirtschaft kohlenstoffneutral und zirkulär macht und die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Klimaereignisse, den Anstieg des Meeresspiegels und Überschwemmungen stärkt;
  • Maßnahmen und Initiativen, die darauf abzielen, die Ziele der Mission in den Städten, Regionen und Inseln am Wasser zu erreichen, und die von der Koalition konzipiert und umgesetzt werden;
  • Weitere Strukturierung und Konsolidierung der Missionsgemeinschaften von Akteuren, die sich mit den drei miteinander verbundenen Missionszielen und -vorgaben befassen;
  • Umfassendes Engagement von Bürger*innen und Interessengruppen auf regionaler und lokaler Ebene sowie politische und gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit der Ozeane, Meere und Gewässer;
  • enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Organisationen und Initiativen, die für den Schutz der Ozeane, Meere und Gewässer von Bedeutung sind, und besserer Zugang zu EU- und einzelstaatlichen sowie privaten Mitteln.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Zusätzlich zu den Standardbedingungen für die Förderfähigkeit muss das Konsortium Begünstigte aus mindestens einer Region, einer Hafenstadt und einer Insel oder deren Zusammenschlüssen umfassen.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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