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Call-Eckdaten
Unterstützung der Koalition der Städte, Regionen und Inseln am Meer für die Mission Ozean und Gewässer
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-02
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird die Koalition der Inseln, Regionen und Städte am Meer koordinieren und unterstützen, die sich für die Verwirklichung der Ziele und Vorgaben der Mission Ocean and Waters in ihrem lokalen Umfeld einsetzen.
Call-Ziele
In der ersten Phase der Umsetzung der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" begannen eine Reihe von Städten, Regionen und Inseln am Meer, sich für die Mission zu engagieren und der Missionscharta beizutreten.
Mit dem Vorschlag soll diese wachsende Bewegung koordiniert, unterstützt und gestärkt werden, um eine breite Koalition zur Unterstützung der Mission Ozeane und Gewässer zu schaffen, die sich auf Hafenstädte mit ihren Häfen (an der Küste und im Binnenland) sowie auf Regionen und Inseln konzentriert, die sich für die Umsetzung dieser Mission einsetzen. Wichtig ist, dass sie darauf abzielt, eine breite Koalition aufzubauen, die neben den Regionen/Städten/Inseln, die sich bereits der Missionscharta angeschlossen haben, auch neue und bisher weniger aktive Mitglieder mit einer gleichberechtigten Vertretung aus allen Leuchtturmgebieten der Mission umfasst.
Die Vorschläge sollten:
- eine Koalition von Küsten- und Binnenstädten (einschließlich ihrer See- oder Binnenhäfen), Regionen und Inseln in der EU und den assoziierten Ländern aufbauen und stärken;
- die Verwaltung, Umsetzung und Berichterstattung der Koalition unterstützen;
- Koordinierung, Vernetzung, Twinning und Mentoring der Koalitionsmitglieder sowie Austausch bewährter Verfahren und Umsetzung von Lösungen zusammen mit den Projekten, die sich aus dem Thema HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ergeben, und in Zusammenarbeit mit der Umsetzungsplattform der Mission Ocean and Waters;
- Entwicklung partizipativer Prozesse für Städte, Regionen und Inseln, um Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Mission besser planen und umsetzen zu können; Einrichtung robuster Mechanismen für regionale und lokale Dialoge und Erleichterung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Koalition und den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Gemeinden sowie einschlägigen Netzwerken und Initiativen, um eine große Zahl von Interessengruppen, einschließlich privater Akteure und Bürger*innen, in den Schutz und die Wiederherstellung der Ozeane, Meere und Gewässer einzubinden.
- die Sichtbarkeit der Aktivitäten der Koalition durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen zu erhöhen, die lokale Gemeinden, Schulen und die breite Öffentlichkeit einbeziehen;
- Mobilisierung von Mitteln zur Unterstützung der Maßnahmen der Koalition, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden und dem privaten Sektor.
Die Vorschläge sollten die Behörden, die Mitglieder der Koalition werden, unterstützen, indem sie sie in die Lage versetzen, mit verschiedenen anderen lokalen Akteuren, einschließlich des privaten Sektors, NRO, Bürger*innen, Investoren und anderen lokalen und regionalen Behörden, Strategien und Maßnahmen für die Gesundheit der Ozeane, Meere und Binnengewässer mitzugestalten, mitzuentwickeln und mit umzusetzen. Die Vorschläge sollten dazu beitragen, dass die Koalition eine ausgewogene Vertretung verschiedener Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern hat, einschließlich der Beteiligung kleinerer Städte und Gemeinden.
Die Vorschläge sollten der Koalition dabei helfen, Verbindungen zu anderen wichtigen EU-Initiativen und Schlüsselakteuren (unter gleichzeitiger Vermeidung von Überschneidungen) zu knüpfen und sich mit diesen abzustimmen, z. B. mit der EU-Städtemission, der Horizont-Europa-Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, der Europäischen Umweltagentur und Organisationen, die für den Schutz der Meeres- und Küstenumwelt in Europa zuständig sind, sowie mit einschlägigen internationalen Aktivitäten. Die Vorschläge können auch mit anderen relevanten bestehenden Netzwerken, Partnerschaften und Initiativen zusammenarbeiten und auf deren Erfahrungen aufbauen sowie relevante strategische Forschungs- und Innovationsagenden und regionale Strategien berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten die Koalition in die Lage versetzen, Mittel für die Durchführung der Maßnahmen zur Erreichung der Missionsziele zu mobilisieren, u. a. durch erleichterte Synergien und den Zugang zu EU-, nationalen, regionalen und privaten Mitteln und Strategien, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Verwaltungsbehörden (z. B. EFRE, EMFAF, LIFE, Interreg, RRF, RIS3/RIS4 usw.), dem Finanzsektor (z. B. EIB), Investoren und Philanthropen.
Die Vorschläge sollten die Kommission auch bei der Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Gütesiegels für die Mission Ozeane und Gewässer unter der Leitung des Sekretariats der EG-Mission Ozeane und Gewässer und in enger Zusammenarbeit mit diesem unterstützen. Das Siegel sollte an Einrichtungen verliehen werden, die sich bereits der Charta angeschlossen haben oder dies planen und deren Aktivitäten oder Übergangspläne als herausragend in Bezug auf Exzellenz und Auswirkungen auf die Ziele der Mission bewertet werden. Mit dem Siegel wird das Engagement für die Erreichung der Missionsziele anerkannt und der Zugang zu möglichen Finanzierungen und Investitionen erleichtert. Die Vorschläge sollten insbesondere mit dem Sekretariat der EG-Mission für Ozeane und Gewässer zusammenarbeiten, um detaillierte Ziele und Kriterien für die Vergabe des Siegels festzulegen, wobei bestehende Zertifizierungen oder Gütesiegel zu berücksichtigen sind und darauf aufgebaut werden sollte; es sollten messbare Zertifizierungsstandards im Einklang mit den Zielen der Mission und ein transparentes Überprüfungsverfahren entwickelt werden, und es sollte bei der Durchführung eines Pilotversuchs geholfen werden, bei dem das Siegel an die erste Gruppe von Akteuren vergeben wird, die dafür in Frage kommen. Um die breite Annahme des Siegels zu beschleunigen und zu erleichtern, sollte in den Vorschlägen eine Strategie für die Förderung des Siegels entwickelt werden, einschließlich der Festlegung der Vorteile für die Einrichtungen, die sich dem Siegel unterziehen würden, und der Wahl der am besten geeigneten Instrumente und Methoden für die Sensibilisierung für das Siegel, einschließlich der Gestaltung einer überzeugenden Markenidentität für das Siegel im Einklang mit der visuellen Identität der Mission und des Aufbaus von Partnerschaften mit wichtigen Interessengruppen. Die Vorschläge sollten auch die Bereitstellung von Beratung und Unterstützung für die Gemeinschaften von Akteuren vorsehen, die sich um das Siegel bewerben möchten. Die mit dem Siegel ausgezeichneten Einrichtungen werden auch in die bestehenden Gemeinschaftsnetze der Mission integriert und erhalten Unterstützung durch die Plattform zur Umsetzung der Mission und andere Initiativen und Projekte im Zusammenhang mit der Mission zur Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer. Die Vorschläge sollten ein System zur Überwachung und Bewertung der mit dem Siegel ausgezeichneten Einrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen ihnen einrichten. Die Vorschläge sollten auch die notwendigen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die Langlebigkeit des Siegels zu gewährleisten. Der Kennzeichnungsprozess wird in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der EG-Mission für Ozeane und Gewässer konzipiert und umgesetzt.
Die Vorschläge sollten eng mit anderen Horizon Europe-Projekten zusammenarbeiten, insbesondere mit Prep4Blue, den vier CSA-Leuchtturmprojekten der Mission (EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS), den im Rahmen von HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ausgewählten Projekten und der Umsetzungsplattform der Mission Ocean and Waters, um Komplementaritäten zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden. Das aus diesem Thema resultierende Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der/den zuständigen EG-Dienststelle(n) und dem Sekretariat der Mission Ocean and Waters durchgeführt, um eine kohärente und rechtzeitige Umsetzung der Mission zu gewährleisten.
Die Antragstellenden sollten so flexibel sein, dass sie sich auf einige Anpassungen einstellen können, die von der Kommission vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung verlangt werden könnten, um die Komplementarität der Aktivitäten zwischen den CSA-Projekten, die im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Mission ausgewählt wurden (Prep4Blue, EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS), der Umsetzungsplattform für die Mission "Ozeane und Gewässer" und den unter dem Thema HORIZON-MISS-2024-OCEAN-02-01 ausgewählten Projekten zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Eine breite, hochwirksame Koalition von Hafenstädten (einschließlich ihrer Häfen), Regionen und Inseln, die Meeres- und Süßwasserökosysteme und die biologische Vielfalt schützt und wiederherstellt, die Verschmutzung unserer Ozeane, Meere und Gewässer verhindert und beseitigt, die nachhaltige blaue Wirtschaft kohlenstoffneutral und zirkulär macht und die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Klimaereignisse, den Anstieg des Meeresspiegels und Überschwemmungen stärkt;
- Maßnahmen und Initiativen, die darauf abzielen, die Ziele der Mission in den Städten, Regionen und Inseln am Wasser zu erreichen, und die von der Koalition konzipiert und umgesetzt werden;
- Weitere Strukturierung und Konsolidierung der Missionsgemeinschaften von Akteuren, die sich mit den drei miteinander verbundenen Missionszielen und -vorgaben befassen;
- Umfassendes Engagement von Bürger*innen und Interessengruppen auf regionaler und lokaler Ebene sowie politische und gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit der Ozeane, Meere und Gewässer;
- enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Organisationen und Initiativen, die für den Schutz der Ozeane, Meere und Gewässer von Bedeutung sind, und besserer Zugang zu EU- und einzelstaatlichen sowie privaten Mitteln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Zusätzlich zu den Standardbedingungen für die Förderfähigkeit muss das Konsortium Begünstigte aus mindestens einer Region, einer Hafenstadt und einer Insel oder deren Zusammenschlüssen umfassen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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