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Call-Eckdaten
Leuchtturm für das atlantische und arktische Meeresbecken, Leuchtturm für das Mittelmeer, Leuchtturm für das Ostsee- und Nordseebecken - Verringerung der Umweltauswirkungen der Fischerei auf marine Arten und Lebensräume
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-01-03
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie eine Reihe geeigneter innovativer und wirtschaftlich tragfähiger Lösungen, Technologien, Praktiken und Verfahren zur Minimierung der Auswirkungen der Fischerei auf die marinen Ökosysteme ermitteln, erproben, validieren und unter realen Bedingungen demonstrieren, wobei insbesondere der Schutz empfindlicher Arten und von Jungfischen gemäß dem Meeresaktionsplan sowie die Tiergesundheit und der Tierschutz berücksichtigt werden sollen.
Call-Ziele
Eines der Hauptziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es, sicherzustellen, dass die Fischereitätigkeiten der EU langfristig ökologisch nachhaltig sind. In diesem Sinne enthält die Verordnung über technische Maßnahmen das Ziel, dazu beizutragen, dass unbeabsichtigte Beifänge empfindlicher mariner Arten auf ein Minimum reduziert und nach Möglichkeit beseitigt werden, so dass sie keine Bedrohung für den Erhaltungszustand dieser Arten darstellen, und den Schutz von Jungfisch- und Laichansammlungen von Fischarten zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang zielt der Meeresaktionsplan "Schutz und Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei", der aus der EU-Biodiversitätsstrategie hervorgegangen ist, darauf ab, den Übergang zu nachhaltigeren Praktiken der Berufs- und Freizeitfischerei zu beschleunigen. Sie schlägt mehrere Maßnahmen zum Schutz gefährdeter und empfindlicher Arten und Jungfische vor, insbesondere durch die Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte und der Praktiken zur Verringerung des Beifangs, den Einsatz technologischer Innovationen und Praktiken zur Vermeidung von Beifängen und die Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die biologische Vielfalt und die Lebensräume im Meer, einschließlich empfindlicher mariner Ökosysteme.
Dieses Thema wird die Gemeinsame Fischereipolitik, die Verordnung über technische Maßnahmen, die EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, einschließlich des künftigen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur und des Meeresaktionsplans, die Habitat-, die Vogelschutz- und die MSRD-Richtlinie sowie die EU-Strategien für Meeresbecken unterstützen.
Von den Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie zeigen, wie ihre Aktivitäten und Ergebnisse zur Erreichung der Missionsziele "Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt" und "Schaffung einer kohlenstoffneutralen und kreislauforientierten blauen Wirtschaft" beitragen. Die Projekte sollten auf der Wissensbasis aufbauen, die im Rahmen anderer Projekte, Initiativen und Programme im Bereich der biologischen Vielfalt, der Meeresumwelt und des Naturschutzes entwickelt wurde, einschließlich Projekten und Studien, die im Rahmen von Horizont 2020, Horizont Europa; EMFF-, EMFAF- und LIFE-Programme sowie einschlägige Arbeiten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) sowie einschlägige Arbeiten auf Ebene der Einzugsgebiete, in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte könnten insbesondere von der Zusammenarbeit und dem Austausch von Informationen und Daten durch die Zusammenarbeit mit Horizont-Europa-Projekten profitieren, die im Rahmen des Themas "Verständnis und Reduzierung des Beifangs geschützter Arten" (HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-5) ausgewählt wurden.
Jeder Vorschlag sollte sich auf ein Meeresbecken beziehen (d.h.: 1. atlantisches und arktisches Becken oder 2. Mittelmeerbecken oder 3. Ostsee- und Nordseebecken), wobei die ermittelten Lösungen in mehreren relevanten Fischereien demonstriert werden sollen. Die Vorschläge sollten einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, die biologische Vielfalt der Meere zu schützen und gleichzeitig mögliche negative Umweltauswirkungen, auch auf den Meeresboden, zu vermeiden.
Die Vorschläge sollten auch die Energieeffizienz und Klimaneutralität der vorgeschlagenen Lösungen berücksichtigen und so zur Energiewende im EU-Fischereisektor beitragen.
Die Projekte sollten Endnutzende und Fischereigemeinden aktiv in ihre Aktivitäten einbeziehen. Die Aktivitäten sollten auf die Besonderheiten der Regionen/Meeresbecken zugeschnitten sein, und gegebenenfalls sollten die lokalen/regionalen Behörden einbezogen werden, z. B: Fischerei-Management-Behörden.
Die Projektaktivitäten sollten alle folgenden Themen abdecken:
- Demonstration von Abhilfemaßnahmen und nachhaltigen Fischereiinstrumenten, z. B. innovative Fanggeräte und -techniken zur Verbesserung der Selektivität und zum Schutz vor unbeabsichtigtem Beifang, wie z. B. Ausschlussvorrichtungen, Verwendung von zerbrechlichem Fanggerät, akustische Abschreckvorrichtungen, Fluchttafeln und andere Lösungen;
- Demonstration von Abhilfemaßnahmen und nachhaltigen Fangtätigkeiten, z. B. Einschränkung der Fangtätigkeit in bestimmten Gebieten, zeitliche und/oder räumliche Sperrungen, sichere Handhabung von Beifängen und Verringerung der Sterblichkeit zurückgeworfener Arten, experimentelle Wiederauffüllungsprogramme und andere Lösungen;
- Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Bewertung der praktischen Durchführbarkeit in der kommerziellen Fischerei und zur Unterstützung der Fischer bei der Umsetzung der Lösungen sowie zur Förderung von Meeresfrüchteerzeugnissen aus nachhaltiger Fischerei.
Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie ein erhebliches Replikationspotenzial aufweisen, indem sie eine Reihe relevanter Interessengruppen ermitteln, die die vorgeschlagenen Lösungen übernehmen könnten. Aktionspläne und Roadmaps, die für die Nachahmung und Ausweitung der Lösungen für nachhaltige Fischereibetriebe und -instrumente erforderlich sind, sollten bis zum Ende des Projekts erstellt werden.
Vorschläge, die sich auf die EU-Regionen in äußerster Randlage beziehen, werden angesichts der natürlichen Vorzüge dieser Regionen gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Verringerung und, soweit möglich, Abschaffung der unbeabsichtigten Fänge empfindlicher Arten und Jungfische sowie Verringerung der Rückwürfe und der Beschädigung der Fänge im Hinblick auf einen beschleunigten Übergang zu nachhaltigeren und wirtschaftlich tragfähigen Fangmethoden;
- Verbesserte wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz empfindlicher Arten und Jungfische sowie ihrer Lebensräume;
- Verbesserte Kenntnisse über unbeabsichtigte Fänge von empfindlichen Arten und Jungfischen, einschließlich der Laichgründe, der Standorte von Aufwuchsgebieten und der Rekrutierungsprozesse;
- Höherer Wert von Fischereierzeugnissen aus nachhaltiger Fischerei, z. B. durch Umweltzeichenprogramme, nachhaltige Zertifizierungssysteme usw.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Zusätzlich zu den Standardförderbedingungen muss das Konsortium Demonstrationsaktivitäten in drei verschiedenen Ländern des vom Vorschlag angesprochenen Beckens durchführen (d. h.: 1. atlantisches und arktisches Becken oder 2. Mittelmeerbecken oder 3. Ostsee- und Nordseebecken) durchführen und als Begünstigte juristische Personen mit Sitz in den jeweiligen Ländern einbeziehen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die drei verschiedenen Meeresbecken (1. Atlantik und Arktis, 2. Mittelmeer, 3. Ost- und Nordsee) abdeckt, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern auch an mindestens einen Vorschlag, der innerhalb jedes Meeresbeckens den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene Wissenschaftspraktiken: Wenn im Rahmen der Projekte In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) nach den FAIR-Grundsätzen (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) offen zugänglich machen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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