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Call-Eckdaten
Unsere blaue Zukunft - Mitgestaltung einer Zukunftsvision für ein saniertes Meeres- und Wassersystem in der EU bis 2030 und 2050
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-01-05
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aktion werden alternative Zukunftsperspektiven für die EU entwickelt und mitgestaltet, in denen die Ozeane, Meere und Gewässer erhalten oder wiederhergestellt werden.
Call-Ziele
Die Aktion wird die gemeinsame Erarbeitung von Erzählungen und innovativen Visualisierungsinstrumenten wie Karten unterstützen, die sich auf verschiedene Szenarien beziehen, wie die EU und ihre Ozeane, Meere und Wasserräume bis 2030 und 2050 aussehen könnten, wenn innovative Lösungen zur Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer angewandt würden, damit die Ziele der Mission Ozeane und Gewässer und folglich auch die des Europäischen Green Deal vollständig erreicht werden. Diese Erzählungen müssen durch die Mitgestaltung verschiedener wissenschaftsbasierter Übergangswege zusammen mit Bürger*innen, einschließlich Studierenden, und wichtigen Interessengruppen wie Wissenschaftler*innen, Expert*innen und Entscheidungsträger*innen, die für die Planung von Meeres- und Wasserräumen zuständig sind, unterstützt werden. Der Mitgestaltungsprozess sollte inklusiv und partizipativ sein, transdisziplinäre und strukturierte Methoden für die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft anwenden und ökologische, soziale, wirtschaftliche und politische Überlegungen berücksichtigen.
Ausgehend von einer gesamteuropäischen Vision sollten die Vorschläge auch spezifische regionale Visionen, Szenarien und Erzählungen für jedes der vier Leuchtturmgebiete der Mission in der Atlantik-Arktis, der Donau, dem Mittelmeer, der Ostsee und der Nordsee entwickeln, die durch innovative Visualisierungswerkzeuge unterstützt und von mehreren Akteuren wie lokalen Interessengruppen und Bürgern mitgestaltet werden. Durch die Auswahl von mindestens vier groß angelegten Fallstudien sollte die Aktion die partizipative Mitgestaltung alternativer Zukünfte ermöglichen, in denen die Missionsziele im Leuchtturmgebiet erreicht wurden, und gemeinsam mit den relevanten Interessenvertretern die Aktionspfade und notwendigen Erzählungen zur Erreichung dieser alternativen Zukünfte entwickeln.
Die Vorschläge sollten verschiedene Szenarien für jede der Fallstudien entwickeln und visualisieren, mit Zeithorizonten bis 2030 und 2050, die mit den Zielen der Mission Restore our Ocean and Waters und dem EU Green Deal übereinstimmen. Sie sollten zumindest ein Business-as-usual-Szenario umfassen, in dem die aktuellen Trends extrapoliert werden, sowie ein Szenario, in dem die Ziele des Europäischen Green Deal und der einschlägigen Umweltvorschriften (z. B. Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) für Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung durch den groß angelegten Einsatz innovativer Lösungen vollständig erreicht werden. Das/die Veränderungsszenario(s) sollte(n) auf den Ergebnissen einschlägiger Projekte im Zusammenhang mit der Mission, bewährten Verfahren zur Bürgerbeteiligung und deliberativen Demokratie, nationalen Initiativen sowie modernsten Modellen aufbauen und sich auf Daten und Prognosen des IPCC, des IPBES, der Europäischen Umweltagentur und der GFS stützen. Schließlich sollten sie sich auf die Entwicklungen des Digitalen Zwillingsozeans der EU stützen und mit diesem kompatibel sein und schließlich zu einem seiner Anwendungsfälle werden.
Die Zukunftsszenarien sollten insbesondere die großmaßstäbliche Einführung innovativer Lösungen beinhalten, wobei der Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen liegen sollte, die sich als ökologisch, wirtschaftlich und sozial wirksam erwiesen haben und die insbesondere die durch den Klimawandel, die biologische Vielfalt und die Verschmutzung bedingten Herausforderungen für das Meeres- und Wassersystem angehen, einschließlich des Verlusts der biologischen Vielfalt und seiner Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die davon abhängigen Sektoren, des Anstiegs des Meeresspiegels, extremer Wetterbedingungen sowie der Verschmutzung der Meere, Küsten und Flüsse. Die Szenarien sollten die Ziele der aktuellen EU-Politik und -Gesetzgebung bei ihrer Gestaltung berücksichtigen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine Karte und Visualisierungen als interaktives, dynamisches und digitales Werkzeug und eine Anwendung entwickeln, die von Bürger*innen, einschließlich Schulen und Planern auf EU-, nationaler, regionaler und gegebenenfalls lokaler Ebene gemeinsam erstellt und genutzt werden können, wobei nach Möglichkeit die öffentliche Kerninfrastruktur des Digitalen Zwillings des Ozeans und seine Dienste genutzt werden. Dies könnte in Form einer interaktiven 2D- und 3D-Visualisierung der künftigen Landschaften der EU und der Regionen (NUTS 2 und NUTS 3) sowie des Ozeans und des Wasserraums einschließlich des Meeresbodens erfolgen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eng mit anderen Horizon Europe Projekten zusammenarbeiten, insbesondere mit Prep4Blue, den 4 Mission lighthouse CSA Projekten (EcoDaLLi, BlueMissionAA, BlueMissionMed, BlueMissionBANOS) und andere einschlägige Projekte sowie die Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Mission Ocean and Waters, um Verbindungen zu Bürger*innen und Interessenvertreter*innen in der Region (einschließlich der Leuchtturm-Bürgerversammlungen) herzustellen, auf bestehenden Aktivitäten und Strategien auf Ebene der Einzugsgebiete aufzubauen und bereits entwickelte und eingesetzte innovative Lösungen zu berücksichtigen.
Bei diesem Thema sollten die Beiträge der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Beteiligung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen berücksichtigt werden, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Vorschläge können auf den Erfahrungen früherer Projekte aufbauen, wie z. B. "Eine naturbasierte Vision für die Niederlande im Jahr 2120".
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Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Green Deals, der Mission "Wiederherstellung unserer Meere und Gewässer" und der damit verbundenen EU-Ziele in den Bereichen Klima, Biodiversität und Umweltverschmutzung sollen die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Stärkung des Vertrauens in und der Unterstützung für die vom Europäischen Green Deal geforderten Umstellungen durch die Mitgestaltung möglicher wissenschaftlich fundierter Umstellungsszenarien zur Erreichung der Ziele der Mission Restore our Ocean and Waters und der damit verbundenen EU-Ziele in den Bereichen Klima, Biodiversität und Umweltverschmutzung, einschließlich ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und politischer Überlegungen.
- Unterstützung von Fortschritten bei der Wiederherstellung unserer Meere und Gewässer, bei der Anpassung an den Klimawandel, bei der Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschmutzung durch die Mitgestaltung inspirierender Erzählungen, die wirksame Maßnahmen von politischen Entscheidungsträgern, Bürgern und Interessenvertretern anregen, und durch die Ermittlung der Wege, die zu ihrer Verwirklichung notwendig sind.
- Schärfung des Bewusstseins von Entscheidungsträger*innen, Interessenvertreter*innen und Bürger*innen, einschließlich Studierenden, durch strukturierte Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik in Bezug auf die Dringlichkeit der Klima-, Biodiversitäts- und Verschmutzungskrise und die zentrale Rolle der Wiederherstellung des gesamten Wassersystems zur Bewältigung dieser Krisen.
- Nationale, regionale und lokale Entscheidungsträger ergreifen bei Planungsentscheidungen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung ihrer Meeres-, Küsten- und Wasserräume und Ökosysteme.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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