Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
European Blue Parks - Offshore-Meeresschutzgebiete
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-01-01
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 11.100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie zeigen, wie ihre Aktivitäten und Ergebnisse zur Erreichung des Missionsziels 1 - Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt - beitragen werden.Es wird erwartet, dass die Vorschläge einen Beitrag zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, einschließlich des Aktionsplans für die Meeresumwelt, der Vogelschutz-, der Habitat- und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und des künftigen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur sowie zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen (z. B. dem Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit - BBNJ) leisten.
Call-Ziele
Nur 8 % der küstennahen Meeresgewässer in der EU sind durch Meeresschutzgebiete abgedeckt, verglichen mit 48 % der küstennahen (0-1 Seemeile) und 27 % der territorialen (1-12 Meilen) Zone (EUA, 2020). Dies bedeutet, dass große Bereiche wichtiger Lebensräume vor der Küste ungeschützt bleiben (z. B. weiche Sedimentböden oder Lebensräume hochmobiler Arten wie Meeressäuger), was die Verwirklichung der EU- und globalen Meeresschutzziele zur Schaffung eines kohärenten MPA-Netzes behindert. Eine der größten Herausforderungen bei der Einrichtung von Offshore-Mittelmeerschutzgebieten ist das mangelnde Wissen über die Verteilung und den Zustand der Meereslebensräume sowie über die Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, was auf die hohen Kosten und den hohen Aufwand für ihre Überwachung und Erforschung zurückzuführen ist. Dies wurde auch von den Mitgliedstaaten als eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und des künftigen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur angesprochen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten alle folgenden Ziele abdecken:
- Kartierung der Verbreitung und des Zustands mariner (benthischer und pelagischer) Lebensräume in Offshore-Gebieten (jenseits von 12 Seemeilen vor der Küste);
- Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlage für die Einrichtung neuer (oder Erweiterung bestehender) Meeresschutzgebiete in Offshore-Gebieten, einschließlich streng geschützter Gebiete;
- Bewertung der (auch kumulativen) Belastungen in Offshore-Gebieten und Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für MPA, auch durch die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Überwachungsregelungen.
An den Projekten sollten die Behörden der Mitgliedstaaten/assoziierten Länder und die betroffenen Interessengruppen aktiv beteiligt werden.
Die Vorschläge sollten standortspezifisch sein, und die Anzahl der Standorte, ihre Größe, die Ziele und die Bewirtschaftungsmaßnahmen des Schutzgebiets/der Schutzgebiete für die Demonstrationsmaßnahmen müssen ökologisch relevant und wirkungsvoll sein und zur Verbesserung der Ökosystemleistungen beitragen.
Die Projekte sollten auf der Wissensbasis aufbauen, die im Rahmen anderer Projekte, Initiativen und Programme im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, der Meeresumwelt und dem Meeresschutz entwickelt wurde, sowie auf den Arbeiten im Zusammenhang mit gefährdeten marinen Ökosystemen, wie sie in der VERORDNUNG (EU) 2016/2336 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 zur Festlegung spezifischer Bedingungen für die Fischerei auf Tiefseebestände im Nordostatlantik und Bestimmungen für die Fischerei in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates vorgesehen sind.
Von den im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten wird erwartet, dass sie ein erhebliches Nachahmungspotenzial aufweisen, indem sie Gebiete und Standorte ermitteln, in denen die vorgeschlagenen Maßnahmen nachgeahmt werden könnten. Es wird erwartet, dass bis zum Ende des Projekts ein Aktionsplan und ein Fahrplan für die Wiederholung und Ausweitung der vorgeschlagenen Maßnahmen für Offshore-Meeresschutzgebiete erstellt werden, wobei die Pläne für die Meeresraumplanung berücksichtigt werden.
Um die Koordinierung und Vernetzung zu verbessern, sollten die Antragstellenden Ressourcen für Aktivitäten vorsehen, die mit anderen relevanten, im Rahmen von Horizont Europa finanzierten Maßnahmen zusammenarbeiten, insbesondere mit Projekten, die im Rahmen der Themen von Horizont Europa Cluster 6, Mission Ocean and Waters, EMFAF/EMFF und LIFE-Aktivitäten finanziert werden. Darüber hinaus sollten die Projekte mit Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2022-EOSC-01-03 finanziert werden, um bewährte Praktiken in Bezug auf FAIR und die gemeinsame Nutzung offener Daten zu übernehmen, sowie mit anderen relevanten Aktivitäten im Rahmen des Programms für Forschungsinfrastrukturen.
Vorschläge, die sich mit den EU-Regionen in äußerster Randlage befassen, werden angesichts der natürlichen Vorzüge dieser Regionen gefördert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Definition klarer, wissenschaftlich fundierter Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen, die zur Wiederherstellung und zum Schutz der Meeresökosysteme und zur wirksamen Verwaltung der Schutzgebiete beitragen;
- Nachweise für einen wirksamen Entscheidungsprozess auf Ebene der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder, um eine nachhaltige Bewirtschaftung von Offshore-Meeresschutzgebieten zu gewährleisten;
- Beitrag zur Politikentwicklung und -umsetzung im Zusammenhang mit dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme des Meeres;
- Neue Offshore-Meeresschutzgebiete werden vorgeschlagen und/oder eingerichtet;
- Verbesserte Kenntnisse über marine Offshore-Ökosysteme (einschließlich Tiefsee-Ökosysteme) und die biologische Vielfalt im Hinblick auf Schutz- und Erhaltungsdemonstrationsaktivitäten;
- Verbesserung der Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen, die mit dem Schutz und der Wiederherstellung der Offshore-Ökosysteme vereinbar sind und zu nachhaltigen und skalierbaren Geschäftsmodellen führen;
- Aktive Unterstützung des Systems für digitales Meeres- und Wasserwissen der Mission durch Fortschritte bei der Anwendung von biologischem, ökosystemarem und sozioökonomischem Wissen auf Wiederherstellung und Erhaltung;
- Aktive Unterstützung des Kunming-Montreal Biodiversity Framework;
- Verstärkte Führungsrolle der EU bei den internationalen Bemühungen um den Schutz der Meere im Einklang mit den wichtigsten Prioritäten der EU und ihren internationalen Verpflichtungen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Wenn im Rahmen von Projekten In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) nach den FAIR-Grundsätzen (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) offen zugänglich machen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren