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Call-Eckdaten
Den Regionen und lokalen Behörden verfügbare und umsetzbare Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel zur Kenntnis zu bringen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-01
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Anpassungsstrategie und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel wird der erfolgreiche Vorschlag insbesondere die Arbeit der Plattform zur Umsetzung der Missionen ergänzen und verstärken, indem er sich mit dem derzeit ungenutzten Potenzial der Missionen befasst, wie in der Mitteilung der Kommission KOM(2023) 457 endg. und der zugrunde liegenden "Studie zur Unterstützung der Bewertung von EU-Missionen und der Überprüfung von Missionsbereichen" hervorgehoben. Bewertungsbericht über die Anpassung von Missionen an den Klimawandel".
Call-Ziele
Regionale und lokale Behörden sind die Zielgruppe der vorgeschlagenen Aktivitäten und die Kunden der vertieften Wissensvermittlung über Lösungen; daher wird nicht erwartet, dass sie als Teil des Konsortiums teilnehmen, aber sie sollten maßgeschneiderte Dienstleistungen von dem durch diese Aktion finanzierten Projekt erhalten, das in erster Linie die Kanäle der Plattform zur Umsetzung der Mission nutzen sollte, um sie mit neuen Informationsprodukten zu versorgen, die auch auf den von ihnen (bereits) geäußerten Bedürfnissen basieren (siehe z. B. Analyse der von den Unterzeichnern der Charta der Mission Anpassung an den Klimawandel bereitgestellten Informationen bei der Einhaltung der Charta).
Das Projekt wird voraussichtlich eine Laufzeit von etwa 2 Jahren haben.
Der Vorschlag sollte alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Unterstützung und enge Zusammenarbeit mit der laufenden Plattform zur Umsetzung der Mission, in engem Kontakt mit dem Sekretariat der Mission, um Überschneidungen zu vermeiden, und durch strukturelle Analyse und Zusammenfassung der bewährten Praktiken, die von den Regionen und lokalen Behörden im Rahmen der Community of Practice der Plattform zur Umsetzung der Mission ausgetauscht und diskutiert werden, sowohl im Rahmen von Veranstaltungen der Community of Practice als auch im Rahmen der Online-Diskussion auf den geschützten Webseiten des Missionsportals. Darüber hinaus wird das Projekt nach Möglichkeit versuchen, bestehende Kanäle für die Bereitstellung von Informationsprodukten für die Regionen und lokalen Behörden der Mission zu nutzen, um Überschneidungen zu vermeiden, d.h. die von der Plattform zur Umsetzung der Mission und im Missionsportal eingerichteten Kanäle zu nutzen.
- DieZusammenarbeit mit bestehenden Plattformen und Initiativen zur Förderung der Klimaanpassung in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern (insbesondere das von der Europäischen Umweltagentur betriebene Missionsportal, die NCP4-Missionen und die TRAMI-Projekte oder deren Nachfolger) wirdangestrebt . Damit soll Doppelarbeit vermieden und sichergestellt werden, dass die Regionen und lokalen Behörden der Mission einfachen Zugang zu solchen Informationen und Kommunikationsprodukten haben. Insbesondere sollte jede Kommunikationsmaßnahme so weit wie möglich in das bestehende Missionsportal integriert werden, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur. Darüber hinaus sollte besonders darauf geachtet werden, dass gegebenenfalls geeignete Verbindungen zum Risk Data Hub der Gemeinsamen Forschungsstelle hergestellt werden.
- Erstellung eines detaillierten Verzeichnisses von Anpassungslösungen in Abstimmung mit der Plattform für die Umsetzung der Mission, in dem jede Lösung danach klassifiziert werden sollte, wie sie dazu beitragen könnte, den Bedürfnissen der biogeografischen Zonen oder den am häufigsten auftretenden Klimarisiken gerecht zu werden. Die Ergebnisse einer solchen Bestandsaufnahme sollten allen lokalen, regionalen und nationalen Akteuren zur Verfügung gestellt werden, wobei auch die Plattform zur Umsetzung der Mission genutzt werden sollte, um ihnen den Zugang zu allen wissenschaftlich verfügbaren Vorkenntnissen zu erleichtern. Die Lösungen sollten analysiert und ihre Bestandsaufnahme im Einklang mit dem Konzept des Missionsdurchführungsplans strukturiert werden (insbesondere durch die Festlegung eines vorrangigen Geltungsbereichs entlang der "wichtigsten Gemeinschaftssysteme und förderlichen Bedingungen" des Plans), um ein Höchstmaß an Kohärenz zu gewährleisten. Diese Lösungen sollten auch proaktiv bei den an der Anpassungsmission beteiligten Regionen und lokalen Behörden gefördert werden.
- Lokalen, regionalen und sogar nationalen Akteuren, die bereits Lösungen finanziert und/oder erprobt haben, muss unter Umständen die Möglichkeit gegeben werden, wirksame Lösungen zu "veröffentlichen" , die in größerem Umfang oder anderswo nachgeahmt werden können.
- Besondere Aufmerksamkeit sollte den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verfügbaren Lösungen gewidmet werden, einschließlich solcher mit grenzüberschreitendem Charakter. Da der derzeitige Umfang und die Unterstützung der Community of Practice durch die Implementierungsplattform der Mission in Bezug auf die Anzahl der beteiligten Regionen und lokalen Behörden begrenzt ist, sollte der Vorschlag auch verfügbare Lösungen in Regionen ermitteln und analysieren, die nicht direkt an der Community of Practice der Mission beteiligt sind - und diese wiederum in die Diskussionen der Community of Practice einbringen. Um solche Informationen zu erhalten, wird erwartet, dass das im Rahmen dieses Themas finanzierte Projekt eng mit dem Projekt zum Thema HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-02 und den verschiedenen Projekten im Portfolio der Anpassungsmission zusammenarbeitet. Es sollte eng auf Lösungen aufbauen, die entlang der Multi-Level-Governance-Achse (auch als "Nationale Knotenpunkte" definiert) identifiziert oder diskutiert wurden, und diese wiederum mit praktischen Wissensprodukten unterstützen, die innerhalb ihrer eigenen Strukturen verbreitet werden können. Diese Zusammenarbeit ist auch entscheidend, um sicherzustellen, dass der auf die Regionen und lokalen Behörden ausgerichtete Informationsaustausch auch auf den spezifischen nationalen Governance-Kontext zugeschnitten ist, um seine Wirkung zu maximieren und eine Grundlage für die Umwandlung des Informationsaustauschs in den Aufbau von Know-how und Fähigkeiten zu schaffen.
- In den Vorschlägen sollten Kenntnisse und Lösungen aus einschlägigen Horizont-Europa-Projekten ermittelt und genutzt werden, insbesondere aus Projekten, die im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Anpassungsmissionen (einschließlich Demonstrationsprojekten) finanziert werden, sowie aus Projekten, die in anderen EU-Finanzierungsprogrammen (z. B. LIFE, Interreg) als "missionsrelevant" eingestuft wurden, oder aus Altprojekten von Horizont 2020 oder dem RP7, sowie aus Partnerschaften und anderen EU-Missionen, insbesondere den Missionen für Städte, Böden und Meere. Die Vorschläge sollten auch auf früheren Analysen oder Informationen aufbauen, die bereits durch missionsrelevante Projekte gewonnen wurden, insbesondere auf früheren und laufenden Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regilience, NetworkNaturePlus, MAIA, MAGICA). Dadurch sollen Doppelarbeit vermieden und das Gesamtverständnis für das breite Spektrum an Lösungen, die den Regionen und lokalen Behörden zur Verfügung stehen, verbessert werden.
- Da der Geltungsbereich der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel über Horizont Europa hinausgeht, sollte der Vorschlag auch Lösungen berücksichtigen, die im Rahmen anderer einschlägiger Finanzierungsprogramme (insbesondere der EU-Kohäsionspolitik einschließlich EFRE, INTERREG sowie des LIFE-Programms, des Programms "Digitales Europa" usw.), Initiativen (einschließlich Cohesion4Transitions usw.) und Akteure (GFS, EIB, EBWE usw.) ermittelt, entwickelt, getestet und eingesetzt wurden. Darüber hinaus sollte man sich nicht nur auf EU-Programme und -Initiativen beschränken, sondern auch nationale und regionale Möglichkeiten in Betracht ziehen (Finanzierungsprogramme, nationale oder regionale Knotenpunkte oder Initiativen, einschließlich des Potenzials einschlägiger unternehmensgeführter oder privater Initiativen).
- Entwicklung mehrsprachiger operativer Informations- und Kommunikationsprodukte, die das Verständnis der Regionen und lokalen Behörden für die genannten Lösungen und ihre Wirksamkeit erleichtern sollen, und zwar durch eine spezielle Kommunikationsstrategie, die auf die verschiedenen Zielgruppen in den Regionen und lokalen Behörden (insbesondere politische Entscheidungsträger, Fachleute und Sozialpartner) zugeschnitten ist. Die Vorschläge sollten auch Instrumente zur Unterstützung der Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Lösungen in ihrem regionalen und lokalen Kontext (d. h. Know-how) bereitstellen.
- Wenn den Regionen und lokalen Behörden verfügbare Lösungen zur Kenntnis gebracht werden, sollte der Vorschlag auch eine spezielle Aufgabe enthalten, die darauf abzielt, den EU-Politikzyklus durch die Ermittlung bewährter Verfahren zu unterstützen , die von den politischen Entscheidungsträger*innen der EU im Hinblick auf die Stärkung der politischen Innovation in den kommenden Zyklen besonders beachtet werden sollten (Feedback an die Politik).
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Das Projekt bietet regionalen und lokalen Behörden Informationen und die neuesten verfügbaren Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere über eine Reihe von mehrsprachigen Kommunikationsprodukten, Dienstleistungen und Aktivitäten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit und unter dem Dach der Missionsumsetzungsplattform, die weiterhin die Hauptanlaufstelle für Interessengruppen ist, um sich mit der Anpassungsmission zu befassen.
- Das Wissen und das Verständnis für die politischen Auswirkungen von Anpassungslösungen wird zunehmend in den Politikzyklen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene genutzt.
- Das breite Spektrum an Lösungen, die im Rahmen der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel getestet und eingesetzt wurden, sowie die bewährten Praktiken, die in der Community of Practice entstanden sind, werden gesammelt, analysiert und systematisiert, um die Umsetzung der Mission zu unterstützen.
- Die Akteure der Mission (d.h. das Sekretariat und die an der Anpassungsmission teilnehmenden Regionen und lokalen Behörden) erhalten umfassende und strukturierte Informationen über verfügbare Lösungen, die über einschlägige Finanzierungsprogramme und auf verschiedenen Verwaltungsebenen ermittelt, entwickelt, getestet und eingesetzt wurden. Diese umfassenden und strukturierten Informationen werden auch an die "National Adaptation Hubs" weitergegeben, die von HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-02 in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Implementierungsplattform der Mission eingerichtet wurden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen stehen im Zusammenhang mit der/den folgenden Aktion(en): Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen CINEA/2022/OP/0013.
Die Zusammenarbeit mit MIP4Adapt, der Plattform für die Missionsdurchführung, ist von wesentlicher Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der MIP4Adapt-Plattform muss durch eine Absichtserklärung formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Beginn der Projekte abgeschlossen werden muss.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
Website
EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
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